45 kmh Roller fährt 52 kmh .. zu schnell?
Hab mir eine Speedfight 2 AC mit 45 kmh Zulassung gebraucht gekauft und fahre den Roller mit dem B-Führerschein.
Ich möchte nicht, dass der Roller schneller als maximal zulässig fährt, da bei uns die Polizei öfters Roller auf mobilen Prüfständen überprüft. Mein Nachbar wurde bereits zwei Mal kontrolliert.
Anfangs lief das Teil 75 kmh laut Tacho und der Sportauspuff war total laut. Hab dann einen normalen Auspuff von Ebay montiert und jetzt läuft er laut Tacho 61 kmh. Dann habe ich die Geschwindigkeit mit der GPS-Tachoapp vom Smartphone überprüft und war recht überrascht
30 kmh Tacho = 25 kmh GPS
35 kmh Tacho = 30 kmh GPS
50 kmh Tacho = 45 kmh GPS
61 kmh Tacho = 52 kmh GPS
Sind die 52 kmh jetzt noch zu schnell oder kann ich 7 kmh als Toleranz abziehen und lande bei erlaubten 45 kmh?
Auf dem Tacho habe ich mir jetzt Markierungen bei echten 30 kmh, 45 kmh und 50 kmh gemacht.
Wie sieht das aus, wenn die Polizei eine Probefahrt machen will? Der Tacho zeigt dann ja 60 kmh an, obwohl das Teil in Realität nur knapp über 50 kmh fährt.
Falls 52 kmh noch zu schnell sind, was wären dann maximal zulässig?
Und wie könnte ich den Roller um ein paar Kmh reduzieren? Ginge das mit Distanzringen?
Beste Antwort im Thema
Distanzring 1 mm ca 5Kmh
56 Antworten
Diese ganze Diskussion wird mal wieder nicht verstanden.
"Selbst leben und andere leben lassen" sei das Grundprinzip eines jeden förderalen und fortschrittlichen Rechtsstaates.
50 km/h dürfen innerorts üblicherweise legal gefahren werden, mal von 30er Zonen und Spielstraßen abgesehen.
Bis 50 km/h sollte es auch bei einem 45 km/h-Modell keinen Aufschrei geben, und darüber darf dann gerne alles geahndet werden.
In Berlin hat es jetzt einen Fahranfänger mit 222 km/h in einer 80er Zone rausgeholt
->
https://...berliner-sonntagsblatt.de/.../...ing-unterwegs--151608.html
der wird nun sicherlich ein Weile Fußgänger sein.
Das ist der Fokus der Polizei im Großraum.
Kauftipps für andere Roller oder Hinweise zu höheren Führerscheinklassen bringen zur Beantwortung der Frage nicht wirklich die Lösung ;-)
Mein Eindruck ist, dass es anderen Käufern von gebrauchten Rollern ähnlich wie mir gehen könnte. Ein oder mehrere Vorbesitzer haben diverse Drosseln ausgebaut und man selbst steht jetzt vor dem Problem, dass man ohne Drosselung auf 45 kmh seinen Führerschein riskiert und zusätzlich hohe Bussgelder zahlen muss.
Meine Frage in diesem Beitrag war, wie ich den gebrauchten Roller wieder so drosseln kann, dass ich mich im gesetzlich zulässigen Rahmen bewege.
* Tacho prüfen
* Auspuff tauschen
* Drosselplatte einsetzen
* Distanzringe einsetzen
* Vergaserdrossel einsetzen
Die mechanischen Tachos sind deutlich ungenauer als beim Auto. Mit einer Tacho-App oder einem Navi kann man per GPS prüfen, wieviel der Roller real bringt. Das hat gleich mal über 10 kmh bei mir reduziert.
Mein erster Gedanke war dann ein elektronischer Drehzahlbegrenzer ohne versteckten Ausschalter, der zusätzlich an der CDI angeklemmt wird. Mit einem permanenten DZB wäre eine 45 kmh Drosselung wirksam und damit wohl kein Fahren ohne Führerschein, jedoch verliert man die Betriebserlaubnis sowie den Versicherungsschutz. Ein DZB im Dauerbetrieb schadet außerdem dem Motor, da der Zündzeitpunkt verschoben wird.
Als erste Umbaumaßnahme habe ich den Auspuff getauscht, weil der sowieso viel zu laut war und ich damit nicht nur der Polizei, sondern auch den Nachbarn negativ auffalle. Dadurch wurde Vmax um weitere ca. 10 kmh reduziert.
