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3-Wege-Finanzierung (Vario Credit) - Frage Verbrieftes Rückkaufrecht

Themenstarteram 2. März 2012 um 20:32

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich dem Verbrieften Rückkaufrecht wie es bei Audi und VW üblich ist.

Ausgangsdaten:

Kaufpreis ca. 32.500 €

Anzahlung 8.500 €

Darlehensbetrag ca. 26.000 €

Raten: 35*325 € (In Summe ca. 11.000 €)

Schlussrate ca 15.000 € (welcher dem Rückkaufpreis entspricht)

Bei Rückgabe des Fahrzeuges des Käufers zum Ende der Vertragslaufzeit an den Händler zahlt der Händler

1) den Rückkaufpreis in Höhe von 15.000€ an den Käufer (abzüglich eventueller Mägel)

UND

2) die Schlussrate in Höhe von 15.000 € an die Bank

Sind diese Annahmen korrekt? Oder begleicht durch das Rückkaufrecht derr Händler "nur" die Schlussrate bei der Bank?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von eLphenomeno

Danke fuer die antwort. Dann macht die rueckgabe keinen sinn, da der restwert des Fahrzeuges bei ca. 24.000 euro liegt. Also abloesumg + verkauf

Die Frage ist zwar offtopic, aber: Welcher Wagen aus dem VW Konzern hat nach drei Jahren Nutzjng noch 74% des Restwertes?

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am 2. März 2012 um 21:14

Hallo,

mit der Rückgabe des Fahrzeugs zahlst Du quasi die Schlussrate. Ansonsten behältst Du das Auto und bezahlst in €.

Übrigens ist das Rückgaberecht wenig wert, denn es gilt nur beim verkaufenden Händler. Ist dieser insolvent, kannst Du Dir selbst Händler oder Privatkäufer suchen, die das Auto kaufen und hoffen, dass der Verkaufserlös ausreicht, um Deine Kapitaldienste zu bedienen.

Themenstarteram 2. März 2012 um 21:52

Danke fuer die antwort. Dann macht die rueckgabe keinen sinn, da der restwert des Fahrzeuges bei ca. 24.000 euro liegt. Also abloesumg + verkauf

Zitat:

Original geschrieben von eLphenomeno

Danke fuer die antwort. Dann macht die rueckgabe keinen sinn, da der restwert des Fahrzeuges bei ca. 24.000 euro liegt. Also abloesumg + verkauf

Die Frage ist zwar offtopic, aber: Welcher Wagen aus dem VW Konzern hat nach drei Jahren Nutzjng noch 74% des Restwertes?

Themenstarteram 2. März 2012 um 22:16

TT roadster. Die 74% sind nicht korrekt da neupreis 49k und als jahreswagen finanziert wurde....

Zitat:

Original geschrieben von eLphenomeno

TT roadster. Die 74% sind nicht korrekt da neupreis 49k und als jahreswagen finanziert wurde....

o.k. ... kommt dann in etwa hin. Hatte mich halt gewundert wegen des 74% Restwertes ;)

Zitat:

Original geschrieben von eLphenomeno

Hallo zusammen,

...

Bei Rückgabe des Fahrzeuges des Käufers zum Ende der Vertragslaufzeit an den Händler zahlt der Händler

1) den Rückkaufpreis in Höhe von 15.000€ an den Käufer (abzüglich eventueller Mägel)

UND

2) die Schlussrate in Höhe von 15.000 € an die Bank

Sind diese Annahmen korrekt? Oder begleicht durch das Rückkaufrecht derr Händler "nur" die Schlussrate bei der Bank?

Danke

Hallo,

natürlich bezahlt der Händler "NUR" die Schlussrate an die Bank. Würde er an den Käufer nochmal 15.000 Euro bezahlen, dann hätte der Käufer in deinem Fall (35*325+8500-15000) = 4.875 Euro für drei Jahre Fahrzeugnutzung gezahlt.

Anders ausgedrückt: Der Händler kauft am Ende der Laufzeit ein Auto mit einem Wert von 15.000 Euro und bezahlt dafür 30.000 Euro? Wie lange soll das Autohaus da überleben?

