20 bis 35 % auf Neuwagen?
Bevor hier wieder gemeckert wird: Über die Suchfunktion habe ich nichts darüber gefunden!
Was ist von solch einem Angebot zu halten: www.Automobile-Abraham.de ?
Hat jemand Erfahrung?
Ist das seriös?
Beste Antwort im Thema
Hat sich schon etwas getan im Betrugsfall "Abraham"?
Ja !
http://www.presseportal.de/.../polizeipraesidium_frankfurt_am_main
471 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von spankfrank
😕Ich mache jetzt folgendes: Ich reiche sämtliche gefundenen Unterlagen bei SAT.1 ein. Dort gibt es so eine Sendung, die heißt AKTE 07. Die werden mit Sicherheit an so einer Story interessiert sein, und recherchieren. Wenn es alles seriös ist, wird mit Sicherheit ein Bericht laufen, wo alle Menschen günstig ihre Autos herberkommen können. Falls aber ein Betrüger dahinter steckt, wird dieser ganz schnell entlarvt und den Behörden vorgeführt - da hilft dann auch kein Richter a.D. mehr :-)
Jo, goile Idee. Macht dat, finde ich gut !
Gruß vom
DJ Dusch
Hier einmal einen Auszug eines seriösen Händlers.
So, oder in ähnlicher Form, machen es diese Händler.
Zitat:
Vorteile:
a) Keine Anzahlung, Bezahlung erst nach Erhalt der Bereitstellungsanzeige des Vertragshändlers,
bei Abholung, oder Lieferung
b) Sie müssen keine langwierigen Preisverhandlungen führen
c) Sie machen einen Kaufvertrag mit einem deutschen Vertragshändler
d) Der Kaufpreis ist im Kaufvertrag festgeschrieben und ist von Preiserhöhungen ausgeschlossen
e) Für die Vermittlung fallen keine weiteren Kosten an, es gibt keine Anzahlungen und es müssen
auch keine Bankbürgschaften o.ä. gestellt werden. Tipp: Sollte dies bei anderen Anbietern
verlangt werden, raten wir dringend davon ab. Lassen Sie die Finger davon !
f) Alle vom Hersteller angebotenen Sonderaktionen sind in unseren Angeboten enthalten.
Noch Fragen ? :-))
Alf
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
Hier einmal einen Auszug eines seriösen Händlers.
So, oder in ähnlicher Form, machen es diese Händler.Zitat:
Vorteile:
a) Keine Anzahlung, Bezahlung erst nach Erhalt der Bereitstellungsanzeige des Vertragshändlers,
bei Abholung, oder Lieferung
b) Sie müssen keine langwierigen Preisverhandlungen führen <..och das machts doch aus 😉
c) Sie machen einen Kaufvertrag mit einem deutschen Vertragshändler <--mir wäre die nationlitaet egal
d) Der Kaufpreis ist im Kaufvertrag festgeschrieben und ist von Preiserhöhungen ausgeschlossen < sinnvoll
e) Für die Vermittlung fallen keine weiteren Kosten an, es gibt keine Anzahlungen und es müssen< extrem sinnvoll
auch keine Bankbürgschaften o.ä. gestellt werden. Tipp: Sollte dies bei anderen Anbietern
verlangt werden, raten wir dringend davon ab. Lassen Sie die Finger davon !
f) Alle vom Hersteller angebotenen Sonderaktionen sind in unseren Angeboten enthalten.< auch dasNoch Fragen ? :-))
Alf
Ähnliche Themen
Hallo Harry999 ,
damit ist nicht (nur) die Nationalität gemeint.
SOndern bezieht sich..
1. Auf ein für den deutschemn Markt produziertes FZ
2. Kaufvertrag nach deutschen Recht !! und das ist sehhhhhr wichtig
Alf
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
Hallo Harry999 ,
damit ist nicht (nur) die Nationalität gemeint.SOndern bezieht sich..
