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3 Meter Abstand zum behindertengerchten Fahrzeug und aggressives Verhalten ?

Themenstarteram 7. November 2020 um 16:04

Guten Tag,

ich war gerade mit dem Auto auf dem Weg nach Hause. An einer roten Ampel stand ich hinter einem behindertengerechten Fahrzeug, zumindest war am Heck des Vordermanns ein blauer Aufkleber mit dem Inhalt: Bitte 3 m Abstand halten.

Dies tat ich nicht, weil ich auch nur ein Mensch bin und Fehler mache, heißt, ich habe den Aufkleber nicht beachtet, erst als ich hinter diesem Stand. Ein wenig zurückfahren war nicht möglich, weil weitere Fahrzeuge dahinter. Ich halte bei solchen Fahrzeugen grundsätzlich den entsprechenden Abstand ein. Meines Wissens nach ist das keine Pflicht, mache es aber trotzdem. Ich gehe davon aus, dass es hier lediglich um das Rangieren o.ä geht, deshalb solche Aufkleber.

 

Nun zum Härtefall und zum Eigentlichen:

Plötzlich stieg eine junge Beifahrerin aus, gestikulierte wild um sich, ich daraufhin mein Fenster herunter gemacht und gefragt, ob ich helfen kann und was denn los sei ? Daraufhin sagte sie mir, sie hätte jetzt mein Kennzeichen und dass ich ein Vollidiot sei. Erneut fragte ich, was denn nun los ist. Sie sagt, ich muss Abstand halten, weil es Pflicht ist. Ich versuchte ihr es zu erklären, sie ließ sich nicht mehr darauf ein, und trat mit ihrem Schuh gegen meine Radkappe, vorne links am Rad, es ist dabei nichts kaputt gegangen. Die Ampel war bereits wieder grün, sie lief zum Wagen zurück und zeigte mir den Stinkefinger. Ich kann die junge Dame anhand vom Aussehen wiedererkennen. Ein paar der Fahrzeuge, die hinter mir standen, hatten keine Lust zu warten und fuhren vorbei. Das Kennzeichen des Vordermanns (Behindertengerechtes Fahrzeug) und das des Hintermannes habe ich mir notiert (als evtl. Zeuge), der fuhr aber auch direkt weg.

Mir geht es nun darum, ist es wirklich Pflicht, wie die Dame behauptet, den Abstand einzuhalten, so wie sie mir es sagte ?

Was kann ich gegen diese Dame unternehmen ? Sie hat ja mindestens eine Strafttat oder Ordnungswidrigkeit begangen.

Sollte diese Dame einen Führerschein besitzen, kann dadurch ihr aggressives Verhalten härter bestraft werden ?

Ich bitte um eure Antworten, vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Purer Schwachsinn. Da gibt's keine rechtliche Bindung sich an irgendwelche Schilder/Aufkleber an der Heckklappe zu halten. Natürlich hält da die Mehrheit den Abstand ein, wenn man hinter solch einem Fahrzeug parkt. Aber an der Ampel? Wirklich? Will der Rollstuhlfahrer da während der Rotphase über den Heckklappen-Lift aussteigen oder was? Denn für Heckklappen-Lifte sind diese Schilder da.

 

Ich würde die Alte knallhart anzeigen, dass sage ich auch als Rollstuhlfahrer.

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Auch wenn nichts dabei rum kommt, Post wird sie bekommen bzw der Halter.

 

Das sollte schon zum Nachdenken anregen, wer weiß wie sie austickt wenn ihr man jmd hinten drauf fährt. Da könnte ein Schubs in die richtige Spur schon mal angebracht sein, daher wäre ich auch für eine Anzeige.

Ich würde den Vorfall ebenfalls bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Der Stinkefinger von der Beifahrerin und das @Feuerflamme als Vollidiot von Ihr bezeichnet wurde sind Beleidigungen.

Und die sind nicht billig.

Das dann auch noch gegen das Auto getreten wurde (völlig unabhängig ob es "nur" die Radkappe war oder nicht) deutet doch auf ein sehr großes, aggressives, Potential der jungen Dame hin.

Wir wissen ja nicht, wen die junge Frau begleitet hat, aber als Begleitperson für Menschen mit Behinderung ist so ein Verhalten unverantwortlich.

Wenn das Kennzeichen eines Zeugen vorhanden ist... anzeigen.

