24N13 Ford Garantieverlängerung gesetzeswidrig? Rückruf 24E06 DPF-Tausch verpflichtend kostenlos?
Welche Erfahrungen hast du mit der Aktion Ford DPF-Garantieverlängerung 24N13 in Verbindung mit der DPF-Rückrufaktion Ford 24E06 gemacht?
Hat der Hersteller dir die Kosten für die durchgeführte Abhilfemaßnahme, die du möglicherweise vor dem Rückruf bezahlt hast, auf Antrag nachträglich erstattet?
In der KBA-Rückrufdatenbank wurde am 17.12.2024 ein neuer Rückruf mit der KBA-Referenznummer 14555R eingetragen,
Rückrufnummer des Herstellers Ford: 24E06,
Status: überwacht,
Mangelbeschreibung: Vorschriftenabweichung DPF,
und für folgende Fahrzeuge des Herstellers Ford aus dem typübergreifenden Produktionszeitraum 12.05.2014-19.01.2023 veröffentlicht:
MONDEO, GALAXY, KUGA, TRANSIT CONNECT, GRAND C-MAX, TOURNEO CONNECT, S-MAX, TOURNEO COURIER, RANGER, ECO SPORT, B-MAX, FIESTA, TRANSIT COURIER, FOCUS, C-MAX
Mangelbeschreibung:
Konstruktionsbedingte Erhöhung der Partikelanzahlen über die Lebensdauer.
Maßnahme:
Rekalibrierung DPF-Regeneration und Prüfung DPF und ggf. Austausch bei festgestellter Beschädigung
Potentiell betroffene Fahrzeuge
Weltweit: 1.249.828
Deutschlandweit: 233.127
und von Ford wurde mit der Aktion 24N13 eine auf 10 Jahre ab Erstzulassung bzw. 160.000 km begrenzte Garantieverlängerung für den Austausch defekte DPF mit Originalteilen für alle betroffenen Fahrzeuge eingeführt.
- Ist eine Beschränkung auf Fahrzeuge, die nicht älter als 10 Jahre ab Erstzulassung oder 160.000 km sind, um den kostenlosen Austausch von defekten Original-DPF in Anspruch nehmen zu können, nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung EU 2018/858 unter Umständen unzulässig?
Erklärung:
Nach der Verordnung EU 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 37 müssen alle Abhilfemaßnahmen bei einer von einem Wirtschaftsakteur veranlassten oder von einer nationalen Behörde angeordneten Rückrufaktion zur Produktsicherheit dem Verbraucher vom Wirtschaftsakteur wirksam, kostenlos und rechtzeitig angeboten werden und können sich gegebenenfalls auf eine kostenlose und umfassende Information beschränken.
Darüber hinaus gilt im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge Artikel 53, Abschnitt 8.
Dieser besagt, dass eine Abhilfemaßnahme den Inhabern der Zulassung der betroffenen Fahrzeuge unentgeltlich zur Verfügung zu stellen ist, sofern sie als gerechtfertigt gilt. Eine Abhilfemaßnahme kann auch die Folge einer Abweichung von Harmonisierungsvorschriften sein. Diese Vorschriften sind im Anhang II der Verordnung genannt. Eine Abhilfemaßnahme ist nicht auf das Vorliegen produktsicherheitsrelevanter Punkte beschränkt.
- Gilt die vom KBA überwachte Maßnahme, Rekalibrierung DPF-Regeneration und Prüfung DPF und ggf. Austausch bei festgestellter Beschädigung, im Sinne der VO EU 2018/858, Artikel 53 (8) als gerechtfertigt?
Wortlaut Verordnung EU 2018/858, Artikel 53, Abschnitt 8:
Zitat:
Anfang
Wenn eine Abhilfemaßnahme gemäß dem vorliegenden Artikel als gerechtfertigt gilt oder Gegenstand der in Absatz 5 oder Absatz 6 genannten Durchführungsrechtsakte der Kommission ist, so steht diese Maßnahme den Inhabern der Zulassung von betroffenen Fahrzeugen
unentgeltlichzur Verfügung.
