2x A Verstoß am selben tag in der Probezeit was droht?
Moin wenn man einem tag 2 A-Verstöße macht als beispiel mit Mind. 21 Km/h geblitzt abz. Tolleranz und dazu Rotlicht beides an der selben stelle zur selben zeit und tag und das wärend der Probezeit (Keine verlängerte probezeit)was einem droht werden beide oder nur ein verstoß geahndet?
Habe gehört es wird nur ein a verstoß geahndet der nächste wenn erst in der verl. probezeit aber bin da unsicher.
Danke & Mfg.
Beste Antwort im Thema
Ich hoffe doch sehr, dass beide Vergehen einzeln geahndet werden. Wieso sollte das auch Tateinheit sein? Morgens einmal kurz blitzen lassen und ich habe den ganzen Tag Narrenfreiheit? Das glaubt doch wohl hoffentlich niemand hier....
Innerorts über 21kmh zu schnell ist keine leichte Ordnungswidrigkeit mehr und es KANN eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre erfolgen, sowie die Anordnungs zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Der zweite Verstoß sollte dann eine schriftliche Verwarnung, sowie die Empfehlung zur Teilnahme am "Idiotentest" mit sich ziehen. Beim 3. Bist du dann deinen Lappen los und hast eine 6 Monatige Sperrfrist.
Daher hoffe ich auch, dass hier beide Verstöße einzeln geahndet werden, denn dann darfst du dir jetzt wirklich keinen A-Verstoß mehr erlauben und denkst nächstes mal etwas mehr nach, bevor du das Gas durchtrittst.
48 Antworten
Wozu die Aufregung? Du bist bei Gelb gefahren und maximal 55km/h nach Tacho? Die Tachos laufen meist auch ein wenig vor, dann geht die Toleranz runter. Gelb ist nicht Rot und 55km/h nach Tacho sind abzüglich Toleranz womöglich "nur" 19km/h zu viel. Also ruhig bleiben und den Brief abwarten.
Das Amt weiß vermutlich, was der Blitzer kann und Foren etc. können nur spekulieren, da vermutlich niemand absichtlich bei Rot über die Ampel fährt, nur um zu testen, was der Blitzer nun blitzt.
Solltest du allerdings Punkte bekommen, so füge diese doch bitte in deine Beiträge ein ;-)
Zitat:
@Reaver1988 schrieb am 29. März 2018 um 07:31:59 Uhr:
Ich hoffe doch sehr, dass beide Vergehen einzeln geahndet werden. Wieso sollte das auch Tateinheit sein? Morgens einmal kurz blitzen lassen und ich habe den ganzen Tag Narrenfreiheit? Das glaubt doch wohl hoffentlich niemand hier....
Innerorts über 21kmh zu schnell ist keine leichte Ordnungswidrigkeit mehr und es KANN eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre erfolgen, sowie die Anordnungs zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Der zweite Verstoß sollte dann eine schriftliche Verwarnung, sowie die Empfehlung zur Teilnahme am "Idiotentest" mit sich ziehen. Beim 3. Bist du dann deinen Lappen los und hast eine 6 Monatige Sperrfrist.Daher hoffe ich auch, dass hier beide Verstöße einzeln geahndet werden, denn dann darfst du dir jetzt wirklich keinen A-Verstoß mehr erlauben und denkst nächstes mal etwas mehr nach, bevor du das Gas durchtrittst.
Das Ganze war zu einem Zeitpunkt an einer Ampelkreuzung!
Das Vergehen war GELBE Ampel mit überhöhter Geschwindigkeit.
Das was Du dir erhoffst finde ich auf Grund der tatsächlichen Vergehen (überhöhte Geschwindigkeit) als ein sehr negativen Charakter.
Ich bin hier raus, es ist alles gesagt!
Naja es war sicher rot beim überfahren der schleife und wieso negativer charakter das ich mist gemacht habe weiss ich stehe dazu aber wieso dann deswegen ein neg. charakter?!
