50er Roller auf Radweg
Hallo zusammen,
und zwar möchte ich ab März wieder meinen Roller anmelden,
um zur Arbeit zu fahren. Jetzt stellt sich allerdings eine Frage,
die ich nirgendswo beantwortet gefunden habe:
Auf meinem Weg zur Arbeit muss ich über eine Brücke die gleichzeitig Autobahn ist und
auf beiden Seiten einen Rad- und Fußweg hat. Mit meinem 50er Roller darf ich ja nicht
auf der Autobahn fahren. Allerdings steht an dem Radweg "Mofas frei". Ist es mir jetzt
auch erlaubt diese Brücke zu benutzen?
Und wenn ja unter welchen Bedingungen?
Ich danke im Vorraus für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich sehe hier eine konkrete Gefährdung unseres Rechtssystems. Wenn dieses von jedem ein Stück weit ausgehöhlt wird, dann haben wir irgendwann nur noch eine unverbindliche und inhaltslose Hülle.Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
Welche Gefährdung siehst du denn persönlich wenn der Roller Fahrer es einem Mofa Fahrer gleich tut und die Brücke umsichtig mit 25km/h überquert?
Wenn es damit besser läuft und weniger Verletzte und Tote zu beklagen sind, habe ich an einer unverbindlichen inhaltslosen Hülle nichts auszusetzen.
Vor Jahren konntest du noch mit 1,4 Promille durch das Land gondeln, 1973 beschloß man eine Grenze von nur noch 0,8 Promille einzuführen... Keine 40 Jahre später sind diese Regelungen unseres Rechtssystems undenkbar. Andere Regeln existieren bereits seit über 40 Jahren, sind veraltet und erfüllen wie im vorliegenden Fall wenig Sinn, aber die befolgt man brav solange bis sie geändert werden.
Mir persönlich sind umsichtige, denkende Verkehrsteilnehmer jedenfalls lieber, als jemand der nur sturr nach Vorschrift fährt und ggf. durch das befolgen von sinnfreien Regeln andere gefährdet.
Aber in diesem Punkt werden wir beide wohl nie auf einen Nenner kommen.
104 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ecolupo
es handelt sich nicht um die von dir besagte Brücke. Geht um die Südbrücke in Bonn
Hm, wenn man an der Erhard-Allee auf die Brücke geht/fährt/schiebt und in Beul den Fuß-/Radweg wieder verläßt, sind das doch allenfalls 1,5 km, oder nicht?
Wird dein Roller nicht den Mofas zugeordnet, dann musst du deinen Roller über die Brücke schieben. Sollte rechtlich gesehen allerdings klar sein!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich sehe hier eine konkrete Gefährdung unseres Rechtssystems. Wenn dieses von jedem ein Stück weit ausgehöhlt wird, dann haben wir irgendwann nur noch eine unverbindliche und inhaltslose Hülle.
Du siehst, was unser Rechtssystem angeht, einige Dinge leider grundsätzlich vollkommen falsch.
Die StVO sollte, da sind wir uns wahrscheinlich einig, vor allem der Sicherheit aller beteiligten am Strassenverkehr dienen. (und ich verbinge da jeden Tag mehrere Stunden - meine Sicherheit liegt mir extrem am Herzen, da versteh ich keinen Spass).
Wenn nun Gesetze oder Gesetzeslücken existieren, die der Verkehrssicherheit nicht dienen oder ihr widersinniger Weise sogar schaden, ist es auch die Pflicht eines mündigen, denkenden Bürgers darauf aufmerksam zu machen. (auch und notfalls durch "Bürgerlichen Ungehorsam"😉
Dies ist auf gar keinen Fall eine Gefährdung unseres Rechtssystems, im Gegenteil, es macht dieses besser.
Dies ist auch nicht der Freibrief für Gesetzlosigkeit.
Ich weiss, das du mir ungerne im Strassenverkehr begegnen würdest - an der oben beschriebenen, unbeschilderten Kreuzung mit 4 gleichzeitig ankommenden Autos, würde ich dir ohne mit der Wimper zu zucken Vorfahrt gewähren. Dein Feindbild, ja gar dein Weltbild bräche in Sekunden zusammen und du kämst in arge Erklärungsnöte. Das ist schon beängstigend. 😁
Zitat:
Original geschrieben von tullux01
...an der oben beschriebenen, unbeschilderten Kreuzung mit 4 gleichzeitig ankommenden Autos, würde ich dir ohne mit der Wimper zu zucken Vorfahrt gewähren. Dein Feindbild, ja gar dein Weltbild bräche in Sekunden zusammen und du kämst in arge Erklärungsnöte.
