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428 Grand Coupe Re-Import Vorschaden

BMW 4er F36 (Gran Coupé)
Themenstarteram 9. Februar 2020 um 9:31

Hallo zusammen,

Ich bin schon lange auf der Suche nach einem gebrauchten 4er. Vor einigen Tagen habe ich nun endlich ein passendes Angebot gefunden. Komplettes M-Paket, Lederausstattung und all der Krims Krams und am wichtigsten, ganz in der Nähe.

Jetzt war ich vor einigen Tagen dort und habe schon mal besichtigt und habe dabei auch einige Dinge entdeckt die auf einen vorschaden hinweisen, wenngleich das Auto auf den ersten Blick sehr gut dasteht, ganz allgemein. Im Gespräch hat der Händler noch bevor ich fragen konnte gesagt, dass es sich um ein Reimport Fahrzeug mit vorschaden handelt. Er erzählte mir, dass das Fahrzeug in einen Auffahrunfall verwickelt war und dabei sowohl Front als auch Heck beschädigt wurden. Die heckstoßstange wurde komplett getauscht und die frontstoßstange repariert und ein Scheinwerfer getauscht. Hat sich mit dem was ich gesehen habe gedeckt, also okay. Mir war von vornherein klar, dass 90% der Fahrzeuge in der Preisklasse Reimport mit Vorschaden sind, damit hatte ich an sich kein Problem, solange es sich halt wirklich nur um äußerliche Schäden handelt.

Jetzt war ich gestern nochmal zur Probefahrt dort und habe mich danach für das Auto entschieden. Habe dann aber doch zuerst sicherheitshalber nochmal den carfax Report eingeholt und dabei kam dann der Schreck. Insgesamt stand dort erst mal alles was ich bereits gewusst habe, auch der Unfall war genauso beschrieben wie der Händler es mir erzählt hat. Allerdings wurde laut carfax das Fahrzeug daraufhin als total loss und später auch als salvage betitelt. Für mich heißt das an sich: Finger weg. Hätte ich mich nicht irgendwie schon in den BMW verliebt. Werde also morgen nochmal zum Händler und Tacheles reden. Aber der Report ergibt für mich rein logisch keinen Sinn. Auffahrunfall bei dem nicht mal die Airbags aufgingen und dadurch Totalschaden? Das ergibt für mich irgendwo einfach keinen Sinn. Deshalb wäre es schön wenn ihr mir eure Meinung sagt oder mich aufklärt, was ich dabei übersehe. Anbei habe ich den ganzen Report angehängt.

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Screenshot-20200209-102645-chrome
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dang3r schrieb am 10. Februar 2020 um 10:51:35 Uhr:

Hast Du aber nicht.

Stattdessen es hier mal einen Sticky-Thread gibt, wo fachlich und sachlich richtige dos and don'ts für US-Importe niedergeschrieben werden, wo die ganzen Klugscheiß0r nicht sofort wieder litauische Qualitätsvideos und andere Horrorstories zum xten Mal posten können, wird alle paar Wochen aufs neue alles ins Rennen geworfen, was irgendwer schon mal irgendwo von irgendwem gehört oder gelesen hat.

Da haben dann irgendwann die Leute keine Lust mehr was zu schreiben, die a) einen Import besessen haben und einige Fachkenntnis besitzen und b) den Pauschalverurteilern entgegen treten.

Wenn das Fahrzeug im Herkunftsland als Schrotthaufen deklariert wurde, dann ist es eins, das kannst Du dir als Re-Import Fahrer noch so schön reden. Da sollte man zurecht misstrauisch werden und seinen gesunden Menschenverstand einschalten. Was dies mit Klugscheißerei zu tun hat, wenn man das Kind beim Namen nennt, kann ich zumindest nicht nachvollziehen. Hier wird pauschal nicht geurteilt, nur zur höchsten Vorsicht geraten und zwar zu Recht. Und wenn man nicht mehr zu schreiben hat, als dass "das Popcorn alle ist", dann sollte man besser nichts schreiben anstatt unser schönes Forum vollzuspammen, dafür gibt es den OT Thread wo Du meistens ohnehin aktiv bist.

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Du hast alles richtig gemacht.

Finger weg von dem auto.

Der wagen wurde in den Usa stillgelegt u d ist dort nicht mehr zulassungsfähig.

Deshalb wurde er nach Littauen exportiert.

So schön der wagen auch da stehen sollte, mit dem bekommst du nur probleme.

An einen wiederverkauf ist nicht zu denken.

Schließe mich scooter17 an - Finger weg. Es kann durchaus Situationen geben, dass der Airbag trotz Totalschaden nicht auslöst, z.B. wenn Fahrzeug mit komplett ausgeschalteter Zündung (Ampel, Bahnübergang, Stauende, als geparktes Fahrzeug) in Unfall verwickelt wurde, oder wenn tatsächlich der Front- und Heckschaden nicht groß war, durch einen Abflug ins Gelände aber massive Schäden an Rahmen, Achsen oder Motoraufhängung, Motor oder Getriebe hat.

 

Es ist leider immer das Gleiche: Wenn es sich rechnet, dass ein Fahrzeug hier deutlich unter Marktpreis angeboten wird, das zuerst aus USA nach Litauen ging, dort repariert wurde und dann in Deutschland angeboten wird, dann kann es nur ein schlecht reparierter Totalschaden sein. Allein die Transportkosten machen mehrere Tausend Euro aus, dazu kommen Teile, Lackierung usw. Das kann sich für den Verkäufer nur rechnen, wenn er das Fahrzeug zum Schrottpreis einkauft und notdürftig herrichtet.

