50er Roller auf Radweg
Hallo zusammen,
und zwar möchte ich ab März wieder meinen Roller anmelden,
um zur Arbeit zu fahren. Jetzt stellt sich allerdings eine Frage,
die ich nirgendswo beantwortet gefunden habe:
Auf meinem Weg zur Arbeit muss ich über eine Brücke die gleichzeitig Autobahn ist und
auf beiden Seiten einen Rad- und Fußweg hat. Mit meinem 50er Roller darf ich ja nicht
auf der Autobahn fahren. Allerdings steht an dem Radweg "Mofas frei". Ist es mir jetzt
auch erlaubt diese Brücke zu benutzen?
Und wenn ja unter welchen Bedingungen?
Ich danke im Vorraus für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich sehe hier eine konkrete Gefährdung unseres Rechtssystems. Wenn dieses von jedem ein Stück weit ausgehöhlt wird, dann haben wir irgendwann nur noch eine unverbindliche und inhaltslose Hülle.Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
Welche Gefährdung siehst du denn persönlich wenn der Roller Fahrer es einem Mofa Fahrer gleich tut und die Brücke umsichtig mit 25km/h überquert?
Wenn es damit besser läuft und weniger Verletzte und Tote zu beklagen sind, habe ich an einer unverbindlichen inhaltslosen Hülle nichts auszusetzen.
Vor Jahren konntest du noch mit 1,4 Promille durch das Land gondeln, 1973 beschloß man eine Grenze von nur noch 0,8 Promille einzuführen... Keine 40 Jahre später sind diese Regelungen unseres Rechtssystems undenkbar. Andere Regeln existieren bereits seit über 40 Jahren, sind veraltet und erfüllen wie im vorliegenden Fall wenig Sinn, aber die befolgt man brav solange bis sie geändert werden.
Mir persönlich sind umsichtige, denkende Verkehrsteilnehmer jedenfalls lieber, als jemand der nur sturr nach Vorschrift fährt und ggf. durch das befolgen von sinnfreien Regeln andere gefährdet.
Aber in diesem Punkt werden wir beide wohl nie auf einen Nenner kommen.
104 Antworten
Kaum 5 Jahre später.....
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. März 2017 um 23:34:27 Uhr:
Kaum 5 Jahre später.....
Ist der Kommentar von Drahkke immer noch DER Brüller
Zitat:
@Drahkke schrieb am 15. Februar 2012 um 15:04:45 Uhr:
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
Welche Gefährdung siehst du denn persönlich wenn der Roller Fahrer es einem Mofa Fahrer gleich tut und die Brücke umsichtig mit 25km/h überquert?
Ich sehe hier eine konkrete Gefährdung unseres Rechtssystems. Wenn dieses von jedem ein Stück weit ausgehöhlt wird, dann haben wir irgendwann nur noch eine unverbindliche und inhaltslose Hülle.
Die FDGO gerät völlig ins Wanken, wenn der Mopedfahrer dem Mofafahrer mit gleicher Geschwindigkeit interherfährt.
Tatsächlich war es sogar so, dass in den vergangenen Jahren viel passiert ist.
Angefangen hat es mit dem Moped auf der Brücke. Am Ende hat sich noch nichteinmal unsere Bundesregierung an Ihre eigenen Verordnungen gehalten.
Hätte der TE mal lieber geschoben....
Zitat:
@Hartz4Fahrer schrieb am 15. Februar 2012 um 12:35:36 Uhr:
Nein, darfst du nicht. Ein 50ccm Roller ist kein Mofa. Da aber die Radfahrer liebendgerne auf Straßen und Fußwegen fahren, werden sie auch nichts dagegen haben, wenn ein Roller über den Radweg fährt.
FALSCH
ein Mofa hat bis zu 50 ccm und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von max 25 km/H.
Dabei ist es Wurscht, ob es ein typisches Mofa z. B. Hercules Prima 5 ist, oder ein Roller. Wichtig sind die eben genannten Leistungsdaten von ccm und km/H. Ausnahme (Leichtkraftrad bzw. Fahrrad mit Hilfsmotor).
Sobald die eingetragene Höchstgeschwindigkeit höher als 25 km/H ist, ist es kein Mofa mehr (mindestens M Führerschein erforderlich, den kann man erst ab 16 erlangen) und man darf auf keinem Radlweg mehr fahren.
In der Praxis ist das mehr oder weniger egal. Solang man keinen anderen gefährdet wird das normalerweise geduldet.
Mokick hat es früher gegeben, damals waren auch die ccm Bezeichnungen anders, ein Mokick geht heute von 51 ccm bis 79 ccm, von 80 ccm bis 125 ccm ist ein Moped (Kleinkraftrad {siehe 125er}) und ab 126 ccm ist ein Motorrad
Zitat:
@Zahn schrieb am 19. März 2017 um 11:19:27 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. März 2017 um 23:34:27 Uhr:
Kaum 5 Jahre später.....Ist der Kommentar von Drahkke immer noch DER Brüller
, der sich aber auch schon seit 3 Monaten nicht mehr gemeldet hat. Nirgends.