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eben... und das weiss ich halt ja nicht und sry für die frage eben hatte nicht mit bekommen das du den anderen usher gemeint hattest zu seinem post davor
Zitat:
@TheDevilKoch schrieb am 29. März 2018 um 16:59:23 Uhr:
sollten beide verstoße tatsächlich je einzeln gehandelt werden bedeutet das +2 Jahre Probezeit + AFS UND MPU und die jew. bußgelder, Punkte plus fahrverbot
Hast du es jetzt eigentlich verstanden, dass es bezüglich der Probezeitmaßnahmen keine Rolle spielt, ob dir beide Verstöße oder nur einer davon vorgeworfen werden?
Zitat:
@TheDevilKoch schrieb am 29. März 2018 um 17:19:29 Uhr:
Naja es war sicher rot beim überfahren der schleife und wieso negativer charakter das ich mist gemacht habe weiss ich stehe dazu aber wieso dann deswegen ein neg. charakter?!
Ganz einfach, du bist absolut beratungsresistent. Wenn mir die Antworten in einem Faden nicht gefallen, dann mache ich einfach einen neuen auf. Weiterhin wurde dir geraten, so komische Zeichen zu benutzen. Die nennen sich Satzzeichen, auch habe ich einmal davon gehört, das es eine Groß und Kleinschreibung gibt. Das hat einfach den Sinn, das der Text besser lesbar ist. Also biite, mache dir darüber einfach einmal Gedanken !!! Entspricht dann auch der Netikete.
Ansonsten ist jede weitere Antwort einfach Sinnlos !!!
MIFIA4
Tante Edit: wenn man gerne Punkte spart, kann man das ja gerne machen. Aber wenn man die dann verkehrstechnisch bei einer Punktebank in Flensburg anlegt, dann wird man recht schnell zum Fußgänger. Oder man darf recht schnell ein Fahrzeug der öffentlichen nutzen !!!
Zitat:
@TheDevilKoch schrieb am 29. März 2018 um 17:19:29 Uhr:
Naja es war sicher rot beim überfahren der schleife und wieso negativer charakter das ich mist gemacht habe weiss ich stehe dazu aber wieso dann deswegen ein neg. charakter?!
Entschuldige, nicht DU warst von mir gemeint sondern der Vorposter der sich wünschte, dass beide Vergehen (für mich ist es nur ein Vergehen) einzeln bestraft werden.
Du (TE) kapierst nochimmer nicht, dass es so wie Du beschreibst, trotzdem KEIN Rotlichtverstoß ist!!!
Für das zügige Fahrten (kann mir natüüüüürlich niiiiiie passieren 😉, kannst Du dich geißeln wenns Spaß macht. Ist für mich "SM für Arme 😁"
Zitat:
@Florian333 schrieb am 29. März 2018 um 19:57:39 Uhr:
Zitat:
@TheDevilKoch schrieb am 29. März 2018 um 16:59:23 Uhr:
sollten beide verstoße tatsächlich je einzeln gehandelt werden bedeutet das +2 Jahre Probezeit + AFS UND MPU und die jew. bußgelder, Punkte plus fahrverbotHast du es jetzt eigentlich verstanden, dass es bezüglich der Probezeitmaßnahmen keine Rolle spielt, ob dir beide Verstöße oder nur einer davon vorgeworfen werden?
Ja ^^ also wenn nur ein Aufbausemi?
Sorry ich verliere bei sowas schnell den überblick bin keine inteli. bestie was sowas angeht...
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 29. März 2018 um 21:17:06 Uhr:
Zitat:
@TheDevilKoch schrieb am 29. März 2018 um 17:19:29 Uhr:
Naja es war sicher rot beim überfahren der schleife und wieso negativer charakter das ich mist gemacht habe weiss ich stehe dazu aber wieso dann deswegen ein neg. charakter?!Ganz einfach, du bist absolut beratungsresistent. Wenn mir die Antworten in einem Faden nicht gefallen, dann mache ich einfach einen neuen auf. Weiterhin wurde dir geraten, so komische Zeichen zu benutzen. Die nennen sich Satzzeichen, auch habe ich einmal davon gehört, das es eine Groß und Kleinschreibung gibt. Das hat einfach den Sinn, das der Text besser lesbar ist. Also biite, mache dir darüber einfach einmal Gedanken !!! Entspricht dann auch der Netikete.
