2E + Ebay chip ich habs getan
So komme gerade vom Tuner aus meiner Nähe den ich zufällig bei Ebay gefunden habe....und jetzt soll mir mal einer erzählen das man sowas nicht kaufen kann...
Er arbeitet übrigens schon fünf Jahre an solchen Sachen und hat wirklich Ahnung.
Damit wollte ich wiedermal die Vorurteile gegen billige Ebaychips aufheben....
Der Spaß hat mich 40 € gelkostet und nu zur Leistungsausbeute...
Ich muß sagen das es ganz kalr ist das man soviel nicht rausholt aber von unten so im 2. u. 3. von 2000 bis 3000 geht da wesentlich mehr als vorher und das ist nicht nur der subjektive Eindruck der hat wesentlich mehr bums in diesem Drehzahlbereich...
So...jetzt krieg ich bestimmt gleich Feuer von euch aber naja über Meinungen freu ich mich ja schonmal...
148 Antworten
Ich halte dagegen: nach 100tkm hab ich sie getauscht
alles wie vorher.
Messungen mit nem Oszi oder mit was die messen ( hab es ausgedruckt) sehen bei der alten sonde exact so aus wie bei der neuen ...
gut, aber für sagen wir mal 5 ps tauscht man doch kein noch funktionstüchtiges teil an so nem alten auto.... ist doch sündhaft teuer die lambda oder?
5 PS? hm? :-)
Lambda kostet so 80 EUr rum. Habe sie bei ebay für 40 bekommen, war nur wenige km gefahren worden.
Reaktiosnzeit beider sonden war 1A. Also getauscht hätte sie nicht werden müssen.
Zitat:
Original geschrieben von st220
ähhh völliger Schwachsinn ist das was du sagst mach dich erst mal schlau und dann kannst du mitreden ein Auto darf weniger PS haben als im Schein steht waren glaub ich 5% oder so....
Geglaubt wird in der Kirche, aber gewiss nicht hier!
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Mensch Mensch Mensch, das ist doch einfach, eine Runde gegoogelt, und hier is das Urteil:
Oberlandesgericht Celle
Az.: 7 U 13/00
Verkündet am 28.03.2001
Vorinstanz: LG Lüneburg – Az.: 4 O 38/99
In dem Rechtsstreit hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 15. März 2001 für Recht erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Dezember 1999 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Wert der Beschwer: unter 60.000 DM.
Entscheidungsgründe
Die zulässige Berufung der Klägerin hat keinen Erfolg. Sie kann nicht die Rückabwicklung des mit dem Beklagten auf Grund der verbindlichen Bestellung vom 19. Oktober 1998 über einen Geländewagen vom Typ Galopper V6 geschlossenen Kaufvertrages verlangen.
Entgegen der Auffassung der Klägerin ist das Fahrzeug nicht fehlerhaft i.S. des § 459 Abs. 1 BGB. Dabei kann dahinstehen, ob die Feststellungen des ADAC zu einer Motorleistung von lediglich 96 kw bei 5.000 UpM zutreffen oder die Prüfergebnisse des vom Landgericht eingeschalteten Sachverständigen X der eine Motorleistung von 98,5 kw bei 5.000 UpM ermittelt hat. Auch bei Zugrundelegung der Untersuchungsergebnisse des ADAC ergibt sich nämlich keine erhebliche Abweichung der Ist - von der Sollbeschaffenheit des Fahrzeuges i. S. des § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Der Senat hält die Erheblichkeitsgrenze erst bei einer Abweichung von 10 % für überschritten. Diese Grenze ist vielfach von der Rechtsprechung als Abgrenzung zur unbedeutenden Abweichung gezogen worden (vgl. zum Kraftstoffverbrauch BGH NJW 1997, 2590 ff) und trägt in angemessenem Rahmen den sich durch Messungenauigkeiten und Fertigungstoleranzen einerseits und dem Interesse des Käufers an einer möglichst angebotsnahen Lieferung andererseits ergebenden Interessen beider Vertragsparteien Rechnung.
