50ccm auf Kraftfahrstraße

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Ich habe nach Feierabend öfters einen 50er Roller der mit etwas über 50 km/h über eine Kraftfahrstraße (blaues Schild mit Auto) fährt. Die Straße ist Autobahn ähnlich ausgebaut, 3 Spuren je Richtig und Beschränkung auf 70 km/h, viele fahren aber schneller.
Abgesehen davon dass er lebensmüde ist, was kostet das an Strafe? Sollte ich der Polizei mal einen Hinweis geben?

64 Antworten

Zitat:

@Standspurpirat schrieb am 8. September 2023 um 09:23:08 Uhr:



Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 7. September 2023 um 15:53:33 Uhr:


wenn du an einer ampel neben ihm stehst, kannst du ihn ja freundlich ansprechen, mehr kannst du nicht tun.

Nö!
Ich würde die Sheriffs rufen, wie ich es auch bei einem Radfahrer oder Fußgänger auf einer Kraftfahrtstraße oder Autobahn machen würde.
Der nächste fährt den über den Haufen und wird seines Lebens nicht mehr froh.

Was die Sheriffs mit dem machen (Ermahnen, Verwarnen ...), ist mir völlig egal, solang der danach weiß, was er falsch macht, und es nicht wieder macht.

Okay, du rufst die Polizei und was passiert dann?

@B196BerlinScooter
Dann werden 3 bis 5 Hubschrauber und eine Hundertschaft der BePo entstandt, die den Verbrecher zur Strecke bringen, was denkst du denn?

Du hast nicht viel Lebenserfahrung, oder?
Üblicherweise schickt die Leitstelle der Pol dann eine Streife los, nachdem sie noch das Kennzeichen / eine Beschreibung von mir erfragt hat.
Die Streife fischt den suizidalen Fußgänger/Radfahrer/Rollerfahrer dann von der Kraftfahrstraße/Autobahn.
Vermutlich wird der dann belehrt und ermahnt, dass es im Wiederholungsfall härtere Konsequenzen gibt.

Wenn ich den da das nächste Mal sehe, rufe ich wieder an.
Die Telefonnummer lautet übrigens 110.
Da kann man auch anrufen, wenn man eine Ölspur oder Gegenständen auf der Fahrbahn feststellt.

Das ist eine sehr lustige Vorstellung aber vollkommen unrealistisch, niemand schickt ne Streife wegen einem Roller auf der Autostraße. Deswegen die 110 zu wählen ist sogar kontraproduktiv, denn das ist eine Notfallnummer. Von wo rufst du denn an? Aus dem Auto? Dann musst du zuerst mal die Autostraße verlassen und irgendwo anhalten. Bis dahin ist der Rollerfahrer längst Zuhause. Der Beamte wird dir sagen „wir kümmern uns drum“ und es sofort vergessen. Sollte zufällig eine Streife in der Nähe sein, halten sie auf dem Weg die Augen auf aber die suchen den Roller nicht. Die Beamten arbeiten ihre Liste nach Dringlichkeit ab. Eine Ordnungswidrigkeit ist nicht dringlich.
Bei einer Ölspur ruft man Übrigens die 112.

§ 16 Ordnungswidrigkeitengesetz

Rechtfertigender Notstand

"1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
2Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

Du darfst also sehr wohl während der Fahrt die Polizei anrufen und das hab ich auch schon mehrfach gemacht. Das interessiert die dann einen feuchten Furz ob man das Handy am Ohr hat, da man ja nicht aus Spaß anruft.

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Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 8. September 2023 um 13:24:56 Uhr:


Das ist eine sehr lustige Vorstellung aber vollkommen unrealistisch, niemand schickt ne Streife wegen einem Roller auf der Autostraße. Deswegen die 110 zu wählen ist sogar kontraproduktiv, denn das ist eine Notfallnummer. Von wo rufst du denn an? Aus dem Auto? Dann musst du zuerst mal die Autostraße verlassen und irgendwo anhalten.

So viel Unsinn auf einmal...

Wenn eine Streife für Fahrradfahrer auf der Autobahn geschickt wird (kommen dann sogar im Radio), warum nicht für einen Roller auf der Kraftfahrstraße? Ist ja das geleiche Vergehen.

Ja, die 110 wäre für so einen Fall die Nummer der Wahl. Habe ich auch schon gewählt für einen auf der AB herumliegenden Speiskübel und diverse andere Gegenstände. Welche Nummer denn sonst?

Und das sogar während der Fahrt. Sollte dank Freisprecheinrichtung, die mittlerweile jedes neuere Auto haben dürfte, auch kein allzu großes Problem sein.

