48ps als fahranfänger???
hiho leude,
irgendwo hier in ein post hab ich gelesen, dass es überlegungen gibt, die ps zahl für anfänger auf 48 zu erhöhen.
hat da jemand nur sch****^^ gelabert oder is des echt im gespräch und wann soll es beschlossen werden, bzw. wann wirds erlaubt???
weiß da jemand genaueres???
danke für eure hilfe.
mfg
andy
ps.: bitte nicht wieder eine diskussion von wegen: "lern erstmal fahren....blablabla" 😁
nachtrag:
es war neos der das mit den 48ps gesagt hat
http://www.motor-talk.de/t248909/f31/s/thread.html
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Kleinkubikgemesch
Ich halte den gesamten Gesetzestext für hirnloses Gesubbel, nicht ernst zu nehmen, denn wer garantiert dafür, dass die Zulassung Führerscheinberechtigter die vor 1980 einen Führerschein gemacht haben, die notwendige Qualifikation haben, ein Leichtkraftrad im Namen der Sicherheit, bedenkenlos im Straßenverkehr zu steuern, die ebenfalls nur einen Autoführerschein haben???
Tut mir leid, wenn ich dir das so hart sagen muss, aber das mit dem "hirnlosen Gesubbel" trifft wohl eher auf dein Posting zu.
Es gibt im deutschen Rechtssystem das wichtige Prinzip des Bestandsschutzes, das bedeutet: Wenn du mal ein bestimmtes Recht erworben hast, dann darf man dir das nicht so ohne weiteres nachträglich nehmen. Die Zugangsbestimmungen zum motorisierten Zweirad sind in Deutschland seit dem Krieg immer wieder verschärft worden. So durfte man nach dem Krieg Motorräder und Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 250 ccm mit einem Führerschein fahren, der sehr leicht zu kriegen war, meines Wissens war da nur eine theoretische Prüfung erforderlich, und die war nicht besonders schwer. Diese Regelung wurde aber bereits in den 50ern abgeschafft, so dass (wenn ich mich recht erinnere) nur Leute, die bis 1954 den alten Klasse IV-Führerschein gemacht hatten, Fahrzeuge bis 250 ccm fahren durften. Diese Leute sind aber heute mindestens 76 Jahre alt, die meisten von ihnen fahren überhaupt nicht mehr selbst.
Danach gab es den neuen Führerschein Klasse IV, er berechtigte zum Führen von Fahrzeugen bis zu 50 ccm, und zwar auch zum Führen von Kleinkrafträdern mit unlimitierter Geschwindigkeit, die nicht selten über 100 km/h fuhren. Dieser Führerschein war in Klasse III (Pkw) enthalten, weil man davon ausging, dass jemand, der einen Autoführerschein hat, auch mit einem Moped klar kommt. 1980 wurde die Geschichte neu geregelt, weil sich der Gesetzgeber an den immer höher gezücheten 50er Kleinkrafträdern störte. Die Klasse der Kleinkrafträder wurde offiziell ersetzt durch die Klasse der Leichtkrafträder mit 80 ccm, und eine Reihe von Anti-Manipulationsmaßnahmen sollte dafür sorgen, dass die 80er leiser und sicherer, aber nicht schneller als die 50er laufen sollten. Da die Klasse der 50er Kleinkrafträder de facto vom Markt verschwand, wurde das Fahren von 80ern auch denjenigen gestattet, die vor 1980 einen Führerschein für Kleinkrafträder gemacht hatten, also Klasse IV oder Klasse III. Für die anderen wurde eine aufwändigere Ausbildung eingeführt, der Pkw-Führerschein enthielt nur noch das Recht, Mopeds bis 50 ccm und bis 50 km/h zu fahren.
Der Grund dafür war Bestandsschutz. Jemand der seit Jahren Kleinkraftrad fuhr und jetzt keins mehr kaufen konnte, sollte statt dessen Leichtkraftrad fahren. Gleichzeitig wurde das Ziel umgesetzt, dass Fahranfänger erst nach einer eingehenden Ausbildung auf ein Fahrzeug durften, das mit 80 km/h auf die Autobahn konnte.
