45 km/h Roller sollen außerhalb geschlossener Ortschaften auch auf dem Radweg fahren dürfen

Hallo Rollerfahrer,

ich bin seit 3 Monaten bzw. 1000 km auch 45-km/h Roller-Fahrer. Da ich das Fahren auf der Bundesstraße für ziemlich gefährlich halte, da man oft ohne Sicherheitsabstand überholt wird, habe ich eine Petition gestartet, die das Fahren außerhalb auch für diese Roller auf dem Radweg erlaubt.

Ich würde mich sehr über ein paar Unterstützer freuen!

DANKE

hier der Link zur Petition:
https://www.openpetition.de/.../...halb-von-ortschaften-auf-den-radweg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Fordz schrieb am 11. Dezember 2019 um 22:51:33 Uhr:



Hallo Rollerfahrer,

ich bin seit 3 Monaten bzw. 1000 km auch 45-km/h Roller-Fahrer. Da ich das Fahren auf der Bundesstraße für ziemlich gefährlich halte, da man oft ohne Sicherheitsabstand überholt wird, habe ich eine Petition gestartet, die das Fahren außerhalb auch für diese Roller auf dem Radweg erlaubt.

Ich würde mich sehr über ein paar Unterstützer freuen!

DANKE

hier der Link zur Petition:
https://www.openpetition.de/.../...halb-von-ortschaften-auf-den-radweg

Zum Thema Sicherheitsabstand muss ich mal was los werden:
Es wundert mich absolut nicht, dass manche Autofahrer Zweiräder OHNE Sicherheitsabstand überholen, weil diese eben auf der äußersten Kante rechts fahren, also auf den Strich neben der Bankette und es anscheinend NICHT wissen, dass einen einspurigen Fahrzeug die gesamte Spur zusteht! Ideal ist leicht rechts in der Mitte versetzt. Wenn ein Autofahrer überholen will und merkt, dass er sich nicht an einem vorbei mogeln kann, OHNE in die Gegenspur zu kommen, dann ist es klar, dass es KEINEN Sicherheitsabstand gibt, so fern man auf der äußerst rechten Kante fährt. Anders ausgedrückt: Die Autofahrer werden dazu animiert, verkehrswidrig zu überholen.
Bei einem Traktor, welcher NUR mit 40 km/h fährt, geht es scjhließlich auch nicht, und von denen sind hier im Kreis Oberhavel so Einige unterwegs. Und wer seine Rechte nicht kennt, ist selber schuld. Und im Notfall kann man nach rechts ausweichen, wenn dann doch mal so ein Kamikaze angerauscht kommt, was bei äußerst-rechts-fahren eben nicht mehr geht.

Möchte nur abschließend anmerken, dass ich im Sommer ebenfalls gelegentlich bis häufiger 50 ccm Roller fahre und sonst einen Pkw.

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Zitat:

@tomS schrieb am 13. Dezember 2019 um 12:30:26 Uhr:


Wie gesagt wurde die Iniative bereits abgelehnt. Ich habe die amtliche Begründung gelesen.

Hast du einen Link dazu? Gern auch per PN.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 13. Dezember 2019 um 12:50:46 Uhr:



Zitat:

@Tabbi2019 schrieb am 13. Dezember 2019 um 09:52:14 Uhr:


Die Umstände und die hohen Kosten. Neuen Führerschein machen. Neue Maschine kaufen. Teurere Versicherung, Steuern, TÜV. Und das alles weil ich nur ca. 25 km/h schneller fahren will um besser im Verkehr mitfließen zu können? Keine Option.

Wenn allerdings das hier kommt, sieht die Sache schon ein wenig anders aus:
https://www.adac.de/.../

Ja genau. Und wenn du wieder schneller fahren willst, brauchst du noch mehr Führerschein. So ist das Leben! Eine gebrauchte 125er kommt in einem besseren Zustand als eine 50er Rakete. Von den Kosten her ist eine 50er nur in deiner Welt billiger.

Zählt gleiches Gejammer auch beim mehrspurigen Fahrzeug? Mehr Anhänger gleich mehr Führerschein. Mehr Gesamtmasse gleich mehr Führerschein.

