205/40 R18 86W laut Autohändler selten Reifengröße - keine Ganzjahresreifen möglich

Hallo,

bei unserem Peugeot 207 CC meiner Frau möchten wir auf die Alufelgen Ganzjahresreifen machen lassen.

Folgende Informationen finde ich auf dem Reifen:
205/40R18 86W

Laut der Autowerkstatt handelt es sich um eine sehr seltene Reifengröße, für die es vor allem keine Ganzahresreifen gäbe.

Einmal gegoogelt finde ich z.B. folgenden Reifen:
Imperial All Season Driver XL

Der müsste doch passen, oder übersehe ich da etwas?

45 Antworten

Prüfstelle nicht, aber Rennleitung ohne Ahnung schon.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 29. Oktober 2022 um 17:36:25 Uhr:


Prüfstelle nicht, aber Rennleitung ohne Ahnung schon.

Auf 205/70 R18, sieht selbst ein ungeschultes Auge, aus 10 Kilometern Entfernung eine gewisse Einzigartigkeit, die jedem SUV die Show stiehlt.

Dass 205/70 R18 net zu den übrigen zugelassenen Reifengrößen passt dürfte jedem klar sein. Wenn man bedenkt, dass im Ziffernblock die 4 unter der 7 liegt ist es zu 99,9%, wie bereits gesagt ein Tippfehler.

Das Problem ist doch wohl nicht eine eingetragene Phantasie-Größe, die nicht montiert ist - sondern die montierte Größe, die wegen des Tippfehlers nicht eingetragen ist.

Ähnliche Themen

An der Korrektur der Fahrzeugpapiere kommt der TE nicht vorbei, das sollte doch mittlerweile klar geworden sein.

Na klar kommt er dran vorbei. Ich würde deswegen keinesfalls einen Tag und X Euro auf der Zulassungsstelle verschwenden. Das Format ist ja rein tatsächlich zugelassen und dürfte im COC stehen. Im Zweifel eine Kopie dieses Papiers mitführen.

Zu der Reifenauswahl: Die ist sehr bescheiden, nimm, was verfügbar ist. Ich würde das Wagnis mit den imperial wahrscheinlich eingehen, aber man sollte sich dessen im Klaren sein, dass es sein kann, dass die Reifen schlecht sind / schnell schlecht werden, also in der Lage sein, im Zweifel das berühmte zweite Mal zu kaufen.

Ich hatte dieses Erlebnis schon einmal mit billigen Reifen. Im ersten Jahr okay, im zweiten schlecht und im dritten bei Nässe wie auf Schnee, man konnte dann jede Kurve mit einem sanften Gasstoß im Drift nehmen. Die mussten dann runter.

Dann wirst Du halt mittels Mängelschein zur Besichtigung der Zulassungsbescheinigung aufgefordert, wenn die eingetragenen Felgen mit anderen Reifen als den eingetragenen auffallen, auch wenn es sich offensichtlich ein Schreibfehler ist.
Und das COC hat der TE wohl nicht,wurde schon mehrmals nach gefragt,was in Ziffer 52 steht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. Oktober 2022 um 10:12:44 Uhr:


Dann wirst Du halt mittels Mängelschein zur Besichtigung der Zulassungsbescheinigung aufgefordert, wenn die eingetragenen Felgen mit anderen Reifen als den eingetragenen auffallen, auch wenn es sich offensichtlich ein Schreibfehler ist.
Und das COC hat der TE wohl nicht,wurde schon mehrmals nach gefragt,was in Ziffer 52 steht.

So ist es, danke.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 30. Oktober 2022 um 10:03:51 Uhr:


Na klar kommt er dran vorbei. Ich würde deswegen keinesfalls einen Tag und X Euro auf der Zulassungsstelle verschwenden. Das Format ist ja rein tatsächlich zugelassen und dürfte im COC stehen. Im Zweifel eine Kopie dieses Papiers mitführen.

@Taxidiesel

Dann viel Spaß mit der Rennleitung und Diskussion beim TÜV.
Möchtet Dich dann mal sehen wenn die Rennleitung dir die Weiterfahrt untersagt.

Ich hatte auch das Vergnügen bei der Ummeldung eines Astra H vom Sohn.
Hatte eine Leistungssteigerung eintragen und ein geändertes Saugrohr und eine geänderte Ansaugung von dbilas.
Alles Ordnungsgemäß in Hessen eingetragen und im Brief vorhanden.
Nur beim KBA wurde die Änderung nicht eingetragen.
Denn bei der Anmeldung in Friesland war nichts in der Datenbank vorhanden.
Erst nach Reklamation bei der Zulassungsstelle, das die Eintragung fehlt, ist man fündig geworden.
Es erfolgte die Korrektur in der Datenbank beim KBA und alles gut im Fahrzeugschein.
Soviel dazu.

Zitat:

Und das COC hat der TE wohl nicht,wurde schon mehrmals nach gefragt,was in Ziffer 52 steht.

Da es sich um Zubehörräder handelt, gilt ausschließlich das zugehörige Gutachten.

Außerdem muss ja ein [TÜV, DEKRA,…]- Abnahmebericht existieren, sonst wäre keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich gewesen.

Die Diskussion mit der Polizei Stelle ich mit weniger schwer vor als die mit der Sachbearbeitung in der Zulassungsstelle.

Die Polizei würde sowas zumeist allenfalls im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle kontrollieren. Und da sollte den Beamten auffallen, dass Räder mit einem Durchmesser von ca 75cm nichts an einem Kleinwagen zu suchen haben und es sich offensichtlich um einen Fehler handelt.

Die Diskussion wollte der TE ja auch zu keinem Zeitpunkt führen. Der „arme Kerl“ erkundigte sich ja lediglich nach GJR und wird jetzt überhäuft mit technischen und rechtlichen Beiträgen.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 30. Oktober 2022 um 11:17:26 Uhr:


Außerdem muss ja ein [TÜV, DEKRA,…]- Abnahmebericht existieren, sonst wäre keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich gewesen.

Auch das Gutachten auf Grund dessen die Eintragung der Rad Reifen Kombination vorgenommen wurde, wird dem TE vermutlich nicht vorliegen.
Hätte er sicherlich schon mal erwähnt, im Zuge der Frage wie die 70 statt der 40 in die ZB kmkommt. Auch Gutachter können sich ja mal verschreiben.

Das Gutachten hab ich weiter oben schon verlinkt.
Wegen der Karosserieauflagen (2xx) war eine Abnahme (11A) fällig.

Wenn der Abnahmebericht noch auffindbar ist, kann man feststellen, wer den Fehler mit der Reifengröße gemacht hat.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 30. Oktober 2022 um 13:01:58 Uhr:


Die Diskussion wollte der TE ja auch zu keinem Zeitpunkt führen. Der „arme Kerl“ erkundigte sich ja lediglich nach GJR und wird jetzt überhäuft mit technischen und rechtlichen Beiträgen.

Das stimmt, trotzdem sehr interessant für mich.

Ich werde jetzt zum einen mal mit dem Verkäufer reden und zum anderen zu einem Reifenfachhändler vor Ort fahren und mich hier beraten lassen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen