45 km/h Roller sollen außerhalb geschlossener Ortschaften auch auf dem Radweg fahren dürfen

Hallo Rollerfahrer,

ich bin seit 3 Monaten bzw. 1000 km auch 45-km/h Roller-Fahrer. Da ich das Fahren auf der Bundesstraße für ziemlich gefährlich halte, da man oft ohne Sicherheitsabstand überholt wird, habe ich eine Petition gestartet, die das Fahren außerhalb auch für diese Roller auf dem Radweg erlaubt.

Ich würde mich sehr über ein paar Unterstützer freuen!

DANKE

hier der Link zur Petition:
https://www.openpetition.de/.../...halb-von-ortschaften-auf-den-radweg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Fordz schrieb am 11. Dezember 2019 um 22:51:33 Uhr:



Hallo Rollerfahrer,

ich bin seit 3 Monaten bzw. 1000 km auch 45-km/h Roller-Fahrer. Da ich das Fahren auf der Bundesstraße für ziemlich gefährlich halte, da man oft ohne Sicherheitsabstand überholt wird, habe ich eine Petition gestartet, die das Fahren außerhalb auch für diese Roller auf dem Radweg erlaubt.

Ich würde mich sehr über ein paar Unterstützer freuen!

DANKE

hier der Link zur Petition:
https://www.openpetition.de/.../...halb-von-ortschaften-auf-den-radweg

Zum Thema Sicherheitsabstand muss ich mal was los werden:
Es wundert mich absolut nicht, dass manche Autofahrer Zweiräder OHNE Sicherheitsabstand überholen, weil diese eben auf der äußersten Kante rechts fahren, also auf den Strich neben der Bankette und es anscheinend NICHT wissen, dass einen einspurigen Fahrzeug die gesamte Spur zusteht! Ideal ist leicht rechts in der Mitte versetzt. Wenn ein Autofahrer überholen will und merkt, dass er sich nicht an einem vorbei mogeln kann, OHNE in die Gegenspur zu kommen, dann ist es klar, dass es KEINEN Sicherheitsabstand gibt, so fern man auf der äußerst rechten Kante fährt. Anders ausgedrückt: Die Autofahrer werden dazu animiert, verkehrswidrig zu überholen.
Bei einem Traktor, welcher NUR mit 40 km/h fährt, geht es scjhließlich auch nicht, und von denen sind hier im Kreis Oberhavel so Einige unterwegs. Und wer seine Rechte nicht kennt, ist selber schuld. Und im Notfall kann man nach rechts ausweichen, wenn dann doch mal so ein Kamikaze angerauscht kommt, was bei äußerst-rechts-fahren eben nicht mehr geht.

Möchte nur abschließend anmerken, dass ich im Sommer ebenfalls gelegentlich bis häufiger 50 ccm Roller fahre und sonst einen Pkw.

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Kannst du doch auch mit 45km/h nicht! Alle anderen dürfen in der Regel bis zum Tempolimit von 50km/h fahren...

Bist du nur am jammern, dass du irgendwas nicht darfst?!

Besagte Klasse A1 löst deine Anforderungen zu 100%...! Oder gibts dann auch wieder was rumzujammern?

Mit A1 Fahrzeugen darf er aber nicht durch die Fußgängerzone. 😉 Er will anscheinend alles dürfen, auch Radweg und Autobahn.

Doh darf er! Schieben ist immer drin... Will er auch das nicht??

Zitat:

@tomS schrieb am 14. Dezember 2019 um 15:35:55 Uhr:


Mit A1 Fahrzeugen darf er aber nicht durch die Fußgängerzone. 😉 Er will anscheinend alles dürfen, auch Radweg und Autobahn.

ohh Leute ist nicht Euer ernst.... Ich will weder auf die Fußgängerzone, noch die Autobahn... Wenn Ihr es nicht kapiert lasst doch solche sinnlosen Kommentare einfach weg. DANKE!

Und ich bin auch nicht am nörgeln, sondern verstehe einfach nicht, warum ein 25 km/h Roller außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Radweg darf, ein 45 km/h Roller, der 25 fährt, aber nicht. Das ist sinnlos und mein Vorschlag war einfach eine Idee hier mehr Gleichheit zu schaffen.

Aber es hat wohl keinen Sinn, also Admin, bitte hilf, schließ den Thread!