Zitat:

@Bamako schrieb am 8. September 2023 um 14:24:17 Uhr:



§ 16 Ordnungswidrigkeitengesetz

Rechtfertigender Notstand

"1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
2Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

Du darfst also sehr wohl während der Fahrt die Polizei anrufen und das hab ich auch schon mehrfach gemacht. Das interessiert die dann einen feuchten Furz ob man das Handy am Ohr hat, da man ja nicht aus Spaß anruft.

Ist hier nicht anwendbar, nur bei Geisterfahrern, Unfällen, etc. Steht da ja deutlich: „Dies gilt nur…“.

Edit: "Gemäß Paragraf 16 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes kann ein rechtfertigender Notstand bestehen: „Extremsituationen, in denen Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum besteht“, erklärt Hannes Krämer vom Auto Club Europa (ACE)."

Beispiele: https://www.dahag.de/c/news/rechtfertigender-notstand-16-owig-222

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. September 2023 um 14:41:43 Uhr:



Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 8. September 2023 um 13:24:56 Uhr:


Das ist eine sehr lustige Vorstellung aber vollkommen unrealistisch, niemand schickt ne Streife wegen einem Roller auf der Autostraße. Deswegen die 110 zu wählen ist sogar kontraproduktiv, denn das ist eine Notfallnummer. Von wo rufst du denn an? Aus dem Auto? Dann musst du zuerst mal die Autostraße verlassen und irgendwo anhalten.

So viel Unsinn auf einmal...

Wenn eine Streife für Fahrradfahrer auf der Autobahn geschickt wird (kommen dann sogar im Radio), warum nicht für einen Roller auf der Kraftfahrstraße? Ist ja das geleiche Vergehen.

Ja, die 110 wäre für so einen Fall die Nummer der Wahl. Habe ich auch schon gewählt für einen auf der AB herumliegenden Speiskübel und diverse andere Gegenstände. Welche Nummer denn sonst?

Und das sogar während der Fahrt. Sollte dank Freisprecheinrichtung, die mittlerweile jedes neuere Auto haben dürfte, auch kein allzu großes Problem sein.

Die 112 natürlich. Rufst du die Polizei, rufen die die Feuerwehr.
„Wo kann ich eine Ölspur melden?
Ist aus Ihrem Fahrzeug Öl ausgetreten, ist in der Regel die Feuerwehr zu verständigen, da diese sich auch um die Beseitigung kümmert. Bleibt eine Meldung aus oder sichern Sie die Stelle nicht ab, droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.“

https://www.bussgeldkatalog.org/oelspur/

https://www.kennzeichenbox.de/.../?...

Und nein: Dein Beispiel mit dem Fahrrad ist natürlich nicht dasselbe.
Roller fuhr 50, Höchstgeschwindigkeit war 70, Differenz gering, Fahrrad fährt etwa 20, Geschwindigkeit ohne Begrenzung zw 100 und über 200.

Aber nur zu: probiere es doch einfach mal aus. In welcher Gemeinde lebst du?

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 8. September 2023 um 14:54:35 Uhr:



Die 112 natürlich. Rufst du die Polizei, rufen die die Feuerwehr.
„Wo kann ich eine Ölspur melden?
Ist aus Ihrem Fahrzeug Öl ausgetreten, ist in der Regel die Feuerwehr zu verständigen, da diese sich auch um die Beseitigung kümmert. Bleibt eine Meldung aus oder sichern Sie die Stelle nicht ab, droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.“

https://www.bussgeldkatalog.org/oelspur/

https://www.kennzeichenbox.de/.../?...

Ölspur? War das Thema hier nicht Roller auf der Kraftfahrstraße? Gehen Dir die Argumente aus, dass Du hier Äpfel mit Haselnüssen (Birnen wären noch zu nahe) vergleichst?

Zitat:

Und nein: Dein Beispiel mit dem Fahrrad ist natürlich nicht dasselbe.
Roller fuhr 50, Höchstgeschwindigkeit war 70, Differenz gering, Fahrrad fährt etwa 20, Geschwindigkeit ohne Begrenzung zw 100 und über 200.

Aha. Und wo genau spiegelt sich das in § 18 StVO wieder?

Lese doch einfach mal den ganzen Fred, zumindest die letzten hier. Ja, es ging auch um Öl, mehrfach.
Schalt mal nen Gang zurück.

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 8. September 2023 um 15:06:55 Uhr:


Ja, es ging auch um Öl, mehrfach.

Nur weil Du strohmannmäßig mangels Argumenten darauf umgesprungen bist. Ich beziehe mich lieber auf das Topic.

Also, direkte Frage:

Wen rufst Du bei Rollern, Fahrrädern, Kindern oder Pferden auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße an? 110 oder 112?