 

Manchmal kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, was sich da jemand zusammenrechnet. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von eLphenomeno

TT roadster. Die 74% sind nicht korrekt da neupreis 49k und als jahreswagen finanziert wurde....

Natürlich nur die Schlussrate an die Bank. Er wird sich schon jetzt auf die Rückgabe des Autos freuen. Am besten neu verhandeln.

Kann man bei einer Schlussrate neu verhandeln? Wenn z.B. noch 20.000 € übrig sin? ^^

Zitat:

Original geschrieben von Herr.MM

Kann man bei einer Schlussrate neu verhandeln? Wenn z.B. noch 20.000 € übrig sin? ^^

Mein Auto hat einen Einkaufswert von 14.800 EUR (vier Jare, 50.000 km). Also steht auf dem Kaufvertrag: Schlussrate 14800 EUR, wenn 50.000 km und vier Jahre

Themenstarteram 5. März 2012 um 13:46

Tja und das ist das was ich an dem Konstrukt nicht verstehe. Meine Schlussrate wäre viel zu niedrig --> ein Unterschied von ca. 8.000 € - 9.000 €. Zurückgeben ist also keine Option.

Die Schlussrate kann eigentlich nichts mit dem Restwert zu tun haben. Ich konnte entscheiden wieviel ich Anzahlen will + wie hoch (oder niedrig) ich meine monatlichen Raten setze...

Nachverhandeln klingt gut, denke aber nicht, dass sich der Händler darauf einlässt wenn ich nicht bei ihm ein neues Auto kaufe, und das ist nicht der Fall.

 

@Nr.5 lebt

Nochmals - der "Wert" des Autos ist eben nicht nur 15k, sondern ca. 24k, und dann sieht das mit dem verdienst des Händlers (inkl. Provision VW Bank, Provision KVB etc.., Marge am Auto) schon wesentlich anders aus...

Bist du dir sicher, dass du ein Verbrieften Rückkaufrecht bei dem Wagen hast?

Ich kenne dies "nur" bei Neuwagen von VW oder Audi & Co. oder irre ich?

Evtl. ist es eine "eigene" Ausgeburt (in deinem Fall) des Händlers?

Man geht ja auch davon aus, dass du den Karren behälst, hast ja schon den größten Teil gezahlt (19500€ in drei Jahren), meine Meinung...

P.s. nach vier Jahren gibt nicht jeder 50% vom LP für so einen Wagen, meine Meinung...

Zitat:

Original geschrieben von eLphenomeno

Nachverhandeln klingt gut, denke aber nicht, dass sich der Händler darauf einlässt wenn ich nicht bei ihm ein neues Auto kaufe, und das ist nicht der Fall.

Ich war auch bei mehreren Händler. Der maximale Rückkaufwert ist limitiert, aber nach unten hin offen. Für meinen GTI hatte ich Schlussraten zwischen 8.000 EUR und 14.800 EUR.

Zitat:

Original geschrieben von eLphenomeno

 

@Nr.5 lebt

Nochmals - der "Wert" des Autos ist eben nicht nur 15k, sondern ca. 24k, und dann sieht das mit dem verdienst des Händlers (inkl. Provision VW Bank, Provision KVB etc.., Marge am Auto) schon wesentlich anders aus...

Selbst wenn der Wert dann tatsächlich noch 24.000 Euro betragen sollte, warum sollte der Händler dann 30.000 dafür bezahlen? Das wären noch immer 25% über Wert.

Der Bank ist es sch..egal wer ihnen die Schlußrate zahlt, zahlt ihn der TE gehört ihm hinterher das Auto. Zahlt es der Händler hat er das Auto und der TE hat das Auto los,ist doch ganz einfach.

 

Wenn das Auto tatsächlich mehr wert ist als die Schlußrate soll der TE das Auto am Ende der Laufzeit ablösen und selbst verwerten. Aber noch was zu den Restwerten, die Schlußrate orientiert sich immer am Händler EK und nicht an den Marktpreisen, denn der Händler hat ja noch einiges an Kosten an der Backe bis das Auto wieder verkauft  und aus der Gewährleistung raus ist.

 

Zu verhandeln gibts da nichts.

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