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3-Wege-Finanzierung (Vario Credit) - Frage Verbrieftes Rückkaufrecht

Themenstarteram 2. März 2012 um 20:32

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich dem Verbrieften Rückkaufrecht wie es bei Audi und VW üblich ist.

Ausgangsdaten:

Kaufpreis ca. 32.500 €

Anzahlung 8.500 €

Darlehensbetrag ca. 26.000 €

Raten: 35*325 € (In Summe ca. 11.000 €)

Schlussrate ca 15.000 € (welcher dem Rückkaufpreis entspricht)

Bei Rückgabe des Fahrzeuges des Käufers zum Ende der Vertragslaufzeit an den Händler zahlt der Händler

1) den Rückkaufpreis in Höhe von 15.000€ an den Käufer (abzüglich eventueller Mägel)

UND

2) die Schlussrate in Höhe von 15.000 € an die Bank

Sind diese Annahmen korrekt? Oder begleicht durch das Rückkaufrecht derr Händler "nur" die Schlussrate bei der Bank?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von eLphenomeno

Danke fuer die antwort. Dann macht die rueckgabe keinen sinn, da der restwert des Fahrzeuges bei ca. 24.000 euro liegt. Also abloesumg + verkauf

Die Frage ist zwar offtopic, aber: Welcher Wagen aus dem VW Konzern hat nach drei Jahren Nutzjng noch 74% des Restwertes?

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Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zu verhandeln gibts da nichts.

Naürlich kann man verhandeln. Wie oben geschrieben lagen die Restwerte bei mir zwischen 8.000 EUR und 14.800 EUR. Ich wäre ja blöd gewesen, wenn ich das erste gewählt hätte, weil das Auto auf jeden Fall nächstes Jahr ersetzt wird.

Mehr als den Händlereinkaufswert kann man natürlich nicht erwarten.

Handeln kannst du vor Vertragsunterzeichnung,danach steht der vertragliche Restwert als Schlußrate im Vertrag. Die Bank will bei Vertragsende diese Summe, keinen Cent mehr aber auch nicht weniger. Der Bank ist auch egal wer das Auto nimmt, zahlt der Finanzierungskunde ist die Bank zufrieden, will der Kunde das Auto zurückgeben ist das der Bank auch egal da dann der Händler zahlen muß. Spricht die Schlußrate ist fix. Nur dürfte eine Rückgabe deutlich entspannter ablaufen denn die Schlußrate nicht dem Preis entspricht den man maximal beim Verkauf erzielen kann.

am 24. Juni 2013 um 10:39

Aus meinem Vertragswerk geht nicht hervor, dass mir das Autohaus am Ende der Finanzierung maximal die Schlussrate zahlt. Meine Schlussrate dürfte kleiner sein, als der Wert des Autos bis dahin.

Ich habe das so verstanden, dass mir das Autohaus bei der Rückgabe den Zeitwert bezahlt und wenn der tatsächlich höher ist als die Schlussrate, bekomme ich eben noch Geld raus. Ist das falsch?

Ohne deinen Vertrag jetzt gelesen zu haben: Ja.

am 24. Juni 2013 um 10:56

Nach was müsste ich da Ausschau halten? Ich habe keinerlei Unterlagen vom Autohaus, welche sich mit einer Rückgabe beschäftigen. Lediglich die Rechnung und Unterlagen der Bank betreffend des Kredits.

Was hast du denn für eine Finanzierung?

Eine 3-Wege-Finanzierung, dort hast du dann beim VAG Konzern ein verbrieftes Rückgaberecht, oder

eine klassische 2-Wege Finanzierung, da gibt's keinen Rückkaufwert.

http://www.volkswagen.de/.../finanzierung.html

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