Jetzt bin ich bei 52 kmh und stand vor der Frage, ob ich noch weitere Drosseln brauche. Ich bin jetzt zum Schluss gekommen, dass ich bis 48 kmh drosseln werde. Dies entspricht der 10% Toleranz, die es auch in anderen Bereichen gibt.
Btw, seit 2004 sind Drosseln bei Bussen auf 100 kmh und bei Lkw auf 90 kmh (bzw. 85 kmh verbaut) gemäß EU-Richtlinie vorgeschrieben. Für Pkw gab es lange eine freiwillige Selbstbeschränkung auf 250 kmh. Ab 2020 führt Volvo freiwillig die 180 kmh Drosselung ein. Auf vielen Autobahnen in Deutschland wird der Verkehr bereits durch Schilder auf 130 kmh gedrosselt.
Nachtrag: aktuell läuft eine Petition für den 59 kmh Roller
Grundsätzlich gibt es keine 10% Toleranz bei 45Km/h-Roller. Das von dir herausgesuchte Urteil bezieht sich auf die 50Km/h-Modelle, wo dies noch so gehandhabt wurde. Das kannst du auch am Datum des Urteils erkennen. So gesehen ist bereits eine Überschreitung von nur einem Km/h bereits strafbar. Allerdings wird nach Erfahrungswerten bis 48Km/h (abzüglich der Toleranzen) seitens der Polizei nichts unternommen. Dennoch entscheidet leztlich der Staatsanwalt und der Richter über die Verfolgung und das Strafmaß. Hierzu gibt es massenhaft Beispiele im Netz zu finden, auch über das zu erwartende Strafmaß.
Weiterhin ist im Falle der Verfolgung der Führerschein nicht in Gefahr (sofern keine Wiederholungstat). Es handelt sich konkret um den Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Zusätzlich kommt als Beifang sozusagen noch die Ordnungswidrigkeit "Erloschene Betriebserlaubnis" hinzu. Ist aber nur mit 50€ Bussgeld belegt (keine Punkte) und daher zu vernachlässigen.
Auch wenn immer wieder anderes behauptet wird, den Versicherungsschutz verliert man nicht. Hier mal die Begriffe Obliegenheitsverletzung, Kontraktionszwang und Opferschutz beachten. Die Versicherung muss zwingend Regulieren. Sehr wohl kann im Schadensfall die Versicherung Regress fordern (max. 2X 5000€), wenn ein direkter Zusammenhang des Tunings zum Schadensfall besteht.
Das lässt sich übrigens auch alles im Netz finden, wenn man etwas Geduld aufbringt.
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 27. Mai 2019 um 01:35:23 Uhr:
Weiterhin ist im Falle der Verfolgung der Führerschein nicht in Gefahr (sofern keine Wiederholungstat).
Und es gibt auch 3 Flens dazu (die als Straftat 10 Jahre Tilgungsfrist haben). Das ist keine Strafe, sondern eine Verwaltungsmaßnahme. Manchem (Berufs-)Kraftfahrer stören auch die, denn bei 8 Punkten ist Schluß und man sammelt sowieso ungewollt welche (Lenkzeit, Überladung, ...)
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Beim OLG Celle 32 Ss 62/11 aus dem Jahr 2011 ging es um einen 45 kmh Roller. Im Verfahren wurde erfolgreich auf die bereits bekannte 20% Toleranz vom 50 kmh Roller verwiesen.
Leute, wir sind sicher alle keine Juristen. Aber mit Schwarmintelligenz kommen wir da auch nicht weiter. Selbstverständlich gibt es immer eine Toleranz, da die Drosseln z.B. bauartbedingt einen Verschleiß haben.
Wie Thomas bereits erwähnt ist es ein feiner Unterschied, ob man nur ein Bußgeld oder Flensburger Punkte bekommt. Überladung wäre da ein ganz anderes Thema, aber auch hier gibt es bei Lkw eine kleine 5% Toleranz.
Da du offensichtlich den Hergang der Angelegenheit (OLG Celle 32 Ss 62/11) nicht gelesen oder verstanden hast, nützt es auch nichts, wenn ich es erkläre. Aber eine schöne Idee den Polizisten die 20% (!) und das Urteil um die Ohren zu hauen, wenn der Roller auf dem Rollenprüfstand steht und netto über 50Km/h läuft.