Vllt Startest du einfach mit dem LKW Schein, natürlich dem großen und machst im gleichen zug den offenen Motorrad Schein... Dann bist du erhaben... Oder müssen dann Lkw auch schneller dürfen, weil Pkw ja auch 120 fahren??

Von 125er war keine Rede. Es ging auch nicht darum das ich aus Vergnügen schneller
fahren will. Es ging darum das 50er Roller auf Landstraßen einfach eine behinderung sind
und das mit nur 70 km/h nicht mehr wären.

Aus Sicherheitsgründen wurde das abgelehnt? Typisch deutsch entschieden von Leuten
die weder Roller noch PKW fahren weil sie täglich cheuffiert werden.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 13. Dezember 2019 um 12:52:38 Uhr:


Hast du einen Link dazu? Gern auch per PN.

Ich hab's ursprünglich als Screenshot und dann als pdf bekommen. Verkehrsausschuß 574/1/19. Aber ist es ja kein Geheimnis:

Zitat:

Begründung: Die Verordnung sieht vor, dass bei einem fünfjährigen Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) und einem Mindestalter von 25 Jahren die Fahrerlaubnisklasse A1 (Leichtkraftrad) zu erleichterten Bedingungen erworben werden kann. Theoretische und praktische Fahrprüfung entfallen ganz, die theoretische und praktische Fahrschulausbildung wird auf mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten reduziert. Nach der Begründung sollen Vorbesitz der Klasse B und Mindestalter sicherstellen, dass die Betreffenden nicht mehr der Hochrisikogruppe der Fahranfänger angehören und über grundlegende Fahrerfahrung verfügen. Weder durch den bloßen Vorbesitz der Klasse B noch durch das Mindestalter wird tatsächlich Fahrerfahrung sichergestellt. Das höhere Mindestalter stellt zwar sicher, dass die Betreffenden nicht mehr zur Hochrisikogruppe der Fahranfänger gehören, wenn diese allein nach dem Alter definiert wird. Es kann sich aber immer noch um Fahranfänger ohne jegliche Fahrpraxis mit entsprechenden Risiken handeln. Noch weniger wird eine spezifische Fahrerfahrung auf einem Zweirad gewährleistet. Die praktische Ausbildung für Klasse B hat insbesondere keine zweiradspezifischen Inhalte. Warum nur auf Grund eines höheren Mindestalters auf einen Großteil der ansonsten für erforderlich gehaltenen Ausbildung verzichtet werden kann, erschließt sich nicht. Der reguläre Erwerb von A1 bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis berücksichtigt bereits die Vorkenntnisse beim klassenübergreifenden Grundstoff mit einem Rabatt von sechs Stunden. Bei einem Mindestalter von 25 Jahren liegt die Fahrschulausbildung am Pkw schon mindestens sieben Jahre zurück. Eine Auffrischung allgemeiner theoretischer Kenntnisse kann daher nicht schaden. Der Verzicht auf eine Prüfung weicht von dem tragenden Grundsatz des Fahrerlaubnisrechts (§ 2 Absatz 2 Nummer 5 Straßenverkehrsgesetz) ab, nach dem die Befähigung für eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse in einer Prüfung nachzuweisen ist. Mit dem Sonderfall der Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse B nach einer Fahrerschulung auf Fahrzeuge mit bis zu 750 Kilogramm höherer zulässiger Gesamtmasse (§ 6a Fahrerlaubnis-Verordnung) ist dies nicht vergleichbar. Denn die Verordnung erweitert die Fahrerlaubnis nicht auf einzelne Fahrzeugspezifikationen, sondern es wird die Berechtigung für die zusätzliche Fahrzeugklasse A1 mit ganz anderen Fahrzeugen erteilt. Die bloße Teilnahme an der Fahrschulausbildung stellt auch nicht sicher, dass die für das Fahren dieser Krafträder notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Erfahrungen tatsächlich erworben wurden.
- 3 - Empfehlungen, 574/1/19
...
Keinerlei Berücksichtigung finden die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingeholten Stellungnahme der Bundesanstalt für Straßenwesen. Diese stellt fest, dass eine entsprechende Regelung in Österreich zu erhöhten Unfallzahlen insgesamt, aber auch anteilig bezogen auf die erteilten Fahrberechtigungen geführt habe. Diese Zahlen dürften wohl kaum darauf beruhen, dass in Österreich anders als in der Verordnung auf eine theoretische Ausbildung verzichtet wird. Auch das, anders als in Österreich, vorgesehene Mindestalter lässt nach Einschätzung der Stellungnahme nicht erwarten, dass nicht mit steigenden Unfallzahlen zu rechnen sei. Die Befunde zu den Risiken des Führens eines Kfz der Klasse A1 durch einen Inhaber der Klasse B auf Grund von Besitzstandsregelungen (alter Führerschein Klasse 3) gegenüber heutigen Direkterwerbern der Klasse A1 würden zeigen, dass sich diese Ergebnisse auch auf die Straßenverkehrsverhältnisse in Deutschland übertragen lasse. Verkehrspolitisch besteht kein Bedürfnis, den Zugang zur Risikogruppe der Leichtkrafträder zu erleichtern, wenn dies mit Abstrichen bei der Verkehrssicherheit verbunden ist. Mit dem Pkw steht den Betreffenden eine sichere Mobilitätsalternative zur Verfügung. Wer über die nötige Befähigung zum Führen eines Leichtkraftrads verfügt, dem wird es auch nicht schwerfallen, dies in einer Prüfung unter Beweis zu stellen. Die Kosten dafür sind im Vergleich zur Fahrschulausbildung moderat. Mit der verkehrspolitischen Strategie „Vision zero“ ist der Vorschlag daher nicht vereinbar und daher abzulehnen.

