318i Steuerkette gelängt bei 40000km
Hallo,
mal ganz von vorne: Habe letztes Jahr im Dez. einen 318i BJ 2007 mit 29.000km gekauft.
Bis vor paar Wochen war alles ok mit dem Auto. Dann hat er auf einmal Öl verloren. Ab zum Händler - der meinte des liegt am Ölfilter. Dieser wurde getauscht, kein Ölverlust mehr.
Dann ne Woche später leuchtete bei einer Fahrt nach ca. 90km die Motorkontrollleuchte auf. Am Fahrverhalten hat sich aber nichts verändert, zwecks Leistung oder ähnlichem... Dann ab zur BMW Fachwerkstatt, Fehler auslesen. Haben erst nichts gefunden und mussten sich des genauer anschauen.
Nun heißt die Diagnose: Verstellmotor kaputt, Grundsteuergerät hat daher n kurzen bekommen und dann haben die gleich noch festgestellt das die Steuerkette locker ist (wurde mir auch gezeigt, die konnte man gute 2cm nach oben ziehen...), kenn mich da aber nicht wirklich aus ob ein gewisses Spiel der Kette normal ist, spannt ja dann auch der Kettenspaner noch...
Kostenvoranschlag von BMW: 3300 EUR!!! 😕 Ziemlich teuer oder?
Wollt mal eure Meinung zu dem Fall hören, was ihr so davon haltet. Ob die mir da evtl. nicht das blaue vom Himmel erzählen und nur Kohle haben wollen?
30 Antworten
Zitat:
@bmwfanatic schrieb am 5. November 2015 um 22:39:03 Uhr:
Bei einem Bauteil wie der Kette ist davon auszugehen, dass die Veranlagung zur Längung schon beim Kauf bestand. Ich würde dem Händler mit einem Anwalt drohen wenn er sich weiterhin weigert den Fehler zu beheben. Er ist in der Pflicht. Notfalls musst du wirklich einen Anwalt nehmen.
Anwalt ist ggf. richtig.
Doch die Tipps "mit einem Anwalt drohen" sind für´n Mülleimer.Durch Drohungen erreicht man nix.
Entweder der Händler willigt ein oder man geht wirklich zu einem Anwalt.
So isses... 😉
Zum Thema Gewährleistung / Sachmängelhaftung ist ja schon einiges geschrieben worden. Allerdings sind die Erfolgsaussichten hier mehr als nur dürftig. Also schade ums Geld... 😉
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 6. November 2015 um 10:48:41 Uhr:
So isses... 😉Zum Thema Gewährleistung / Sachmängelhaftung ist ja schon einiges geschrieben worden. Allerdings sind die Erfolgsaussichten hier mehr als nur dürftig. Also schade ums Geld... 😉
Heißt den Anwalt sparen, den Verantwortlichen Händler von seiner Pflicht entbinden und lieber selber zahlen?
Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren und den Fall schildern. Sollte er das ähnlich beurteilen wie ihr, dann okay. Ich bin jedoch der Meinung das ein Händler erkennen muss ob technisch mit einem Pkw alles i.O. ist, einem unwissenden Kunden ist das nicht zuzumuten. Demnach unterstelle ich das ein Händler das volle Jahr auch für technische Mängel haften muss.
er ist in der beweislast und das wird, wie immer, sehr schwierig.
besteht eine verkehrsrechtsschutz, würde ich mich aber auch mal mit einem anwalt zusammen setzen.. kost ja nix.
Ähnliche Themen
Zitat:
@bmwfanatic schrieb am 6. November 2015 um 12:43:30 Uhr:
Ich bin jedoch der Meinung das ein Händler erkennen muss ob technisch mit einem Pkw alles i.O. ist, einem unwissenden Kunden ist das nicht zuzumuten. Demnach unterstelle ich das ein Händler das volle Jahr auch für technische Mängel haften muss.
Na ja, dann unterstellst Du aber auf extrem wackeligen, juristischen Boden... 😁 Sorry, aber das mit dem Jahr ist schlichtweg Wunschdenken...
