6 km/h geblitzt - keine Toleranz abgezogen?

Hallo Community und Rechtsexperten!

Ich war am 17.11.2018 in der Nürnberger Provinz unterwegs.
Als empfohlene abkürzung meiner Mitfahrer nahm ich eine Nebenstraße (Anscheinend Oedenberger Straße gg.34, Ri. Danziger Str.)

Und Zack: Gegen 14 Uhr hat es aus einem klassischen dunkelgrauen Caddy aufgeleuchtet.
Unterwegs war ich mit Tempomat der nach GPS Navigation auf 35km/h eingestellt war.

Ja, ich war zu schnell und ja ich würde die Strafe auch akzeptieren. Was sind schon 15€...

Nur dachte ich das von diesen 5km/h zu schnell noch 3km/h toleranz abgezogen werden!!??
Das wären nach GPS ja nur 2km/h zu viel (auch wieder 2km/h zu viel und müsste 15€ zahlen...)

Nach Bußgeldbescheid steht nichts davon eine Toleranz abgezogen zu haben.
Normalerweise müsste ja dann dort stehen (wie ich es von meinen anderen 2 Bußgeldbescheiden kenne. "...nach Abzug der Toleranz..."

Wären das dann nicht nach den Nürnberger Inhalt von MOTOR-TALK entfernt
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>3km/h< nicht 6km/h ???

Ich finde das etwas lächerlich... Falls es wegen 3km/h ein Bußgeldbescheid gäbe...
Lohnt es sich dort Einspruch einzulegen?

Am Ende war ich ja trotzdem 3km/h zu viel. Habe aber noch nie gehört das deshalb ein Bußgeld raus geht?
Das ist übrigens erst mein 3. Bußgeldbescheid in 10 Jahren... Und noch nie habe ich ein Foto bekommen. Das nervt mich übrigens auch...

Danke und Gruß Lukas

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MT-Moderation

Bußgeldbescheid
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@peikifex schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:45:53 Uhr:



Zitat:

@Bierloch schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:42:43 Uhr:


Oh... wie kriminell ich nur bin 🙄. Verklag mich doch.

Mir geht es nur darum ob da nicht noch 3km/h abgezogen gehören oder nicht!

Ich denke mal, dass die hier nicht mehr abgezogen gehören.

Kriminell finde ich es, in einer Tempo-30 Zone 35 mit (GPS-)Tempomat zu fahren, da liegst Du durchaus richtig.
Roll nur die Augen, das zeigt mir nur, wie uneinsichtig Du hier scheinbar bist.

Gut ich dachte ich bekomme hier im Forum eine richtige Antwort. Nicht nur dämliche Moralapostel antworten...

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. Dezember 2018 um 15:30:01 Uhr:


Nur 240 ist nicht ganz richtig, Werksangabe ist immerhin 242 😁, V-max laut Tacho war bisher 255, dann musste ich wieder abbremsen. Wobei wir wieder beim Thema Tachovoreilung wären.

Wenn VW die maximal erlaubte Tachovoreilung gem. EG-Richtlinie 2000/7 von 10% + 4 km/h voll ausreizt, dann müsste dein Schlitten 270 km/h rennen lt Tacho.

Versuch macht klug - schließlich sind die Winterreifen bis 240 zugelassen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. Dezember 2018 um 16:22:35 Uhr:


Versuch macht klug - schließlich sind die Winterreifen bis 240 zugelassen.

Oho, dann darfst du ja gar nicht Vmax fahren! Aber der vorgeschriebene Aufkleber "240" im Fahrersichtbereich erinnert dich ja permanent daran. 😁

Mir babbte ein Prüfer zum TÜV tatsächlich mal eine 210km/h Plakette rein, da er mit 213km/h eingetragen war. Ich habe ihm aber gesagt, dass er nur ein Stückchen die Schutzfolie abziehen braucht und er diese dann wieder zu den anderen legen kann, nachdem ich den Stempel habe. So brauchte ich die paar Cent nicht bezahlen. Der Vorbesitzer unseres jetzigen A4 hatte auch solch eine Plakette (jetzt habe ich andere Reifen), man sieht immer noch, wo sie mal klebte. Sieht doch kacke aus, lieber andere Reifen kaufen ;-)