Der letzte Satz wird gebetsmühlenartig bei jeder derartigen abgehlehnten Petition wiederholt: Vision Zero verpflichtet den Staat - auch die Politiker! - die Opferzahlen im Strassenverkehr auf NULL zu reduzieren. Und da kann man keine learning-by-doing Motorradfahrer gebrauchen.

Nur die arroganten Petenten ignorieren das. 😉

Natürlich ist das noch nicht das endgültige Ende der Geschichte. Es wird immer wieder (zumindest ähnliches) diskutiert. Aber wenn der Plebs sich beharrlich weigert, auf die Argumente einzugehen, sehe ich keine andere Entscheidung herauf dämmern. Copy&paste Ablehnung.

Man sollte Petitionen generell kostenpflichtig machen!
Bei berechtigtem Anliegen (der Petition wird also zugestimmt) könnte dem Petenten unter gebührender Berücksichtgung der abwägenden Interessen ein Teil seiner Auslagen erstattet werden. 😉

Zitat:

@Tabbi2019 schrieb am 13. Dezember 2019 um 13:01:28 Uhr:



Zitat:

@Papstpower schrieb am 13. Dezember 2019 um 12:50:46 Uhr:


Ja genau. Und wenn du wieder schneller fahren willst, brauchst du noch mehr Führerschein. So ist das Leben! Eine gebrauchte 125er kommt in einem besseren Zustand als eine 50er Rakete. Von den Kosten her ist eine 50er nur in deiner Welt billiger.

Zählt gleiches Gejammer auch beim mehrspurigen Fahrzeug? Mehr Anhänger gleich mehr Führerschein. Mehr Gesamtmasse gleich mehr Führerschein.

Vllt Startest du einfach mit dem LKW Schein, natürlich dem großen und machst im gleichen zug den offenen Motorrad Schein... Dann bist du erhaben... Oder müssen dann Lkw auch schneller dürfen, weil Pkw ja auch 120 fahren??

Von 125er war keine Rede. Es ging auch nicht darum das ich aus Vergnügen schneller
fahren will. Es ging darum das 50er Roller auf Landstraßen einfach eine behinderung sind
und das mit nur 70 km/h nicht mehr wären.

Aus Sicherheitsgründen wurde das abgelehnt? Typisch deutsch entschieden von Leuten
die weder Roller noch PKW fahren weil sie täglich cheuffiert werden.

Ich fahre auf der Landstraße in der Regel das was erlaubt ist. Also bis 100km/h. Du meinst, dass du mit 70 keine Behinderung bist?!

Getrübte Wahrnehmung? Dachte du hast einen Führerschein...?!

Warum ist von 125er keine Rede?! Das ist die Klasse 70km/h fahren darf. Ob aus Spass oder was auch immer...

