48ps als fahranfänger???

hiho leude,
irgendwo hier in ein post hab ich gelesen, dass es überlegungen gibt, die ps zahl für anfänger auf 48 zu erhöhen.
hat da jemand nur sch****^^ gelabert oder is des echt im gespräch und wann soll es beschlossen werden, bzw. wann wirds erlaubt???
weiß da jemand genaueres???
danke für eure hilfe.
mfg
andy

ps.: bitte nicht wieder eine diskussion von wegen: "lern erstmal fahren....blablabla" 😁

nachtrag:

es war neos der das mit den 48ps gesagt hat

http://www.motor-talk.de/t248909/f31/s/thread.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kleinkubikgemesch


Ich halte den gesamten Gesetzestext für hirnloses Gesubbel, nicht ernst zu nehmen, denn wer garantiert dafür, dass die Zulassung Führerscheinberechtigter die vor 1980 einen Führerschein gemacht haben, die notwendige Qualifikation haben, ein Leichtkraftrad im Namen der Sicherheit, bedenkenlos im Straßenverkehr zu steuern, die ebenfalls nur einen Autoführerschein haben???

Tut mir leid, wenn ich dir das so hart sagen muss, aber das mit dem "hirnlosen Gesubbel" trifft wohl eher auf dein Posting zu.

Es gibt im deutschen Rechtssystem das wichtige Prinzip des Bestandsschutzes, das bedeutet: Wenn du mal ein bestimmtes Recht erworben hast, dann darf man dir das nicht so ohne weiteres nachträglich nehmen. Die Zugangsbestimmungen zum motorisierten Zweirad sind in Deutschland seit dem Krieg immer wieder verschärft worden. So durfte man nach dem Krieg Motorräder und Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 250 ccm mit einem Führerschein fahren, der sehr leicht zu kriegen war, meines Wissens war da nur eine theoretische Prüfung erforderlich, und die war nicht besonders schwer. Diese Regelung wurde aber bereits in den 50ern abgeschafft, so dass (wenn ich mich recht erinnere) nur Leute, die bis 1954 den alten Klasse IV-Führerschein gemacht hatten, Fahrzeuge bis 250 ccm fahren durften. Diese Leute sind aber heute mindestens 76 Jahre alt, die meisten von ihnen fahren überhaupt nicht mehr selbst.

Danach gab es den neuen Führerschein Klasse IV, er berechtigte zum Führen von Fahrzeugen bis zu 50 ccm, und zwar auch zum Führen von Kleinkrafträdern mit unlimitierter Geschwindigkeit, die nicht selten über 100 km/h fuhren. Dieser Führerschein war in Klasse III (Pkw) enthalten, weil man davon ausging, dass jemand, der einen Autoführerschein hat, auch mit einem Moped klar kommt. 1980 wurde die Geschichte neu geregelt, weil sich der Gesetzgeber an den immer höher gezücheten 50er Kleinkrafträdern störte. Die Klasse der Kleinkrafträder wurde offiziell ersetzt durch die Klasse der Leichtkrafträder mit 80 ccm, und eine Reihe von Anti-Manipulationsmaßnahmen sollte dafür sorgen, dass die 80er leiser und sicherer, aber nicht schneller als die 50er laufen sollten. Da die Klasse der 50er Kleinkrafträder de facto vom Markt verschwand, wurde das Fahren von 80ern auch denjenigen gestattet, die vor 1980 einen Führerschein für Kleinkrafträder gemacht hatten, also Klasse IV oder Klasse III. Für die anderen wurde eine aufwändigere Ausbildung eingeführt, der Pkw-Führerschein enthielt nur noch das Recht, Mopeds bis 50 ccm und bis 50 km/h zu fahren.

Der Grund dafür war Bestandsschutz. Jemand der seit Jahren Kleinkraftrad fuhr und jetzt keins mehr kaufen konnte, sollte statt dessen Leichtkraftrad fahren. Gleichzeitig wurde das Ziel umgesetzt, dass Fahranfänger erst nach einer eingehenden Ausbildung auf ein Fahrzeug durften, das mit 80 km/h auf die Autobahn konnte.

Ende der 90er wurde der deutsche Sonderweg mit den 80ern beerdigt, in Europa waren 125er üblich. Die Klasse der 80er Leichtkrafträder war mit einem Schlag tot, es wurden keine mehr hergestellt. Hätte man jetzt nichts an den Führerscheinen geändert, dann hätten alle, die bislang 80er fuhren, einen neuen Führerschein machen müssen. Also wurde für die Klassen, mit denen man bislang 80er fahren durfte (Uralt-IV vor 1954, IV und III vor 1980 und 1b), die Hubraumgrenze auf 125 ccm erhöht (übrigens mit Leistungs- und Leistungsgewichtsgrenzen, eine offene Cagiva Mito 125 mit 34 PS darf man mit einem alten IV immer noch nicht fahren).