Ende der 90er wurde der deutsche Sonderweg mit den 80ern beerdigt, in Europa waren 125er üblich. Die Klasse der 80er Leichtkrafträder war mit einem Schlag tot, es wurden keine mehr hergestellt. Hätte man jetzt nichts an den Führerscheinen geändert, dann hätten alle, die bislang 80er fuhren, einen neuen Führerschein machen müssen. Also wurde für die Klassen, mit denen man bislang 80er fahren durfte (Uralt-IV vor 1954, IV und III vor 1980 und 1b), die Hubraumgrenze auf 125 ccm erhöht (übrigens mit Leistungs- und Leistungsgewichtsgrenzen, eine offene Cagiva Mito 125 mit 34 PS darf man mit einem alten IV immer noch nicht fahren).
Natürlich kann man damit argumentieren, dass es ungerecht ist, dass sich heute ein 50-Jähriger, der 1980 seinen Pkw-Schein gemacht hat, auf einen 125er Roller setzen kann, während ein 16-Jähriger erst einmal zur Schule muss. Aber erstens kennen Leute, die schon Jahrzehnte im Verkehr unterwegs sind, die Verkehrsregeln, zweitens sind 50-Jährige deutlich vernünftiger als 16-Jährige und drittens ist die Zahl derer, die in diesem Alter tatsächlich noch mit einem 125er anfangen, recht klein. Und die haben dann auch genug Kohle, vorher vielleicht einfach einmal ein, zwei Fahrstunden zu nehmen.
In anderen Ländern ist das übrigens einfacher mit den 125ern, da konnten die Jugendlichen zum Teil ohne Prüfung oder nach nur einer kurzen theoretischen Einweisung 125er fahren. In diesen Ländern gibt es aber auch prozentual mehr Motorradunfälle als bei uns.
Noch ein Wort zum Bestandsschutz: Wenn jetzt die Grenze für gedrosselte Maschinen bei 48 PS liegt, werden 34-PS-Maschinen bald vom Markt verschwinden. Deshalb ist es im Sinne des Bestandsschutzes nur gerecht, dass Leute, die im Moment noch zwei jahre lang 34 PS fahren müssen, ab 2013 48 PS fahren dürfen, bis ihre zwei Jahre rum sind.
Im gewerblichen Bereich wird dieses Bestandsschutz-Prinzip übrigens nicht so strikt gehandhabt. Ich habe 1983 meinen Lkw-Führerschein gemacht, der zu diesem zeitpunkt unbeschränkt gültig war. Seit Einführung des EU-Führerscheins Ende der 90er gilt der Lkw-Schein nur noch bis zu einem Lebensalter von 50, danach muss man eine Gesundheitsüberprüfung machen und einen neuen Führerschein ausstellen lassen, der gilt dann wieder fünf Jahre.
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mitsumichi
Ich glaub man kann sogar schon mit 24 offen fahren 🙂
korrekt.
weil man mit 24 jahren und 6jahren fahrpraxis mit einem 45ps kleinwagen bestens dafür geeignet ist auch eine haybusa zu fahren 😛
im gegenzug traut man einem erfahrenem autofahrer nicht zu eine 125er unfallfrei zu bewegen.....
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
korrekt.Zitat:
Original geschrieben von Mitsumichi
Ich glaub man kann sogar schon mit 24 offen fahren 🙂weil man mit 24 jahren und 6jahren fahrpraxis mit einem 45ps kleinwagen bestens dafür geeignet ist auch eine haybusa zu fahren 😛
im gegenzug traut man einem erfahrenem autofahrer nicht zu eine 125er unfallfrei zu bewegen.....
Dunkel ist deiner Rede Sinn. Wer mit 24 einen Motorradführerschein macht, der lernt etwas, was ein Autofahrer nicht unbedingt kann: Motorradfahren.
Bei A1<->B ist der Frust berechtigt, da wird seitens der Regierung wirklich blockiert.
