3.2 V6 Caravan bei 240km/h abgeriegelt?

Opel Vectra C

Hallo,

habe gerade wegen einer Frage in einem anderen Forum mal meine laut KFZ-Schein freigegebenen Reifen genauer angeschaut.

Ziffer 20+21: 215/55R16 93V

Bei allen anderen Größen (noch der alte Schein 🙂) wird der Speedindex W verlangt, dann allerdings nur Tragfähigkeit 91.

Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit laut Schein ist 239km/h und Speedindex V geht ja nur bis 240km/h.

Ich war auf einer längeren Gefällestrecke auch schon mit knapp über 250km/h (GPS) unterwegs.

Montiert sind 215/55 R16 93W.

Meine Frage:
Woher weiß die Elektronik, welche Reifengröße ich gerade fahre, und warum funktioniert meine Abriegelung nicht? 😉
Oder kann die Elektronik den Speedindex lesen?
Oder können die auf der Zulassungsstelle nicht lesen? 😁

Gruß
Achim

edit: Ich habe gerade im Serienbereifungskatalog gesehen, daß das von Opel so zugelassen ist. Was soll das? Die gesetzlich vorgeschriebene Toleranz wird auf keinen Fall eingehalten.

25 Antworten

Ich verstehe das Problem nicht ?

Ist der Wagen jetzt bei Dir bei 240 km/h abgeriegelt oder erwartest Du das nur von dem Wagen ?

Die Bereifung wird ja vom Hersteller indirekt durch die eingetragene Höchstgeschwindigkeit vorgegeben. Da 239 eingetragen sind, darf man auch V-Bereifung fahren, obwohl der Wagen tatsächlich schneller läuft.

Du darfst ja auch Winterreifen der Kategorie H fahren, mußt aber selbst dafür sorgen, nicht über 210 km/h zu kommen. Die Elektronik macht da nix.

Re: 3.2 V6 Caravan bei 240km/h abgeriegelt?

Zitat:

Original geschrieben von general1977


Meine Frage:
Woher weiß die Elektronik, welche Reifengröße ich gerade fahre,

Vom Diagnosegerät der Werkstatt

Zitat:

und warum funktioniert meine Abriegelung nicht? 😉

Weil der 3.2 iirc keine hat

Wie Du auch selbst sagst:

Zitat:

Ich war auf einer längeren Gefällestrecke auch schon mit knapp über 250km/h (GPS) unterwegs.

MfG

W!ldsau

Es ist mir schon klar, daß der Wagen nicht abriegelt. Man darf halt nicht mehr als vier Smileys setzen.

Mal rückwärts aufgerollt:

Von der Reifengruppe können keine eindeutigen Rückschlüsse auf die gefahrene Dimension gemacht werden, "wie Name schon sacht": Reifengruppe!

Zitat:

Die Bereifung wird ja vom Hersteller indirekt durch die eingetragene Höchstgeschwindigkeit vorgegeben. Da 239 eingetragen sind, darf man auch V-Bereifung fahren, obwohl der Wagen tatsächlich schneller läuft.

Eben nicht. Wir leben ja schließlich in Deutschland. Normalerweise kommt auf die eingetragene Höchstgeschwindigkeit noch eine Toleranz drauf. Der Speedindex muß dann über dem errechneten Wert liegen.

Zitat:

Du darfst ja auch Winterreifen der Kategorie H fahren, mußt aber selbst dafür sorgen, nicht über 210 km/h zu kommen.

Ich muß vor Allem dann einen Warnaufkleber im Sichtbereich des Fahrers ankleben. Und wie Du schon sagst, gilt das nur für Winterreifen.

Ich verstehe einfach nicht, warum Opel die V-Reifen zugelassen bekommt.

Gruß
Achim

Ich verstehe Dein Problem eigentlich nicht so ganz.

V-Reifen haben auch eine Sicherheitsreserve nach oben. Oder erwartest Du, daß sich der Reifen ab Tempo 241 auflöst ?

Mal ehrlich, wie oft kannst Du längere Zeit mit dem Wagen über 240 fahren ?
Das wird der Reifenhersteller und auch Opel einkalkuliert haben.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


V-Reifen haben auch eine Sicherheitsreserve nach oben. Oder erwartest Du, daß sich der Reifen ab Tempo 241 auflöst ?

Ich erwarte das nicht. Allerdings gab es mal die Regel, daß der Speedindex mindestens der Formel "Vmax +6,5km/h + Vmax x 0,01" entsprechen muß. Allerdings scheint das aus der StVZO gestrichen zu sein, es ist jedenfalls nicht mehr drin:

Zitat:

§36, Abs. 1
Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein

Nach der o.g. Formel wäre die zugrundezulegende Vmax 239 + 6,5 + 239 x 0,01 = 247,89km/h gewesen. Speedindex V hätte also nicht gereicht.

Kann jemand bestätigen, daß diese Formel nicht mehr zur Anwendung kommt?

