500€ Vertragsstrafe wg. Km-Überschreitung gerecht?!
Hallo, habe nach einem TK-schaden (bei dem das auto durch meine VU begutachtet wurde) einen brief erhalten, dass ich die angegebene KM-Leistung überschritten habe und daher nun eine Strafe i.H.v. 500€ zahlen soll!
Wie rechtfertigt sich denn bitte diese Höhe?! Zumal der jetzt eingetretene Schaden in keinerlei zusammenhang mit der laufleistung steht, da es sich um einen Diebstahlschaden handelt!
Und wie kann ich vorher wissen, was ich fahren werde?! ist ja wie Hellsehen.
Hatte bei vertragsabschluss 10TKM angegeben, dann kam aber aufgrund nicht vorhersehbarer umstände (musste das auto zu dienstlichen reisen quer durch europa einsetzen) nun eine laufleistung von rund 30TKM zustande.
einen fragebogen zu aktuellen angaben habe ich nie bekommen!
Ok, ich weiss es gibt verträge wo ich das von selbst angeben muss, aber WANN? mit dem tag, wo ich die laufleistung um 1km überschritten habe?
Vertragsabschluss war letztes Jahr im Mai: habe nun also in 1jahr und knapp 2 monaten 30TKM anstatt 10TKM gemacht.
wer sagt denn der Versicherung, dass ich nicht letztes jahr tatsächlich nur 10TKM gefahren bin und die 20TKM erst in diesem jahr?
gibt es hier eine möglichkeit sich dagegen zu wehren?
Danke und Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Wieso regst Du Dich denn so auf? In dem Vertrag steht das so drin und Du hast nicht daran gehalten.
Du könntest auch ein Strafverfahren wegen (versuchten?) Betrugs bekommen, dass ist auf jeden Fall teurer...
48 Antworten
@BicMäc,
ganz ohne Ironie, frage doch Deinen Versicherer was Du mit ihm bedingungsgemäß bei Frage 1 + 2 vereinbart hast wenn Du es selbst nicht feststellen kannst. Niemand hier im Forum kennt Deine massgeblichen Tarifbestimmungen und deshalb ist auch niemand in der Lage Dir zu helfen, am Wollen liegt das nicht.
Im Übrigen kann ich nicht verstehen wo das Problem ist.
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
1)
ich melde gegen ende des v-jahres dass ich nicht 20.000 km wie vereinbart - sondern nur 8000 km gefahren bin. wie verhält sich dann die versicherung ?2)
ich melde gegen ende des v-jahres dass ich nicht 8.000 km wie vereinbart - sondern 20.000 km gefahren bin. wie verhält sich dann die versicherung ?
In beiden Fällen gleich:
Du hast der Versicherung eine Risikoänderung angezeigt.
Folge:
Ab Meldedatum ändert sich die Prämie entsprechend der km-Staffel.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
@BicMäc,
ganz ohne Ironie, frage doch Deinen Versicherer was Du mit ihm bedingungsgemäß bei Frage 1 + 2 vereinbart hast wenn Du es selbst nicht feststellen kannst. Niemand hier im Forum kennt Deine massgeblichen Tarifbestimmungen und deshalb ist auch niemand in der Lage Dir zu helfen, am Wollen liegt das nicht.
Im Übrigen kann ich nicht verstehen wo das Problem ist.
@Beukeod
der ursprung war wohl ob eine vertragsstrafe rechtmäßig und in einer höhe von 500 euro angemessen ist.
für mich gibt es kein problem, da es mich ja nicht betrifft sondern den te . und meine frage war auch nicht auf meine tarifbestimmungen abgestellt, sondern wie bereits erwähnt auf die von madcruiser geposteten.
im allgemeinen und hier ganz im speziellen geht es darum, ob alles das was in versicherungsverträgen vereinbart ist auch mit deutschen recht konform geht. aufgrund der vielzahl an urteilen die oftmals zu nachteil der versicherungen ausfallen, ist dem wahrscheinlich nämlich nicht so. ich für meinen teil kann zumindest bei einen diebstahl, brand etc "vor der haustür" die notwendige kausalität mit der überschreitung der km-vereinbarung nicht erkennen und halte somit eine vertragsstrafe in diesem fall für mindestens fragwürdig.
bm
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
ich für meinen teil kann zumindest bei einen einbruchdiebstahl "vor der haustür" die notwendige kausalität mit der überschreitung der km-vereinbarung nicht erkennen und halte somit eine vertragsstrafe in diesem fall für mindestens fragwürdig.
Die Vertragsstrafe halte ich da nicht für fragwürdig, eine Freistellung von der Zahlungsverpflichtung allerdings schon - zumindest im ruhenden Verkehr.
MfG Meehster
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
ich für meinen teil kann zumindest bei einen diebstahl, brand etc "vor der haustür" die notwendige kausalität mit der überschreitung der km-vereinbarung nicht erkennen und halte somit eine vertragsstrafe in diesem fall für mindestens fragwürdig.
Ein Schaden wird nie in einer Kausalität mit einem weichen Tarifmerkmal stehen. 😁
Die Regel begünstigt sogar Versicherte:
Strafen gibt es nur im Schadensfall!
Ohne Schaden geht man kein Risiko einer Strafe ein!
Man kann nur sparen ...
Ohne Vertragsstrafen würden wir alle angeben, dass unsere Autos nur von einer Verwandten 1. Grades mittleren Alters unter 5.000 km im Jahr gefahren wird und ansonsten in der Garage steht. 😁
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
In beiden Fällen gleich:
Du hast der Versicherung eine Risikoänderung angezeigt.
Folge:
Ab Meldedatum ändert sich die Prämie entsprechend der km-Staffel.