Edit:
Nachtrag zur Ölspur: wir (Feuerwehr) machen keine Ölspuren mehr weg. Dafür gibt es Fachfirmen. Von daher ist es egal, ob Du 110 oder 112 anrufst, beide werden die Fachfirma benachrichtigen. Wenn Du aber die 112 anrufst, werden die bei der Polizei anrufen damit diese die Ölspur bis zum Eintreffen der Fachfirma absichert. Wir (Feuerwehr) tun das nämlich nicht. Also: gleich 110 anrufen, dann geht es schneller und spart der Leitstelle zwei Anrufe.

Worauf ich "strohmannmäßig mangels Argumenten darauf umgesprungen" bin, kannst du ja lesen, wenn du dir ein wenig Mühe gibts und von deinem Agressionslevel runterkommen magst.

Bei Öl auf der Fahrbahn rufe ich die 112,

bei einem Fahrrad oder einem Rollstuhl auf der Autobahn rufe ich die 110,

bei einem Roller, der mit 50 auf einer Autostrasse fährt, wo man maximal 70 fahren darf, rufe ich per Gebet den Hergott an. Würde ich ihn täglich sehen und irgendwie das Gefühl hätte, mit dem stimmt was nicht oder er fährt Schlangenlinien würde ich meinen Kumpel auf der benachbarten Wache anrufen und das mit ihm besprechen.

Edit: Wolltest du nicht von der Ölspur wegkommen und hast mich deswegen mehrmals kritisiert?
https://www.lexika.de/.../

Auf einer Schweizer Autobahn hatte ich auch einmal einen 50iger Roller vor mir. Der nahm - ebenso wie ich ohne Vignette - die nächste Abfahrt. Uns störte es dabei wenig, dass die wegen Bauarbeiten gesperrt war. Mit 2 Rädern ist es manchmal einfacher, als mit vieren.
Seitdem weiß ich wenigsten, dass in der Schweiz die Hinweisschilder zur Autobahn grün sind.

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 08. Sept. 2023 um 14:47:00 Uhr:


Ist hier nicht anwendbar, nur bei Geisterfahrern, Unfällen, etc. Steht da ja deutlich: „Dies gilt nur…“.

Edit: "Gemäß Paragraf 16 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes kann ein rechtfertigender Notstand bestehen: „Extremsituationen, in denen Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum besteht“, erklärt Hannes Krämer vom Auto Club Europa (ACE)."

Ja. Da steht eindeutig etwas. Und zwar Gefahren für Leib und Leben abwenden. Das tut man ja damit, indem man die Polizei verständigt. Ein angemessenes Mittel.
Das "nur bei Geisterfahrern, Unfällen, etc." Steht allerdings nirgendwo, das hast du dazu gedichtet.

Hier in Berlin gibt es viele, kurze Autostrassen, oft Tunnel und Brücken, wenn man sich nicht auf der Strecke auskennt und die Strasse sich dann teilt, dann schnell 4 spurig wird, kommt man oft gar nicht mehr mit dem Roller auf die Parallel-Strecke und fährt in den Tunnel oder auf die Brücke, bevor man die Situation begriffen hat, weil ja alles um einen herum weiter fährt. Das ist mir früher mit meinem Fuffi auch ab und an passiert und das weiterfahren war das geringere Übel, im Vergleich zum ausscheren über 2 Spuren. Ich sehe es wöchentlich, dass das anderen passiert, und ich habe auch schon Polizei in der Nähe gesehen. Das kratzt hier niemand. Man darf da idR maximal 60 fahren und nach ein paar Hundert Metern werden die Strecken wieder zusammen geführt.

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 8. September 2023 um 15:58:13 Uhr:


Edit: Wolltest du nicht von der Ölspur wegkommen und hast mich deswegen mehrmals kritisiert?
https://www.lexika.de/.../

Das ist aber ganz veraltetes Wissen...

Keine mir bekannte Feuerwehr entfernt noch Ölspuren. Vor 20 Jahren vielleicht noch. Da steht der Einsatzleiter mit einem Bein im Knast. Alleine schon, weil das nötige Equipment fehlt. Ein paar Schaufeln Bindemittel drauf und gut ist keine fachgerechte Ölspurbeseitigung... Wenn dann der nächste Motorradfahrer sich auf dem Bindemittel langmacht, ist der Einsatzleiter reif.

Außerdem ist die Feuerwehr für das Abstellen akuter Gefahren da, nicht für die Straßenreinigung. Wie gesagt, dafür gibt es Fachfirmen. Die Gefahr ist nämlich schon dann beseitigt, wenn die Ölspur abgesperrt ist. Und das kann die Polizei schön alleine machen.

Wohlgemerkt, ich rede hier von der täglichen Allerwelts-Ölspur (von denen ich die letzte vor 25 Jahren abgekehrt habe), nicht vom Gefahrgutunfall oder auslaufenden Betriebsstoffen nach einem Unfall. Aber auch da schmeißen wir nur Bindemittel drauf um die Ausbreitung zu stoppen, Entfernen kann das dann das Bergeunternehmen.

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