Und direkt nach der Prüfung beherrscht man erstmal kein Krad wirklich, egal mit welcher Leistung. Ich beherrsche noch nicht mal mein Rad richtig nach über zehntausend Kilometern damit.. sonst wäre ich damit nicht 300m von der Wohnung entfernt in der Kurve hingeschmettert vorletztes Jahr. ;=)
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ha ha.
zwischen etwas lernen beim motorradfürherschein und einer 200ps maschine ist der unterschied um einiges größer als zwischen einem fahrrad und einer 125er
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
dank dem EU-Scheiß haben wir jetzt über 20 führerscheinklassen...unterm strich kosten die pfeiffen in brüssel deutlich mehr als sie nutzen😠
Mobilität - koste es, was es wolle - hat im Europaparlament oberste Priorität:
http://www.abendblatt.de/.../...-zwischen-Bruessel-und-Strassburg.htmlDer Steuerzahler bezahlt es ja! 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
habe damals mit 27PS angefangen und es auch überlebt, wobei ich eine anhebung durchaus für sinnvoll halte.nur dieser undurchsichtige scheiß würde mir auf die nerven gehen.
alleine dass mopeds anstatt 50 nur noch 45 fahren dürfen ist schwachsinn. soll das zur verkehrsberuhigung beitragen?
In meinen Augen eher zu mehr Unfällen und Gefährdungen...
Ist ja kein Geheimniss das die meisten in der Stadt 60 am Tacho oder teilweise sogar 70 fahren.
Jetzt kann man darüber nachdenken wie oft so ein Moped überholt wird... das ist Ansich jedesmal ein unnötiges Risiko und könnte verhindert werden wenn man einfach sagt die Dinger dürfen 60 laufen. Wird sicher keinen umbringen...
meine kreidler ist damals 60 gelaufen und trotzdem haben die ohne rücksicht überholt.
mit der 750er konnte ich 45 fahren, da hat dich keiner getraut.
da war wohl die angst den seitenspiegel um die ohren gehauen zu bekommen zu groß....
Ja ich seh es oft das die Leute in ihren Autos die Roller-Fahrer oft extrem knapp Überholen - ja beinah schon abdrängen.
Schlimm ist es wenn da drauf Mutter mit Kind sitzt. 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
dank dem EU-Scheiß haben wir jetzt über 20 führerscheinklassen...
Noch immer besser als die über 60 die wir bisher hatten, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
unterm strich kosten die pfeiffen in brüssel deutlich mehr als sie nutzen😠
Das ist eine separate Geschichte.
Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
korrekt.weil man mit 24 jahren und 6jahren fahrpraxis mit einem 45ps kleinwagen bestens dafür geeignet ist auch eine haybusa zu fahren 😛
im gegenzug traut man einem erfahrenem autofahrer nicht zu eine 125er unfallfrei zu bewegen.....
Völlig richtig, die Unfallstatistiken sprechen eine deutliche Sprache, was Unfälle bei Führerscheininhabern unter 25 angeht, das ist keine Theorie, sondern Tatsache, bei Autos wie auch Motorrädern.
Das mit A1 ist auch totaler Stuss, gesetzesmäßiger Schwachsinn, weil die Leute, die ihren Führerschein vor dem 1 April 1980 gemacht haben, dürfen ohne Zusatzprüfung eine 125er fahren.
Ich halte den gesamten Gesetzestext für hirnloses Gesubbel, nicht ernst zu nehmen, denn wer garantiert dafür, dass die Zulassung Führerscheinberechtigter die vor 1980 einen Führerschein gemacht haben, die notwendige Qualifikation haben, ein Leichtkraftrad im Namen der Sicherheit, bedenkenlos im Straßenverkehr zu steuern, die ebenfalls nur einen Autoführerschein haben???
Zumal die Verkehrsdichte sich in den vergangenen 30 Jahren mehr als verdoppelt hat.
Ein Witz, aber so was von...
Entweder gleiches Recht für alle, oder alle ab zur Fahrschule, auch die älteren Herrschaften, die ja hier ganz offensichtlich priveligiert werden, gegenüber den anderen Autoführerscheininhabern.