Vielleicht hat der Fahrer des anderen Autos hinter Dir ähnliches erlebt und bereits Anzeige erstattet.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 7. November 2020 um 22:38:08 Uhr:

 

Wenn nun eine Person so wie beschrieben austickt hat dies wenig mit dem Abstand zu tun. Ich würde es einfach abhaken. Der Wagen ist noch ganz, die Ehre nur leicht angekratzt. Wer sich hier weiter aufregt schadet nur sich selbst.

Vielleicht kommts noch soweit, daß Ich Leute, die mir gerade den Mittelfinger gezeigt, mich als Vollidioten beleidigt und mir gegen das Auto getreten haben, als Zeichen der Wertschätzung noch zum Essen einlade.

Warum sollte man hier wegschauen und nichts unternehmen ?!

Gerade deshalb, weil Sie eine mögliche Begleitperson von Behinderten ist, ist ein solches Verhalten nicht zumutbar.

Vielleicht aber tritt diese Person beim nächsten Mal gegen Dein Auto und evtl nicht nur gegen eine Radkappe, sondern gegen das Blech.

Ich würde hier gar nix unternehmen, ist ja nix passiert, eine verbale Ausfallerscheinung, mehr nicht, Radkappe ist auch noch dran.

Vllt. ist der TE ja auch schon vor der Ampel länger viel zu dicht aufgefahren, die Wahrscheinlichkeit ist hier hoch , der Frust hat sich halt angestaut, und die Ampel war eine Möglichkeit den Frust abzulassen. Ist nichts seltenes, da ich habe schon mehrmals, gerade Männer, gesehen die sich dort mit den Fäusten erklärt haben wie das Leben so läuft.

Auch im fließenden Verkehr werden oft Meinungsverschiedenheiten ausgetragen...

...dagegen ist die verbale Attacke hier doch Kindergarten, vllt. hatte die Dame gerade einen schlechten Tag.

...oder die Dame hat einen Zeugen auf der Fahrerseite der etwas ganz anderes, z. B. eine Nötigung durch den Anzeigeerstatter aussagt.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 8. November 2020 um 09:30:32 Uhr:

...oder die Dame hat einen Zeugen auf der Fahrerseite der etwas ganz anderes, z. B. eine Nötigung durch den Anzeigeerstatter aussagt.

Wo würde hier konkret eine Nötigung vorliegen, wenn man an einer roten Ampel auf den Vordermann aufschließt ?!

Laut @Feuerflamme ging es der jungen Dame wohl nur um die Bedeutung des Aufklebers am Heck.

Von einem Vorfall, der sich weit vorher abgespielt haben sollte ist hier nichts heraus zu lesen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 8. November 2020 um 09:37:32 Uhr:

Zitat:

@Rasanty schrieb am 8. November 2020 um 09:30:32 Uhr:

...oder die Dame hat einen Zeugen auf der Fahrerseite der etwas ganz anderes, z. B. eine Nötigung durch den Anzeigeerstatter aussagt.

Wo würde hier konkret eine Nötigung vorliegen, wenn man an einer roten Ampel auf den Vordermann aufschließt ?!

In der erweiterten Familie habe ich einen Richter. Der sagt: "Nirgendwo wird soviel und so oft gelogen wie vor Gericht". Insofern, wenn man zum Gegenangriff übergeht, etwa durch die Anzeige, dann kann es gut sein, dass ihr Zeuge etwas wahrgenommen hat, was so gar nicht passiert ist.

Wenn man keine echte Munition hat, besser die Sache im Sand verlaufen lassen.

 

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 8. November 2020 um 09:56:18 Uhr:

 

In der erweiterten Familie habe ich einen Richter. Der sagt: "Nirgendwo wird soviel und so oft gelogen wie vor Gericht". Insofern, wenn man zum Gegenangriff übergeht, etwa durch die Anzeige, dann kann es gut sein, dass ihr Zeuge etwas wahrgenommen hat, was so gar nicht passiert ist.

Wenn man keine echte Munition hat, besser die Sache im Sand verlaufen lassen.

Das ist klar, man sollte schon Munition haben, wenn man erfolgreich zurückschießen möchte.

Was aber möglicherweiße lange vor dem Vorfall stattgefunden hat, steht hier nicht zur Debatte.

In dem Fall würde die Anzeige, wenn @Feuerflamme das junge Mädel denn anzeigt, wegen Beleidigung und versuchter Sachbeschädigung hinauslaufen.

Da interessiert sich der Richter nicht dafür was davor stattgefunden hat.

Wenn ein Zeuge vorhanden ist, der den Stinkefinger und den Tritt gegen das Fahrzeug gesehen hat, ist die Sache eindeutig.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 8. November 2020 um 10:08:34 Uhr:

Was aber möglicherweiße lange vor dem Vorfall stattgefunden hat, steht hier nicht zur Debatte.