1. Auf ein für den deutschemn Markt produziertes FZ
2. Kaufvertrag nach deutschen Recht !! und das ist sehhhhhr wichtigAlf
was ich auch so unterstreiche.
autokauf "heute" und vor 20J hat sich halt nicht nur zum guten...aber AUCH zum guten gewandelt.
die einschaetzung bleibt/ist immer schwer.
Harry
Hallo Freunde des Sparens,
ich habe noch etwas gutes gefunden, hat hiermit jemand Erfahrung? 20% auf alle deutschen Neuwagen, auch Mietkauf ist möglich:
http://www.regiocarcenter.de/
Viele Grüße,
Fabian
zitat seite:
Car Configerator: }>HIER KLICKEN!!!
zitat und ende kommentar 😉
soviel muehe sollte man sich selbst bei einer schlechten seite geben!
Harry
PS
das 10 15 20 und auch bis zu 30% moeglich sind bestreitet ja niemand!
Zitat:
Original geschrieben von cyberfabi
Hallo Freunde des Sparens,ich habe noch etwas gutes gefunden, hat hiermit jemand Erfahrung? 20% auf alle deutschen Neuwagen, auch Mietkauf ist möglich:
http://www.regiocarcenter.de/
Viele Grüße,
Fabian
Auszug aus den AGB dieses Händlers
III. Zahlung
1.
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind mit Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung innerhalb von 5 Tagen zur Zahlung fällig. Anzahlung laut Absprache mit der EU-Car Zentrale.
2.
Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
3.
Die Zahlung kann auf folgende Weise geschehen:
a) Im Falle einer Banküberweisung muss der zu überweisende Betrag spätestens 3 Tage vor Fahrzeugübergabe auf unserem Konto eingegangen sein.
b) Bestätigter Landeszentralbankscheck (LZB-Scheck)
c) Scheck mit Scheckbestätigung inkl. unwiderruflicher Einlösegarantie der ausstellenden Bank
d) Barzahlung.
4.
Sollte das Fahrzeug durch den Käufer über Vermittlung durch den Verkäufer finanziert oder geleast werden, erfolgt die Zahlung durch den Finanzierungs-/Leasingpartner des Verkäufers. Voraussetzung für die Bestellungsannahme und Übergabe des KFZ durch dien Verkäufer ist ein zustande gekommener Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag.
Ist mir sehr zweideutig,
müsste man abklären, ob Bezahlung bei Abholung möglich ist.
Alf
Zitat:
Original geschrieben von D.C.
Was haltet ihr von diesen Anbietern 😁1. http://www.car-spezial.net/
DC
Zu 1. AGB
III. Zahlung
Alle Preise sind Barzahlungspreise, Skonto, Rabatte, Zahlung per Scheck und Überweisung sind nicht kalkuliert und würden nur zu Mehrkosten führen.
Der volle Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs, spätestens jedoch vier Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersenden der Rechnung vom Käufer zu zahlen.
Die Zahlung kann nur in bar oder mit LZB-Scheck (LZB-Scheck nur wenn gesondert schriftlich vereinbart) bei Übergabe des Fahrzeuges vorgenommen werden.
Die Zulassungspapiere können nach vorheriger Absprache dem Käufer zum Zweck der Zulassung vor der Abholung gesendet werden. Die Zulassungspapiere können nicht für das Lieferland "Deutschland" vorab ausgehändigt werden.
Anzahlungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung vom Käufer geleistet.
Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Hmmm genauso zweideutig
, kann ich jetzt bei Übergabe zahlen, oder muss ich bereits bei "Aufforderung" zahlen ??
Alf
PS.
das Titelbild ist das gleiche wie bei "Vadder" :-)
Scheint eine neue Masche zu sein, in die Bedingungen "Anzahlung nach Absprache mit dem Anbieter" oder so ähnlich reinzuschreiben. Ich wette, daß selbstverständlich eine Anzahlung fällig ist - wenn der Wagen erstmal konfiguriert ist.
Bitte nicht vergessen: selbst wenn kein einziger Kunde was bestellt - auch mit deren Adressen und Telefonnummern läßt sich handeln.