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Zitat:

@Papstpower schrieb am 13. Dezember 2019 um 14:14:07 Uhr:



Zitat:

@Tabbi2019 schrieb am 13. Dezember 2019 um 13:01:28 Uhr:


Von 125er war keine Rede. Es ging auch nicht darum das ich aus Vergnügen schneller
fahren will. Es ging darum das 50er Roller auf Landstraßen einfach eine behinderung sind
und das mit nur 70 km/h nicht mehr wären.

Aus Sicherheitsgründen wurde das abgelehnt? Typisch deutsch entschieden von Leuten
die weder Roller noch PKW fahren weil sie täglich cheuffiert werden.

Ich fahre auf der Landstraße in der Regel das was erlaubt ist. Also bis 100km/h. Du meinst, dass du mit 70 keine Behinderung bist?!

Getrübte Wahrnehmung? Dachte du hast einen Führerschein...?!

Warum ist von 125er keine Rede?! Das ist die Klasse 70km/h fahren darf. Ob aus Spass oder was auch immer...

Bei uns sind die meisten Landstraßen Tempo 70 und nur stellenweise wird es für eine kurze Strecke aufgehoben. Wenn ich mit dem Roller ungedrosselt fahre, werde ich fast nie überholt.

Trotzdem gehen wir nicht von deiner Heimat aus, sondern sehen mindestens die Bundesrepublik Deutschland als gesamtes. Und dort bis du mit 70 immernoch gleich aufgestellt wie mit 45/50.

Deiner Aussage nach bist du ja schon lllegal mit deiner bastelkiste unterwegs. Da sollte es dir doch nicht schwer fallen, weiterhin so unterwegs zu sein.
Denn eins hast du nicht beachtet. Du hast eine Betriebserlaubnis mit 45/50 km/h. Eine legale Erhöhung müsste eine Korrektur der BE nach sich ziehen. Sollte es keine bestehende schnellere Version geben, ist auch da Schluss mit legal mehr.

Also ich finde noch nix davon im Netz daß der Vorschlag abgelehnt wurde.
Hier ein Beitrag aus dem entsprechenden Thread.

„Am 20.12. tagt nun der Bundesrat. Leider hat sich der Verkehrsausschuss in seiner Stellungnahme vehement gegen die Einführung einer solchen Regelung ausgesprochen, auch wenn der aktuelle Entwurf schon unverhältnismäßige 18 Stunden Ausbildung beinhaltet. Berufsbedenkenträger. Und was empfiehlt der überwiegend rot-grüne Ausschuss als Alternative? Das Auto! Kann man sich nicht ausdenken.

Man könnte noch seine Bundesratsmitglieder anschreiben, das schafft evtl. etwas Sensibilität für die Abstimmung und könnte dafür sorgen, dass nicht einfach nur abgenickt wird. Weil es ist schon verständlich, wie soll man das so schnell überblicken, wenn man selbst nicht aus dem Verkehrsressort ist? Dafür gibt es ja die Ausschüsse, die sowas inhaltlich prüfen. Und denen vertraut man dann als Berater, wie man es idR ja auch bei seiner Werkstatt und dem Mechaniker tut. Wenn man nun aber seine Abgeordneten darauf hinweist, dass hier was im Argen ist, dann gucken die evtl. doch genauer hin. Aber da muss man schonmal ein bisschen aktiv werden.“

Erstmal sollten den Autofahrern mal Manieren beigebracht werden. Denn wer bei 100kmh denselben Abstand fährt wie bei 50kmh, der merkt doch gar nicht, dass er sowohl sich als auch Andere extrem gefährdet, da man es einfach nicht schafft, sicher zu bremsen, wenn der Vordermann plötzlich abbremst. Das zieht zwangsläufig einen Auffahrunfall nach sich.
Gleiches gilt für Überholvorgänge an Straßenabschnitte, auf denen klares Überholverbot besteht, denn das interessiert die superschlauen Autofahrer leider nicht. Und so lange gegen derartige Dinge nichts unternommen wird, so lange ist und bleibt der Kleinkraftradfahrer immer der Gearschte, egal ob 45 oder 70 kmh. Das ist einfach so und entspricht der Kultur vieler Fahrzeuglenker.
Und genau deshalb habe ich mir wieder ein Auto angeschafft, da es sicherer ist als ein Kleinkraftrad. Ich sage nur: B 96, größtenteils auf 70 kmh gedrosselt, aber wem interessiert das schon??? Trotzdem wird zu schnell gefahren. Merkt man selbst als Autofahrer.