Das Gesetz und die damit im Zusammenhang stehende Begründung, könnte man vor dem Bundesverfassungsgericht mit links kippen, weil es sich hier eindeutig um ein Verstoß handelt , des Gleichheitsrechtes...vor dem Gesetz sind alle gleich...so wie das aussieht, ist dem nicht so.Die oben aufgeführten Begründungen, gerade hinsichtlich der Verkehrssicherheit lassen einen anderen Schluss zu, denn ein Leichtkraftrad mit 8occm und 80 Km/H erst recht, die sogenannten Kleinkrafträder mit 50ccm und 85 Km/H,spielen immer noch in einer anderen Liga als die Berechtigung zum Führen einer 125er, für welche man zu der Zeit von 1980 einen Motorradführerschein benötigte.Also alles dummes Geschwätz...
Wundert euch also nicht, wenn der Rentner über 70, aus Spaß an der Freud, sich demnächst eine CBR 125 anschafft, wo er das letzte mal eine Kreidler Florett 50ccm in den 60ern gefahren hat.
Da macht sich der Staat offenbar keine Gedanken, solche Leute mit 125ccm auf den Straßenverkehr los zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Kleinkubikgemesch
[...] Da macht sich der Staat offenbar keine Gedanken, solche Leute mit 125ccm auf den Straßenverkehr los zu lassen.
Doch. Da gibt er den Personen das, was andere hier ständig fordern:
* Eigenverantwortlichkeit
* Selbstbestimmung
* Mobilität
Grüße, Martin
Naja, vor allem gehts hier um die Besitzstandswahrung. Genau wie bei allen anderen Führerscheinen auch. Sonst müsste der Oppa, der seit Jahr und Tag mit seinem 125er Roller rumfährt ja plötzlich nochmal inne Fahrschule. Fast jeder andere Führerscheininhaber auch, da die wenigsten nach den aktuellen Prüfvorschriften geprüft wurden.
Zitat:
Original geschrieben von Kleinkubikgemesch
Ich halte den gesamten Gesetzestext für hirnloses Gesubbel, nicht ernst zu nehmen, denn wer garantiert dafür, dass die Zulassung Führerscheinberechtigter die vor 1980 einen Führerschein gemacht haben, die notwendige Qualifikation haben, ein Leichtkraftrad im Namen der Sicherheit, bedenkenlos im Straßenverkehr zu steuern, die ebenfalls nur einen Autoführerschein haben???
Tut mir leid, wenn ich dir das so hart sagen muss, aber das mit dem "hirnlosen Gesubbel" trifft wohl eher auf dein Posting zu.
Es gibt im deutschen Rechtssystem das wichtige Prinzip des Bestandsschutzes, das bedeutet: Wenn du mal ein bestimmtes Recht erworben hast, dann darf man dir das nicht so ohne weiteres nachträglich nehmen. Die Zugangsbestimmungen zum motorisierten Zweirad sind in Deutschland seit dem Krieg immer wieder verschärft worden. So durfte man nach dem Krieg Motorräder und Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 250 ccm mit einem Führerschein fahren, der sehr leicht zu kriegen war, meines Wissens war da nur eine theoretische Prüfung erforderlich, und die war nicht besonders schwer. Diese Regelung wurde aber bereits in den 50ern abgeschafft, so dass (wenn ich mich recht erinnere) nur Leute, die bis 1954 den alten Klasse IV-Führerschein gemacht hatten, Fahrzeuge bis 250 ccm fahren durften. Diese Leute sind aber heute mindestens 76 Jahre alt, die meisten von ihnen fahren überhaupt nicht mehr selbst.
Danach gab es den neuen Führerschein Klasse IV, er berechtigte zum Führen von Fahrzeugen bis zu 50 ccm, und zwar auch zum Führen von Kleinkrafträdern mit unlimitierter Geschwindigkeit, die nicht selten über 100 km/h fuhren. Dieser Führerschein war in Klasse III (Pkw) enthalten, weil man davon ausging, dass jemand, der einen Autoführerschein hat, auch mit einem Moped klar kommt. 1980 wurde die Geschichte neu geregelt, weil sich der Gesetzgeber an den immer höher gezücheten 50er Kleinkrafträdern störte. Die Klasse der Kleinkrafträder wurde offiziell ersetzt durch die Klasse der Leichtkrafträder mit 80 ccm, und eine Reihe von Anti-Manipulationsmaßnahmen sollte dafür sorgen, dass die 80er leiser und sicherer, aber nicht schneller als die 50er laufen sollten. Da die Klasse der 50er Kleinkrafträder de facto vom Markt verschwand, wurde das Fahren von 80ern auch denjenigen gestattet, die vor 1980 einen Führerschein für Kleinkrafträder gemacht hatten, also Klasse IV oder Klasse III. Für die anderen wurde eine aufwändigere Ausbildung eingeführt, der Pkw-Führerschein enthielt nur noch das Recht, Mopeds bis 50 ccm und bis 50 km/h zu fahren.