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Für mich gehört diese 45km/h Begrenzung der 50ccm Fahrzeuge abgeschafft. 60km/h real ist in meinen Augen sinnvoller, weil diese Fahrzeuge sich dann im Stadtverkehr besser fortbewegen können, ohne zum gefühlten Verkehrshindernis zu werden.
Aber diese albernen 45km/h sind zu schnell für den Radweg und zu langsam für die Straße.
Aus dem gleichen Grund müsste de Kategorie Mofa auch ersatzlos abgeschafft werden. Die sind zu langsam für alles. Könnte mich immer weglachen, wenn ich da kleine x-beinige Mädchen auf diesen Toiletten hocken sehe, wenn sie bei uns die Straße knapp über Umkipp-Geschwindigkeit hocheiern. Ich habe kein Verständnis für Eltern, die ihrem Nachwuch so einen Dreck kaufen und dann glauben, dass Filia und Filius damit happy sind.
Verkehr muss fließen. Darum 60 km/h für Kleinkrafträder, und die dann ab 15 Jahre.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 30. Mai 2017 um 15:12:44 Uhr:
Ich habe kein Verständnis für Eltern, die ihrem Nachwuchs so einen Dreck kaufen
Gangbare Alternative wäre heute vielleicht ein führerscheinfreier Pedelec. Ansonsten führt derzeit für 15-Jährige kein Weg am Mofa vorbei, wenn sie vom ÖPNV gerade außerhalb der Stoßzeiten abgeschnitten sind. Mami und Papi wollen schließlich auch nicht Taxi spielen.
Zitat:
Verkehr muss fließen. Darum 60 km/h für Kleinkrafträder, und die dann ab 15 Jahre.
Hälst du alle Kids in dem Alter (oder zumindest den Großteil) wirklich für so verkehrstauglich?
🙂 alter thread
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 30. Mai 2017 um 15:12:44 Uhr:
...
Darum 60 km/h für Kleinkrafträder, und die dann ab 15 Jahre.
Gibt's doch alles, nur nicht überall! 😁
Dank der deutschen Kleinstaaterei, ähm, eines Modellprojekt, FS Klasse AM, darf mein Sohn mit einer Simson mit 15 Jahren und mit 60km/h über unsere Strassen fahren.
Dass das der heutige Staat mit seiner neumodischen Politik wie auch immer alles neu erfinden muss. 😁
Das gab's alles schon mal.
Wie gesagt, es kommt darauf an, wo man wohnt. 😁
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 30. Mai 2017 um 15:24:31 Uhr:
Ansonsten führt derzeit für 15-Jährige kein Weg am Mofa vorbei,
Das ist ja gerade das Problem, das man lösen muss. Mofa abschaffen, vernüftige und sichere Alternative her ---> ausreichend schnelles 50 cm³-Fahrzeug.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 30. Mai 2017 um 15:24:31 Uhr:
Hältst du alle Kids in dem Alter (oder zumindest den Großteil) wirklich für so verkehrstauglich?
Ein Jugendlicher, der ein Mofa lenken kann und vorher Fahrrad Fahren gelernt hat (und somit vermutlich öfters schon schneller als 25 unterwegs war), der kann auch eine 50er beherrschen. Zu recht muss dafür natürlich eine Fahrschule besucht werden, samt ordentlicher Prüfung. Da muss halt hingeschaut werden, ob der- oder diejenige reif genug ist. Das liegt aber weniger am tatsächlichen Alter.
Mit 17 darf man schließlich - wenn auch unter Auflagen - einen beliebig starken und schnellen PKW fahren. Und im derzeitigen System soll es gerade ein Jahr davor nur für 45km/h reichen?
Ich fahre grundsätzlich mit meinem 50er roller über die fahrradwege ein 50er roller auf der Hauptstraße ist mit einer voll Sperrung gleich zu setzen hast du einen Lkw hinter dir kommt kein mensch mehr an dir vorbei das dazu führt das die Autofahrer genervt riskante überholmanöver starten trotz bescheidener Sicht und somit jeden der daran beteiligt ist in lebensgefahr bringt.
Da scheint mir der radweg doch die sicherste
Alternative
die untoten Threads kommen heute wieder ....
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. April 2018 um 15:57:04 Uhr:
die untoten Threads kommen heute wieder ....
Es hat nunmal Themen, die immer aktuell sind; auch jenes mit den Radfahrern, die trotz benutzungspflichtigem Radweg eben dort unterwegs sind, wo Pkw. und Co fahren; auch jenes, wo Pkw. mit 40 km/h durch die 50 km/h-Zone schleichen, obwohl sie bauartbedingt schneller fahren dürften. Auch bei denen kommt innerorts tlw. keiner vorbei.
Bin mit dem 50er auch immer auf den Radwegen unterwegs gewesen. Ist zwar eigentlich nur bis 25kmh erlaubt, war mir aber Recht egal da die Sicherheit einfach Vorrang hat. Anhalten wird man einen deswegen sicher auch nicht.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. April 2018 um 15:57:04 Uhr:
die untoten Threads kommen heute wieder ....
The Walking Threads ....😛