Schwarmintelligenz oder Juristischer Fachverstand ist übrigens nicht immer nötig. Manchmal gibt es ganz einfach gesetzliche Regelungen, die man nachlesen kann.
Zitat:
@RoHaMuc schrieb am 27. Mai 2019 um 00:11:32 Uhr:
... Ein DZB im Dauerbetrieb schadet außerdem dem Motor, da der Zündzeitpunkt verschoben wird.
Sofern die Drehzahlbegrenzung, wie du geschrieben hast, durch dynamische Verschiebung des ZZP in Richtung spät realisiert ist, nimmt der Verbrennungsmotor dadurch keinen Schaden. Diese Art der Leistungsregelung über die Zurücknahme des Zündwinkels ist mit die sauberste Lösung, mal abgesehen von einem Tempomat.
Es gibt aber durchaus auch "billige" DZB, bei welchen es zu Zündaussetzern kommt, was dann nicht optimal ist.
Gruß Wolfi
PS: Mit der bei Peugeot üblicherweise eingesetzten Drosselplatte für 45 km/h im Variator läuft der Roller mit dem Originalauspuff keinesfalls zu schnell. Das aufgedruckte Maß auf der Drosselscheibe ist eine Millimeterangabe, die nachgemessen werden kann und sich je nach Modell (25, 45, 50 km/h) unterscheidet.
Selbstverständlich habe ich vorher Hergang und Urteil zum OLG Celle 32 Ss 62/11 gelesen. Im Kern ging es hier natürlich um unsinnige Meßmethoden der Polizei und einen unbedarften Rollerfahrer, der freimütig zugab mit seiner Kiste sogar 65 kmh rollern zu können. Bei Beschuldigung einer Straftat sollte man tunlichst keinerlei Aussagen machen, denn falsche Ehrlichkeit ist da ggf. kontraproduktiv.
Ein Tuning von 45 auf 65 und mehr kmh ist für mich auch deutlich zu viel. Soviel lief mein gebrauchter anfangs auch. Jetzt bin ich auf 52 kmh runter und wollte mich hier erkundigen, ob bei 52 kmh noch eine Straftat wegen Fahren ohne passenden Führerschein droht. Einige Rückmeldungen sagen eher, dass es maximal 10% Toleranz bzw. 49.5 kmh wären. Daher werde ich persönlich näher an 45 kmh drosseln.
Bevor jetzt wieder ein Schwarmjurist mit seiner persönlichen Meinung kommt: der gesetzliche Grenzwert von 45 kmh ist unstrittig. Die Toleranz jedoch scheinbar nur Teil der Rechtssprechung.
Laut Bußgeldkatalog gibt es 25€ für "Fahren mit einem unzulässig umgebauten Fahrzeug" und 50€ für "Fahren ohne Betriebserlaubnis", aber bei "Fahren ohne Fahrerlaubnis" drohen "Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr". Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, der drosselt auf 45 kmh runter. Formal müsste man vermutlich auch alle original Drosseln einbauen oder sich seine Drosselung vom TÜV für eine neue Betriebserlaubnis abnehmen lassen.
@Wolfi ich werde deinen Tipp als nächstes umsetzen
Zitat:
@RoHaMuc schrieb am 27. Mai 2019 um 08:11:52 Uhr:
Die Toleranz jedoch scheinbar nur Teil der Rechtssprechung.
Abgesehen von der Toleranz des Meßverfahrens selber.
Die Niederländer haben es da einfacher. Die Polizei stellte eine App zur Verfügung, welches Meßergebnis zu welcher errechneten Geschwindigkeit führt (-4 bzw -5km/h), ab wo ein Bußgeld (1km/h zu schnell = 60€) und ab wo (35 bzw. 55 km/h) der Entzug der Zulassung droht. Letztere Grenzen sind nicht verhandelbar, man wird an Ort und Stelle zum Fußgänger.
30km/h auf der Rolle beim Mofa bedeutet also vorwerfbare 26km/h und somit 60€ Buße.
In Deutschland würde einem damit noch gar nichts passieren.
Ist also nicht alles schlecht hierzulande, zumal man im Ausland noch andere einschränkende Regeln hat. Die Niederländer lieben es, in Deutschland zu rollern!
Bzgl. möglicher Schäden bei permanentem DZB gehen die Meinungen im Netz auseinander.