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Dein Wunsch ist aber auch zu abgehoben...
Nach dem Schema könntest Du ebenso fordern , den Radweg für 2Räder aller Art freizugeben.
Hauptsache Sie halten sich an die 25 Vmax.
Also rauf auf den Radweg mit Kawa, Harley, BMW und Co. und gemütlich mit 25 am Stau rechts entlang vorbei tuckern.

Zitat:

@Fordz schrieb am 14. Dezember 2019 um 18:24:52 Uhr:



Zitat:

@tomS schrieb am 14. Dezember 2019 um 15:35:55 Uhr:


Mit A1 Fahrzeugen darf er aber nicht durch die Fußgängerzone. 😉 Er will anscheinend alles dürfen, auch Radweg und Autobahn.

ohh Leute ist nicht Euer ernst.... Ich will weder auf die Fußgängerzone, noch die Autobahn... Wenn Ihr es nicht kapiert lasst doch solche sinnlosen Kommentare einfach weg. DANKE!

Und ich bin auch nicht am nörgeln, sondern verstehe einfach nicht, warum ein 25 km/h Roller außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Radweg darf, ein 45 km/h Roller, der 25 fährt, aber nicht. Das ist sinnlos und mein Vorschlag war einfach eine Idee hier mehr Gleichheit zu schaffen.

Aber es hat wohl keinen Sinn, also Admin, bitte hilf, schließ den Thread!

Weil irgendwo ne Grenze gezogen werden muss und die ist und bleibt nunmal bei Fahrzeugen bis 25 km/h.

20-25 schafft ein Fahrrad. Das doppelte der Roller. Das zu verstehen sollte eigentlich nicht zu schwer sein.

Selbstbeschränkung der Fahrzeugführer ist nicht zu erwarten. Das zeigt ja schon die Aussage, dass der 50er offen bewegt wird. Also muss der andere Verkehrsteilnehmer geschützt werden vor den belehrungsresistenten...!

Zitat:

@Fordz schrieb am 14. Dezember 2019 um 09:10:12 Uhr:


Aber die wäre ja bei meinem Vorschlag begrenz auf 25 km/h, so dass es den Radfahrern egal sein müsste.

Wie realistisch ist es, das hinzubekommen, wenn doch der alltägliche Kfz.-Verkehr zeigt, daß jene, die bauartbedingt innerorts schneller als 50 km/h fahren können, auch schneller fahren, als 50 km/h? Meinst Du, dann würde außerhalb nur 25 km/h gefahren, wenn 25 km/h vorgegeben sind? Die Realität steht hier dagegen; insofern wäre allen Zweiflern leider Recht zu geben.

Trotzdem sollte auch Dir darin Recht gegeben werden, daß die unterschiedlichen Geschwindigkeiten entflochten gehören; der Langsame gerät in die zur Fehleranfälligkeit führende "panische Wallung", weil er vom Schnelleren gehetzt und bedrängt wird, (bzw. sich so fühlt), wohingegen der Schnellere in die ebenfalls zur Fehleranfälligkeit führende "manische Depression" gerät, weil er vom Langsameren permanent ausgebremst wird. Dem Langsameren aber nützt das Wissen, daß der Auffahrende Schuld hat, nix, wenn er unverschuldet, bspw., im Rollstuhl landet.

Deswegen nochmals die Aussage, daß die Einhaltung der Sicherheitsabstände stärker zu kontrollieren sind und die Nichteinhaltung stärker zu ahnden ist, denn die Nichteinhaltung der Sicherheitsabstände ist maßgebliche Ursache für alle Auffahrunfälle ohne Wildbeteiligung.

Dabei stellt sich mir dann aber die Frage danach, ob es bereits zugelassene Anbauteile hat, die dem nachfahrenden Fahrzeugführer signalisieren, wenn er den geschwindigkeitsabhängigen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschreitet?

Mein Roller wäre evtl. das erste Fahrzeug, an dem derartiges verbaut würde.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 14. Dezember 2019 um 19:44:19 Uhr:


20-25 schafft ein Fahrrad.

Radfahrer bist Du aber nicht, gell? Was machst Du mit den ganzen Rennradfahrern, die locker mal 30 bis 40 oder noch schneller per reiner Muskelkraft daherkommen? Die sind auf dem Radweg dann auch zu schnell und auf der Fahrbahn für Kfz. zu langsam.

Die Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen mit 25 km/h anzugeben, empfinde ich jedenfalls nicht mehr als zeitgemäß.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 14. Dezember 2019 um 18:32:19 Uhr:


Dein Wunsch ist aber auch zu abgehoben...
Nach dem Schema könntest Du ebenso fordern , den Radweg für 2Räder aller Art freizugeben.
Hauptsache Sie halten sich an die 25 Vmax.
Also rauf auf den Radweg mit Kawa, Harley, BMW und Co. und gemütlich mit 25 am Stau rechts entlang vorbei tuckern.

