24 Kmh innerorts

Schönen Guten Tag zusammen, ich habe am Donnerstag ein Anhörungsbogen bekommen. Mir wird vorgeworfen das ich 24 kmh zu viel gefahren worden bin (innerorts). Die Straße ist von 7 bis 16 uhr eine dreißiger Zone, das nur zur Schulzeit. Da ich seit Mitte Februar Semesterferien habe, ging ich davon aus das die Schulen auch Ferien haben. Dem war leider nicht so und so wurde ich geblitzt. Meine Frage soll ich einen Anwalt einschalten? Das Bußgeld müsste sich auf 80 euro belaufen. Und ich bin mir gerade Unsicher mit der ganzen Situation. Geblitz wurde ich einmal vor 4 Jahren mit 20 kmh zuviel außerorts. Und das war es auch an Strafen die ich hatte. Ich wurde seit je her nicht mal geblitzt oder hatte andere Probleme mit dem Straßenverkehrsamt. Wäre wirklich nett wenn ich ein paar Tipps bekommen könnte wie ich mich in dieser Situation am besten verhalten sollte.

P.S: Ich habe den Anhörungsbogen noch nicht ausgefüllt.

M.F.G: Bizzy

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Und was soll der Anwalt hier ? Du bist einem Irrtum erlegen. Kommt vor. Zahle die 80€ und nimm einen Punkt dafür mit.

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Mach einfach gar nichts. Dann kommt ein Bußgeldbescheid und den zahlst Du dann. AHB kann ignoriert werden.

Zitat:

@bizzy117 schrieb am 24. März 2018 um 13:31:53 Uhr:


Schönen Guten Tag zusammen, ich habe am Donnerstag ein Anhörungsbogen bekommen. Mir wird vorgeworfen das ich 24 kmh zu viel gefahren worden bin (innerorts). Die Straße ist von 7 bis 16 uhr eine dreißiger Zone, das nur zur Schulzeit......

Na wenn das unter dem Schild stand ist das doch schon gewonnen.
Sonst den § raussuchen, der das mit den Ferienzeiten regelt
und ab zum Anwalt.

Das Zusatzschild "Nur zu Schulzeiten" kenne ich nicht. Dann müßte auch zusätzlich ein Ferienkalender angebracht sein denn je nach Bundesland sind Ferien unterschiedlich. Das Zusatzschild fotografieren und dann zum Anwalt.

Das Schild gilt auch innerhalb der Ferien, also alles weitere überflüssig und für die Zukunft merken.

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Zitat:

@MvM schrieb am 24. Mär. 2018 um 14:49:50 Uhr:


Der TE ist nicht vorsätzich zu schnell gefahren,

Nein, natüüürlich nicht. Er ist nur gemessene 57km/h innerorts geblitzt worden, wo seiner Meinung nach 50 erlaubt waren, also gut 60 nach Tacho. Also nicht vorsaetzlich zu schnell, niemals!

Ich will allerdings damit nicht behaupten, dass mir das nicht passieren wuerde, die Behauptung finde ich nur schraeg.

Zitat:

@Blacky11111 schrieb am 24. März 2018 um 17:54:55 Uhr:


Das Zusatzschild "Nur zu Schulzeiten" kenne ich nicht. Dann müßte auch zusätzlich ein Ferienkalender angebracht sein denn je nach Bundesland sind Ferien unterschiedlich. Das Zusatzschild fotografieren und dann zum Anwalt.

Musst du nicht kennen, wenn du lesen kannst. Der Verkehrsbehörde steht es nach meiner Kenntnis frei, über die Zusatzzeichenbeispiele der StVO hinaus sachdienliche Hinweise zu kreieren.

Ob ein Richter meint, so was wäre zu ungenau, kommt auf den Versuch an.
Ich persönlich finde so etwas auch nicht gelungen. Manchmal entfällt mir ein Ferientermin eines unserer Bundesländer. Da ich aber nicht gern bezahle, müssen dann eben im Zweifel alle mit mir 30 km/h fahren.

Ein Anwalt kennt vielleicht passende Urteile, an denen man sich orientiere kann.