Natürlich kann man damit argumentieren, dass es ungerecht ist, dass sich heute ein 50-Jähriger, der 1980 seinen Pkw-Schein gemacht hat, auf einen 125er Roller setzen kann, während ein 16-Jähriger erst einmal zur Schule muss. Aber erstens kennen Leute, die schon Jahrzehnte im Verkehr unterwegs sind, die Verkehrsregeln, zweitens sind 50-Jährige deutlich vernünftiger als 16-Jährige und drittens ist die Zahl derer, die in diesem Alter tatsächlich noch mit einem 125er anfangen, recht klein. Und die haben dann auch genug Kohle, vorher vielleicht einfach einmal ein, zwei Fahrstunden zu nehmen.

In anderen Ländern ist das übrigens einfacher mit den 125ern, da konnten die Jugendlichen zum Teil ohne Prüfung oder nach nur einer kurzen theoretischen Einweisung 125er fahren. In diesen Ländern gibt es aber auch prozentual mehr Motorradunfälle als bei uns.

Noch ein Wort zum Bestandsschutz: Wenn jetzt die Grenze für gedrosselte Maschinen bei 48 PS liegt, werden 34-PS-Maschinen bald vom Markt verschwinden. Deshalb ist es im Sinne des Bestandsschutzes nur gerecht, dass Leute, die im Moment noch zwei jahre lang 34 PS fahren müssen, ab 2013 48 PS fahren dürfen, bis ihre zwei Jahre rum sind.

Im gewerblichen Bereich wird dieses Bestandsschutz-Prinzip übrigens nicht so strikt gehandhabt. Ich habe 1983 meinen Lkw-Führerschein gemacht, der zu diesem zeitpunkt unbeschränkt gültig war. Seit Einführung des EU-Führerscheins Ende der 90er gilt der Lkw-Schein nur noch bis zu einem Lebensalter von 50, danach muss man eine Gesundheitsüberprüfung machen und einen neuen Führerschein ausstellen lassen, der gilt dann wieder fünf Jahre.

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Kurz und knackig:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/.../...rerscheinklassen-ab-2013.htm

@ sampleman: Die 250 ccm durften die fahren, die bis 1954 die Klasse 3 (Auto) erworben hatten. Der alte 3er beinhaltete dann ja auch den neuen 4er.

Ob Bestandsschutz oder nicht, ein Kleinkraftrad aus den 50er oder 60er Jahren, ist keinesfalls vergleichbar mit einer modernen 125er, meine Meinung.
Ein Führerschein, der vor 1980 ausgestellt wurde hat keinesfalls eine höhere Qualität wie später ausgestellte.
Diese Kleinkrafträder hatten lediglich 50ccm und fuhren auch nicht schneller als 85 Km/h und ein katastrophales Fahrwerk welche höhere Geschwindigkeiten erst gar nicht zuließen, bessere Fahrräder mit Hilfsmotor.
Bestandschutz oder nicht, keine komplette Ausbildung, aber eine Nachprüfung wäre gerechtfertigt.

Auf der anderen Seite wird die 50ccm Klasse von 50 Km/h auf 45 gedrosselt und stellen ein sagenhaftes Verkehrshindernis dar, welche Autofahrer zu riskanten Überholmanövern verleitet.

Bin selber lange genug 50er gefahren, und befand mich weit mehr als nur einmal in Verkehrstechnisch krassen Situationen, wenn ein „mitschwimmen“ im Stadtverkehr nicht mehr möglich ist.

Ältere Mokicks aus der ehemaligen DDR dürfen hingegen legal mit 60km/h bewegt werden.
Hier wird der Schwachsinn doch deutlich erkennbar.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich nicht der einzigste bin, der diese Meinung vertritt.

Ein Vergleich, Kleinkraftrad 50/60er Jahre und eine moderne Yamaha YZF 125:

Egal was der Gesetzgeber ändert, irgendwo sind immer irgendwelche Grenzen, die irgendjemand falsch oder ungerecht findet. Dies ist leider ein unlösbares Dilemma. Gerecht wäre vielleicht eine individuelle Grenze. Es wird ein Test gemacht und anhand des fahrerischen Könnens wird der Fahrer eingestuft und eine Leistungsgrenze in seinem Führerschein eingetragen.
Klingt erst einmal gut, aber wie sieht es aus, wenn man beim Test einfach einen schlechten Tag hatte? Ausserdem ist dieser Test extrem von der Subjektivität des Prüfers abhängig. Oder wenn man sich fahrtechnisch verbessert? Dann nachprüfen und aufstufen? Also auch unpraktikabel.
Daher die fixen Grenzen, die natürlich auch nie 100% gerecht sein können, da jeder unterschiedlich gut fährt.

