24 Kmh innerorts

Schönen Guten Tag zusammen, ich habe am Donnerstag ein Anhörungsbogen bekommen. Mir wird vorgeworfen das ich 24 kmh zu viel gefahren worden bin (innerorts). Die Straße ist von 7 bis 16 uhr eine dreißiger Zone, das nur zur Schulzeit. Da ich seit Mitte Februar Semesterferien habe, ging ich davon aus das die Schulen auch Ferien haben. Dem war leider nicht so und so wurde ich geblitzt. Meine Frage soll ich einen Anwalt einschalten? Das Bußgeld müsste sich auf 80 euro belaufen. Und ich bin mir gerade Unsicher mit der ganzen Situation. Geblitz wurde ich einmal vor 4 Jahren mit 20 kmh zuviel außerorts. Und das war es auch an Strafen die ich hatte. Ich wurde seit je her nicht mal geblitzt oder hatte andere Probleme mit dem Straßenverkehrsamt. Wäre wirklich nett wenn ich ein paar Tipps bekommen könnte wie ich mich in dieser Situation am besten verhalten sollte.

P.S: Ich habe den Anhörungsbogen noch nicht ausgefüllt.

M.F.G: Bizzy

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Und was soll der Anwalt hier ? Du bist einem Irrtum erlegen. Kommt vor. Zahle die 80€ und nimm einen Punkt dafür mit.

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Zitat:

@zufruehauf schrieb am 24. März 2018 um 22:15:40 Uhr:


Hier wird ein Blödsinn erzählt... oh maaaaaan... 😁

Ich weiß sogar, wer den hier erzählt. Bisschen länger ausschlafen hilft vielleicht?

Zitat:

@Sebalb schrieb am 25. März 2018 um 10:09:31 Uhr:



Zitat:

@zufruehauf schrieb am 24. März 2018 um 22:15:40 Uhr:


Ich hab noch NIE ein Schild in einer Zone mit einer Schule gesehen auf dem drauf gestanden hätte: 30er Zone zwischen (beispielsweise) 7-16 Uhr, innerhalb der Schulzeiten. Das Schild gilt immer, innerhalb der angegeben Uhrzeiten, selbstverständlich auch zu Ferienzeiten!

Hier wird ein Blödsinn erzählt... oh maaaaaan... 😁

TE fotografier doch mal das Schild, mit dem angeblichen Hinweis auf Ferien. Ich glaub dir nämlich kein Wort!

Nur weil du sowas noch nicht gesehen hast ist es Blödsinn?

Neukirchen-Vluyn —> Julius-Stursberg-Gymnasium

Vorbeifahren und Fotos machen kannste aber selber.

die Zusatz-Schilder gibts u.a. auch mit dem Hinweis "werktags", also Sonntag ausgenommen.

Ein Zusatzschild „Schulzeit“ könnte unterschiedlich ausgelegt werden:
Als entbehrlicher allgemeiner Hinweis um die Akzeptanz bei den VT zu erhöhen, so wie das für das Symbol „Schneeflocke“ schon geurteilt wurde,
oder
zur Beschränkung auf die Schulzeit, um z. B. Sonntage und gesetzliche Feiertage auszunehmen, entsprechendes Urteil gibt es für das Schild „Schule“.

Da „Schulzeit“, wenn das Schild denn so lautet, auch unterschiedlich aufgefasst werden könnte (z. B. als Ferienzeit) wäre eine gerichtliche Klärung denkbar aber im Fall des TE unsinnig.

Wie kommt man auf das schmale Brett, dass ein Zusatz "Schulzeit" bedeutet, dass das Schild innerhalb der Ferienzeiten inaktiv ist? Der Zusatz bedeutet schlicht ACHTUNG besonders schützenswerte Individuen namens KINDER unterwegs, deshalb 30er Zone. Nicht mehr und nicht weniger! Und wenn da nicht werktags-, oder Sonntags ausgenommen steht, dann gilt das logischer Weise 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr.

Und weiterhin nein, ich habe noch nie Schilder gesehen, auf denen steht, außerhalb der Ferienzeiten 30er Zone.

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Halt ein Volk der Dichter und Denker. Es wird viel gedichtet und viel gedacht. Ob sinnvoll oder nicht, das spielt keine Rolle.

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 25. März 2018 um 13:21:24 Uhr:


Der Zusatz bedeutet schlicht ACHTUNG besonders schützenswerte Individuen namens KINDER unterwegs, deshalb 30er Zone. Nicht mehr und nicht weniger!

Aha, und eine 30jährige Mutter wäre nicht mehr besonders schützenswert ?

Das Schild soll nur hervorheben, dass hier relativ viele Kinder unterwegs sein können. Und man daher seine Aufmerksamkeit steigern solle. Soll heissen, wenn hier tatsächlich mal ein Unfall geschieht, bist als Autofahrer immer dran.

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 25. März 2018 um 13:21:24 Uhr:


Wie kommt man auf das schmale Brett, dass ein Zusatz "Schulzeit" bedeutet, dass das Schild innerhalb der Ferienzeiten inaktiv ist? Der Zusatz bedeutet schlicht ACHTUNG besonders schützenswerte Individuen namens KINDER unterwegs, deshalb 30er Zone. Nicht mehr und nicht weniger! Und wenn da nicht werktags-, oder Sonntags ausgenommen steht, dann gilt das logischer Weise 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr.