Für die Wortklauber und Haarspalter: Der TE schrieb sinngemäß, er habe nicht bewusst die 30 km/h Beschränkung ignoriert.

Ob der Anwalt tausend und ein Urteil kennt, juckt im Einzelfall keinen Menschen und die Verkehrsbehörde darf mit Nichten und Onkeln irgendwelche Zusatzschilder "erfinden". Da gibt es einen Katalog für :http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/...rszeichen_zusatzzeichen.html
Edit: Obrige Aussage ist so nicht richtig, wie ich gerade las:https://www.bussgeldkatalog.de/zusatzzeichen/
Asche auf mein Haupt.

Obige Aussage ist nicht nur "so" nicht richtig - sie ist von a bis z grob falsch. Du darfst dich künftig darauf verlassen, dass ich nicht aus dem holen Bauch schreibe, weil ich irgendwo bei Google was gefunden habe, aber den Kontext nicht kenne oder verstehe.

Selbstverständlich orientiert sich jeder Anwalt auch bei jedem Einzelfall an bestehenden Urteilen, so es solche gibt. Denn er muss prüfen, ob er bei negativen Urteilen etwas entdecken kann, was für seinen Mandaten ggf. eine günstigere Entscheidung ermöglicht.

Das gilt für nahezu alle Fälle, die er auf den Tisch kriegt.

Zitat:

@bizzy117 schrieb am 24. März 2018 um 13:31:53 Uhr:


Schönen Guten Tag zusammen, ich habe am Donnerstag ein Anhörungsbogen bekommen. Mir wird vorgeworfen das ich 24 kmh zu viel gefahren worden bin (innerorts). Die Straße ist von 7 bis 16 uhr eine dreißiger Zone, das nur zur Schulzeit. Da ich seit Mitte Februar Semesterferien habe, ging ich davon aus das die Schulen auch Ferien haben. Dem war leider nicht so und so wurde ich geblitzt. Meine Frage soll ich einen Anwalt einschalten? Das Bußgeld müsste sich auf 80 euro belaufen. Und ich bin mir gerade Unsicher mit der ganzen Situation. Geblitz wurde ich einmal vor 4 Jahren mit 20 kmh zuviel außerorts. Und das war es auch an Strafen die ich hatte. Ich wurde seit je her nicht mal geblitzt oder hatte andere Probleme mit dem Straßenverkehrsamt. Wäre wirklich nett wenn ich ein paar Tipps bekommen könnte wie ich mich in dieser Situation am besten verhalten sollte.

P.S: Ich habe den Anhörungsbogen noch nicht ausgefüllt.

M.F.G: Bizzy

Du musst erst einmal für dich selber beantworten, ob das Fahrzeug auf deinen Namen als Kfz Halter zugelassen ist oder nicht.

Wenn es auf dich zugelassen ist als Kfz Halter, dann wird wohl ein abstreiten als Kfz Fahrer beziehungsweise Fahrzeugführer kaum möglich sein, wenn ein gut erkennbares Radarfoto vorliegt.

Daher auch gleich meine nächste Frage: ist denn mit dem Anhörbogen auch ein Foto mitgeschickt worden ja oder nein? Wenn ja, würde ich erst einmal Freunde und Bekannte befragen ob diese dich auf dem Foto identifizieren könnten oder nicht. Wenn ja d.h. eine Identifizierung möglich, hat ein abstreiten keinen bis wenig Sinn. Wenn du nicht erkennbar sein solltest, weil zum Beispiel Der Spiegel die halbe Gesichtspartie abdeckt, dürfte ein solches Foto nicht beweiskräftig sein, und du kannst somit erfolgreich abstreiten gefahren zu sein.

Sollte dem Anhörbogen kein Fahrer-Foto beigefügt worden sein, so würde ich erst einmal ganz unverbindlich und höflich bei der Bußgeldstelle anfragen, ob die mir dann ein solches Foto zukommen lassen könnten. Das werden wir auch tun.

Also ich würde zum jetzigen Zeitpunkt erst einmal wieder was zugeben, noch was abstreiten, sondern erst einmal mir das Foto zu schicken lassen, beziehungsweise wenn ich diese schon habe zu entscheiden, ob eine Identifizierung möglich ist ja oder nein?

