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2x A Verstoß am selben tag in der Probezeit was droht?

Moin wenn man einem tag 2 A-Verstöße macht als beispiel mit Mind. 21 Km/h geblitzt abz. Tolleranz und dazu Rotlicht beides an der selben stelle zur selben zeit und tag und das wärend der Probezeit (Keine verlängerte probezeit)was einem droht werden beide oder nur ein verstoß geahndet?

Habe gehört es wird nur ein a verstoß geahndet der nächste wenn erst in der verl. probezeit aber bin da unsicher.

Danke & Mfg.

Beste Antwort im Thema

Ich hoffe doch sehr, dass beide Vergehen einzeln geahndet werden. Wieso sollte das auch Tateinheit sein? Morgens einmal kurz blitzen lassen und ich habe den ganzen Tag Narrenfreiheit? Das glaubt doch wohl hoffentlich niemand hier....
Innerorts über 21kmh zu schnell ist keine leichte Ordnungswidrigkeit mehr und es KANN eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre erfolgen, sowie die Anordnungs zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Der zweite Verstoß sollte dann eine schriftliche Verwarnung, sowie die Empfehlung zur Teilnahme am "Idiotentest" mit sich ziehen. Beim 3. Bist du dann deinen Lappen los und hast eine 6 Monatige Sperrfrist.

Daher hoffe ich auch, dass hier beide Verstöße einzeln geahndet werden, denn dann darfst du dir jetzt wirklich keinen A-Verstoß mehr erlauben und denkst nächstes mal etwas mehr nach, bevor du das Gas durchtrittst.

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Und nein keine rechtsschutz sorry vergessen 😁

Ampel und Geschwindigkeit wäre auf jeden Fall Tateinheit, würde also gemeinsam geahndet. Probezeittechnisch wäre das aber egal, da die dritte Stufe erst erreicht werden kann, wenn die zweite (das Seminar) durchlaufen ist.

Reich den evtl. Verstoß bei www.geblitzt.de ein. Da hast du gute Chancen da raus zu kommen.
Kostet nichts. Die leben von den Gebühren bei Gewinn des Verstoßes.

das ding noch dazu habe 2x bei der behörde angerufem sie meinten das der blitzer angeblich nur Geschwindigkeit blitzt falls wichtig isn säulen blitzer aber wenn man den mal googlet oder auf ner app schaut steht das auch für rotlich es lässt mir null ruhe und das verwirrt einfach...

Ruhig Blut und warte erst einmal das Schreiben der Bußgeldstelle ab. Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. 🙂

Ich hoffe echt das beste... das warten macht mich kirre

1. Warum machst du unnoetig einen zweiten Thread auf?

2. Warum beherzigst du nicht den gut gemeinten Rat (s.u.)? Man kann deine Beitraege nicht wirklich Ernst nehmen.

Zitat:

@Nuckelpinn schrieb am 26. Mär. 2018 um 20:6:13 Uhr:


Für den TE werde ich mal eine Familientüte Orthographie und Interpunktion zum freien verteilen in den Raum stellen.

Welchen gut gemeinten rat meinst du genau? und was bedeutet (s.u.) sorry kenne mich hier nicht aus was die ganzen kürzel betrifft

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 28. März 2018 um 19:24:31 Uhr:


1. Warum machst du unnoetig einen zweiten Thread auf?
2. Warum beherzigst du nicht den gut gemeinten Rat (s.u.)? Man kann deine Beitraege nicht wirklich Ernst nehmen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 28. März 2018 um 19:24:31 Uhr:



Zitat:

@Nuckelpinn schrieb am 26. Mär. 2018 um 20:6:13 Uhr:


Für den TE werde ich mal eine Familientüte Orthographie und Interpunktion zum freien verteilen in den Raum stellen.

Kurzer Hinweis :
Es geht um diesen Thread

https://www.motor-talk.de/.../...t-waerend-der-probezeit-t6306802.html

...und ich bin raus 😁 😁 😛

Ich hoffe doch sehr, dass beide Vergehen einzeln geahndet werden. Wieso sollte das auch Tateinheit sein? Morgens einmal kurz blitzen lassen und ich habe den ganzen Tag Narrenfreiheit? Das glaubt doch wohl hoffentlich niemand hier....
Innerorts über 21kmh zu schnell ist keine leichte Ordnungswidrigkeit mehr und es KANN eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre erfolgen, sowie die Anordnungs zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Der zweite Verstoß sollte dann eine schriftliche Verwarnung, sowie die Empfehlung zur Teilnahme am "Idiotentest" mit sich ziehen. Beim 3. Bist du dann deinen Lappen los und hast eine 6 Monatige Sperrfrist.