Da sich aber keine Sparte Strassenverkehrsteilnehmer 100% korrekt verhält, bringt es nichts über andere herzuziehen.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 13. Dezember 2019 um 17:54:55 Uhr:


Da sich aber keine Sparte Strassenverkehrsteilnehmer 100% korrekt verhält, bringt es nichts über andere herzuziehen.

Ja und genau weil es so ist, würde es doch Sinn machen die schnellen und die langsamen Verkehrsteilnehmer räumlich voneinander zu trennen. Als freiwillige Möglichkeit, nicht als Muss.
Ich denke halt nach wie vor an die kilometerlangen Radwege bei uns parallel zu Bundes- und Landstraßen. Wer hier mit seinem Roller 25 fährt, tut was für seine Sicherheit, sorgt auf der Straße für einen konstanteren Verkehrsfluss und kriegt auch auf dem Radweg keine Probleme mit Radfahrern, denn diejenigen, die auf diesen "Überlandradwegen" fahren, fahren eh alle um die 25 km/h (oft mit elektrischer Unterstützung).

Wer ein Moped fahren darf, darf auch ein Mofa fahren. Und damit auf dem Überland-Radweg fahren.
Problem gelöst!
Ganz ohne neue Untersuchungsaussschüsse, Sachverständigenrat und Regeländerungen. Man braucht noch nicht einmal Blitzer auf den Radweg aufstellen.

Zitat:

@Fordz schrieb am 11. Dezember 2019 um 23:11:47 Uhr:



Zitat:

@SweetNicole schrieb am 11. Dezember 2019 um 22:59:28 Uhr:


Der Stress mit den Fahrradfahren ist vorprogrammiert! Und rechtlich gewiss nicht zulässig.

Sorry ich bin nicht dafür. Da bin ich noch eher dafür, dass wieder 50km/h erlaubt wird.

Edit:
Es gibt ja sehr oft keine solchen Wege, und falls vorhanden, zumindest bei mir, gerade mal nur ca 1km lang und dann in sense. Was bringt das?

Na ja, nur weil das bei dir so ist, muss das ja nicht überall so sein. Bei mir z.B. sind es ca. 7 km, die ein gut ausgebauter breiter Radweg direkt neben der Bundesstraße entlangläuft! Und wieso sollte das Stress mit den Radfahrern geben? Die 25/km-Roller dürfen das doch auch und die unterscheiden sich optisch gar nicht von den 45 km/h Rollern.

Doch in der "Geschwindigkeit"!
Man könnte es ja als Testphase auf ausgewählten Strecken anlegen … wird bei Fahrrädern, E-Rollern, etc. ja auch praktiziert.

Zitat:

@tomS schrieb am 13. Dezember 2019 um 22:42:17 Uhr:


Wer ein Moped fahren darf, darf auch ein Mofa fahren. Und damit auf dem Überland-Radweg fahren.
Problem gelöst!
Ganz ohne neue Untersuchungsaussschüsse, Sachverständigenrat und Regeländerungen. Man braucht noch nicht einmal Blitzer auf den Radweg aufstellen.

Genau das ist mir auch durch den Kopf gegangen. Aber nein, er will richtig ballern...

Zitat:

Doch in der "Geschwindigkeit"!

Aber die wäre ja bei meinem Vorschlag begrenz auf 25 km/h, so dass es den Radfahrern egal sein müsste.

Zitat:

@tomS schrieb am 13. Dezember 2019 um 22:42:17 Uhr:


Wer ein Moped fahren darf, darf auch ein Mofa fahren. Und damit auf dem Überland-Radweg fahren.
Problem gelöst!
Ganz ohne neue Untersuchungsaussschüsse, Sachverständigenrat und Regeländerungen. Man braucht noch nicht einmal Blitzer auf den Radweg aufstellen.

Damit ist das Problem doch nicht gelöst. Denn dann müsste ich meinen Rollern ja auf 25 km/h drosseln. Folge: Ich dürfte außerorts auf Radwegen fahren. Innerorts könnte ich dann aber nicht mehr mit dem normalen Autoverkehr mithalten und wäre dann halt innerorts das "Verkehrshindernis". Akso wäre damit überhaupt nichts gewonnen.

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