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22 Stunden Fehlersuche & 2.000 € Rechnung wegen Tuningbox

VW T5 7H

Vor 8 Wochen haben wir uns einen 3 Jahre alten T5 (2.0 biTDI, DSG, 4Motion) mit 40.000 km Laufleistung gekauft. Nachdem wir mit dem Auto etwa 4.000 km problemlos unterwegs waren, ging auf einmal die Vorglühlampe an und das Auto nach ein paar Metern aus. Es ist dann immer wieder angesprungen, ging aber immer nach ein paar Metern wieder aus. Von einer VW Werkstatt wurde der Bus abgeschleppt. Der Auftrag war vom Abschlepp-Team bereits vorbereitet und enthielt lediglich den Text: "Einschleppen und Fehlersuche". Dieser wurde vor Ort unterschrieben.

Nach erfolglosen 2 Wochen wurde dann, ganz versteckt unter dem Batteriekasten, eine Chiptuning-Box gefunden von der uns nichts bekannt war. Nachdem diese ausgebaut wurde, war der Fehler verschwunden, das Auto wurde abgeholt und läuft jetzt scheinbar wieder ganz normal.

Die Werkstatt stellt nun insgesamt 22 Stunden Arbeitszeit in Rechnung. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf etwas mehr als 2.000 €. Die Rechnung wird zugeschickt, ist also noch nicht bezahlt.

Ich habe leider keine Ahnung, wie so eine aufwendige Fehlersuche zu bewerten ist. Aber der Rechnungsbetrag erscheint mir doch recht hoch für eine Fehlersuche.

Was ich mich nun frage ist, wenn die Box nun zufällig schon nach 2 Stunden gefunden worden wäre, oder möglicherweise auch erst nach 50 Stunden, dann wäre das Ergebnis am Ende das Gleiche, aber die Rechnung jeweils sehr unterschiedlich. Man muss also für die gleiche Leistung sehr unterschiedlich bezahlen. Das ist doch irgendwie nicht richtig. So etwas muss doch irgendwo geregelt sein. In Deutschland ist alles geregelt 🙂

Gibt's da nicht irgendeine Musterlösung? Wie seht ihr das, was würdet ihr tun?

Ach ja, das Auto hatten wir von privat gekauft mit dem Gedanken: Was soll mit einem 3 Jahre alten Auto schon sein...

Vielen Dank schon mal für eure Meinungen und Gruß aus dem Norden

Beste Antwort im Thema

Was willst du mit der Stempelkarte? Die sollen gefälligst sofort alle Videos der Überwachungskameras herausrücken.

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Wichtig ist was auf dem Auftrag den du unterschrieben hast als (erste) Summe für die Fehlersuche vereinbart war.

Wenn diese Summe nicht reicht um den Fehler zu finden muss die Werkstatt dich darüber informieren und mit dir den weiteren Verlauf abstimmen und wie weit sie noch gehen sollen.

Einfach ewig zu suchen und dir am Ende die hohe Rechnung dafür zu präsentieren geht nicht ohne dich darüber zu informieren was für Kosten anfallen bzw. angefallen sind.

Im Zweifel wirst du aber wohl um einen Anwalt nicht herum kommen.

Wenn die Box von MTM ist, wurde die ja vielleicht auch von denen verbaut.
Versuch mal den Vorbesitzer zu erreichen, vielleicht kannst du dich mit dem Problem an MTM direkt wenden und die helfen dir.

Na da würde ich mich an den Vorbesitzer wenden... wenn er das verschwiegen hat, dann hat er ein Problem

Wenn 10 Leute jeweils eine Nadel im Heuhaufen suchen, dauert das dann immer gleich lang? Nein. Genauso ist es mit Deiner Werkstatt.
Was wirfst Du ihr denn also vor? Das die Nadel an einer ungünstigen Stelle gelegen hat und sie am falschen Ende angefangen hat zu suchen?
Hier gibt es nur eines: die erbrachte Leistung zahlen und fertig.

Wer ein 3 Jahre altes Auto von Privat kauft, geht ein Risiko ein. Du bist dieses eingegangen und hast eben Pech gehabt. Hier nach irgendwelchen deutschen Regelungen zu rufen, ist schon dreist.
Wenn Du eine Absicherung willst, dann kaufe beim Händler. Das kostet nicht ohne Grund i.d.R. mehr.

Gerade bei einem Biturbo ist das Risiko nebenbei erwähnt generell hoch. Das wurde hier schon ausreichend diskutiert.

Dass Dir der Vorbesitzer die Tuning-Box verschwiegen hat, ist ziemlich übel. Ob Du da im Nachhinein irgendeine Chance hast den Vorbesitzer in die Pflicht zu nehmen, wage ich zu bezweifeln.
Selbst wenn diese keine ABE o.Ä. hätte: wie willst Du hier eine arglistige Täuschung oder sowas nachweisen?
BGB und HGB unterscheiden sich halt deutlich.

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Ist der Vorbesitzer der erste Halter gewesen? Wenn nicht, würde ja dann sogar die Möglichkeit bestehen, dass der nichts von dem Tuning gewusst hat und sein Vorbesitzer die bereits verbaut hat.

Ist im Schein irgendwelche Leistungssteigerung eingetragen?