Na, das bekommt sogar der Großteil der E63-Fahrer in der 30-Zone hin.
Problematischer dagegen dürfte es für Radfahrer sein, sich an die 25 km/h-Beschränkung zu halten! Die lassen sich ja auch nicht zwingen, den Radweg in die richtige Richtung zu benutzen. 😎

Ich wüsste nicht das es eine offizielle Geschwindigkeitsbeschränkung auf Radwegen gibt.Die ist eigentlich nur dadurch beschränkt das ein Mofa nicht mehr als 25km/h fahren darf,das gilt auch für Elektrofahrzeuge.
Radrennfahrer fahren eigentlich nicht auf Radwegen und wenn doch ist es schon allein eine Ordnungswidrigkeit weil diese Räder nicht STVZO genehm sind .Sie dürfen nur in einem abgesperrten Bereich genutzt werden,genau wie getunte Roller.
Und wenn sie dann noch mit 40 km/h jemanden umsäbeln wirds richtig teuer,da wird keine Haftpflicht für aufkommen.
Sofern überhaupt eine Privathaftpflicht besteht.
Ist mir letztens passiert ,war zu Fuß unterwegs,wollte gerade auf den Radweg ausweichen ,weil der Gehweg zugewachsen war,ging bergab , da zischte plötzlich ein Radfahrer scharf an mir vorbei.
Ist auch mit ein Grund warum ich gegen diese Petition bin.
Das war in der Stadt wo Rad und Gehweg oft von einander getrennt sind ,das ist auf dem Land aber wesentlich seltener der Fall.

Zitat:

@Fordz schrieb am 14. Dezember 2019 um 18:24:52 Uhr:


Aber es hat wohl keinen Sinn, also Admin, bitte hilf, schließ den Thread!

genau, deswegen hast nicht einmal einen zweiten für diese idee begeistern können.
macht halt von start weg keinen sinn.
der admin will dich aber wohl noch leiden sehen 😁

Ich meckere auch nicht... Ich darf nicht mal mit meinem e-Bike (ist ein 45 Kmh Stromer ST2 S was mit Versicherung gefahren wird) auf dem Fahrradweg fahren und das ist noch ein Fahrrad vom äußeren.
Und das ich nicht auf den Fahrradweg darf, ist auch gut so, denn erst bei 45 Kmh hört die Unterstützung auf und verrückte wie ich kommen damit dann auf 55 Kmh und mehr weil sie dann wie wild die Pedale treten und man nicht wie beim Motorroller eine Zwangsdrossel hat.

Da es ja auch e-Bikes mit 25 Kmh gibt, wie mein erstes wäre das die Alternative zum Fahrradweg fahren Außerhalb was das Gesetz zulässt.

Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 14. Dezember 2019 um 21:30:07 Uhr:


Ich wüsste nicht das es eine offizielle Geschwindigkeitsbeschränkung auf Radwegen gibt.Die ist eigentlich nur dadurch beschränkt das ein Mofa nicht mehr als 25km/h fahren darf,das gilt auch für Elektrofahrzeuge.
Radrennfahrer fahren eigentlich nicht auf Radwegen und wenn doch ist es schon allein eine Ordnungswidrigkeit weil diese Räder nicht STVZO genehm sind .Sie dürfen nur in einem abgesperrten Bereich genutzt werden.
.

Grundsätzlich sehe ich das genauso mit den Rennrädern. Dennoch gelten für Rennräder (unter 11kg Gewicht) andere Regeln. Diese zählen als Sportgeräte und dürfen warum auch immer auf öffentlichen Straßen fahren.

Zitat:

@Melcus schrieb am 14. Dezember 2019 um 22:05:31 Uhr:


mit meinem e-Bike (ist ein 45 Kmh Stromer ST2 S was mit Versicherung gefahren wird) auf dem Fahrradweg fahren und das ist noch ein Fahrrad vom äußeren.

Wie so immer zählt aber nicht das äußere. Ein "PKW" der Führerscheinklasse M, 2 Sitzplätze und 45km/h Zulassung könnte auch ein richtiges Auto sein, äußerlich halt zu heiß gewaschen. Aber auch damit ist die BAB Tabu...
So, jetzt sind wir wieder am Anfang...

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