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3 Meter Abstand zum behindertengerchten Fahrzeug und aggressives Verhalten ?

Themenstarteram 7. November 2020 um 16:04

Guten Tag,

ich war gerade mit dem Auto auf dem Weg nach Hause. An einer roten Ampel stand ich hinter einem behindertengerechten Fahrzeug, zumindest war am Heck des Vordermanns ein blauer Aufkleber mit dem Inhalt: Bitte 3 m Abstand halten.

Dies tat ich nicht, weil ich auch nur ein Mensch bin und Fehler mache, heißt, ich habe den Aufkleber nicht beachtet, erst als ich hinter diesem Stand. Ein wenig zurückfahren war nicht möglich, weil weitere Fahrzeuge dahinter. Ich halte bei solchen Fahrzeugen grundsätzlich den entsprechenden Abstand ein. Meines Wissens nach ist das keine Pflicht, mache es aber trotzdem. Ich gehe davon aus, dass es hier lediglich um das Rangieren o.ä geht, deshalb solche Aufkleber.

 

Nun zum Härtefall und zum Eigentlichen:

Plötzlich stieg eine junge Beifahrerin aus, gestikulierte wild um sich, ich daraufhin mein Fenster herunter gemacht und gefragt, ob ich helfen kann und was denn los sei ? Daraufhin sagte sie mir, sie hätte jetzt mein Kennzeichen und dass ich ein Vollidiot sei. Erneut fragte ich, was denn nun los ist. Sie sagt, ich muss Abstand halten, weil es Pflicht ist. Ich versuchte ihr es zu erklären, sie ließ sich nicht mehr darauf ein, und trat mit ihrem Schuh gegen meine Radkappe, vorne links am Rad, es ist dabei nichts kaputt gegangen. Die Ampel war bereits wieder grün, sie lief zum Wagen zurück und zeigte mir den Stinkefinger. Ich kann die junge Dame anhand vom Aussehen wiedererkennen. Ein paar der Fahrzeuge, die hinter mir standen, hatten keine Lust zu warten und fuhren vorbei. Das Kennzeichen des Vordermanns (Behindertengerechtes Fahrzeug) und das des Hintermannes habe ich mir notiert (als evtl. Zeuge), der fuhr aber auch direkt weg.

Mir geht es nun darum, ist es wirklich Pflicht, wie die Dame behauptet, den Abstand einzuhalten, so wie sie mir es sagte ?

Was kann ich gegen diese Dame unternehmen ? Sie hat ja mindestens eine Strafttat oder Ordnungswidrigkeit begangen.

Sollte diese Dame einen Führerschein besitzen, kann dadurch ihr aggressives Verhalten härter bestraft werden ?

Ich bitte um eure Antworten, vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Purer Schwachsinn. Da gibt's keine rechtliche Bindung sich an irgendwelche Schilder/Aufkleber an der Heckklappe zu halten. Natürlich hält da die Mehrheit den Abstand ein, wenn man hinter solch einem Fahrzeug parkt. Aber an der Ampel? Wirklich? Will der Rollstuhlfahrer da während der Rotphase über den Heckklappen-Lift aussteigen oder was? Denn für Heckklappen-Lifte sind diese Schilder da.

 

Ich würde die Alte knallhart anzeigen, dass sage ich auch als Rollstuhlfahrer.

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Oder war es sogar ein Corona-Aufkleber? Könntest Du vielleicht jetzt ein Verfahren wegen Mißachtung der Abstandsregeln in Pandemiefällen bekommen?

Zitat:

@Rasanty schrieb am 7. November 2020 um 20:09:17 Uhr:

Oder war es sogar ein Corona-Aufkleber? Könntest Du vielleicht jetzt ein Verfahren wegen Mißachtung der Abstandsregeln in Pandemiefällen bekommen?

Bitte unterlasse doch so einen kindisches OT. Sonst jammerst Du wieder wg. Fahrverboten.

Zitat:

 

.... oder einstellen...

Wenn es das erste mal ist, dann wird die Staatsanwaltschaft das wahrscheinlich einstellen.

Wenn es aber öfter passiert, dann „passiert“ da auch was seitens der Staatsanwaltschaft.

Ich habe auch mal einen angezeigt und die Polizei meinte genau das, wahrscheinlich Einstellung aber wenn man immer wieder angezeigt wird, dann wird die Staatsanwaltschaft schon tätig.