Der Grund dafür war Bestandsschutz. Jemand der seit Jahren Kleinkraftrad fuhr und jetzt keins mehr kaufen konnte, sollte statt dessen Leichtkraftrad fahren. Gleichzeitig wurde das Ziel umgesetzt, dass Fahranfänger erst nach einer eingehenden Ausbildung auf ein Fahrzeug durften, das mit 80 km/h auf die Autobahn konnte.
Ende der 90er wurde der deutsche Sonderweg mit den 80ern beerdigt, in Europa waren 125er üblich. Die Klasse der 80er Leichtkrafträder war mit einem Schlag tot, es wurden keine mehr hergestellt. Hätte man jetzt nichts an den Führerscheinen geändert, dann hätten alle, die bislang 80er fuhren, einen neuen Führerschein machen müssen. Also wurde für die Klassen, mit denen man bislang 80er fahren durfte (Uralt-IV vor 1954, IV und III vor 1980 und 1b), die Hubraumgrenze auf 125 ccm erhöht (übrigens mit Leistungs- und Leistungsgewichtsgrenzen, eine offene Cagiva Mito 125 mit 34 PS darf man mit einem alten IV immer noch nicht fahren).
Natürlich kann man damit argumentieren, dass es ungerecht ist, dass sich heute ein 50-Jähriger, der 1980 seinen Pkw-Schein gemacht hat, auf einen 125er Roller setzen kann, während ein 16-Jähriger erst einmal zur Schule muss. Aber erstens kennen Leute, die schon Jahrzehnte im Verkehr unterwegs sind, die Verkehrsregeln, zweitens sind 50-Jährige deutlich vernünftiger als 16-Jährige und drittens ist die Zahl derer, die in diesem Alter tatsächlich noch mit einem 125er anfangen, recht klein. Und die haben dann auch genug Kohle, vorher vielleicht einfach einmal ein, zwei Fahrstunden zu nehmen.
In anderen Ländern ist das übrigens einfacher mit den 125ern, da konnten die Jugendlichen zum Teil ohne Prüfung oder nach nur einer kurzen theoretischen Einweisung 125er fahren. In diesen Ländern gibt es aber auch prozentual mehr Motorradunfälle als bei uns.
Noch ein Wort zum Bestandsschutz: Wenn jetzt die Grenze für gedrosselte Maschinen bei 48 PS liegt, werden 34-PS-Maschinen bald vom Markt verschwinden. Deshalb ist es im Sinne des Bestandsschutzes nur gerecht, dass Leute, die im Moment noch zwei jahre lang 34 PS fahren müssen, ab 2013 48 PS fahren dürfen, bis ihre zwei Jahre rum sind.
Im gewerblichen Bereich wird dieses Bestandsschutz-Prinzip übrigens nicht so strikt gehandhabt. Ich habe 1983 meinen Lkw-Führerschein gemacht, der zu diesem zeitpunkt unbeschränkt gültig war. Seit Einführung des EU-Führerscheins Ende der 90er gilt der Lkw-Schein nur noch bis zu einem Lebensalter von 50, danach muss man eine Gesundheitsüberprüfung machen und einen neuen Führerschein ausstellen lassen, der gilt dann wieder fünf Jahre.
also die neue Führerscheinklasse zählt ab Anfang 2013, die PS zahl wurde auf 48PS angehoben und es nicht nicht mehr so das man nach zwei Jahren den großen Motorrad Führerschein hat. Dafür ist nun eine zweit-Prüfung erforderlich.
Das stand so in der ner Mail an alle ehemaligen Fahrschüler meiner Fahrschule!