70€ + Punkt
Mein Wagen würde eigentlich die grüne Plakette bekommen. Ich habe jedoch nichts an der Windschutzscheibe kleben.
Im Dezember war meine Frau in Düsseldorf unterwegs und hatte ein Knöllchen bekommen, was ein paar Wochen später gezahlt wurde.
Heute kam Post, ich muss 70€ zahlen und bekomme ein Punkt, da keine grüne Plakette an der Windschutzscheibe vorhanden war.
1. Wer bekommt den Punkt, der Fahrer oder Halter???
2. Ist es möglich, das man nachträglich die grüne Plakette vorzeigen kann, so dass man wenigstens kein Punkt bekommt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Es ist einfach nur noch ekelerregend, wie der Staat die Bürger melkt.
Ja, ekelerregend.Vor allem mit welcher Hinterhältigkeit diese Umweltzonen quasi über Nacht eingeführt wurden. Man hatte ja als Autofahrer gar keine Zeit sich drauf einzustellen.
Wenn es die Umweltzonen nun schon - sagen wir mal fiktiv - 6 Jahre geben würde, könnte ich es verstehen.
Letztens meine ich gesehen zu haben, wie ein Poilzist einen Autofahrer mit vorgehaltener Pistole gezwungen hat, seine grüne Feinstaubplakette abzuknibbeln. Die Politesse daneben hat schon ihr Knöllchengerät hochfahren lassen.
Wirklich ekelerregend 🙄
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Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Ja, ekelerregend.Vor allem mit welcher Hinterhältigkeit diese Umweltzonen quasi über Nacht eingeführt wurden. Man hatte ja als Autofahrer gar keine Zeit sich drauf einzustellen.Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Es ist einfach nur noch ekelerregend, wie der Staat die Bürger melkt.Wenn es die Umweltzonen nun schon - sagen wir mal fiktiv - 6 Jahre geben würde, könnte ich es verstehen.
Letztens meine ich gesehen zu haben, wie ein Poilzist einen Autofahrer mit vorgehaltener Pistole gezwungen hat, seine grüne Feinstaubplakette abzuknibbeln. Die Politesse daneben hat schon ihr Knöllchengerät hochfahren lassen.
Wirklich ekelerregend 🙄
Feine Ironie. Aber du wirst lachen, wenn man vom Lande kommt und im Umkreis von 200 km keine Umweltzonen hat, ist man dann schon überrascht. Ist mir so ergangen, ich glaube 2010 oder 2011 bei der Fahrt ins Ruhrgebiet.
Bei uns klebte sich seinerzeit keiner so etwas, inzwischen pappt der Händler bei jedem Verkauf wohl eine drauf...
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Nur als Info mal eines von vielen Urteilen:
http://www.kulturgut-mobilitaet.de/.../...ohne-plakette-geparkt-werden
Das ist von 2009 und von einem Amtsgericht und meiner Ansicht nach in der Zeit als sich manche um die Frage welche (Version) der StVO ist gültig gestritten haben. Und der Wortlaut des "Erläuterung zum Zeichen" wurde schon 2x geändert seitdem.
Es gibt auch noch ein altes Urteil aus FFM? in dem ein Anwalt in der 2. Instanz recht bekommen, hat, aber das ist auch schon alt...
(Steht hier sicher von mir fein aufgedrösselt in bestimmt drei Umweltthemen)
"Verkehrsteilnahme durch Parken" ist seit den Änderungen relativ unbestritten.
Auch wenn ich persönlich es immer noch nicht als echten Parkfall sehe - ist es dennoch wenn man die "Verkehrsteilnahme durch Parken" annimmt eine Möglichkeit den Punkt zu vermeiden. Über §25a StVG - denn wenn das ein "Parkverstoß" ist, dann ist das ruhender Verkehr und dann ist das §25a StVG)
Und ohne jeden Aufwand quasi. Und man hat 3 Monate Zeit das Geld anzusparen bis der Kostenbescheid an den Halter kommt.
Jaja Fahrtenbuch - wer hat jemals für einen Verstoß im ruhenden Verkehr (und es gibt viiiiiiele Parkverstöße in Deutschland) ein Fahrtenbuch bekommen?
Momentan ist dieses OLG Urteil (nach den 2 Änderungen der Erläuterung zum Zeichen und den 5 Jahren seit dem AG Urteil aus Bremen) Stand der Dinge:
http://www.justiz.nrw.de/.../1_RBs_135_13_Beschluss_20130924.html
Wichtig ist vor allem:
Zitat:
Entgegen der Ansicht des Betroffenen erfüllt auch das abgeparkte Fahrzeug den Bußgeldbestand, da es ebenfalls „am Verkehr teilgenommen“ hat. Teilnahme am Straßenverkehr meint auch das Parken. Dies ergibt sich schon aus der herkömmlichen Definition zu § 1 Abs. 1 StVO, wonach sich verkehrserheblich verhält, wer körperlich und unmittelbar durch aktives Tun oder Unterlassen auf den Ablauf eines Verkehrsvorgangs einwirkt, wozu auch das Abstellen des Fahrzeugs im Verkehrsraum oder das Parken gehört (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 1 StVO Rdnr. 17). Diese Auffassung wird auch bestätigt durch die Formulierung von Nr. 153 Abschnitt 1 BKatV in der seit dem 1. Februar 2009 geltenden Fassung („am Verkehr teilgenommen“). Hierdurch sollte auch der ruhende Verkehr erfasst werden (BR-Drucks. 428/12 S. 155 f.). Der bußgeldbewehrte Verstoß liegt in der bloßen Teilnahme am Verkehr in dem soeben geschilderten Sinn, unabhängig davon, ob das Fahrzeug materiell unter die Freistellungsregelung fallen könnte oder nicht.
