27 km/h zu schnell in geschlossener Ortschaft
So ich habs geschafft!
Wurde innerort mit 27km/h zuviel fotografiert!
1ste Frage: - Fahrverbot?
Wenn ich mich richtig informiert habe nicht oder?
Letzter Verstoß war 2003 aber alles ohne Punke.
2te Frage: -Ausfüllen des Anhörungsbogens
Was muss ich ausfüllen, was nicht?
Was passiert, wenn ich mich als Verantwortlicher ankreuze?
Was passiert, wenn ich den Verstoß zugebe? (habe ich dann mit Vorsatz gehandelt?)
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Bist Du gefahren und ist es Dein Fahrzeug gewesen?Dann schmeiß den Wisch weg. Der Bussgeldbescheid kommt dann so oder so. Sparst Dein Porto und mit etwas Glück wird Dir der Bußgeldbescheid nicht in 3Monaten nach der Tat zugestellt und der Vorwurf ist dann verjährt.
Hat bei mir schon 1x geklappt.
Guter Plan, klappt leider meist nicht.... Schön wärs aber 😉
So: kenn mich da leider etwas aus:
alles unter 21 Km/H Ortschaft kannst du einfach überweisen. Thema durch.
alles über 21 Ortschaft: Bekommst so ein tollen zettel und musst angaben zur Person machen MEHR NICHT! Zurücksenden sollte man das auch. Sonst macht das angeben der Personendaten ja keine sinn.
Dann kümmert sich da ne Richter oder was weiss ich damit. Und dann kommt das "Urteil" Und das ist halt 3 Punkte und etwa 120€ Geldstrafe.
So, leider bist du damit nicht ganz raus aus der Nummer, denn jetzt heisst es 2 Jahre den rechten Fuss unter Kontrolle halten, dann sind die Punkte weg ( wenn niemand gefährdet wurde!) Wenn du innerhalb eines Jahres wieder in die Punkteränge (ab 21 km/h in der Ortschaft) kommst dann wirst du mal eine Monat den Örtlichen Nahverkehr kennen lernen.
Das gilt natürlich auch ausserhalb der Ortschaft. Auch hier keine Punkte einsammeln!
So, jetzt mal nicht den Sand in den Kopf stecken. Kann passieren Shit happen
Gute Fahrt
Zitat:
Original geschrieben von vw_halter
Und wenn sie mir noch ne Gefährung anhängen?
Was macht das dann?
Dir wird folgendes zur Last gelegt (wie du ja selbst schon geschrieben hast): § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat
Lies dir den Entsprechenden Paragraphen nebst entsprechender Absätze in der Straßenverkehrsordnung (Google ist dein Freund) durch, und du wirst feststellen, das man dir ein Überschreiten der zul. Höchstgeschwindigkeit innerhalb von geschlossenen Ortschaften im Bereich von 26 - 30 Km/h (Toleranz bereits abgezogen!) ohne Gefährdung dritter, zur Last legt.
Wenn du also den Bogen nur mit deinen Personalien zurückschickst, wird man dir mit Sicherheit nur das "berechnen", was man dir vorwirft.
MfG
Mal ne blöde Frage, wie ist das denn passiert? Also ist direkt in einem Ort gewesen mit vielen Häusern oder eher eine gute ausgebaute Straße innerorts?
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Zitat:
Original geschrieben von Jack284
Mal ne blöde Frage, wie ist das denn passiert? Also ist direkt in einem Ort gewesen mit vielen Häusern oder eher eine gute ausgebaute Straße innerorts?
War ne Hauptstraße an welcher Stelle kaum Häuser sind.
Durch die ganze Ortschaft ist ein Pe***r vor mir hergeschlichen mit ca.30 Sachen, als der dann abgebogen ist, hat es mich halt gepackt!
Zitat:
Original geschrieben von Markenfrei
Bist Du gefahren und ist es Dein Fahrzeug gewesen?Dann schmeiß den Wisch weg. Der Bussgeldbescheid kommt dann so oder so. Sparst Dein Porto und mit etwas Glück wird Dir der Bußgeldbescheid nicht in 3Monaten nach der Tat zugestellt und der Vorwurf ist dann verjährt.
Hat bei mir schon 1x geklappt.
Bei mir auch....🙂
Ich würde gar nix unternehmen oder zurückschicken. Es kommt dann automatisch irgendwann ein Bußgeldbescheid. Den hab ich die letzten 4 mal an meinen Anwalt gegeben, um Einspruch einzulegen. Verkehrsrechtschutzversicherung zahlt... Jedes mal hatten unsere Verkehrshüter die Geräte nicht ordnungsgemäß kalibriert oder nicht alles korrekt protokolliert und ich musste hinterher überhaupt gar nichts bezahlen. Sorry, aber wenn die zu blöd sind, ihre Arbeit zu machen, sehe ich gar nicht ein, dass ich auch noch bleche. Und glaubt mir, laut meinem Anwalt wird in den seltensten Fällen die Geschwindigkeitsmessung korrekt durchgeführt. Die vertrauen einfach darauf, dass man einfach bezahlt und gut wars.
Das ist korrekt und so auch kürzlich in den Nachrichten verbreitet worden - AFAIK entspricht gerade mal jede 15. Messung der Wahrheit..
Falls du aus der Probezeit raus bist, wirds ablaufen wie hier schon mehrfach geschrieben.
Wenn du noch in der Probezeit bist, dann wird dir der Führerschein für einen Monat entzogen und du kannst ne Nachschulung machen und rund 550 Euro bezahlen, sowie die 100 Euro für das eigentliche zu schnelle fahren.
Wie hier aber schon jemand schrieb, macht es Sinn die Verkehrsrechtschutz einzuschalten, falls man eine hat, da in vielen Fällen Radargeräte einfach falsch aufgestellt werden bzw. Werte falsch protokolliert werden.
Meine Nachschulung damals (war auch 27 zu schnell 😁) kostete den 550 Öcken gegenüber "nur" 265 (plus Bußgeld, "Bearbeitungsgebühr" und Porto).. O.o
Hi,
dies Thema ist kein Scirocco spezifisches. Hier bei MT gibt es einen Sicherheits Bereich, in dem solche Fragen immer wieder gestellt werden. Also einfach da mal suchen und es werden sich sicher schnell entsprechende Themen dazu finden lassen.
MfG
globalwalker