Und sollte die Dame das öfters machen, dann sollte auch der Staatsanwalt da mal hingucken.

Also anzeigen und abwarten, dass da ein Brief kommt mit dem Hinweis „eingestellt“. Aber dann ist die Dame schon mal „gespeichert“.

Der Aufkleber gilt doch nur beim Ein- und Aussteigen am Straßenrand?

Damit alles problemlos funktioniert.

Streng genommen gilt der Aufkleber gar nicht. Es ist lediglich eine Bitte :)

Wie es heute aussieht weiß ich nicht. Hier ein Beispiel aus den 80er Jahren. Wir hatten eine Kunden in der Motorradwerkstatt in der ich damals nebenbei gejobt habe, der wurde auf der Autobahn von einem überholenden

Autofahrer nach rechts abgedrängt. Aus "Notwehr" trat er diesem in die Beifahrertür. Auf dem nächsten Parkplatz

trafen beide wieder aufeinander. Der Autofahrer kam auf den Kunden zugestürmt und wollte ihm aufs Maul hauen.

Der Kunde nahm seinen Helm und zog ihn dem Autofahrer über die Rübe. Fazit: Gegenseitige Anzeigen.

Der Kunde bekam Post von der Straßenverkehrsbehörde und durfte seinen Lappen abgeben. Mit der Begründung,

er sei geistig nicht geeignet ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.

Zitat:

@BGattermann schrieb am 7. November 2020 um 20:48:12 Uhr:

Wie es heute aussieht weiß ich nicht. Hier ein Beispiel aus den 80er Jahren. Wir hatten eine Kunden in der Motorradwerkstatt in der ich damals nebenbei gejobt habe, der wurde auf der Autobahn von einem überholenden

Autofahrer nach rechts abgedrängt. Aus "Notwehr" trat er diesem in die Beifahrertür. Auf dem nächsten Parkplatz

trafen beide wieder aufeinander. Der Autofahrer kam auf den Kunden zugestürmt und wollte ihm aufs Maul hauen.

Der Kunde nahm seinen Helm und zog ihn dem Autofahrer über die Rübe. Fazit: Gegenseitige Anzeigen.

Der Kunde bekam Post von der Straßenverkehrsbehörde und durfte seinen Lappen abgeben. Mit der Begründung,

er sei geistig nicht geeignet ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.

Das ist aber auch eine ganz andere Situation.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 7. November 2020 um 20:10:49 Uhr:

Bitte unterlasse doch so einen kindisches OT.

Die Frage nach dem Mindestabstand beim Ampelstopp aufgrund des Aufklebers ist nicht absurder als der Coronaabstand.

Von einem Autofahrer erwarte ich dass er die einfachsten Regeln kennt. Der Abstand bei verkehrsbedingtem anhalten gehört meiner Ansicht nach auch dazu. Mein Vergleich war schon ernst gemeint. Beides ist bekannt oder sollte bekannt sein. Dies dennoch in Frage zu stellen ist schon sehr grenzwertig.

Wenn nun eine Person so wie beschrieben austickt hat dies wenig mit dem Abstand zu tun. Ich würde es einfach abhaken. Der Wagen ist noch ganz, die Ehre nur leicht angekratzt. Wer sich hier weiter aufregt schadet nur sich selbst.

Ich würde Anzeige erstatten, alleine schon deshalb, damit die Dame mal ein Feedback bekommt und lernt, wie die Rechtslage ist. Bei der absurden Annahme, dass man auch an Ampeln mindestens 3 m Abstand halten müsste, kann man ja annehmen, dass die Frau das nicht nur beim TE so gemacht hat. Sie hat es vielleicht schon öfter in der Vergangenheit gemacht und wird es auch künftig noch öfter machen.

Vielleicht wird man so auch herausfinden, warum sie überhaupt meint, dass man an der Ampel diesen Mindestabstand einhalten müsse.

Was hier alles wieder vorgeschlagen wird... Meine Güte. :rolleyes:

Einfach durchatmen und es gut sein lassen. So wie ich das verstanden habe, ist kein Sachschaden entstanden, oder? Die hatte halt mal n schlechten Tag.

Vor mir an einer Ampel ist mal auch eine ausgestiegen, lief wütend auf mein Auto zu, trat vor meine Tür und schrie dass ich meine Scheinwerfer ausmachen solle, weil sie wohl blenden. (war aber alles ok, ganz normales unverändertes TÜV geprüftes Fahrzeug). Bin nur ausgestiegen, hab geschaut ob an der Tür was war. War aber nix, also ihr den Scheibenwischer gegeben und an ihrem Fahrzeug vorbei weiter gefahren. Im Rückspiegel schien sie auf den hinter mir einzureden.