Hier nicht. Dafür könnte dies im Falle einer Gegenanzeige sehr wohl eine Rolle spielen. Zudem verliert der Anzeigeerstatter seine Verpflichtung zur Wahrheit mit dem Verlust des Zeugenstatus durch die Gegenanzeige. Noch Fragen?

Zitat:

@Rasanty schrieb am 8. November 2020 um 10:28:55 Uhr:

 

Hier nicht. Dafür könnte dies im Falle einer Gegenanzeige sehr wohl eine Rolle spielen. Zudem verliert der Anzeigeerstatter seine Verpflichtung zur Wahrheit mit dem Verlust des Zeugenstatus durch die Gegenanzeige. Noch Fragen?

Der eine Vorfall hat in dem Fall mit dem möglichen, erfundenen, anderen Vorfall nicht im geringsten etwas miteinander zu tun.

@Feuerflamme zeigt das junge Mädel wegen Beleidigung und versuchter Sachbeschädigung an. Mehr nicht

Sollte vorher eine Nötigung stattgefunden haben, was laut TS aber nicht der Fall war, ist das was völlig anderes.

Zudem rechtfertigt eine mögliche Nötigung die junge Dame nicht zu einem solchen aggressiven Verhalten.

Kommt auch immer darauf an, wer letztendlich zum Erstschlag ausholt.

Kommt die Anzeige wegen Beleidigung und versuchter Sachbeschädigung vom TS als erstes, hat diese mehr Gewicht.

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 8. November 2020 um 09:56:18 Uhr:

 

In der erweiterten Familie habe ich einen Richter. Der sagt: "Nirgendwo wird soviel und so oft gelogen wie vor Gericht". Insofern, wenn man zum Gegenangriff übergeht, etwa durch die Anzeige, dann kann es gut sein, dass ihr Zeuge etwas wahrgenommen hat, was so gar nicht passiert ist.

Wenn man keine echte Munition hat, besser die Sache im Sand verlaufen lassen.

Frag den Richter mal wie er die Aussage der Fahrerin der ursprünglich beschuldigten Beifahrerin gewichtet. :D

Munition ist doch da, der TE kann Zeugen benennen. ;)

An alle die hier von Nötigung sprechen: macht euch klar, was die sogenannte "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" des BGH (abgesegnet vom BVerfG) für solche Fälle bedeutet.

Die psychisch vermittelte Gewalt "ich kann nicht weiterfahren ohne die ausgestiegene Person zu überfahren" genügt demnach nicht als Nötigungserfolg.

Eine Nötigung läge demnach nur dann vor, wenn hinter dem TE Fahrzeuge aufgrund des durch die Beifahrerin vermittelnden Stillstandes des TE nicht weiterfahren konnten. Dem ist nicht so und weist dafür mal Vorsatz nach ;)

Aber nochmal: der TE kann damit einfach zur Polizei gehen, den Rest darf der Staat ermitteln.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. November 2020 um 09:27:58 Uhr:

 

Vllt. ist der TE ja auch schon vor der Ampel länger viel zu dicht aufgefahren, die Wahrscheinlichkeit ist hier hoch ,

.dass Du die Schuld jetzt wieder beim TE sieht's , ist auch nicht verwunderlich.

Deiner Meinung war die Reaktion der Torte sicherlich angemessen.

Man man.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 7. November 2020 um 17:17:46 Uhr:

Zitat:

@Feuerflamme schrieb am 7. November 2020 um 17:14:37 Uhr:

 

Es ist aber nur eine Bitte, nur um das mal zu untermauern ?

Dass ich sie anzeigen kann, aufgrund von Beleidigung, das ist eindeutig. Aber wird denn nicht aggressives Verhalten Verkehr auch gehandet ? Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ?

Versuchte Sachbeschädigung auch oder nicht ?

Kann Jemand von euch mehr Ordnungswidrigkeiten erkennen ?

Nun... auch wenn es ärgerlich ist, schieß mal bitte nicht mit Kanonenkugeln auf Spatzen. :)

Edit: so etwas wie versuchte Sachbeschädigung gibt es m. W. nicht.

Da muss ich leider widersprechen.

Der Versuch der Sachbeschädigung ist strafabar, wobei man dann aber im Nachhinein die Absicht etwas zu beschädigen nachweisen müßte. Das seh ich hier aber nicht.

Du meinst sicher die fahrlässige Sachbeschädigung.

Gefährlicher Eingriff ist natürlich Quatsch.

Ok, wieder etwas gelernt. Danke @AS60

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