Natürlich wird von einem gewerblichen Verkäufer erwartet, dass er ein Fahrzeug auf offensichtliche Mängel wie versteckte und schlecht instandgesetzte Unfallschäden, Funktionsbeeinträchtigungen und dergleichen vor Verkauf prüft und diese gegebenenfalls auch erkennt, aber niemand erwartet Kenntnisse, die derart ins Detail gehen. Aus diesem Grund ist auch schon so mancher Privatkäufer vor Gericht gescheitert, wenn es um fachmännisch reparierte Unfallschäden ging oder eben Mängel, deren Vorhandensein bei Kauf nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten.
Aus diesem Grund ist das Thema Gewährleistung auch fast nur innerhalb der ersten 6-Monate auf Grund der Beweislastumkehr interessant. Alles danach müsste von einem Gutachter auf eigene Kosten veranlasst - und nachgewiesen - werden. Selbst das kann ein Gutachter oftmals nicht.
Was hier immer so schön vergessen wird, die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die bei Kauf bereits vorhandenen Mängel und ist keinerlei Garantiezusagen für Zeitraum XYZ.
Im Zuge einer vorhandenen Rechtschutz kann man sich das Ganze natürlich mal juristisch beurteilen lassen, ansonsten muss man sich schon genau überlegen, ob man das Kostenrisiko im ganzen wirklich eingehen möchte.
Ich verweise hier immer wieder gern auf die Kfz Innung, da ist einem manchmal mehr geholfen, als gleich die juristische Keule zu schwingen.
Anwalt habe ich mir auch schon überlegt. Allerdings wird es dazu nicht kommen, da ich keine Rechtschutzversicherung habe und mir das dann zu teuer wird.
Habe vorher mit der Kundenberatung von BMW telefoniert. Fall wurde aufgenommen und es meldet sich die Tage jemand bei mir. Hoffentlich geht da was auf Kulanz 🙂
Noch ne andere Frage: Hat jemand schon mal Erfahrung mit ner Reparaturkosten Versicherung gemacht? Würde die in so einem Fall greifen? Die kostet ja grad mal 20 EUR im Monat.....
Versicherungen greifen mal grundsätzlich nur für Schäden, die - nach - Vertragsschluss auftreten. Das Problem hier wäre also nicht gedeckt...
Dachte auch eher an künftige Schäden. Hab mir nur überlegt wie bei 18 Euro Beitrag im Monat Gewinn für die Versicherung generiert wird. Wenn da mal was größeres ansteht ist man da ja gleich mal bei paar tausend Euronen...
Also ich würde es auf jeden Fall mal versuchen den Händler dazu zu bringen den Mangel zu beseitigen.
Informiere den Händler schriftlich über den Mangel und setze ihm eine Frist zur Nachbesserung. Das ganze kostet Dir doch nichts.
Du darfst aber solange nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen.
Leg am besten gleich den Kostenvoranschlag von BMW mit bei.
Man muss bei Deinem Wagen davon ausgehen, dass der Wagen bereits beim Kauf einen Mangel hatte. Du bist ja auch nur wenige km gefahren und jetzt ist die Kette deutlich gelängt.
Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr.
Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für dich kostenlos.
Ich würde erst mal abwarten ob und wie der Händler darauf reagiert. Beweisen musst du ja erst dann was wenn er sich weigert sich nicht in der Pflicht sieht. Dann kannst du das Thema immer noch anders lösen falls keine Rechtschutz vorhanden.
Falls du beim ADAC bist solltest du auch eine kostenlose Beratungsstunde bei einem Anwalt haben.
Falls du es nicht versuchst wird der Verkäufer sagen der Käufer hat nie einen Anspruch mitgeteilt.
Ich sehe da zugegebenermaßen keine großen Chancen...
