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500€ Vertragsstrafe wg. Km-Überschreitung gerecht?!

Themenstarteram 15. Juni 2007 um 13:47

Hallo, habe nach einem TK-schaden (bei dem das auto durch meine VU begutachtet wurde) einen brief erhalten, dass ich die angegebene KM-Leistung überschritten habe und daher nun eine Strafe i.H.v. 500€ zahlen soll!

Wie rechtfertigt sich denn bitte diese Höhe?! Zumal der jetzt eingetretene Schaden in keinerlei zusammenhang mit der laufleistung steht, da es sich um einen Diebstahlschaden handelt!

Und wie kann ich vorher wissen, was ich fahren werde?! ist ja wie Hellsehen.

Hatte bei vertragsabschluss 10TKM angegeben, dann kam aber aufgrund nicht vorhersehbarer umstände (musste das auto zu dienstlichen reisen quer durch europa einsetzen) nun eine laufleistung von rund 30TKM zustande.

einen fragebogen zu aktuellen angaben habe ich nie bekommen!

Ok, ich weiss es gibt verträge wo ich das von selbst angeben muss, aber WANN? mit dem tag, wo ich die laufleistung um 1km überschritten habe?

Vertragsabschluss war letztes Jahr im Mai: habe nun also in 1jahr und knapp 2 monaten 30TKM anstatt 10TKM gemacht.

wer sagt denn der Versicherung, dass ich nicht letztes jahr tatsächlich nur 10TKM gefahren bin und die 20TKM erst in diesem jahr?

gibt es hier eine möglichkeit sich dagegen zu wehren?

Danke und Gruß Martin

Beste Antwort im Thema

Wieso regst Du Dich denn so auf? In dem Vertrag steht das so drin und Du hast nicht daran gehalten.

Du könntest auch ein Strafverfahren wegen (versuchten?) Betrugs bekommen, dass ist auf jeden Fall teurer...

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NAja was heisst kein Nachteil für die Versicherung ?

Wenn du denen 30 tkm anstatt 10 tkm angibst geht dein Beitrag hoch und die verdienen mehr ;)

Welchen Sinn macht es auf einen so alten Thread zu antworten....

Ich krame den Thread auch noch mal raus - passt halt so schön.

Gleicher Versicherung (SV) - gleiches Problem - nur die Umstände sind etwas anders....

Bei uns wurde auch ein Schaden reguliert und dann kam das Schreiben, dass man die angegebene jährliche Fahrleistung ja erheblich überschritten hätte und nun 500 Kracher nachberechnet werden müssen.

Einige Frage kommen nun auf. Sind diese AKB bei allen Versicherungen gleich? Uns wurde diesbezüglich nichts ausgehändigt und auch online ist nichts zu finden....

Macht das mit den 500 nur die SV?

Das Saudoofe ist: Als der Wagen zugelassen wurde, waren 105TKM auf der Uhr. Im Vertrag waren 96TKM die Basis - und das ist mir heute erst aufgefallen :(

Angegeben war ein KM-Jahresleistung von 15TKM - Beim TK-Schaden (nach 10 Monaten) waren es 121TKM.

Also lagen wir jetzt gar nicht sooooo weit draußen. Nutzt es was nachzuweisen, dass der Wagen bei Zulassung 105TKM hatte (sind immerhin 9TKM Differenz)? Aber wie? Kaufvertrag wird nicht reichen..... *kotz*

Jede Versicherung regelt solche Fälle in ihren Versicherungs-Bedingungen. Bei Abschluß wird nach den geschätzten km gefragt. Die weis Jeder. Und wenn sich abzeichnet, daß es mehr km werden, m u ß man sich eben melden und ab dann mehr Beitrag zahlen. Nur, ich behaupte mal, es wird nirgendwo so beschissen, wie bei Angabe der km-Klasse, so nach dem Motto, merkt eh keiner.....

Und die Versicherung merkt es doch, wenn mal was passiert, wenn sie nachfragt ......

Ich erinnere mich an eine Versicherung, die nahm in so einem Fall zunächst einmal den Jahresbeitrag nach der

h ö c h s t e n km-Klasse u n d zusätzlich noch mal einen ganzen Jahresbeitrag als Strafe! M.E. mit Recht, hier wird betrogen, daß die Balken sich biegen. Wenn ich es zu entscheiden hätte, würde jeder Fall als vorsätzlicher Betrug zur Anzeige gebracht, vor allem, wenn man berücksichtigt, wie gering die Aufschläge sind, wenn sich die km erhöhen!

Und hier:" Ich habe - ohne, daß ich dies voraussehen konnte - mal statt 10.000 km eben 30.000 km gefahren "(das Dreifache!!!). Die Gebrüder Grimm lassen grüßen .......

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