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Eine Auslegung in diesem Sinne verstößt auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Mit dem Regelungsgefüge von § 3 35. BImSchV sowie Anlage 2 Nr. 44 und 46 zur StVO wird eine vergleichsweise unkomplizierte Identifizierung von unberechtigt in Umweltzonen am Verkehr teilnehmenden und dadurch die Luftreinhaltung potentiell gefährdenden Fahrzeugen erreicht. Viele Beiträge zur Schadstoffbelastung durch unberechtigte Fahrzeuge ohne Ausnahmegenehmigung i.S.v. Nr. 46 der Anlage 2 zur StVO könnten nicht verhindert werden, wenn bei einem parkend oder sonst nicht mit laufendem Motor im öffentlichen Verkehrsraum angetroffenen Fahrzeug jeweils darauf gewartet werden müsste, dass der Motor in Betrieb gesetzt wird, obwohl – von eher unwahrscheinlichen Ausnahmen (wie etwa dem Transport des betreffenden Fahrzeugs mittels Anhänger in oder durch die Umweltzone etc.) – im Regelfall klar ist, dass das betreffende Fahrzeug mittels Motorkraft bewegt wurde bzw. werden wird und damit auch einen unerwünschten Beitrag zur Schadstoffbelastung leistet. Damit würde der Luftreinhaltungszweck dieser Regelungen letztlich nicht unerheblich geschwächt. Angesichts des geringen Regelbußgelds ist die Regelung auch noch angemessen.
Was das Gericht unter III. 1. anspricht
ist ein "falscher" Verweis in der Erläuterung zum Zeichen.
Der ist inzwischen auch "repariert" worden - nach vielen Jahren... aber hat das Gericht nichtmal interessiert bzw. wurde abgebügelt...
Tja, das ist der Stand.
Evtl. könnte es sein, daß man selbst nachweisen darf ob das Fahrzeug mit Hänger oder anders transportiert wurde - aber das OLG sieht hier mindestens eine Beweislastumkehr. bzw. ohne Beweise interessiert sie die Möglichkeit überhaupt nicht. Wenn man welche hat könnte man vielleicht darüber reden. 😉
Aber bald fällt der Punkt. 😉 Und dann könnte man sowas nochmal durchfechten ohne nen Punkt zu kriegen. Notfalls bis zum BGH. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Man könnte sich auch ganz einfach an Recht & Gesetz halten, dann muss man auch nix bezahlen... ekelerregend wie manche glauben über dem Gesetz zu stehen!Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Es ist einfach nur noch ekelerregend, wie der Staat die Bürger melkt.
Ha ha, der war gut🙂
Die Kontrollbehörden machen es ja selbst nicht. Sonst müsste bei einem Verstoss im ruhenden Verkehr eine Parkkralle angebracht werden. Sonst ist doch klar, der der Wagen irgendwann wieder losfährt und den nächsten Verstoss begeht.
Ist mit der einzige Verstoss, der von den Behörden beförfert wird. Willkommen in Absurdistan...
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
OK, die Umweltzone ist ziemlich sinnfrei... keine Frage!
Aber es gibt noch andere Dinge, die genau so sinnfrei sind! Bei manchen Tempolimits auf der A40 kann ich mir nur an den Kopf packen: Tunnel bei Essen war immer 80 km/h, dann wurde er saniert und jetzt sind nur noch 60 erlaubt. Das versteht kein Mensch!
Trotzdem muß man sich dran halten! Die Liste von sinnlosen Gesetzen und Vorschriften ist lang...
Die Fälle sind nicht vergleichbar, die Geschwindigkeitsbegrenzung ist materielles Recht, die Plakette ist formelles Recht. Vergleichbar wäre es, wenn es Ausnahmegenehmigung für den Tunnel geben würde für 80 km/h und du deine Ausnahmegenehmigung nicht dabei hast und dafür einen Punkt bekommst...
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Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Sonst müsste bei einem Verstoss im ruhenden Verkehr eine Parkkralle angebracht werden. Sonst ist doch klar, der der Wagen irgendwann wieder losfährt und den nächsten Verstoss begeht.
Dem ist nur so, wenn man nicht weiter als bis zum nächsten Schritt denkt 😉
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Dem ist nur so, wenn man nicht weiter als bis zum nächsten Schritt denkt 😉Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Sonst müsste bei einem Verstoss im ruhenden Verkehr eine Parkkralle angebracht werden. Sonst ist doch klar, der der Wagen irgendwann wieder losfährt und den nächsten Verstoss begeht.
😕