Zu der seltsamen 45km/h Grenze:
Die 45-Grenze konnte mir auch noch keiner erklären, 50 wären in der Stadt sinnvoller. 60 wären sogar praxisgerechter, aber damit würde der Gesetzgeber eingestehen, dass 60 in der Innenstadt die echte gefahrene Geschwindigkeit wäre, obwohl nur 50 zulässig sind. Ebenso ist es egal, ob ausserorts 50 oder 60 gefahren wird, das Moped ist sowieso zu langsam. Eine Geschwindigkeit 60 wäre also ziemlich schwer zu erklären.

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Jein... es ist ja auch kein Geheimniss das der Tacho vorgeht... so werden auf 60 am Tacho schnell mal echte 55 oder gar 50.

Ich finde, dass der Staat hier wesentlich mehr Toleranz walten lassen könnte.
Von 45 auf 60, das hätte den Vorteil dass die Kriminalität unter den tunenden Kids stark herabgesetzt würde, denn 60 ist doch schon mal was ganz anders wie 45, zumindest im Stadtverkehr.
Wer dann seine Mühle noch schneller macht, selbst schuld...

Die 125er Regelung könnte man anderen europäischen Ländern anpassen, wie z.B Frankreich, Schweiz oder Italien.

Erst wenn man es der Bevölkerung erleichtert, an kleinere Kubik- Klassen heran zu führen, wird später ein Interesse an etwas größerem geweckt und bei den Händlern würde auch wieder vermehrt die Kasse klingeln.

Aber so wird bei den Jugendlichen bereits bei schleichenden 45, das Interesse im Keim erstickt, bei den Älteren im Bezug auf Klasse A1, welcher genauso teuer ist, wie A unbeschränkt, oder ab Januar 2013 halt A2.

Mit Sicherheit auch hier ein Punkt, wo wachsendes Desinteresse bei der Jugend und steigende Einbrüche in der Zweiradbranche zurückführbar sind.

Zitat:

Original geschrieben von Kleinkubikgemesch


Ich finde, dass der Staat hier wesentlich mehr Toleranz walten lassen könnte.
Von 45 auf 60, das hätte den Vorteil dass die Kriminalität unter den tunenden Kids stark herabgesetzt würde, denn 60 ist doch schon mal was ganz anders wie 45, zumindest im Stadtverkehr.
...

Exakt das ist gesetzlich schwer erklärbar. 60 in der Stadt?

Über die 45 müssen wir nicht diskutieren, das ist weltfremd.

50er sind ja nicht nur für die Stadt gebaut, sie dürfen auch auf Bundes- und Landstraßen fahren, sofern das Schild "Kraftfahrtstraße" dort nicht aufgestellt ist. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf aber 100 gefahren werden. Das macht die Situation nicht besser, weil Autos nunmehr mit 120 an Rollern mit 45 vorbeifahren - es macht aber deutlich, dass egal, welche Geschwindigkeit als bauartbedingte Geschwindigkeit für 50er genommen wird - eine Geschwindigkeitsdifferenz wird es immer geben. Es ist deshalb Latte, ob es 45, 50 oder 60 sind.

Meine damalige "Zündapp KS 50 Supersport" von 1971 war genauso schnell wie eine heutige 125er. Das Fahrwerk war natürlich schlechter, die Trommelbremsen grausam - aber Spaß hat es gemacht. Die Kreidler auf dem Bild oben ist ein Moped, kein Kleinkraftrad.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


50er sind ja nicht nur für die Stadt gebaut, sie dürfen auch auf Bundes- und Landstraßen fahren, sofern das Schild "Kraftfahrtstraße" dort nicht aufgestellt ist. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf aber 100 gefahren werden. Das macht die Situation nicht besser, weil Autos nunmehr mit 120 an Rollern mit 45 vorbeifahren - es macht aber deutlich, dass egal, welche Geschwindigkeit als bauartbedingte Geschwindigkeit für 50er genommen wird - eine Geschwindigkeitsdifferenz wird es immer geben. Es ist deshalb Latte, ob es 45, 50 oder 60 sind.

Meine damalige "Zündapp KS 50 Supersport" von 1971 war genauso schnell wie eine heutige 125er. Das Fahrwerk war natürlich schlechter, die Trommelbremsen grausam - aber Spaß hat es gemacht. Die Kreidler auf dem Bild oben ist ein Moped, kein Kleinkraftrad.