Hier stellt sich schon allein die Frage, ob die Längung der Kette überhaupt ein Mangel im Zuge der Sachmängelhaftung ist. Eine gerissene Kette mit anschließendem Motorschaden innerhalb der ersten 6 Monate wäre hier besser gewesen - so traurig es klingt... 😉
Als Händler würde ich hier zwei Wege gehen, zum einen den Gewährleistungsanspruch ablehnen, weil ich hier allenfalls Verschleißerscheinungen der Kette unterstelle (die von der Sachmängelhaftung gar nicht erst umfasst sind) und noch gar kein Schaden in dem Sinne aufgetreten ist, ersatzweise würde ich den Kunden in Beweispflicht nehmen, da gar nicht absehbar ist, ob der Mangel bei Kauf schon vorhanden war oder nicht. Ab wann längt sich denn so eine Kette? Vielleicht erst ab 30.000 km, 35.000 oder 40.000 km...? An der Frage dürfte dann auch ein Gutachter scheitern und ohne eindeutigen Beweis kein wohlwollendes Urteil.
Auf deutsch, als Händler würde ich mich erstmal ruhig zurücklehnen und abwarten was da kommt...
Das mit dem Händler habe ich auch schon aufgegeben. Kommt mir da nicht entgegen.
Ich warte jetzt noch auf die Entscheidung vom Kulanzantrag ab. Bekomm da am Di/Mi endgültig Bescheid. Einmal wurde er ja schon abgelehnt 🙁
Ich empfehle nach wie vor, wird der Kulanzantrag wiederholt abgelehnt, dann an die Schiedsstelle der Kfz Innung wenden und ein Schlichtungsverfahren einleiten. Kostet nichts und birgt zumindest die Chance auf eine Zwangsbeteiligung des Händlers an den Kosten. Kann sein, muss aber nicht und was wenn dann überhaupt bei rausspringt, stünde auch nochmal auf einem anderen Blatt. Aber ich sag mal so, besser ein Tausender auf die Art, als dumm aus der Wäsche gucken. Gell...? 😉
Vorteil an diesem Verfahren, es streiten nicht nur ahnungslose Anwälte, die einem ebenso ahnungslosen Richter von ihrer Meinung zu überzeugen versuchen, sondern hier ist ein Volljurist, ein Gutachter und ein Innungsverantwortlicher zugegen und erstere Zwei können Sach- und Rechtslage in der Regel ganz gut abschätzen. Die Chancen auf eine nicht ganz unbeträchtliche Kostenbeteiligung des Händlers lägen also gar nicht mal sooooo schlecht. Wie dem auch sei, bis 10.000 Euro ist die Entscheidung der Schiedsstelle für den Händler bindend, für Dich als Antragsteller sowieso niemals, aber ich würde halt mitnehmen was geht - hier auf Grund der extrem geringen Laufleistung für das Fahrzeugalter...
Macht die Kette denn Geräusche, wenn nicht, dann laß den Kettentrieb nocheinmal woanders überprüfen.
Mein N43 war auch aus 2007 und hat anfänglich beim Kaltstart gelegentlich gerasselt. Die Kette ließ sich nach längerer Standzeit auch manchmal etwas anheben und das schon nach weniger als 20.000km.
2cm ware es aber nicht. Es wurde der Spanner getauscht, danach war Ruhe. Da man bei diesem Motor von oben gut an die Kette kommt habe ich anschließend auch öfter daran gezogen und gelegentlich ließ sie sich immer etwas anheben. Laut eines Mechanikers ist das nicht unbedingt ein Zeichen für einen Schaden. Ohne Öldruck wird die Spannschiene nur durch die schwache Feder im Spanner gespannt und je nach Motorstellung kann dann zwischen den Nockenwellenrädern eine Entlastung auftreten.
Ich bin damit noch ca. 60.000km gefahren ohne weitere Probleme und Geräusche. Prüf auf jeden Fall ob der neue Spanner verbaut ist: Kettenspanner
Kostet mich die Sache mit der schiedsstelle was?
Auf den kettenspanner werd ich mal aufmerksam machen...