Klar war ich auch etwas aufgeregt danach (hatte den Lappen noch nicht lang) , aber dann war auch wieder gut. That's life.

Zum Beispiel des TE, an Ampeln würde ich auch keine 3m Platz lassen, Aufkleber hin oder her.

Zitat:

@Feuerflamme schrieb am 7. November 2020 um 17:14:37 Uhr:

 

Dass ich sie anzeigen kann, aufgrund von Beleidigung, das ist eindeutig. Aber wird denn nicht aggressives Verhalten Verkehr auch gehandet ? Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ?

Versuchte Sachbeschädigung auch oder nicht ?

Kann Jemand von euch mehr Ordnungswidrigkeiten erkennen ?

Für welche Straftaten du sie anzeigst ist gar nicht deine Sache. Eine "Anzeige" ist erstmal nur das Anzeigen eines Sachverhaltes. Welche Straftaten oder was auch immer dieser Sachverhalt für die nette Dame erfüllt, darf dann die Staatsanwaltschaft (bzw. für diese die Polizei) ermitteln.

Ich denke, du verwechselst Strafanzeige und Strafantrag. Letzterer ist für manche Delikte (abgesehen von einem besonderen öffentlichen Interesse, welches einen Strafantrag entbehrlich machen kann) eine Strafverfolgungsvoraussetzung.

Im Zweifel wirst du danach aber gefragt. Ansonsten darauf beharren, dass du alle zur Strafverfolgung notwendigen Strafanträge stellst und dies ins Protokoll aufgenommen wird.

Ob das wirklich eine versuchte Sachbeschädigung ist, kann sowieso nur ein Strafrecht entscheiden. Wollte die Dame dein Auto bzw. deine Radkappe wirklich beschädigen, oder wollte sie lediglich eine Geste machen?

Zum Prozess würde es aber wohl sowieso nicht kommen. Viel interessanter ist aber, ob bei der Dame die persönliche Eignung vorliegt, ein Kraftfahrzeug zu führen. Wenn sowas häufiger vorkommt wird sich die Polizei deswegen aber selber mal bei der Führerscheinbehörde melden.

Die Tat ist unabhängig von der Teilnahme im Straßenverkehr passiert. Sie war Beifahrerin. Außerdem ist fraglich ob sie überhaupt ermittelt werden kann.

Sie ist ausgestiegen und hat einen auf dicke Hose gemacht und einen Stinkefinger gezeigt. Sowas passiert schon mal, ist aber kein Weltuntergang. Ich würde die Sache einfach zu den Akten legen.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 7. November 2020 um 23:39:57 Uhr:

Die Tat ist unabhängig von der Teilnahme im Straßenverkehr passiert. Sie war Beifahrerin. Außerdem ist fraglich ob sie überhaupt ermittelt werden kann.

Sie ist ausgestiegen und hat einen auf dicke Hose gemacht und einen Stinkefinger gezeigt. Sowas passiert schon mal, ist aber kein Weltuntergang. Ich würde die Sache einfach zu den Akten legen.

Zitat:

@molchhero schrieb am 7. November 2020 um 23:26:34 Uhr:

Zum Prozess würde es aber wohl sowieso nicht kommen.

Wenn bei sowas aber immer alle wegschauen, dann werden solche Leute nie aus dem Verkehr gezogen ;)

Zitat:

@Rasanty schrieb am 7. November 2020 um 22:38:08 Uhr:

 

Von einem Autofahrer erwarte ich dass er die einfachsten Regeln kennt. Der Abstand bei verkehrsbedingtem anhalten gehört meiner Ansicht nach auch dazu.

Bei einem Autofahrer schon. Hier war es aber die Beifahrerin, welche sehr wahrscheinlich als Begleitperson dabei war. Sie muss aber als solche nicht über einen Führerschein verfügen und dachte wohl nun, dass der Aufkleber(welcher rechtlich in keiner Weise bindend ist) in jeder Situation auf der Straße gilt.

Warum sie allerdings derart ausgeflippt ist, kann ich nicht sagen.

Es steht dem TE frei, sowas anzuzeigen.Meist kommt aber nichts bei rum.

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