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2x hintereinander geblitzt
Hallo, ich habe eine frage.
Ich kam von der ostsee und bin auf der a7 nach hause gefahren. Dabei bin ich während der fahrt 2x geblitzt worden. 1. Mal in einer baustelle 60 erlaubt , ich hatte laut tacho 101, dann später bei schlechtem wetter waren 80 erlaubt, ich hatte auf dem tacho 120. Was blüht mir?
Die Bescheide habe ich noch nicht bekommen.
Ich denke, bei den tachowerten kann ich so ca. 5km abziehen.
Lg m
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70 Antworten
Ich könnte mir auch vorstellen, dass dem TE hier auf Basis einer Einzelfallentscheidung Vorsatz vorgeworfen werden wird.
Was bedeutet denn "80 bei schlechtem Wetter erlaubt"? Es gibt das Schild "bei Nässe", damit ist aber eine geschlossene Wasserschicht auf der gesamten Fahrbahn gemeint. Ich habe noch nie gehört, dass Blitzer auf dieses Limit eingestellt werden, da das Wetter sich ja laufend ändert. Was genau war dort ausgeschildert? Und war das Wetter überhaupt schlecht?
Zitat:
@Beethoven schrieb am 4. Juli 2024 um 07:37:24 Uhr:
Ich habe noch nie gehört, dass Blitzer auf dieses Limit eingestellt werden, da das Wetter sich ja laufend ändert.
Sowas gibt es bei automatischen Schilderbrücken (LED-Anzeigetafeln) mit gekoppelten Blitzern. Spontan fällt mir da der Abschnitt der A1 bei Bremen ein (mit gekoppeltem Blitzer).
Die A7 hat sowas auf Höhe der Rader Hochbrücke... allerdings ist dort aufgrund der Baustelle deutlich weniger als 80 angesagt.
Der TE wird zwei Bescheide bekommen. Jeweils ca. 200€ und einen Punkt. Kein Fahrverbot. Zum Rest ist alles gesagt. Das übliche Motor-Talk Niveau halt.
Sehe ich auch so. Nicht zusammen hängend, keine Einheit - zwei voneinander unabhängige Vorwürfe.
Das sehe ich anders... wenn es sich um den gleichen Kreis handelt, könnte es gut sein das in Tateinheit entschieden wird und das Bußgeld erheblich angehoben wird.
Ich habe noch im Hinterkopf, niemand darf für das gleiche Vergehen 2x verurteilt werden. Ergo, wird er für den schwerwiegenderen Fall bezahlen müssen und das nur einmal.
Ganz andere Baustelle. Das waren zwei Vergehen, nicht das gleiche.
@yellwork
Ich kann auch nicht morgens durch HB-Hemelingen Brettern, abends durch Vegesack und das als Tateinheit deklarieren.
Zitat:
@yellwork schrieb am 4. Juli 2024 um 09:38:18 Uhr:
... könnte es gut sein das in Tateinheit entschieden wird und das Bußgeld erheblich angehoben wird.
Hä? Tateinheit heißt das mehrere Gesetze/Vorschriften gebrochen werden und da wird dann lediglich das schwerwiegendere bestraft. Tateinheit bei zwei getrennten Geschwindigkeitsverstößen geht nicht und daß dadurch das Bußgeld rauf geht schon mal gar nicht.
Du verwechselst das wohl mit Tatmehrheit.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Malcolm-zodiac schrieb am 4. Juli 2024 um 09:57:19 Uhr:
Ich habe noch im Hinterkopf, niemand darf für das gleiche Vergehen 2x verurteilt werden.
Das muß ich nächstes mal auch versuchen. Ich hab schon 'nen dutzend Blitzer-Tickets gezahlt und niemand darf für das gleiche Vergehen 2x verurteilt werden.

Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 4. Juli 2024 um 10:07:41 Uhr:
Zitat:
@Malcolm-zodiac schrieb am 4. Juli 2024 um 09:57:19 Uhr:
Ich habe noch im Hinterkopf, niemand darf für das gleiche Vergehen 2x verurteilt werden.
Das muß ich nächstes mal auch versuchen. Ich hab schon 'nen dutzend Blitzer-Tickets gezahlt und niemand darf für das gleiche Vergehen 2x verurteilt werden.![]()
Gruß Metalhead
Ich meinte natürlich am gleichen Tag.
Auch dann nicht.
@metalhead79 ja sorry... tatmehrheit.
Denoch werden, wenn diese im gleichen Landkreis geschehen, gekoppelt betrachtet, da mit Sicherheit der Vorwurf des "Wiederholungstäter" im Raum steht.
Sitzt da jemand in der Bussgeldstelle, der nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, wird es ziemlich teuer für den TE.
Natürlich wird nur der schwerwiegende Verstoß monitär geahndet, aber bei Festlegung der Höhe des BG hat die zweittat grossen Einfluss.
Zitat:
@Malcolm-zodiac schrieb am 4. Juli 2024 um 10:09:49 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 4. Juli 2024 um 10:07:41 Uhr:
Das muß ich nächstes mal auch versuchen. Ich hab schon 'nen dutzend Blitzer-Tickets gezahlt und niemand darf für das gleiche Vergehen 2x verurteilt werden.![]()
Gruß MetalheadIch meinte natürlich am gleichen Tag.
Hi,
wenn die Polizei hinter dir her fährt und sich dabei in er 100er Zone mit 120 misst, und direkt danach mit 120 in der 80er Zone ebenfalls mit 120 dann wird nur die höhere Messung " gewertet" und bestraft.
Wenn du dabei auch noch in einen Mobilen Blitzer fährst wird das ebenfalls nicht gewertet.
Das ist mit Tateinheit gemeint.
Wenn du dabei aber noch verbotener weise Überholst kann sich das Bußgeld doch noch erhöhen usw.
Wenn du an einem Tag an komplett verschiedenen Orten geblitzt wirst ist das natürlich keine Tateinheit und wird einzeln sanktioniert.
Das nennt man dann Tatmehrheit und führt ggf. zu einer Zusammenziehung und entsprechender Strafhöhe. Das nennt man dann Wiederholungstäter oder notorische Täter.
Du kannst auch wegen notorischem Falschparken den Führerschein verlieren. Da war doch eine in Frankfurt die hatte innerhalb eines Jahres über 50 Strafzettel. Da äußerte die Führerscheinbehörde Zweifel an der Eignung zum Führen eines KfZ. Die Dame sah das nicht ein und verlor in allen Instanzen.