7G-Tronik Umfrage

Mercedes C-Klasse W203

Hallo,
ich glaube ein Problem mit der 7G-Tronik zu haben, bin mir aber nicht sicher, da MB sagt es sei normal.
Ich würde gerne eure Erfahrung mit der 7 G Tronik tauschen. Vielleicht hat auch jemand die Möglichkeit es an seinem Fahrzeug entsprechend zu testen. Allerdings an einem Berg. Das Verhalten kann ich wie folgt beschreiben:

- Ich steh Bergabwärts auf Parkposition "P"
- Schalte auf R "Rückwärtsgang"
- gehe unmittelbar von der Bremse auf Gas
- Das Fahrzeug rollt vorwärts ca. 3-4 m im Leerlauf (obwohl auf "R"😉
- Erst im 4ten Meter greift der Rückwärtsgang spürbar
ABER
- ich schalte auf R
- Warte 2-3 Sekunden indem ich auf der Bremse bleibe
- Wechsle dann erst auf Gas
- kann dann rückwärts fahren ohne Problem
- kein Vorwärtsrollen, er steht am berg wie ne eins
Meine Frage:
Ist es normal das man eine gewisse Zeit warten muss, bevor "R" greift?
Wer hat ein solches Getriebe? Wie ist es bei euch?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MBC320cdi


Ich wollte den Thread nicht einfach aussterben lassen, sondern auch auf den aktuellsten Stand bringen.

Vielen Dank, das machen leider nicht alle!

Zitat:

Original geschrieben von MBC320cdi


Nach Aussage der MB-Hotline gibt es eine Serie 7G-Tronik Getriebe, die ein solches Problem aufwiesen.
Diese Serie hat eine spezielle Artikel Nummer. Wir haben natürlich eins davon!
Bei dieser Serie gab es ein fehlerhaftes Steuergerät. In diesen Steuergerät sind irgendwelche "Schieber" verbaut,
welche für die Druck-/Kraftregulation verantwortlich sind. Wenn einer dieser Schieber klemmt, wird bis zur
vollständigen Öffnung des Schiebers keine Kraft/Druck aufgebaut und somit entsteht dieser Leerlauf.
Eine Denksekunde ist völlig normal, aber 3-4 Sekunden waren einfach zu lange.
Lösung: Das Steuergerät wird gewechselt.
Kosten: 75% wird von MB getragen. Von der Versicherung habe ich noch keine Info ob die anderen 25%
übernommen werden, gehe aber davon aus.

Das ist vollkommen egal. Und wenn die Garantieversicherung das nicht bezahlt, dann übernimmt der Verkäufer die restlichen 25%, denn du hast das Auto erst seit Februar 2008. Das bedeutet, das die gesetzliche Gewährleistung greift und der Verkäufer muss ALLE Kosten für die Beseitigung des Mangels übernehmen. Bitte zahle keinen Cent, das Recht ist hier eindeutig auf deiner Seite.

cu termi0815

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Zitat:

Original geschrieben von MBC320cdi


Die Versicherung übernimmt die restlichen 25%, jedoch sind Öl und dazugehörende Filter nicht mit inbegriffen.
Das Öl wird jetzt zum Wechsel des Steuergerätes abgelassen. Das Neue muss ich bezahlen?

Nein, das muss der Verkäufer übernehmen, denn das ist seine gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Zitat:

Auszug aus dem BGB


§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Sollte er, wie es leider viele machen (ich gehe davon aus, das auch 6 Jahre nach der Schuldrechtsmodernisierung die meisten es nicht wissen und es nicht wider besseren Wissens vorsätzlich tun😰) auf irgendwelche Garantiebedingungen verweisen, dann kannst du folgendes erwidern:

Zitat:

Auszug aus dem BGB


§ 477 Sonderbestimmungen für Garantien

(1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten

1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und
2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.

Und diese gesetzlichen Rechte sind in deinem Fall eindeutig.

Zitat:

Auszug aus dem BGB


§ 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

§ 446 Gefahr- und Lastenübergang

Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 476 Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Und jetzt mit etwas einfacheren Worten. 😉

Mängelhaftung ist der gesetzliche Anspruch, den man hat, solange er nicht ausgeschlossen ist.