Beim DZB wird, egal ob Kondensatoren oder Mikrocontroller, immer der Zündzeitpunkt verschoben. Dadurch hat der Motor dann auch bei geringer Drehzahl letzlich weniger Leistung bzw. verbraucht mehr Benzin als nötig. Bei Mikrocontrollern werden dann zusätzlich bei höheren Drehzahlen zusätzlich Zündungen unterdrückt, d.h. der Spritt wird bei Vollgas über den Auspuff entsorgt.
Diverse negative Auswirkungen wurden dabei genannt. Wenn z.B. bei jeder 7ten oder 5ten Zündung der Spritt unverbrannt über den Auspuff entsorgt wird, dann erhöht sich dadurch der Verbrauch um 15%-20%. Sofern man einen Katalysator hätte, würde der dadurch geschädigt. Wenn die Ölpumpe über die CDI gesteuert würde, dann wäre ein permanenter DZB auch kritisch. Dann wurden noch Ablagerungen im Brennraum und die Gefahr von Glühzündungen genannt.
Ich persönlich bin daher zum Schluß gekommen, dass ich eher auf mechanische Drosselung setze. Die Variomatik und der Gaszug erscheinen mir dabei als sinnvoller Ansatz, vom lauten Auspuff mal abgesehen.
Da es diverse versteckte Schalter für DZB gibt (Bremscode, Magnet, Funk, Bluetooth), steht man ggf. immer im Verdacht manipuliert zu haben. Schon deshalb würde ich vom DZB ohne offizielle Betriebserlaubnis abraten.
Mir erscheinen Distanzringe als eine der günstigsten Möglichkeiten einen getunten Roller wieder auf 45 kmh zu drosseln. Hier wurde 1mm Breite pro 5 kmh Reduktion als Fausregel genannt.
Manche Hersteller drosseln per Motorleistung (Gasanschlag, oft im Vergaser selbst). Ein Stift reicht.
Das ist material- und umweltschonend und führt zu sehr geingen Verbräuchen (4T Vergaser <2 Liter / 100km). Allerdings bleibt der Motor schwach, auch bei Gegenwind oder bergauf. Bergab rennt die Kiste als wenn der Teufel hinterher wäre.
Ideal wäre eine echte Tempomat-Funktion. Die wäre mit Elektronik ein Kinderspiel, mit reiner Mechanik aber kompliziert.
Zitat:
@RoHaMuc schrieb am 27. Mai 2019 um 09:20:10 Uhr:
Bzgl. möglicher Schäden bei permanentem DZB gehen die Meinungen im Netz auseinander.
Meine Aussage beruht nicht auf “Meinungen“ aus dem Netz, ich beschäftige mich mit Motorentechnik schon einige Jahrzehnte - weit vor den “Weisheiten“ aus dem Netz.
Gruß Wolfi
PS: Ob der DZB bei deinem Fahrzeug “permanent“ arbeitet, das hast du übrigens selbst in der Hand. 😁
Sollte die Vario schon mal getauscht worden sein und nicht die Originale kann es sein das keine Platte angebracht werden kann und wenn wohl sind die nicht gerade billig wenn man keine hat. Ein D-Ring macht nichts anderes und muss sogar beim Originalem meist noch zusätzlich eingebracht werden um die 45 Kmh zu erreichen.
Es wurde ein D-Ring Set bestellt und ist doch alles in Ordnung,da braucht man kein neuen Roller erfinden mit Tempomat und DZB und ist mit 3€ zufrieden.
@Wolfi mir fehlt die Kompetenz zu beurteilen, ob und welche DZB für meinen Roller schadlos wäre. Außerdem ist meine Wahrnehmung, dass man hier ggf. noch härter wegen vorsätzlicher Manipulation bestraft würde.
Die von Bernd angesprochene Variante mit Distanzringen scheint mir in meiner Situation am günstigsten und rechtssichersten. Wenn dein gebrauchter Roller nach Abzug des Tachofehlers deutlich mehr als 45 kmh fährt, dann setze ggf. breitere Distanzringe ein oder lass das für ein paar Euro eine Werkstatt machen. Die möglichen Bußgelder und Fahrverbote werden ggf. um ein Vielfaches teurer.
Bei E-Scootern wird das dann sicher anders laufen. Da wird dann eher an der Firmware gefummelt, die das Limit elektronisch steuert.