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225/40 R18 Felgen auf W204

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 25. Oktober 2010 um 18:34

Hallo zusammen,

ich würde gerne auf meinen W204 folgende Felge verwenden:

Rial Lugano 18 Zoll ET35 mit Continental T830 P 225/40 R18.

Laut der ABE der Felge sind bei der Vorderachse ein paar Änderungen an der Karosserie vorzunehmen (bördeln).

Habt ihr ähnliche Felgen?

Kann ich die Felge ohne Umbauarbeiten verwenden ?

Möchte sie halt nicht eintragen und schon gar nichts ändern lassen.

Vielen Dank schon mal.

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13 Antworten

Wenn die Felge ein ABE hat brauchst Du sie nicht eintragen zu lassen. Hat sie ein Teilegutachten musst du eintragen lassen.

Wenn der Hersteller angibt dass du bördeln musst dann wird es auch so sein.

L

am 25. Oktober 2010 um 19:11

ABE = keine Eintragung

Kommt aber drauf an ob in der ABE die von Dir genannte Reifengöße gefahren werden darf?

Wie breit ist den die Felge? ET 35 kann schon knapp werden wenn´s über 8,5" geht!

Das Märchen hält sich offensichtlich gut, dass ABE gleichzeitig Freiheit von Änderungsabnahme und Berichtigung der Fahrzeugpapiere bedeutet.

Mitnichten! Das findet sich erst in den Auflagen in einer fahrzeugbezogenen Anlage zur ABE.

Im vorliegenden Fall muss eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO durchgeführt werden, kein Wunder bei den vielen Auflagen zu Radabdeckung und Freigängigkeit. Diese Auflagen sind zwar konservativ verfasst, d.h. es könnte eventuell auch ohne Änderungen an der Karosserie gehen. Darauf verlassen sollte man sich aber lieber nicht, sondern die Platzverhältnisse am Fahrzeug vor dem Räderkauf so gut wie möglich prüfen.

Hier haben wir ET35, und dafür gilt die ABE-Anlage 10. Eine Anlage 11 gibt es auch, für das gleiche Rad mit ET50, und das passt sicher. Dabei gibt es keine Auflagen zur Änderungsabnahme oder Karosserieänderungen, es ist "Plug & Play".

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 25. Oktober 2010 um 19:28

In der ABE ist die Reifenbreite eingetragen, könnte sogar 215 verwenden.

Die Felge hat 8 x 18.

C-Klasse 204

100-215 215/40R18 K1a K1b K2b K41 K42 K56 R37 A01 A02

A04

100-215 225/40R18 K1c K2b K41 K42 K56 T88 T89 A05 A08

A09

100-215 235/35R18 K1c K2b K41 K42 K56 T90 A12 A19 A99

100-215 235/40R18 G01 K1c K2b K41 K42 K56 Lim V18 S04

100-215 245/35R18 K2c K42 K44 K56 R03 T88 T89

am 25. Oktober 2010 um 19:29

also die ET ist meist wichtiger als die felgenbreite..

bei der VA,8.5 mit ET35 ist schon sehr knapp,geht aber ohne bördeln..um so kleiner die ET ist,wirds knapper..auf der HA wirds definitiv keine probleme geben,ausser du hättest ET5 oder so :D

Themenstarteram 25. Oktober 2010 um 19:35

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

 

Hier haben wir ET35, und dafür gilt die ABE-Anlage 10. Eine Anlage 11 gibt es auch, für das gleiche Rad mit ET50, und das passt sicher. Dabei gibt es keine Auflagen zur Änderungsabnahme oder Karosserieänderungen, es ist "Plug & Play".

Gruß

Alpha Lyrae

Und das heißt ?

am 25. Oktober 2010 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von Ascalon_x

In der ABE ist die Reifenbreite eingetragen, könnte sogar 215 verwenden.

Die Felge hat 8 x 18.

C-Klasse 204

100-215 215/40R18 K1a K1b K2b K41 K42 K56 R37 A01 A02

A04

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A09

100-215 235/35R18 K1c K2b K41 K42 K56 T90 A12 A19 A99

100-215 235/40R18 G01 K1c K2b K41 K42 K56 Lim V18 S04

100-215 245/35R18 K2c K42 K44 K56 R03 T88 T89

Bei der Felge ist das kein Thema, draufmachen und ab zum TüV Eintragen lassen. Die 40€ hat man auch noch übrig wenn man sich Alufelgen ( St. 150€ ) für den Winter kauft ;)

Themenstarteram 25. Oktober 2010 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von s1felge

Zitat:

Original geschrieben von Ascalon_x

In der ABE ist die Reifenbreite eingetragen, könnte sogar 215 verwenden.

Die Felge hat 8 x 18.

C-Klasse 204

100-215 215/40R18 K1a K1b K2b K41 K42 K56 R37 A01 A02

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Bei der Felge ist das kein Thema, draufmachen und ab zum TüV Eintragen lassen. Die 40€ hat man auch noch übrig wenn man sich Alufelgen ( St. 150€ ) für den Winter kauft ;)

Ja gerade das eintragen beim TÜV kann ich net, da es ein Leasing-Fahrzeug ist.

Hallo Ascalon_x,

soweit ich informiert bin, nimmt der TÜV die Rad-/Reifenkombination für Dein Fahrzeug ab und erstellt einen Untersuchungsbericht. In diesem Bericht heißt es: „Eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung ist bei nächster Befassung (Gelegenheit) vorzunehmen“. Das ist natürlich ein dehnbarer Begriff.

Da es sich in Deinem Fall um ein Leasing-Fahrzeug handelt, legst Du den Untersuchungsbericht vom TÜV ins Auto. Somit hast Du einen Beleg (falls Du mal in eine Verkehrskontrolle kommst), dass die Räder für Dein Fahrzeug ordnungsgemäß abgenommen sind.

Ich hoffe, dass jemand meine Informationen bestätigen kann.

Gruß Simone9009

Zitat:

Original geschrieben von Ascalon_x

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Dabei gibt es keine Auflagen zur Änderungsabnahme oder Karosserieänderungen, es ist "Plug & Play".

Und das heißt ?

Keine K-Auflagen, keine Auflage A01:

Räder montieren, ABE+Anlage ins Handschuhfach legen, losfahren, freuen... :)

Da lese ich doch gerade "Leasing-Fahrzeug". Änderungen an der Karosserie sind da nicht gerade gern gesehen. Zur Sicherheit würde ich in diesem Fall zur ET50 greifen, das ist problemlos. Sollte die Wirkung damit nicht breit genug sein, könnte man noch an Distanzscheiben denken. So löse ich das Problem bei meinem Auto auch.

@Simone9009:

Ich bestätige Deine Informationen gerne. Höchstens noch als Ergänzung: "bei nächster Gelegenheit" bedeutet, wenn man aus anderen Gründen mit den Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle muss, z.B. bei An-, Ab-, Ummeldungen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Hallo Alpha Lyrae,

vielen Dank für Deine Erklärung. Nun weiß ich endlich, was mit der Anmerkung „bei nächster Gelegenheit“ gemeint ist. :)

Gruß Simone9009

am 26. Oktober 2010 um 8:27

Also das höchste der Gefühle ohne irgendwelche umbauten wie z.b. Bördeln etc. sind ET35 meint ihr !??

Oh Gott, dann lag ich ja total falsch mit meinem Wunschtraum von 19 Zoll, dann muß ich ja definitv nachbessern lassen...

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