40mm Fahrwerk A4 B5 1.8T mit 17 ZOLL was haltet Ihr davon ?

Audi RS4 B5/8D

Hallo an alle !

Bin am überlegen mir 2x 40mm Tieferlegungsfedern einzubauen aber würde gerne mal wissen wie dass aussieht oder wie eure Erfahrungen sind? Stoßdämpfer möchte ich nicht wechseln. 225 45 17 Zoll Felgen sind bereits dran, möchte ohne viel Kosten nur dezent tief das er gut ausschaut und noch kopfort beim Fahren bleibt.

Währe euch über bilder echt dankbar von allen die diese Kombination oder ähnlich bereits verwirklicht hat.

Audi a4 B5 Bj 98 1.8T Orginal Serienfahrwerk 17 Zoll 8J 225 45 Felgen

21 Antworten

wenn die Dimension im Zulassungsschein steht, dann kannst sie fahrn. Sonst musst typisieren fahren; egal ob die Felgen original Audi sind oder nicht. wenn sie nicht im Typenschein stehen, darf man sie auch nicht drauf machen.

Zitat:

Original geschrieben von Oytschi


1. Sonst musst typisieren fahren;

2. egal ob die Felgen original Audi sind oder nicht. wenn sie nicht im Typenschein stehen, darf man sie auch nicht drauf machen.

1. zur übersetzung: typisieren bedeutet wohl soviel wie eintragen alssen.😉

2. aber nur original audi können im fz schein schon stehen...

unterm strich kann man sagen alles was nicht original ist muss eingetragen werden solange es keine abe und abe gilt auch nur dann wenn nix anderes vorgenommen wurde, wie zb distanzscheiben mit abe auf orig felgen, andere felgen = beides eintragen

bei mir war im Schein nur bis 205/55 R16 eingetragen; nachdem ich die 17er rauf machte, musste ich das natürlich eintragen lassen. Auch wenn die Felgen original Audi sind(spielt keine Rolle für die Dimension).

was ich ja soeben sinngemäß gesagt hatte...

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Zitat:

Original geschrieben von pieb


was ich ja soeben sinngemäß gesagt hatte...

anfangs klangs anders 😉

Zitat:

Original geschrieben von Oytschi


wenn die Dimension im Zulassungsschein steht, dann kannst sie fahrn. Sonst musst typisieren fahren; egal ob die Felgen original Audi sind oder nicht. wenn sie nicht im Typenschein stehen, darf man sie auch nicht drauf machen.

Aber wenn doch in der ABE steht das bei dieser felgengrösse under reifen keine eintragung nötig ist dann macht das doch auch keiner hää?

ABE > KEINE TÜV-Abnahme notwendig > Vorraussetzung: Einhaltung der ABE in vollem Umfang! d.h. steht dort z.B. "nur in Verbindung mit Serienfahrwerk" und du hast aber ne Tieferlegung drin, dann musst wieder zum TÜV und ne Abnahme machen.
TÜV-Gutachten: Immer TÜV-Abnahme notwendig!

Eintragungen in den Zulassungdokumenten (seit Zulassungsbescheinigung Teil1 & 2) nicht mehr notwendig > Vorraussetzung: TüV-Abnahme-Dokument wird stets im Fahrzeug mitgeführt!

MfG

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