Wurden vor dem Erlass der Abhilfemaßnahme Reparaturen auf Kosten des Inhabers der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs durchgeführt, so
erstattetder Hersteller diese Kosten bis zur Höhe der Kosten für die im Rahmen der Abhilfemaßnahme verlangten Reparaturen.
Zitat:
Ende
Das "Krankenhausbetten-Urteil" des BGH v. 16.12.2008, BGH-Az: VI ZR 170/07 (Schadenersatz wegen Nachrüstungskosten), lautet im Grundsatz, dass ein Hersteller nach Ablauf der Gewährleistungspflicht nicht zum kostenlosen Teiletausch bei einer Rückrufaktion verpflichtet ist. "Zur Abwendung von Gefahren, die Dritten durch die Nutzung von Produkten […] drohen, kann es auch in Fällen erheblicher Gefahren vielfach genügen, dass der Hersteller die betreffenden Abnehmer über die Notwendigkeit einer Nachrüstung oder Reparatur umfassend informiert", so die Karlsruher Richter. Er müsse Kunden nur dabei unterstützen, die erforderlichen Maßnahmen auf ihre Kosten durchzuführen.
- Bricht das Krankenhausbetten-Urteil die konkreten rechtlichen Vorgaben der VO EU 2018/858, Artikel 53, Abschnitt 8?
1 Antworten
Hallo, da ich aktuelle Problematik ebenfalls habe (sie dazu im andern Thread) habe ich mal ChatGPT 5 befragt:
Hier die Antwort:
Konflikt zwischen BGH-Rechtsprechung und EU-Rueckrufrecht
➡️ Unvereinbarkeit: Wenn Hersteller nach Ablauf der Gewährleistung nicht zahlen müssen, verletzt das die zwingende EU-Regelung.
4. Europarechtliche Vorrangigkeit
- Gemäß Art. 4 Abs. 3 EU-V ([[Vertrag über die EU]]), sind nationale Gerichte an unbedingte EU-Rechtsvorschriften gebunden („effet utile“).
- Art. 53 Abs. 8 VO 2018/858 ist eine unmittelbar anwendbare Vorschrift — somit geltendes EU-Recht in Deutschland.
- Wird diese von deutschem Recht (hier BGH) verletzt, muss deutsches Recht zurücktreten.
➡️ Das BGH-Urteil kann wegen Europarechtswidrigkeit nicht mehr angewendet werden, wenn es den Vorgaben der VO widerspricht.
5. Ergebnis
Ja, das „Krankenhausbetten-Urteil“ des BGH kollidiert in seinem Ergebnis mit den klaren Vorgaben des Art. 53 Abs. 8 VO (EU) 2018/858. Demnach:
- Müssen Hersteller Rückrufe (Abhilfemaßnahmen) grundsätzlich kostenlos durchführen.
- Müssen bereits erfolgte, vorherige kostenpflichtige Reparaturen erstattet werden – auch wenn die nationale Gewährleistung endet.
- Ein nationales Recht oder Urteil, das das einschränkt, ist gegenüber europäischem Recht unzulässig und daher nicht mehr anwendbar.
6. Fazit für die Rechtslage
- Art. 53 Abs. 8 VO 2018/858 ist EU-rechtlich verbindlich.
- Deutsche nationale Regelungen oder Urteile, die entgegenstehen, sind nichtig.
- Das Krankenhausbetten-Urteil darf also nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden, wenn es dazu führt, dass Abhilfemaßnahmen oder Erstattungen verweigert werden.
Im Zweifel sollte ein nationaler Gesetzgeber oder Gericht diese EU-Regel aufgreifen und die Rechtslage entsprechend anpassen.
Praxis-Tipp für juristische Argumentation
Wenn du in einem konkreten Fall argumentierst:
- Verweise direkt auf Art. 53 Abs. 8 VO 2018/858: keine Kostenpflicht des Betroffenen, Erstattungspflicht bei vorherigen Zahlungen.
- Mache deutlich, dass nationale Rechtsprechung (BGH) dem EU-Recht nicht entgegenstehen kann.
- Fordere ggf. eine gerichtliche Prüfung mit EU-Vorrangargument oder sogar Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.