Daher hoffe ich auch, dass hier beide Verstöße einzeln geahndet werden, denn dann darfst du dir jetzt wirklich keinen A-Verstoß mehr erlauben und denkst nächstes mal etwas mehr nach, bevor du das Gas durchtrittst.

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 29. März 2018 um 07:31:59 Uhr:


Daher hoffe ich auch, dass hier beide Verstöße einzeln geahndet werden, denn dann darfst du dir jetzt wirklich keinen A-Verstoß mehr erlauben und denkst nächstes mal etwas mehr nach, bevor du das Gas durchtrittst.

Ist es nicht so, dass die zweite Stufe erst passiert wenn die erste Stufe rechtsgültig geworden ist?
Sprich:

Vergehen1 => Rechtsgültig => Stufe 1 => Aufbauseminar => Vergehen2 => Rechtsgültig => Stufe 2.....
und nicht
Vergehen1 + 2 +3 => Rechtsgültig => Stufe 1 Aufbauseminar +2 Ermahnung +3 Entzug/Sperre

Zitat:

@TheDevilKoch schrieb am 28. März 2018 um 17:04:55 Uhr:


aber wenn beides geahndet wird nur angenommen muss icj die erlaubnis dann abgeben?...

NEIN.

Wenn man in der Probezeit einen entsprechenden Verstoss begeht der Punkte einbringt bekommst du eine Verwarnung in der es heisst, dass du Probezeitverlängerung und Nachschulung bekommst.

Erst wenn du diese Verwarnung erhalten hast kannst du bei nochmaligen Verstoss den Schein abgeben
Du musst vorher die schriftliche Verwarnung erhalten haben!!!

PS:
Nee ich denke sogar dass es so war dass wenn du nach dem Aufbauseminar nochmal Punkte bekommst, dann erst noch eine Verwarnung kommt, das beim nächsten mal Punkte der Lapen weg ist und du zur MPU musst.

(Ich habe das selber, ausser der MPU durch)

Nein also sollte man schon eine Probezeit verl. haben und noch einen A verstoß geben gibt es die MPU wenn es aber beispielsweise trunkenheit ist bin ich der meinung ist er umgehend weg (unsicher)

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 29. März 2018 um 07:31:59 Uhr:


Ich hoffe doch sehr, dass beide Vergehen einzeln geahndet werden. Wieso sollte das auch Tateinheit sein? Morgens einmal kurz blitzen lassen und ich habe den ganzen Tag Narrenfreiheit? Das glaubt doch wohl hoffentlich niemand hier....
Innerorts über 21kmh zu schnell ist keine leichte Ordnungswidrigkeit mehr und es KANN eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre erfolgen, sowie die Anordnungs zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Der zweite Verstoß sollte dann eine schriftliche Verwarnung, sowie die Empfehlung zur Teilnahme am "Idiotentest" mit sich ziehen. Beim 3. Bist du dann deinen Lappen los und hast eine 6 Monatige Sperrfrist.

Daher hoffe ich auch, dass hier beide Verstöße einzeln geahndet werden, denn dann darfst du dir jetzt wirklich keinen A-Verstoß mehr erlauben und denkst nächstes mal etwas mehr nach, bevor du das Gas durchtrittst.

Das es mist war keine frage und es entschuldigt auch nichts aber es ist mir jetzt schon eine lehre und ich bereue es zu sehr und was die maßnahmen betreffen sollten beide verstoße tatsächlich je einzeln gehandelt werden bedeutet das +2 Jahre Probezeit + AFS UND MPU und die jew. bußgelder, Punkte plus fahrverbot weil Rotlicht und zu fix sind alleine schon 2 sehr extreme vergehen bloss ich kanns leider nicht ändern... und ich hsbe das auch kein bisl mit absicht gemacht das schild zu übersehen... gut die ampel eben rüber gut das war klar so "gewollt" das es ein schweres verk. vergehen ist keine frage gebe und stehe dazu es war dumm und fahrlässig und in zuk. werde ich mich def. daran halten egal was andere fahrer am pöbeln sind... ich bereue es wie gesagt echt sehr aber kann nichts als warten und sehen ob ich überhaupt nochmal so fix fahren darf...

Was mich halt wundert ist nach wie vor wieso man mir 2x am amt sagte das er nur geschwindigkeit blitzt und im internet und bei einer gruppe das gegenteil!?...

Und noch eine sache zu den delikten also ich habe gehört das nur einer der (wenn) A verstöße gehandelt werden sofern man nicht 5x weiter als beispiel nen bleifuß hat.

Glg.

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