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 9. Dezember 2018 um 22:37:10 Uhr:


Sieht doch kacke aus, lieber andere Reifen kaufen ;-)

Oder ein anderes Auto. 😁

Zitat:

@spreetourer schrieb am 9. Dezember 2018 um 23:17:11 Uhr:



Zitat:

@Schubbie schrieb am 9. Dezember 2018 um 22:37:10 Uhr:


Sieht doch kacke aus, lieber andere Reifen kaufen ;-)

Oder ein anderes Auto. 😁

Ein langsameres? 😉

Grüße vom Ostelch

Oder die Höchstgeschwindigkeit im MSG reduzieren und die Papiere entsprechend ändern lassen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Dezember 2018 um 23:33:50 Uhr:


Ein langsameres? 😉

Yes, Sir! Ein Auto, bei dem Vmax dem Reifenindex entspricht. Oder umgekehrt! 😁

Zitat:

@spreetourer schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:37:46 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Dezember 2018 um 23:33:50 Uhr:


Ein langsameres? 😉

Yes, Sir! Ein Auto, bei dem Vmax dem Reifenindex entspricht. Oder umgekehrt! 😁

Ja, so ist man immer auf der sicheren Seite. Manchmal kann das Leben so leicht sein. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:49:41 Uhr:


Ja, so ist man immer auf der sicheren Seite.

Stelle mir gerade vor, dass

@PeterBH

bei 242 km/h einen Unfall baut und der Sachverständige die Diskrepanz zum Reifenindex feststellt. Wäre die Versicherung dann leistungsfrei? Alles natürlich nur gedacht und rein hypothetisch. 😉

Zitat:

@spreetourer schrieb am 10. Dezember 2018 um 10:02:04 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:49:41 Uhr:


Ja, so ist man immer auf der sicheren Seite.

Stelle mir gerade vor, dass @PeterBH bei 242 km/h einen Unfall baut und der Sachverständige die Diskrepanz zum Reifenindex feststellt. Wäre die Versicherung dann leistungsfrei? Alles natürlich nur gedacht und rein hypothetisch. 😉

Das ist mehr als nur rein hypothetisch, denn dann hätte PeterBH selbstverständlich Reifen mit diesem Lastindex auf seinem Auto. 😁

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Dezember 2018 um 10:32:09 Uhr:


Das ist mehr als nur rein hypothetisch, denn dann hätte PeterBH selbstverständlich Reifen mit diesem Lastindex auf seinem Auto.

Nein nein, denn die aktuelle Konstellation seines V8 ist

- Vmax laut Zulassung: 242 km/h
- Vmax gem. Reifenindex: 240 km/h

@PeterBH könnte also, falls gewollt und das Auto das hergibt, 2 km/h oder mehr schneller fahren als der Reifenindex erlaubt. Die Hypothese bezieht sich lediglich darauf, dass er 1. tatsächlich so schnell fährt und 2. dabei auch noch einen Unfall baut. Dann wäre die Frage, ob die Versicherung die Leistung verweigern könnte wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorausgesetzt, dass die Versicherung von der Überschreitung der zulässigen Vmax gem. Reifenindex erfährt, was aber auch wieder rein hypothetisch wäre. 😁

Wenn die Frage denn ernsthaft beantwortet werden soll, müsste die Überschreitung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Reifen für den Unfall wenigstens mitursächlich sein. Die 2 km/h mehr werden dazu nicht ausreichen. Würde er z. B. 280 Sachen fahren und die Reifen deshalb Schäden erleiden, die (auch) zum Unfall oder einem höheren Schaden führten, sähe es beim Vollkaskoschaden anders aus. Die Haftpflicht zahlte trotzdem, könnte aber (begrenzt) bei ihm Regress nehmen.

Grüße vom Ostelch

Danke, so ähnlich hatte ich es mir schon gedacht, bin aber kein Versicherungsexperte. Allerdings hat man schon von recht kuriosen fadenscheinigen Gründen gehört, mit denen sich eine Versicherung vor der Zahlung drücken wollte. Ist aber schon sehr OT. 😉

Auf jeden Fall müsste er sich dann einen Anwalt nehmen ;-)

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