Entgegen der in dem von der Klägerin herangezogenen Urteil des OLG Rostock zur Höchstgeschwindigkeit gezogenen Grenze von 5 % kann bei der Ermittlung der Erheblichkeitsgrenze nicht nur der durch die jeweils einschlägige DIN vorgegebene Rahmen als Maßstab gewählt werden. DIN-Vorschriften sind keine Rechtsnormen, sondern rein private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter (vgl. hierzu BGHZ 139, 16 ff., deren Einhaltung oder Nichteinhaltung nicht ohne weiteres die Feststellung der Fehlerfreiheit oder Mangelhaftigkeit indiziert (vgl. BGH NJW-RR 1995, 472 f.).
Ein Fahrzeug, dessen Daten innerhalb des von der jeweiligen DIN vorgegebenen Rahmen bleiben, entspricht ohnehin dem vertragsgemäßen Zustand.
Eine Abweichung von mehr als 10 % der angegebenen gegenüber der vom ADAC errechneten Motorleistung liegt auch nach dem Vorbringen der Klägerin nicht vor.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO. Die weiteren Nebenentscheidungen ergeben sich aus den §§ 708 Nr. 10, 713, 546 ZPO.
also bei 10% würde ich ja kotzen 🙂 Aber es lebt sich gut mit der tatsache, dass die ABF motoren oftmals mehr als 150 ps serie haben...
Die ganze diskussion mit ebaychips halte ich persönlich eh für schwachsinnig... Kenne ein paar leute, die mit ebaychips gute wie schlechte erfahrung gemacht haben.. bei manchen waren die kennfelder total schwachsinnig eingestellt... zu weit oben fürn tdi oder g60... zu weit unten optimiert für drehzahlfreudige autos.. und auch das ausschalten des begrenzers halte ich für fahrlässig und billig, da bei den meisten kisten über der grenze eh keine mehrleistung erzielt werden kann (leistungskurve fällt), wenn man jetzt mal von turboumbauten absieht, die teils bei 16vts über 7000 drehen, weil noch genug leistung ansteht..
Ich werde mir demnächst nen chip von einem bekannten aus nem anderen forum holen, der sehr viel ahnung von VWs, der materie an sich usw hat... mir gehts dabei auch mehr um nm und verbrauch als um leistung, denn bei saugern kann man eh nicht so viel erwarten... bei nem 16v wohl noch ne stange mehr als bei nem 8v 2E usw...
Die haben dort och nen prüfstand und ich werd nen vorher-nachher testlauf machen... kn57i und serienchip gegen serieLuFikasten mit chip
scheiss Ebay chips
Hab mir mal nen Chip für mein 1.4 er gekauft bei E-Bay, hab den eingebaut, gestartet und dat einzige wat der gemacht hat war nen klackern im Motorraum, von irgend so ner Benzinpumpe oder so nen teil wat anner Benzinleitung hängt. Daraufhin dat teil ausgebaut, geguckt ob alles richtig war....war alles richtig....nochmal probiert, nix passiert. Dann den originalchip wider rein und die Karre läuft wider ast rein. Den Chip reklamiert, geld zurück, und nen neuen chip..der aber auch net klappt. Naja scheiss Ebay chips.
---Regt euch net über gross und kleinschreibungsfehler und so auf hab grad kein bock darauf zu achten :-) -----
Gruss Flo
hier war mal einer der sagt genau das Gegenteil zu den GTI Motoren
2 E 115
ady 130 PS
der Kerl war mit mehreren Wagen auf dem Prüfstand
^^
Zitat:
Original geschrieben von Micki_23
hier war mal einer der sagt genau das Gegenteil zu den GTI Motoren
2 E 115
ady 130 PS
der Kerl war mit mehreren Wagen auf dem Prüfstand
^^
hast du denn nen schein gesehen wo`s drauf stand? sonst sag ich jetzt mal das ich den micra von meiner omma mit nem chip auf 200 ps getunt hab ;-)