Und weiterhin nein, ich habe noch nie Schilder gesehen, auf denen steht, außerhalb der Ferienzeiten 30er Zone.

Wenn „Schulzeit“ missverständlich ist kann es früher oder später Gegenstand gerichtlicher Klärung werden und bekanntermaßen sind die Spielräume da sehr groß.

Deine Dir logisch erscheinende 365/7 These wurde vor deutschen Gerichten nicht so gesehen, da lautete das Zusatzzeichen jedoch „Schule“, wie oben beschrieben.

Falls du es noch nicht mitbekommen hast, Kinder sind in Sachen Straßenverkehr meist noch nicht so reif wie Erwachsene, weshalb vor Schulen Schilder mit 30er Zonen ausgewiesen werden und in DIESEM Fall gelten Kinder dann als besonders schützenswert, weil schnell mal eines, ohne nachzudenken und die Verkehrslage zu sondieren, über die Straße rennt, wegen Unterrichtsbeginn, weil der Kumpel auf der anderen Straßenseite ruft, nach Schulschluss der Bus gerade vorfährt, den Kind noch kriegen will, etc. pp.

Ich hab jetzt auch noch nicht gesehen, dass vor nem Bürokomplex nen Schild: 30er Zone werktags zwischen 7-19 Uhr mit dem Zusatz Büro, zu finden gewesen wäre. Frag dich ma wieso nicht. Richtig, weil man davon ausgehen kann, dass die Mehrheit der Erwachsenen (Ausnahmen bestätigen lediglich die Regel) im Straßenverkehr so weit gereift sind, dass sie nicht kopflos über die Straße rennen, wie Kinder das oftmals tun (die somit im Straßenverkerkehr besonders schützenswert sind) verstehste? 😉

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 25. März 2018 um 13:36:09 Uhr:



Zitat:

Aha, und eine 30jährige Mutter wäre nicht mehr besonders schützenswert ?

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 25. März 2018 um 13:21:24 Uhr:


Der Zusatz bedeutet schlicht ACHTUNG besonders schützenswerte Individuen namens KINDER unterwegs, deshalb 30er Zone. Nicht mehr und nicht weniger!

Nach meiner Kenntnis auch Quatsch. Es wäre schön, wenn du deine Meinung als solche kennzeichnen würdest. Sonst glaubt jemand, das wäre irgendwo tatsächlich so geregelt.

Elaborat über Kinderschutz sehr entbehrlich - allgemeines Grundwissen und jeder hier weiß, weshalb die Schilder dort stehen (übrigens gelten nicht nur Kinder als besonders schutzwürdig, sondern auch Berufsschüler, Bewohner von Alter- und Pflegeheimen und noch viele mehr).

Schon lustig!
Der TE schreibt von seinem Vergehen.
Seit dem kein Lebenszeichen und Antwort auf diverse Frage an ihn.
Aber MT schafft es bis jetzt 3 Seiten zu füllen.

Schönen Sonntag,
der_Nordmann

Dieser seltener Ausnahme-Vorgang bei MT rechtfertigt auf jeden Fall dein weiteres Posting.

Zitat:

@situ schrieb am 25. März 2018 um 14:30:25 Uhr:


Dieser seltener Ausnahme-Vorgang bei MT rechtfertigt auf jeden Fall dein weiteres Posting.

Jo, weil es lustig ist, wie sich hier die Leute im Kreis drehen.
Und wie immer freue ich mich auch auf Posts von Dir.

O.k, wenn der Kreis das Problem ist:
Gibt es etablierte Standards, wenn ein Verstoß 1 Minute vor oder nach der Ausschluss-Zeit begangen worden sein soll?
Haben die Meßtrupps geeichte Uhren oder muss ich mich darauf verlassen, dass die Damen und/oder Herren vom Ordnungsdienst sicherheitshalber 1/4 Stunde vorher die Überwachung beenden?

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 24. März 2018 um 22:15:40 Uhr:


Ich hab noch NIE ein Schild in einer Zone mit einer Schule gesehen auf dem drauf gestanden hätte: 30er Zone zwischen (beispielsweise) 7-16 Uhr, innerhalb der Schulzeiten. Das Schild gilt immer, innerhalb der angegeben Uhrzeiten, selbstverständlich auch zu Ferienzeiten!

Hier wird ein Blödsinn erzählt... oh maaaaaan... 😁

TE fotografier doch mal das Schild, mit dem angeblichen Hinweis auf Ferien. Ich glaub dir nämlich kein Wort!

Kein Blödsinn, siehe Anhang.

30schule

Und wo genau steht da was von Ferien? Ihr seid echt feddich... 😁

Ist doch völlig klar, dass das Tempolimit 12 Monate im Jahr, innerhalb der angegebenen Uhrzeiten gilt. Nur weil da was von Schulzeiten steht, fangt ihr an zu interpretieren? Wenn da was von Ferienzeiten stünde, DANN könntet ihr anfangen zu interpretieren.

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