 

Ich hoffe, Du hast noch nichts unterschrieben.

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 10:25

Muss doch ehrlich sein. Habe leider eine Finanzierung bereits unterschrieben - bevor ich auf die Idee mit dem Carfax Report kam. War mein erster Autokauf den ich wirklich alleine durchgezogen habe und da habe ich zu sehr durch mein Gefühl gehandelt. Aus der Finanzierung komme ich aber wieder raus wenn ich es direkt in Angriff nehme. Hatte irgendwo nur doch gehofft, dass es nicht so schlimm ist, bzw ich mich irgendwo vertue. Danke schon mal für eure Antworten.

Hallo,

bin auf meiner BMW suche auch öfters aus Unfallwagen aus USA gestossen, was ja angesichts kein Problem ist wenn es gut Repariert wurde.

Was mich aber am meisten stört ist du mir den Wagen einen schlechteren CO2 Ausstoß bekommst und dadurch mehr Steuern zahlst, was sich vielleicht auch beim Wiederverkauf wieder spiegelt.

Schau dir das noch genauer an.

Gibt auch hier im Forum was darüber.

viele Grüße und Glück bei der suche

Gruß Georg

An Wiederverkauf ist nicht zu denken, ein Auto mit dieser Vorgeschichte ist meist eine Freundschaft auf Dauer. Das muss man wissen. Abgesehen von Mängeln, die sich mit der Zeit zeigen. Ein Bekannter hatte mal so einen 5er E61, top Optik, volle Hütte. Aber die Probleme mit der Elektronik hatten kein Ende. Irgendwann kam raus, dass er New Orleans von unten gesehen hat, sprich tauchen war. Ein schön reparierter Schrotthaufen. Aber manche brauchen wohl learning by burning und sind völlig beratungsresistent.

Zitat:

@Dennis197 schrieb am 9. Februar 2020 um 11:25:30 Uhr:

Muss doch ehrlich sein. Habe leider eine Finanzierung bereits unterschrieben - bevor ich auf die Idee mit dem Carfax Report kam. War mein erster Autokauf den ich wirklich alleine durchgezogen habe und da habe ich zu sehr durch mein Gefühl gehandelt. Aus der Finanzierung komme ich aber wieder raus wenn ich es direkt in Angriff nehme. Hatte irgendwo nur doch gehofft, dass es nicht so schlimm ist, bzw ich mich irgendwo vertue. Danke schon mal für eure Antworten.

Als Privatperson hast du 14 Tage Rücktrittsrecht. Daher nicht warten, sondern sofort zurücktreten.

Suche lieber länger oder lege etwas mehr Geld drauf, aber kaufe dir kein Auto, bei dem Probleme schon im Heft stehen.

Als Privatperson hast du 14 Tage Rücktrittsrecht. Daher nicht warten, sondern sofort zurücktreten.

Suche lieber länger oder lege etwas mehr Geld drauf, aber kaufe dir kein Auto, bei dem Probleme schon im Heft stehen.

 

Ist aber nicht einfach.

Dafür muss ein beim Kauf schon vorhandener, aber nicht genannter Schaden vorliegen.

Der Nachweis ist schwierig.

Du wärst an dem Morgen besser nicht aufgestanden.

Wenn man schon einen Unfallwagen übernimmt, dann würde ich immer empfehlen den nur zu kaufen, wenn man die Reparaturbelege einsehen kann und (!) ein paar Euro für ein schnelles Gutachten ausgeben oder bei der Werkstatt des Vertrauens vorbeifahren.

Haut mich immer wieder um, wie mancher um 5 Euro stundenlang handelt und dann bei vielen Tausend Euro so „leichtsinnig“ handelt.

Ich hoffe, Du hast die Beschreibung vom Händler zum Schaden irgendwo schriftlich, dann kannst Du noch was tun, weil die Beschreibung nicht zu einem Totalschaden passt. Normalerweise sind Finanzierungsverträge an den Warenkauf gebunden in solchen Fällen und sollten rückgängig zu machen sein; hoffe ich für Dich.

14 Tage Rücktrittsrecht hat man meines Wissens bei Online- und Haustürgeschäften bzw. sogenannten Fernabsatzverträgen und nicht bei Kauf beim Händler. Sonst wäre das ja ein Horror für Verkäufer, weil jeder Verträge abschliessen würde, dann woanders schaut und im Zweifel zurücktreten könnte.

Zitat:

@Eiweissbrot schrieb am 9. Februar 2020 um 14:50:29 Uhr:

Ist aber nicht einfach.

Dafür muss ein beim Kauf schon vorhandener, aber nicht genannter Schaden vorliegen.

Der Nachweis ist schwierig.

Du wärst an dem Morgen besser nicht aufgestanden.

Ehm, das ergibt doch überhaupt keinen Sinn.

Bei Finanzierungsverträgen (aka Kredit) hast du doch immer Rücktrittsrecht.

Wurde die Finanzierung über die Vertragsbank des Händlers abgeschlossen?

Die Finanzierung ist ein Vertrag, ...der Kaufvertrag ein anderer.

Themenstarteram 10. Februar 2020 um 7:56

Also Widerrufsrecht habe ich auf jeden Fall durch den finanzierungsvertrag und laut diesem wird durch den Widerruf auch der Kaufvertrag nichtig. Da mache ich mir also nicht solche Sorgen. Hätte ich bar bezahlt wäre das ein größeres Problem.

Genau, daher muss nach der Unterschrift auf dem Vertrag für den Händler auch nicht alles so schnell gehen.

Viel Erfolg bei der weiteren Suche.

Mein Popcorn ist schon wieder alle...

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