Einspruch, die Kreidler Florett, Baujahr 1959 war ein Kleinkraftrad Florett RS Gebläsekühlung 3 ,2 PS (ab 1967 bis 1970 mit 5.3 PS, ab Mitte 1970 mit 6,25 PS) luftgekühlt.

http://www.google.de/imgres?...Kleinkraftrad

Krafträder über 40 km/h...daher auch der Grund für jenes Unverständnis, dies mit einer modernen 125er mit 17PS gleichzustellen.Denn aus heutiger Sicht, waren das wirklich nur größere Mofas.

125ccm-> dafür benötigte man zu jener Zeit einen normalen Motorradführerschein, mit entsprechender Ausbildung.

Nur weil irgendwann, wegen Umwelt und Lärmbelästigung, die 50ccm Kleinkrafträder und die späteren 80ccm Leichtkrafträder vom Markt verschwanden, rechtfertigt dies auch kein Bestandsschutz, auf Krafträder zurückzugreifen, die zum damaligen Zeitpunkt nur legal mit Motorradführerschein zu bewegen waren.

45 km/h ist in der Stadt gefährlich, auf Straßen außerorts reiner Selbstmord.So manche Eltern machen nachts kein Auge zu, wenn der Sohn/Tochter mit dem Roller am We überland unterwegs ist.
45, 50 oder 60 ist auf dem Land latte, aber innerhalb der Ortschaften schon ein großer Unterschied und würde zu weitaus mehr Verkehrssicherheit beitragen.

@Kandidatnr2: Neben dem Klasse III hat es auch noch einen alten Klasse IV gegeben, mit dem konnte man neben 250er Motorrädern auch 250er Autos fahren, zum Beispiel das Googomobil. Viele dieser Klasse-IV-Inhaber haben nie den Klasse III gemacht, noch Jahrzehnte später gab es Spezialanbieter, die Autos für diese Klientel anboten, zum Beispiel einen Fiat 126 oder den AWS Shopper mit Goggo-Motor.

@all: Die Tempo 60-Regelung für Mopeds stammt aus der DDR und wurde - Bestandsschutz - im Einheitsvertrag festgeschrieben. Das ist halt grundsätzlich so: Ein tempobeschränktes Kraftrad hat eine bestimmte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, und die behält es auch, wen sich die Regeln ändern. So dürfen 50er-Vesparoller aus den 70ern auch heute nur 40 km/h fahren, obwohl sich seitdem die Zulassungsbedingungen zweimal geändert haben. Und die 45 km/h, die wir heute haben, sind Ergebnis einer EU-Harmonisierung. Wobei niemand weiß warum sie sich auf 45 km/h geeinigt haben - in den allermeisten EU-Ländern gilt für Zweiräder innerorts Tempo 50.

Zitat:

Original geschrieben von sampleman



@all: Die Tempo 60-Regelung für Mopeds stammt aus der DDR und wurde - Bestandsschutz - im Einheitsvertrag festgeschrieben. Das ist halt grundsätzlich so: Ein tempobeschränktes Kraftrad hat eine bestimmte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, und die behält es auch, wen sich die Regeln ändern. So dürfen 50er-Vesparoller aus den 70ern auch heute nur 40 km/h fahren, obwohl sich seitdem die Zulassungsbedingungen zweimal geändert haben. Und die 45 km/h, die wir heute haben, sind Ergebnis einer EU-Harmonisierung. Wobei niemand weiß warum sie sich auf 45 km/h geeinigt haben - in den allermeisten EU-Ländern gilt für Zweiräder innerorts Tempo 50.

Die Praxis wurde vermutlich allgemein übernommen, so können Kraftfahrstraßen und Autobahnen bereits mit bauartbedingten Kraftfahrzeugen befahren werden die schneller sind als 60 Km/h.

Wer auf diese Art Selbstmord begehen möchte...keine Ahnung😁

Aber so wurde es mir dieses Jahr in der Fahrschule vermittelt.

Der Unterschied zwischen Moped und Kleinkraftrad ist die Pedale beim Moped, während das Kleinkraftrad Fußrasten und Fußschalthebel hatte.
Die Mopeds hatten in der Regel Versicherungskennzeichen, während Kleinkrafträder Kennzeichen mit TÜV Plakette hatten.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Der Unterschied zwischen Moped und Kleinkraftrad ist die Pedale beim Moped, während das Kleinkraftrad Fußrasten und Fußschalthebel hatte.
Die Mopeds hatten in der Regel Versicherungskennzeichen, während Kleinkrafträder Kennzeichen mit TÜV Plakette hatten.

Na gut, dann nimm halt Mokicks;-)

...und ab einer gewissen motorleistung neigt man wieder zur verniedlichung und bezeichnet sein krad als moped😁

Nein, als Mopped 😉

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