50ccm auf Kraftfahrstraße
Ich habe nach Feierabend öfters einen 50er Roller der mit etwas über 50 km/h über eine Kraftfahrstraße (blaues Schild mit Auto) fährt. Die Straße ist Autobahn ähnlich ausgebaut, 3 Spuren je Richtig und Beschränkung auf 70 km/h, viele fahren aber schneller.
Abgesehen davon dass er lebensmüde ist, was kostet das an Strafe? Sollte ich der Polizei mal einen Hinweis geben?
64 Antworten
Auch eine Simson darf da nicht fahren. Die sind mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit angegeben. Auf der Straße dürfen aber nur Fahrzeuge, die 61 km/h und schneller fahren.
Wegen der Wortwahl und auch der Attitüde, ich hoffe, die Zeiten sind vorbei, wo man jemand die „Polizei auf den Hals hetzen“ kann.
Soll er die Polizei rufen, die bedanken sich für den Hinweis und vergessen es sofort. Hier in Berlin würde der Beamte sagen: „und was soll ick jetzt tun, dit SEK schicken?!“
Zitat:
@HmGer schrieb am 7. September 2023 um 12:01:41 Uhr:
Auch eine Simson darf da nicht fahren. Die sind mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit angegeben. Auf der Straße dürfen aber nur Fahrzeuge, die 61 km/h und schneller fahren.
Ja: geschenkt, trotzdem wird hier nur der Fahrer selbst gefährdet.
Nicht, wenn von hinten ein Radfahrer mit 70km/h kommt.😛
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Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 7. September 2023 um 12:22:51 Uhr:
Nicht, wenn von hinten ein Radfahrer mit 70km/h kommt.😛
Haha: in Berlin MÖGLICH!
Ich bin einmal mit meinem damaligem 50er Roller auf eine Straße gefahren die Autobahn ähnlich ausgebaut war. Heute auf jeden Fall Kraftfahr Straße, damals wohl noch nicht, oder ich hatte es übersehen.
Einmal war aber auch mehr als genug, wer da freiwillig fährt kann nicht ganz klar im Hirn sein.
Hab mir dann einen anderen Weg gesucht, da musste ich zwar illlegal kurz über eine Fußgänger / Fahrrad Brücke aber besser als das Leben riskieren.
Zitat:
@koelsch schrieb am 7. September 2023 um 14:48:34 Uhr:
Ja, ich werde ihn fahren lassen, bin ja nicht der Einzige der ihn sieht
wenn du an einer ampel neben ihm stehst, kannst du ihn ja freundlich ansprechen, mehr kannst du nicht tun. während der fahrt wäre es uU eine gefährdung. wenn du damit zur polizei rennst, werden sie dir von einer anzeige abraten oder dir sagen, du sollst es online tun. in beiden fällen wird es eingestellt wegen geringfügigkeit, wie gesagt, es geht hier um eine ordnungswidrigkeit und 20 euro. und selbst wenn nicht: wie willst du das beweisen? hast du zeugen, dass der typ da ständig über diese strasse fährt?
wenn da jemand zu fuss langläuft und diese person sich dadurch selbst erheblich gefährdet, dann könntest du den notruf wählen oder wenn das eine autobahn wäre. aber in diesem fall mit dem roller muss man das genauso dulden, wie die rotfahrer an der ampel vor einem, die idioten, die einen mit vollgas in der 30er zone überholen und schneiden, die einem die vorfahrt nehmen und zu einer vollbremsung zwingen, etc. pp. Und hier werden ja immer dritte konkret gefährdet.
sowas erlebe ich nahezu täglich und wünschte mir, dass wenigstens einmal die polizei dabei wäre aber dann so einen deppen ohne beweis und zeugen anzeigen? sinnlos.
Hier steht alles genau & offiziell:
Zitat:
@HmGer schrieb am 7. September 2023 um 12:01:41 Uhr:
Auch eine Simson darf da nicht fahren. Die sind mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit angegeben. Auf der Straße dürfen aber nur Fahrzeuge, die 61 km/h und schneller fahren.