Ansonsten ist jede weitere Antwort einfach Sinnlos !!!
MIFIA4
Tante Edit: wenn man gerne Punkte spart, kann man das ja gerne machen. Aber wenn man die dann verkehrstechnisch bei einer Punktebank in Flensburg anlegt, dann wird man recht schnell zum Fußgänger. Oder man darf recht schnell ein Fahrzeug der öffentlichen nutzen !!!
Ich bin schwer rechtsschreibehindert also kann ich sowas wie . & , nicht! und mache es sicher nicht um euch zu ärgern es lässt mir nur absolout keine ruhe...
Zitat:
@cementario2 schrieb am 30. März 2018 um 00:13:50 Uhr:
Zitat:
@TheDevilKoch schrieb am 29. März 2018 um 17:19:29 Uhr:
Naja es war sicher rot beim überfahren der schleife und wieso negativer charakter das ich mist gemacht habe weiss ich stehe dazu aber wieso dann deswegen ein neg. charakter?!Entschuldige, nicht DU warst von mir gemeint sondern der Vorposter der sich wünschte, dass beide Vergehen (für mich ist es nur ein Vergehen) einzeln bestraft werden.
Du (TE) kapierst nochimmer nicht, dass es so wie Du beschreibst, trotzdem KEIN Rotlichtverstoß ist!!!
Für das zügige Fahrten (kann mir natüüüüürlich niiiiiie passieren 😉, kannst Du dich geißeln wenns Spaß macht. Ist für mich "SM für Arme 😁"
Klar SM geht immer :P spass bei seite ^^
Zitat:
@TheDevilKoch schrieb am 30. März 2018 um 13:22:27 Uhr:
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 29. März 2018 um 21:17:06 Uhr:
Ganz einfach, du bist absolut beratungsresistent. Wenn mir die Antworten in einem Faden nicht gefallen, dann mache ich einfach einen neuen auf. Weiterhin wurde dir geraten, so komische Zeichen zu benutzen. Die nennen sich Satzzeichen, auch habe ich einmal davon gehört, das es eine Groß und Kleinschreibung gibt. Das hat einfach den Sinn, das der Text besser lesbar ist. Also biite, mache dir darüber einfach einmal Gedanken !!! Entspricht dann auch der Netikete.
Ansonsten ist jede weitere Antwort einfach Sinnlos !!!
MIFIA4
Tante Edit: wenn man gerne Punkte spart, kann man das ja gerne machen. Aber wenn man die dann verkehrstechnisch bei einer Punktebank in Flensburg anlegt, dann wird man recht schnell zum Fußgänger. Oder man darf recht schnell ein Fahrzeug der öffentlichen nutzen !!!
Ich bin schwer rechtsschreibehindert also kann ich sowas wie . & , nicht! und mache es sicher nicht um euch zu ärgern es lässt mir nur absolout keine ruhe...
Aha, soso.
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 30. März 2018 um 13:28:04 Uhr:
Zitat:
@TheDevilKoch schrieb am 30. März 2018 um 13:22:27 Uhr:
Ich bin schwer rechtsschreibehindert also kann ich sowas wie . & , nicht! und mache es sicher nicht um euch zu ärgern es lässt mir nur absolout keine ruhe...
Aha, soso.
jo!
So danke für eure antworten und eine dicke entschuldigung das ich euch so übelst damit auf die nerven gegangen bin es lag einfach nur daran weil mich das total verrückt macht ich seid dem ohne ende darüber nach denke. liebe grüße und wie gesagt danke ihr lieben 🙂