Und noch mal exklusiv für Kerberos:
Ich habe kein Problem damit, ich versteh's einfach nicht ganz. Da wird ein Mordsbohei um die Abriegelung des 1,9CDTI gemacht, damit billigere Reifen genommen werden dürfen. Die H-Reifen zerlegen sich ja auch nicht bei 212km/h, die es dann ohne Begrenzer sind. Und der 3.2er läuft bergab mit Sicherheit zu grösserer Form auf, als der 1,9er. Da machen es dann die 3 km/h Unterscheid von 239 zu 240 und 212 zu 210 aus, oder was?

Gruß
Achim

Es geht nicht darum, daß es irgendwas ausmacht, sondern es muß dem Gesetzgeber genügen.

Opel hat den 1.9 künstlich abgeregelt, weil er normalerweise schneller laufen würde, wenn die Begrenzung draußen ist.

Der V6 läuft in dem Wagen wohl nach den aktuellen Messmethoden so oder so nicht schneller, daher ist keine Abregelung notwendig.

Wir wissen doch alle ganz genau, daß die offenen Fahrzeuge alle schneller sind, als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit.

Hi,

geh mal von ca.10-15% Sicherheit aus,die der Reifen hat und die läuft Dein Caravan auch Bergab nicht schneller!Ist also alles im Grünen Bereich.
Dem wäre aber nicht so,wenn Opel Fahrzeuge mit "H" verkauft und der Wagen mit über 210 km/h eingetragen ist,auch wenn es nur 1 km/h,also 211 km/h sein sollten!!!

Aber mal ganz ehrlich,ich verstehe Dein "Problem" auch nicht!Kann aber auch an mir liegen,hatte heute nen langen Tag.

Bis denne...

Ich hatte neulich auf einer Fahrt nach Mainz auch mal kurz über 220 drauf und hatte gar nicht mehr dran gedacht, daß noch meine H-Winterreifen drauf waren.

Also schnell runter vom Gas, den Reifen hat es jedenfalls nix ausgemacht.

Ich habe ja auch kein Problem damit. Daß in der Praxis nichts passiert, ist mir auch klar. Dennoch war es vom Gesetzgeber mal genau geregelt. Das scheint entweder weggefallen zu sein, oder hat sich zumindest geändert.

Ich kenne das noch aus 1997 vom Mondeo. Der Kombi durfte H-Reifen fahren (Vmax 199km/h), Stufen- und Fließheck brauchten V-Reifen (Vmax 203km/h). Das macht ja nach Eurer Logik auch keinen Sinn. Nach der von mir o.g. Formel schon.

Fröhliches Rechnen. 🙂

Gruß
Achim

Aber was soll es auch bringen, wenn die Reifen schon mit Toleranz nach oben produziert sind?

Das wäre ja quasi eine doppelte Toleranz die Du forderst!

Hi @all

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Insignia


Das wäre ja quasi eine doppelte Toleranz die Du forderst!

@general1977 fordert keine doppelte Toleranz. Er fragt lediglich nach, ob eine Regel, die er kennt und von der er meint, dass sie angewendet wurde, noch gültig ist oder nicht.

Muss denn hier neuerdings alles zur Grundsatzdiskussion werden?

Grüße, Holger

*derdielösungleiderauchnichtweiß*

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Insignia


Aber was soll es auch bringen, wenn die Reifen schon mit Toleranz nach oben produziert sind!

Wer sagt das?

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Insignia


Aber was soll es auch bringen, wenn die Reifen schon mit Toleranz nach oben produziert sind?

Schon mal in den ADAC Tests gelesen, wieviele Reifen bei dem - am von Dir als so selbstverständlich bestanden angesehenen - Schnelllauftest gescheitert sind?

@the_engineer

Zitat:

Muss denn hier neuerdings alles zur Grundsatzdiskussion werden?

Ich habe den Fehler gemacht, das im Ursprungspost etwas "lustig" verpacken zu wollen. Ich tue's nie wieder.

Gruß
Achim

Ich habe seit geraumer Zeit einen Vectra B Caravan 2,0 16V mit 136 PS. In den Fahrzeugpapieren sind 207 Km/h Vmax eingetragen und NUR Bereifungen mit Geschwindigkeitsindex "V", also 240 km/h.

THEORETISCH (dachte ich mir) sollten also auch "H"-Reifen (bis 210 Km/h) möglich sein.
Pustekuchen, der TÜV erklärte mir, was im Brief steht, ist bindend-wegen der herstellerseitigen Homologation des jeweiligen Fahrzeugmodells. Und da würde fast nie ein Weg, außer durch nachträgliche Freigabe durch den Hersteller selbst, reinführen.

Das hier angesprochene Problem von "general1977" verstehe ich jedenfalls so, daß er nach dem Grund für eine solche offenkundige "Ungereimtheit" fragt und wie man in der Praxis damit umgehen soll oder kann.

Viele Grüße, vectoura

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