Nö, ich wüßte deine Geste zu schätzen.
In dieser Situation gewähre ich auch gerne einem anderen die Vorfahrt, wenn der mir damit nicht zuvorkommen sollte. 😉
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In Köln gibt es auch eine Autobahnbrücke (Rodenkirchener Brücke) wo nur Fussgänger oder Radfahrer zugelassen sind. Ob man da auch mit dem Mofa drüber fahren darf weiss ich gar nicht. Ich bin vor 2 oder 3 Jahren eine Woche lang mit meinem Roller morgens hin und abends zurück gefahren. Auch hier hätte ich sonst einen Umweg von sicherlich mehr als 10km in kauf nehmen müssen wäre ich durch die City gedüst.
Ich muss dazu sagen, daß es bei mir noch udn schon wieder dunkel war als ich über die Brücke bin. Mich hat keiner erwischt und ich bin auch nicht einfach drübergehämmert (Roller fuhr "etwas" schneller) sondern maximal mit 30kmh.
Wenn Dich also die Überquerung der Brücke eine große Zeitersparnis bringt würde ich die OWI in kauf nehmen.
Ich sehe kein Problem darin, mit einem Moped den Radweg zu nutzen. Radfahrer fahren dort ja eh nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Da aber die Radfahrer liebendgerne auf Straßen und Fußwegen fahren, werden sie auch nichts dagegen haben, wenn ein Roller über den Radweg fährt.
Hörst Du erst damit auf, Deine Frau zu schlagen, wenn es niemand anders auf der Welt mehr tut?
Amen
Zitat:
Original geschrieben von supra_chef
was soll den dieser kommentar?
Frage ich mich auch...
Zitat:
Hörst Du erst damit auf, Deine Frau zu schlagen, wenn es niemand anders auf der Welt mehr tut?
Wieso, muss man dann automatisch damit aufhören? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Hippenstiel
wie gesagt, wer kann im vorbeifahren beurteilen ob ein Roller eine 25er oder eine 50er Zulassung hat?
Ich 😎
Zitat:
Original geschrieben von Ragnar318is
Mich hat keiner erwischt und ich bin auch nicht einfach drübergehämmert (Roller fuhr "etwas" schneller) sondern maximal mit 30kmh.
Auch wenn rechtlich nicht erlaubt, bei gemäßigtem Tempo sehe ich da sonst kein Problem. Rennräder fahren auch schnell 30. Solange da nicht mit Vollgas drübergebrettert wird - sieht mal leider auch oft genug - wird es auch keinen interessieren.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Ich 😎Zitat:
Original geschrieben von Hippenstiel
wie gesagt, wer kann im vorbeifahren beurteilen ob ein Roller eine 25er oder eine 50er Zulassung hat?
😁😁😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Ich 😎Zitat:
Original geschrieben von Hippenstiel
wie gesagt, wer kann im vorbeifahren beurteilen ob ein Roller eine 25er oder eine 50er Zulassung hat?
Optimist 😁 Wenn der Mofatreiber seine Satteltasche wegschmeisst und Hinten Fußrasten montiert hat er zwar optisch ein Kleinkraftrad aber trotzdem nur die Zulassung für eine Gehhilfe.
Aber im Grunde sind es relativ zuverlässige optische Unterscheidungsmerkmale.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Optimist 😁
Klar 😛
Die Sitzbankgeschichte - Mofa hat immer nur einen Sitzplatz - ist ein gutes Indiz um Mofa von 45er-Roller zu unterscheiden.
Also es gibt schon Regelungen im Straßenverkehr die Situationsbedingt die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles erhöhen und nicht senken. Gerade die Variante mit dem Roller (oder S-Pedelec) einen Fahrradweg zu benutzen kann (je nachdem wo, wann und wie man fährt) für die Verkehrsteilnehmer die Sicherheit erhöhen.