Wirkungsweise: Tritt innerhalb der Haftungsfrist ein Fehler auf, der

1. entweder schon bestand, als die Sache übergeben wurde oder
2. zumindest schon mehr oder weniger unausweichlich in der Sache angelegt war, als sie übergeben wurde,

dann und nur dann hat man die gesetzlichen Ansprüche. Mängelhaftung soll also nur sicherstellen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei ist. Für Fehler, die "einfach so", ohne schon in der Sache angelegt gewesen zu sein, nach der Übergabe auftreten, sind niemals von der gesetzlichen Mängelhaftung erfasst. Diese können aber von einer Garantie abgedeckt sein (siehe Unterschied Sachmangelhaftung / Hersteller-Garantie ).

Der Verkäufer kann die Gewährleistung also nur ausschließen, wenn er beweisen kann, das der Defekt erst nach der Fahrzeugübergabe eingetreten ist. Das kann er aber nicht. Vielmehr deutet das wegem diesem Fehler überarbeitete neue Steuergerät darauf hin, das der Mangel schon in der Sache angelegt war.

BTW ich bin auch kein Rechtsanwalt, musste mich aber beruflich seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002 intensiv mit dem Thema befassen und habe dieses Wissen privat schon mehrfach erfolgreich angewandt. Leider war das nicht immer einfach, so dass ich viel diskutieren und argumentieren musste, bis schlussendlich, zwei mal nur nach mehrfacher Rücksprache mit der Rechtsabteilung, die anstehenden Reparaturen für mich kostenneutral erledigt wurden. 😁

cu termi0815

Quellenangabe: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Vielen Dank für diesen Auszug. Ist wirklich hilfreich, auch für die Zukunft.
Nur eine kleine Frage hätte ich da noch. Das Problem ist, dass der Verkäufer eine MB-Niederlassung war.
Diese MB-Niederlassung ist ca. 40 weit weg und hat den Fehler nicht gefunden oder wollte ihn nicht finden.
Erst jetzt hat eine MB-Vertragswerkstätte hier vor Ort den Fehler in Cooperation mit MB lokalisiert.
Natürlich wird jetzt auch die Vertragswerkstätte den Fehler beheben und nicht der "Verkäufer".
Hmmmmm, was mach ich jetzt mit dem Öl. 1L = 7 Euro und wenn ich mich nicht irre sind 6,7 l im Getriebe.
Der Betrag ist pillepalle. Sollte die Vertragswerksätte mir das Geld verlangen, bezahle ich halt, oder?

Zitat:

Original geschrieben von MBC320cdi


Vielen Dank für diesen Auszug. Ist wirklich hilfreich, auch für die Zukunft.
Nur eine kleine Frage hätte ich da noch. Das Problem ist, dass der Verkäufer eine MB-Niederlassung war.
Diese MB-Niederlassung ist ca. 40 weit weg und hat den Fehler nicht gefunden oder wollte ihn nicht finden.
Erst jetzt hat eine MB-Vertragswerkstätte hier vor Ort den Fehler in Cooperation mit MB lokalisiert.
Natürlich wird jetzt auch die Vertragswerkstätte den Fehler beheben und nicht der "Verkäufer".
Hmmmmm, was mach ich jetzt mit dem Öl. 1L = 7 Euro und wenn ich mich nicht irre sind 6,7 l im Getriebe.
Der Betrag ist pillepalle. Sollte die Vertragswerksätte mir das Geld verlangen, bezahle ich halt, oder?

Nicht nur "halt", in diesem Fall musst du zahlen!

Ich dachte, dass du das Fahrzeug zum Verkäufer zurück gebracht hast. So einen Fall hatte ich auch schon mal, sprich die verkaufende Vertragswerkstatt konnte oder wollte nicht den Fehler beheben. Da musste ich halt zu einer fähigen und willigen Werkstatt gehen und den Mangel über die Garantieversicherung erledigen lassen. Dieses hatte die Folge, dass ich das erste Autohaus niemals wieder betreten werde und das zweite Autohaus einen neuen Kunden gewonnen hat. 😁

cu termi0815

So ähnlich sieht es bei mir wohl auch aus.....Hauptsache es wird jetzt gemacht.
Das Öl bringt mich nicht um :-)

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Gibt es schon etwas Neues in der Angelegenheit? 

Viele Grüsse, masterroad

Hallo

das Steuergerät ist jetzt gewechselt. Ich musste keine Kosten tragen. Das Übersetzungsverhältnis des Getriebes ist nun
wesentlich besser wie voher. Jetzt kann auch ich von einer "Denksekunde" sprechen und nicht von 3-4 Sekunde.
Es gibt jetzt nach dem Werkstatt-Besuch zwar komische Geräusche aus dem Motorraum, aber mal sehen ob es besser
wird. Wenn nicht, muss ich leider nochmal hin.

Gruß
Yvonne

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