3 schriftliche Verwarnungen, nur ein Knöllchen/Strafzettel

Hallo,

ich habe drei schriftliche Verwarnungen über 15€ per Post erhalten (Parken im absoluten Halteverbot am 22.05., 30.05., jeweils nachts und 07.06. morgens), obwohl ich nur am 07.06. eine Benachrichtigung darüber an meinem Scheibenwischer hatte. Seitdem parke ich nicht mehr im Halteverbot.
Die Verwarngelder vom 22.05. und 30.05. kamen von der Polizei vor einer Woche und heute an (wie gesagt, hing nichts an meinem Scheibenwischer), das vom 07.06. vom Ordnungsamt vor einer Woche, da hatte ich eben auch ein Knöllchen am Scheibenwischer hängen wo draufstand, dass es elektronisch verarbeitet wird und ich Post kriege.

Ich parke seit dem Knöllchen, das ich am 14.06. gesehen habe, nicht mehr im Halteverbot. Ist das nun Pech für mich und ich muss alle drei zahlen, muss die Polizei mich garnicht vor der Zustellung der schriftlichen Verwarnung informieren, indem sie mir einen Strafzettel an den Scheibenwischer hängt? So könnten sich ja viele Verwarngelder über einen Monat (bis zur Zustellung des ersten Briefes) anhäufen? Ich weiss ja nun nicht mal, ob die Polizei mich fürs Parken zwischen dem 30.05. und 14.06. nochmal verwarnen wird?

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Zitat:

@mrcljj schrieb am 26. Juni 2019 um 17:15:01 Uhr:


Was ein Kack. Dann ist es theoretisch möglich, dass mir die Polizei einen Monat lang jeden Tag ein Verwarngeld iHv. 15€ fürs Falschparken erteilt (insofern ich das Auto jeden Tag bewegt habe), und ich kriege erst nach einem Monat vom ersten Verwarngeld per Post bescheid? Das find ich nicht richtig. Aber naja ich hab das Risiko in Kauf genommen und dort geparkt. Mal sehen ob noch welche kommen LOL

Die Polizei findet es auch nicht richtig, dass du jeden Abend wieder im Halteverbot parkst, obwohl du gerade verwarnt worden warst. Mengen- oder Stammkundenrabatt gibts auch keinen. 😉

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

Der „Trick“ sollte aber aus dem analogen Zeitalter stammen, heute wird das Kennzeichen eingegeben und der Kontrolleur sieht sofort ob etwas aktuelles vorliegt.

Sie (oder er) gibt das Kennzeichen ja nicht mehr ein, das Knöllchen klemmt ja unterm Scheibenwischer. Sie/er prüft ja nur die neu hinzu gekommenen Autos ohne Zettel...

Zitat:

@mrcljj schrieb am 26. Juni 2019 um 16:58:57 Uhr:


Hallo,

ich habe drei schriftliche Verwarnungen über 15€ per Post erhalten (Parken im absoluten Halteverbot am 22.05., 30.05., jeweils nachts und 07.06. morgens), ...

willst du dich beschweren?
Anders verstehe ich jetzt deine Frage nicht!

Du hast im HALTEVERBOT geparkt!
da ist ja das Problem - 3x 15 Euro!
sorry lächerlich!
Wir reden von einem Halteverbot!....
Anscheinend ist das auch mit Schildern gekennzeichnet!
Spätestens nach dem 2ten Tag hättest du abgeschleppt gehört!

das Knöllchen zum Teil verloren gehen - oder dies zumindest behauptet wird - ist dir in deiner Fahrlaufbahn noch nie zu Ohren gekommen!??
Manche machen sich einen Spaß und heften das den Nachbarn dran - vielleicht ist er ja doof genug und zahlt... -

In meiner Heimat hat ein Neunmal Kluger eine Unterlassungsklage gegen das Ordnungsamt erwirkt - keine Knöllchen mehr unterm Scheibenwischer - nur noch Brief nach hause....
Soweit ich weiß hat er gewonnen - aber es war ein Pyrossieg! - er wurde mittlerweile anderweitig auf seine Pflichten aus dem Besitz eines Führerscheins aufmerksam gemacht!

Also du hast dir das doch selber eingebrockt dann musst du auch mit den Konsequenzen leben. Und 3x15 Euro ist doch bezahlbar

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