50ccm Roller und Zustelltätigkeit
Guten Abend,
welcher 50ccm Roller ist für eine Tätigkeit als Zusteller von Abo-Zeitungen am ehesten geeignet? Das allnächtlich zu transportierende Gewicht liegt derzeit bei maximal ca. 140 kg, und ein Pkw scheidet aufgrund der Anschaffungs- und Folgekosten aus. Da der Job auf Stückpreisbasis durchgeführt wird, führt auch nur eine motorisierte Unterstützung zu höheren Einnahmen; das bisherige Bewältigen per Fahrrad ist ausgereizt, da geht nix mehr. Der Untergrund der Gesamtstrecke von ca. 27km schwankt von Asphalt bis leichte Schüttelpiste. (Vom Arbeitgeber wird kein Fahrzeug gestellt).
Welche Roller kämen evtl. für beständig Stop&Go und Ganzjahreseinsatz bei jedem Wetter in Frage?
Schönen Abend
Wauhoo
Beste Antwort im Thema
Aha, einer der "VIP Kunden", die sich die Zeitung von unterbezahlten armen Kerlen an die Tür bringen lassen und sich dann über die Anwesenheit des Boten echauffieren.
Die Müllabfuhr kann auch gleich ihre V8 Dieselboliden mit 15l Hubraum vor dem Ort parken und die ganzen Tonnen rausschieben.
1606 Antworten
Update:
Die Entscheidung zugunsten eines Rollers ist gefallen, nachdem ermitteln worden ist, daß ein eigener Pkw in jeder Relation zu teuer ist und auch die Variante eines elektrischen motorisierten Fahrrades, auch Pedelec genannt, wegen der Unausgereiftheit der Technik und der im Gegensatz zum Gebrauchtroller geringeren Verwendungsvielfältigkeit bei gleichem oder sogar höherem Preis, nicht in Frage kommt.
Als Roller findet jedoch aus Gründen der Standsicherheit und der erhöhten Transportkapazität wegen nur ein zum Gespannfahrzeug umbaubares Fahrzeug Berücksichtigung.
Ob die ursprünglich favorisierte Peugeot Ludix 2 EP dafür geeignet ist, einen Seitenwagen anzubauen, weiß ich noch nicht.
😁
Seitenwagenroller 😎
http://www.daeschlein.de/files/ice.jpg
Sowas?
Zitat:
Original geschrieben von DEBSH125i
😁Seitenwagenroller 😎
http://www.daeschlein.de/files/ice.jpg
Sowas?
Wozu er Motorradführerschein Klasse A oder A1 braucht.
Für Kleinstkrafträder sind Seitenwagen nicht zulässig.
Unter gewissen Umständen ist Seitenwagenbetrieb für 80 oder 125 ccm zulässig.
Keinesfalls jedoch für 50 ccm. Dies würde ABE für Seitenwagen bedingen und da Umbau der Vordergabel nötig wäre würde auch der Roller seine ABE verlieren. Dadurch würde das Fahrzeug TÜV-Pflichtig werden und könnte nicht mehr als Moped betrieben werden.
Erzähl das dem TE 😉
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Anscheinend ist es aber möglich einen 50er Roller mit Seitenwagen zu betreiben. Natürlich mit Einzelabnahme, aber es geht klick
4 Monate Bauzeit und dann auf die Gnade des TÜV angewiesen?
Ich glaube eine 50er APE wäre immer noch die bessere Alternative.
Zitat:
Original geschrieben von tullux01
4 Monate Bauzeit und dann auf die Gnade des TÜV angewiesen?
Ich glaube eine 50er APE wäre immer noch die bessere Alternative.
Das steht außer Frage. Ich hatte das nur gepostet, weil der Vorredner sagte, das man an einen 50er Roller auf keinen Fall einen Beiwagen bauen darf. Es gibt übrigens auch schon Firmen, die solche Umbauten machen. Dann muss man auch nicht drei Monate basteln😉
"So einfach" darf man das ja auch nicht.
Ansonsten darf man eh alles, was beim TÜV eine Einzelabnahme bekommt.
Die Firmen die ich schnell über Google gefunden hab scheinen arg teuer - ab 2000 Euro (und die Standardbeiwagen auch nur ab 125er) für nen Beiwagen - schon bis 4000, wenn man bisschen was zusätzlich braucht.
Wie schon gesagt, das war nur darauf bezogen, das es möglich ist. Ob das ganze rentabel oder praktisch ist, wäre jetzt wieder ein anderes Thema. Ich hatte mir auch schon mal überlegt sowas aus Spass zu bauen. Aber da fehlt mir dann doch die Zeit. Zumindest wenn man es gut machen will, und mit Segen vom Tüv
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Wozu er Motorradführerschein Klasse A oder A1 braucht.Zitat:
Original geschrieben von DEBSH125i
😁Seitenwagenroller 😎
http://www.daeschlein.de/files/ice.jpg
Sowas?