Der Werkstatt kann man glaub ich keine Schuld zuweisen, wenn der Auftrag "Fehlersuche" hieß. Was hätten die machen sollen, nach Hälfte der Zeit unverrichteter Dinge abbrechen? Würdest Du dann eine neue Werkstatt beauftragen, die von Neuem beginnt? Hättest einen Höchstbetrag der Reparatur beauftragt, wäre Dir ja nicht geholfen, wenn der Fehler nicht gefunden wäre.

Natürlich, eine andere Werkstatt hätte den Fehler vielleicht auch schneller gefunden, aber wer hätte es von vorne rein gewusst? Ich denke, ein bisschen von Glück kannst Du reden, dass nur die Arbeit berechnet wurde, stell Dir vor, die würden zig Teile auf Verdacht ersetzen?

Keine Frage, das Ganze ist schon ärgerlich und damit würde man in Deinem Fall bei dem "neuwertigem" Auto auch nicht rechnen...

Froh sein, daß Du so günstig dabei weggekommen bist und fertig! Die Werkstatt hat ganze Arbeit geleistet. Wenn teile getauscht worden wären, hättest Du vermutlich anstandslos bezahlt, hier ist gute Fehlersuche erfolgt, auch das kostet!
Wie heißt es so schön? Wer billig kauft kauft zweimal...

Zitat:

@Johnic schrieb am 11. August 2018 um 08:57:39 Uhr:


Froh sein, daß Du so günstig dabei weggekommen bist und fertig! Die Werkstatt hat ganze Arbeit geleistet. Wenn teile getauscht worden wären, hättest Du vermutlich anstandslos bezahlt, hier ist gute Fehlersuche erfolgt, auch das kostet!
Wie heißt es so schön? Wer billig kauft kauft zweimal...

Da muss ich mal wiedersprechen... erstens klingt es irgendwie überheblich und zweitens wird auch ein 3 Jahre alter T5 mit der Ausstattung noch 35-40.000 gekostet haben. Billig ist was anderes. Und nochmal: Vorbesitzer kontaktieren. Wenn er die Box eingebaut und verschwiegen hat dann hat er eine Mitschuld...

Sorry, der TE ruft hier nach Regelungen, auf deren Basis er der Werkstatt, die das Fahrzeug nicht verkauft hat und offenbar korrekte Arbeit ohne den oftmals üblichen Teiletausch geleistet hat, den Lohn vorenthalten kann. Die Frage, ob der Vorbesitzer haftbar gemacht werden kann, bleibt davon unberührt, aber vielleicht wußte der TE ja auch von der Box und nur die Werkstatt nicht...

Die Werkstatt hat sicher korrekt gearbeitet...das bestreite ich auch nicht. Wenn man von der Box weiß sollte diese zuerst entfernt werden. Deshalb die Frage an den TE: wusstest du von der Box?

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 10. August 2018 um 20:38:56 Uhr:


Wichtig ist was auf dem Auftrag den du unterschrieben hast als (erste) Summe für die Fehlersuche vereinbart war.

Wenn diese Summe nicht reicht um den Fehler zu finden muss die Werkstatt dich darüber informieren und mit dir den weiteren Verlauf abstimmen und wie weit sie noch gehen sollen.

Einfach ewig zu suchen und dir am Ende die hohe Rechnung dafür zu präsentieren geht nicht ohne dich darüber zu informieren was für Kosten anfallen bzw. angefallen sind.

Im Zweifel wirst du aber wohl um einen Anwalt nicht herum kommen.

Sehe ich ähnlich....gib dem Anwalt, dem Handwerker oder sonst wem einen Auftrag ohne Limit und er arbeitet bis das Thema durch ist.
Grenze ein (Fehlersuche bis 1000 €) und Du hast 50% gespart aber die Kiste fährt halt immer noch nicht (oder Du kannst nachschmeißen).

einer der ründe wieso ich von diesen box unsinn nichts halte. entweder stg optimieren, oder serie fahren.
2000€, die haben eier das einen zuverrechnen, ich würde mich schämen..

Zitat:

@-AUDI60- schrieb am 14. August 2018 um 16:01:00 Uhr:


einer der ründe wieso ich von diesen box unsinn nichts halte. entweder stg optimieren, oder serie fahren.
2000€, die haben eier das einen zuverrechnen, ich würde mich schämen..

und wenn du der Handwerker wärest, was würdest du verrechnen wenn dein Verrechnungssatz 80 Euro wäre und ein Mitarbeiter 22 Stunden daran gearbeitet hat ? Morgen kommt noch einer und übermorgen auch zur Fehlersuche. Du "verschenkst" die Dienstleistung weil die Lösung so einfach war ( ist sie im Nachhinein ja immer wenn man den Fehler dann gefunden hat ).

Zitat:

@-AUDI60- schrieb am 14. August 2018 um 16:01:00 Uhr:


einer der ründe wieso ich von diesen box unsinn nichts halte. entweder stg optimieren, oder serie fahren.
2000€, die haben eier das einen zuverrechnen, ich würde mich schämen..

Ich würde mich schämen, nicht für eine rechtmäßig erbrachte Leistung zahlen zu wollen.

Einige stellen es glaube ich so dar, als will er generell nicht zahlen. Ich kann es irgendwo schon verstehen, dass wenn er nichts unterschrieben hat, dann so eine hohe Rechnung zu bekommen. Der TE meldet sich ja nicht zurück, also kann man nur mutmaßen.

Bei solchen Reparaturen finde ich ist einfach die Kommunikation das a&o... fragen, wie es aussieht und sich absprechen. Dann wäre das alles, wenn überhaupt, nur mit Wissen beider Parteien passiert...

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