Der erste Satz ist richtig, der zweite aber nur fast. Es kommt nicht darauf an, wie schnell die Dinger tatsächlich fahren, sondern auf deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
@ 63er-joerg : Wenn dein Roller also illegal 70 läuft, aber nur 45 in den Papieren eingetragen hat, könntest du gleich zwei Probleme bekommen.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 7. September 2023 um 10:38:11 Uhr:
Zitat:
@jaro66 schrieb am 7. September 2023 um 09:29:17 Uhr:
P.S. Auf AB und Kraftfahrstraßen, dürfen nur Fahrzeuge fahren, die bauartbedingt, schneller als 60 km/h fahren können.Okay.. ..mein 50er Roller lief lockere 70 😁
Dann darf ich ja.....
Gruß Jörg.
habe ich mir vorhin auch gedacht.
Auf der einen Seite ein wohl frisierter Roller, auf der anderen Seite der Ruf nach der Polizei bei einer Ordnungswidrigkeit.
Ich gehe also davon aus, dass du mindestens einen A1 Führerschein hattest UND den Roller per TÜV Einzelabnahme nach einem Tuning als LKR angemeldet hattest UND die dann passende Versicherung gezahlt hast.
Ansonsten wären wir dann nicht mehr bei einer OWI, sondern mindestens einer möglichen Straftat und dann wärest du sicher froh gewesen, dass niemand die "Polizei auf dich gehetzt hat", oder?!
BerlinScooter.. 😕
Was ist los mit dir ?
Gehst du zum lachen in den Keller ?
Da der Grinsekopp hinter dem Satz, und meine Sig nicht ausreichen ... kurz zur Erklärung: Den Roller habe ich damals so gekauft. Wenn der einen guten Tag hatte, lief er sogar mehr wie 70. Ich war damit beim 🙂 und habe gefragt ob da jemand was dran gedreht hat. Antwort: Die Drossel taugt nüscht, die laufen alle schneller, da braucht man nicht dran drehen..
Darum geht es aber nicht.
Auf die Frage, was man mit einem 50er Roller auf der Kraftfahrstraße zu suchen hat, und wie man da vorgeht, hat der TE Vorschläge bekommen. Ob er die umsetzt und wie, sollten wir ihm überlassen. Ob ich mit einem 50er Roller 70 fahre, solltest du mir überlassen..
Gruß Jörg.
PS: Der Roller wurde vor etwa 10 Jahren von mir dem "schwarzen Mann" gegeben, der ganze LKW voll fahrbarer Untersätze gen Osten schippert...
Ich überlasse es dir, und du könntest ebenso vorsichtig damit sein, andere zur Hatz aufzurufen. Darum geht es mir.
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 7. September 2023 um 15:53:33 Uhr:
wenn du an einer ampel neben ihm stehst, kannst du ihn ja freundlich ansprechen, mehr kannst du nicht tun.
Nö!
Ich würde die Sheriffs rufen, wie ich es auch bei einem Radfahrer oder Fußgänger auf einer Kraftfahrtstraße oder Autobahn machen würde.
Der nächste fährt den über den Haufen und wird seines Lebens nicht mehr froh.
Was die Sheriffs mit dem machen (Ermahnen, Verwarnen ...), ist mir völlig egal, solang der danach weiß, was er falsch macht, und es nicht wieder macht.
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 7. September 2023 um 12:20:21 Uhr:
Zitat:
@HmGer schrieb am 7. September 2023 um 12:01:41 Uhr:
Auch eine Simson darf da nicht fahren. Die sind mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit angegeben. Auf der Straße dürfen aber nur Fahrzeuge, die 61 km/h und schneller fahren.Ja: geschenkt, trotzdem wird hier nur der Fahrer selbst gefährdet.
Wieso? evtl. kommt der sogar völlig schadlos davon wenn jemand überrascht verreist und sich und andere Lang macht.
Der hat da einfach nicht zu fahren. Und "alleine Langmachen" zählt einfach nicht ... hat die Rennleitung noch nie als Argument interessiert ... wenn ich doch mal zu zügig unterwegs war, wenn ich doch mal den verbotenen Weg genommen habe etc..