Sollte das Auto auf jemand anderes zugelassen sein, so hast du logischerweise die besten Karten, dann kann nämlich der Kfz Halter, der ja nicht gleichzeitig Fahrer gewesen ist, der Bußgeldstelle mitteilen, dass er das Fahrzeug an den betreffenden Tage X an beispielsweise drei Personen oder vier Personen verliehen habe, er aber nicht mehr weiß an wen genau , Und so weiter.

Der Kfz Halter hat dann auch die Möglichkeit, und das muss er sogar, beste Angaben zu den Fall zu machen, und kann ja beispielsweise Person benennen, die damit gefahren sein könnten, und wenn einer der benannten Personen beispielsweise im osteuropäischen Ausland wohnt, dann verliert die Bußgeldstelle meist sehr schnell die Lust, dort hin in zu schreiben...

Wenn du es also schaffen solltest, ab Tattag, Sohn nennt sich das juristisch, nicht binnen drei Monaten ermittelt worden zu sein, so ist die Sache verjährt.

Ein Rechtsanwalt wird dir sicherlich auch nichts anderes erzählen, denn auch er kann nach erfolgter Akteneinsicht Name bestehende Fakten nicht weg retuschieren oder weg argumentieren, und auch der Rechtsanwalt würde ein vorliegendes Blitzer Foto genauso nach Identifizierungsmerkmalen die Gutachten, wie das jeder deiner Bekannten und Verwandten auch tun kann.

Viel Glück übrigens in dieser Sache!

Ich hab noch NIE ein Schild in einer Zone mit einer Schule gesehen auf dem drauf gestanden hätte: 30er Zone zwischen (beispielsweise) 7-16 Uhr, innerhalb der Schulzeiten. Das Schild gilt immer, innerhalb der angegeben Uhrzeiten, selbstverständlich auch zu Ferienzeiten!

Hier wird ein Blödsinn erzählt... oh maaaaaan... 😁

TE fotografier doch mal das Schild, mit dem angeblichen Hinweis auf Ferien. Ich glaub dir nämlich kein Wort!

Ergooglet - Hilden, Baustraße: "Dort gilt Tempo 30 von montags bis freitags von 7.30 bis 16.30 Uhr während der Schulzeit."
(RP online, 2016, man bemängelt die vielen unterschiedlichen Regelungen bei im Grunde gleichem Sachverhalt).).

Zitat:

@situ schrieb am 24. März 2018 um 22:43:00 Uhr:


Ergooglet - Hilden, Baustraße: "Dort gilt Tempo 30 von montags bis freitags von 7.30 bis 16.30 Uhr während der Schulzeit."
(RP online, 2016, man bemängelt die vielen unterschiedlichen Regelungen bei im Grunde gleichem Sachverhalt).).

Naja dort werden aber in den Ferien die Schilder auch zugeklappt...

Das wiederum weiß ich nicht und wusste natürlich auch nicht, dass du das kennst.

Abwegig ist das nicht. Ich bin lange durch einen Ort gefahren, wo die Schilder in den Ferien tatsächlich eine Kapuze bekommen.

Vielleicht machen sie das im Falle des TE ja auch so - es waren ja aber keine Ferien.

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 24. März 2018 um 22:15:40 Uhr:


Hier wird ein Blödsinn erzählt... oh maaaaaan... 😁

In der Tat... 🙄

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 24. März 2018 um 22:15:40 Uhr:


Ich hab noch NIE ein Schild in einer Zone mit einer Schule gesehen auf dem drauf gestanden hätte: 30er Zone zwischen (beispielsweise) 7-16 Uhr, innerhalb der Schulzeiten. Das Schild gilt immer, innerhalb der angegeben Uhrzeiten, selbstverständlich auch zu Ferienzeiten!

Hier wird ein Blödsinn erzählt... oh maaaaaan... 😁

TE fotografier doch mal das Schild, mit dem angeblichen Hinweis auf Ferien. Ich glaub dir nämlich kein Wort!

Nur weil du sowas noch nicht gesehen hast ist es Blödsinn?

Neukirchen-Vluyn —> Julius-Stursberg-Gymnasium

Vorbeifahren und Fotos machen kannste aber selber.

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