Für Kleinstkrafträder sind Seitenwagen nicht zulässig.Unter gewissen Umständen ist Seitenwagenbetrieb für 80 oder 125 ccm zulässig.
Keinesfalls jedoch für 50 ccm. Dies würde ABE für Seitenwagen bedingen und da Umbau der Vordergabel nötig wäre würde auch der Roller seine ABE verlieren. Dadurch würde das Fahrzeug TÜV-Pflichtig werden und könnte nicht mehr als Moped betrieben werden.
In unserer Nachbar-Firma gegenüber, war aber ein 50er-Moped-Roller mit Seitenwagen !! (jetzt kommt er nicht mehr, entweder hat er nen Auto oder arbeitet nicht mehr da)
Allerdings nur für Gepäck,
KEIN PERSONENTRANSPORT !!!
Das war einfach so ein Rohrgestell mit Rad, Holzboden und Galerie.
So wie auf diesem Bild von DEBSHI,
http://www.daeschlein.de/files/ice.jpg
nur die Galerie war um einiges höher, etwa so hoch wie eine Limonaden-Getränke-Kiste und das Rad natürlich mit Kotflügel !!
Wenn der TE sowas will, sollte er vielleicht mal nach "gebraucht" suchen) !! ???
wölfle 😉
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf
(jetzt kommt er nicht mehr, entweder hat er nen Auto oder arbeitet nicht mehr da)
Vielleicht hat ihn die Rennleitung aus dem Verkehr gezogen und er kommt zu Fuss? 😁
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf
Wenn der TE sowas will, sollte er vielleicht mal nach "gebraucht" suchen) !! ???
Hilft nur bedingt.
Anhängerabmessungen und Beleuchtung ist in der StVO geregelt. Beiwagen, egal ob für Personen oder Warentransport ist da nicht drin vorgesehen (für 50er). Selbst wenn der Anhänger den Vorschriften entspricht, muss man für die Befestigung des Anhängers am Roller selbst meist noch was anschweissen, womit man wieder mit dem Fahrzeug zum TÜV muss.
Wenn er so ein Gespann finden würde, mit TÜV Eintragung, hätte er wohl sehr sehr sehr viel Glück. Die meisten Eigenbauten dürften einfach nicht eingetragen sein (bei älteren Herren wird auch wohl auch gerne ein Auge zugedrückt).
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf
In unserer Nachbar-Firma gegenüber, war aber ein 50er-Moped-Roller mit Seitenwagen !! (jetzt kommt er nicht mehr, entweder hat er nen Auto oder arbeitet nicht mehr da) Allerdings nur für Gepäck, KEIN PERSONENTRANSPORT !!!
Es kommt freilich nur ein Beiwagen für Lasten in Frage, also nicht für Personen.
@jschie66
Es bedarf u. U. keines anderen Führerscheines, denn diese Dreirädrige Kleinkrafträder sind in Klasse S enthalten und die ist wiederum wie auch L und M in B eingeschlossen.
..also ein nächtliches Rumknattern um die Zeitung zu stecken.....du würdest über kurz oder lang von meinem Anwalt hören.
Nichts für ungut,aber denk drüber nach dir ein geeignetes und vor allem leises Transportmittel zu beschaffen.
Du bist nicht allein auf der Welt.Nimm einen Personenkraftwagen,den stellst du an eine Kreuzung ab und läufst die Straßen
und fährst dann einige hundert Meter weiter...oder wie ?
50 er zul.Gesamtgewicht übrigends so hoch wie das Gewicht deiner Zeitungen,also ca.140 kg.
Dazu kommt schlechtes Handling,Witterung und Geräuschemission(NACHTS).
Und selbst wenn du ein Leichtgewicht bist,unter 50 KG trau ich dir nicht zu,also ein no go,wenn Du so ein Gefährt mit 200 KG
belastest.
Beste Grüße
Aha, einer der "VIP Kunden", die sich die Zeitung von unterbezahlten armen Kerlen an die Tür bringen lassen und sich dann über die Anwesenheit des Boten echauffieren.
Die Müllabfuhr kann auch gleich ihre V8 Dieselboliden mit 15l Hubraum vor dem Ort parken und die ganzen Tonnen rausschieben.
Zitat:
Original geschrieben von tullux01
Aha, einer der "VIP Kunden", die sich die Zeitung von unterbezahlten armen Kerlen an die Tür bringen lassen und sich dann über die Anwesenheit des Boten echauffieren.Die Müllabfuhr kann auch gleich ihre V8 Dieselboliden mit 15l Hubraum vor dem Ort parken und die ganzen Tonnen rausschieben.
seh ich auch so tullux.Und wenn die Zeitung mal ne halbe Stunde zu spät kommt und vor der "Frühschicht" nicht mehr gelesen werden kann,dann wird auf der Arbeit rumgemeckert,weil man ja den Kollegen nicht als erster die Neuigkeiten erzählen kann😉,alles schon erlebt.