Also nochmal: wenn in den Bedingungen nichts steht von wegen "eine Anzahlung wird nicht verlangt", vergeßt es einfach.
~
Zitat:
Original geschrieben von D.C.
Was haltet ihr von diesen Anbietern 😁1. http://www.car-spezial.net/
DC
zu 2.
die selben AGB´s
wie bei den anderen :-))
Fragt doch einfach mal an :-)
Zitat:
zu 2.
die selben AGB´s
wie bei den anderen :-))
Fragt doch einfach mal an :-)
Danke 6er-Alf für Betrachtung der AGBs
Aber wie Du schon sagst - "... Hmmm genauso zweideutig ..." die Sache ist nicht klar.
Zitat:
"Fragt doch einfach mal an :-)"
Kann's mir irgendwie nicht verkneifen, ein bissle blöd zu rufen: "Neuschmidt guck mal, mach mal, erzähl mal "
Noch was lustiges, wie beim Vadder :-))
Information zu Fahrzeugen mit Haltefristen
AIN Autos im Netz KG
Hamburger Str. 11
22083 Hamburg
Germany
Tel : 0800-400 222 15
Fax : 0721-151 242 091
info@a-in.de
www.a-in.de
Sehr geehrter Kaufinteressent,
in einigen unserer Preisveröffentlichungen ist von Haltefristen von 24 Monaten die Rede. Hiermit möchten wir Ihnen die hiermit verbundenen Bedingungen kurz erläutern :
AIN Autos im Netz KG schließt in regelmäßigen Zeitabständen Rahmenverträge mit diversen Fahrzeugherstellern ab. Meist beinhalten diese vertraglichen Vereinbarungen keinerlei Einschränkungen bzw. zusätzliche Bedingungen. Insbesondere jedoch bei den Fahrzeugen, die wir zu unschlagbaren Konditionen ( z. T. bis 30% Ersparnis zur UPE des Herstellers ) von deutschen Markt anbieten, ist es erforderlich, dass ein bestellender Kunde eine Haltefrist ( hier 24 Monate ) einhalten muss ( Fahrzeug bleibt für diesen Zeitraum auf unseren Zulieferer zugelassen ). In der Praxis würde dies wie folgt gehandhabt :
Der Kunde bestellt sein Fahrzeug über unser Unternehmen. Nach Eintreffen des bestellten Fahrzeugs wird dieses auf unseren Zulieferer zugelassen, jedoch nicht bewegt. Nach Anmeldung übernimmt der Kunde das Fahrzeug und erhält bei Bezahlung alle zum Fahrzeug zugehörigen Papiere ( Zulassungsbescheinigung I, Garantiepass ). Die Zulassungsbescheinigung II ( ehemals KFZ- Brief ) verbleibt bei unserem Vorlieferanten. Der einzige Unterschied zum konventionellen Ablauf ist nun, dass der Kunde das Fahrzeug erst nach Ablauf der Haltefrist auf sich ummelden darf.
Die rechtliche Seite ist wie folgt zu betrachten : der jeweilige Kunde ist im Besitz aller KFZ- Papiere inkl. einer
Fahrzeugrechnung, die den ordnungsgemäßen Erwerb des Fahrzeugs bestätigen. Somit ist er ordnungsgemäßer Besitzer des Fahrzeugs, ungeachtet dessen, dass sich die Zulassungsbescheinigung II noch beim Vorlieferanten befindet. Die Einbehaltung der Zulassungsbescheinigung II ist erforderlich, um die frühzeitige Ummeldung auf den jeweiligen Besteller vor Ablauf der 24 Monate zu unterbinden.
Wichtig.
Die KFZ- Steuer und die Versicherung wird vom Vorlieferanten in Rechnung gestellt. Der Gesamtbetrag für KFZ- Steuer und Versicherung ( Vollkasko mit 650 € SB, Teilkasko 150 € SB ) beläuft sich auf 79,00 € monatlich für Benziner- Motorisierungen und 99,00 € für Diesel- Motorisierungen.
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, steht Ihnen unser Team natürlich jederzeit gerne zur Verfügung !