Ist dem wirklich so?!?
oder ist es nicht viel eher so, dass ich bei KM-Überschreitung RÜCKWIRKEND eine nachzahlung leisten muss auf das leistungsjahr, während ich bei einer KM-Verringerung erst ab dem NÄCHSTEN zahlungstermin heruntergestuft werde.
So ist es ja zumindest in meinem fall!
Wenn da mal nicht eine benachteiligung/ungleichbehandlung des Kunden vorliegt...
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Ein Schaden wird nie in einer Kausalität mit einem weichen Tarifmerkmal stehen. 😁
Ohne Schaden geht man kein Risiko einer Strafe ein!
Man kann nur sparen ...
😁
ohne schaden spart vorallem die versicherung, richtig ?
@martinshl
so wie du es beschreibst verstehe ich die tarifbedingen auch.
und genau das wollte ich mit meiner fragestellung herausarbeiten...
hieraus müsste man/n eigentlich lernen, dass ein auto am anfang des v-jahres immer mit der kleinsten km-staffel zu versichern ist und je nach fahrleistung , wöchentlich, monatlich, etc. der versicherung den "aktuellen" stand melden.
na, da werden sich die sachbearbeiter und die post sicherlich freuen....
Hi,
sorry - aber von Ungleichbehandlung zu reden stimmt nur im geschilderten Fall.
Und ob dem wirklich so ist, wage ich zu bezweifeln.
Bei mir isses so, dass ich
a) rückwirkend runtersetzen kann und den Rest vergütet bekommen (bis Anfang des letzten Kalenderjahres)
b) rückwirkend nur mehr zahlen muss wenn ich nicht selber melde oder die Überschreitung sehr hoch ist
Also - da gilt es, mit der eigenen Versicherung zu reden - nicht alle Gesellschaften gegen gleich damit um.
Pauschalisierungen sind hier (wie so oft) fehl am Platz,
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
So ist es ja zumindest in meinem fall!
Nein, so ist es in Deinem Fall nicht.
Nicht Du hast freiwillig gemeldet (das hattest Du "vergessen"😉,
sondern die Versicherung hat Dich schadensbedingt erwischt.
um den punkt des "erwischens" kurz zu beleuchten:
es gibt durchaus gesellschaften, die mit der jährlichen prämienrechnung mehr oder weniger regelmäßig den km-stand abfragen. auch da kann man erwischt werden.
wenn vertragsstrafen unrechtmäßig wären, würden sie nicht in den bedingungen auftauchen. das hätte sich bereits in einem gerichtsurteil ergeben. da sie noch da sind, sind sie wohl für legal und legitim befunden worden.
also hört auf dem blödsinnigen hätte, wäre, könnte und aber vielleicht....
guckt in eure verträge, sprecht mit der versicherung und belegt nicht unnötig platz auf dem server. dieses forum hat noch andere und sogar wichtigere themen. streitet über pn´s
so, jetzt hab ich genug "willi wichtig" gespielt! gute nacht und weiterhin frohe versicherungsträume :-))
Re: 500€ Vertragsstrafe wg. Km-Überschreitung gerecht?!
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Hallo, habe nach einem TK-schaden (bei dem das auto durch meine VU begutachtet wurde) einen brief erhalten, dass ich die angegebene KM-Leistung überschritten habe und daher nun eine Strafe i.H.v. 500€ zahlen soll!
Wie rechtfertigt sich denn bitte diese Höhe?! Zumal der jetzt eingetretene Schaden in keinerlei zusammenhang mit der laufleistung steht, da es sich um einen Diebstahlschaden handelt!
Und wie kann ich vorher wissen, was ich fahren werde?! ist ja wie Hellsehen.
Hatte bei vertragsabschluss 10TKM angegeben, dann kam aber aufgrund nicht vorhersehbarer umstände (musste das auto zu dienstlichen reisen quer durch europa einsetzen) nun eine laufleistung von rund 30TKM zustande.
einen fragebogen zu aktuellen angaben habe ich nie bekommen!Ok, ich weiss es gibt verträge wo ich das von selbst angeben muss, aber WANN? mit dem tag, wo ich die laufleistung um 1km überschritten habe?
Vertragsabschluss war letztes Jahr im Mai: habe nun also in 1jahr und knapp 2 monaten 30TKM anstatt 10TKM gemacht.
wer sagt denn der Versicherung, dass ich nicht letztes jahr tatsächlich nur 10TKM gefahren bin und die 20TKM erst in diesem jahr?gibt es hier eine möglichkeit sich dagegen zu wehren?
Danke und Gruß Martin
Also ich will ja nix sagen aber wenn man des merkt das man erheblich mehr zusammen bekommt muss man das der Versicherung melden damit die des umstellen.
In deinem Fall haben die "leider für dich" recht und können eine Strafe kassieren, da gibts sätze das du pro gefahrenen mehr kilometer so und so viel zahlen musst.
MFG
Zitat:
Original geschrieben von safwetyservices
Ah, also die RUV.Die machen sowas, beharren auf Vertragsstrafen?
Bist Du Geno (VR Banken) Bank Kunde?
Dann soll dein Kundenberater den für ihn
zuständigen RV Betreuer anrufen, der soll sich dann
dafür sorgen, dass die vertragsstrafe nicht erhoben wird...... würde ich normalerweise empfehlen.
Ehrlich gesagt, finde ich die 500 Euro für diese massivste Überschreitung schon fast gerechtfertigt.
Alternativ sollte man anbieten die Tarifdifferenz zu zahlen.
Das kann man nicht "anbieten", sondern die Nachzahlung wird neben der Vertragsstrafe automatisch erhoben :-)