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2 unterschiedliche Tempolimits für eine Fahrtrichtung

Themenstarteram 16. November 2011 um 8:48

Tach Gemeinde,

eine Frage zu folgender Situation:

Baustelle auf einer Autobahn. Tempolimit in der Baustelle 80 km/h. Am Ende der Baustelle wird das Tempolimit mit einem Schild komplett aufgehoben (Schild steht links und rechts der Fahrtrichtung). 2 Meter nach dem Schild kommt eine "dynamische Verkehrsregelanlage" die ein Tempolimit von 120 anzeigt.

Was gilt? Dürfen die Tempolimits so dicht hintereinander stehen?

Würde mich freuen, wenn einer der das wirklich weiß mal was dazu sagen könnte. Vermutungen und "glaube ich" gab es schon von Freunden und Kollegen genug. :-)

Gruß

Beste Antwort im Thema

Da gibt es eigentlich nichts falsch zu interpretieren: Es gilt die Anzeige der Verkehrsregelanlage. Das Schild "Aufhebung aller Streckenverbote" 2 m davor wäre natürlich sinnlos, wenn die Verkehrsregelanlage immer irgendein Tempolimit anzeigt. Sollte diese aber auch einmal nichts anzeigen, würde die Baustellenbegrenzung ohne Aufhebungsschild bis in alle Ewigkeit (bzw. bis zum nächsten anders lautenden Tempobegrenzungs- oder Aufhebungsschild) gelten.

In dem geschilderten Fall hatten die Baustellenschildersteller immerhin genug Grips, das Schild VOR die Regelanlage zu stellen, das habe ich auch schon anders gesehen...

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die "immer eingeschaltet" Fraktion spielt bitte mal durch was passiert wenn 80 per Schild ist und dauerhaft 120 oder sogar dauerhaft aufgehoben per Schilderbrücke.

Und jetzt fällt die Schilderbrücke aus... :D

 

Da ist doch 80 und dann ne "unbegrenzt" per Schild und dann Schilderbrücke viel praktischer.

Da genügt z.b. ein " 80 Ende " Schild und alles wird gut. Das " aufheben aller Streckenverbote " ist und bleibt in diesem Zusammenhang Käse. :p

am 17. November 2011 um 12:17

Die meisten Schilder sind Käse. Das einzige Schild, daß man ruhig öfter aufstellen könnte, ist das "Aufheben aller Streckenverbote"...:D

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Da genügt z.b. ein " 80 Ende " Schild und alles wird gut. Das " aufheben aller Streckenverbote " ist und bleibt in diesem Zusammenhang Käse. :p

80 Aufhebung genügt nicht, da war sicher noch nen LKW Überholverbot. Das muß man auch aufheben.

 

So wie beschrieben ist es doch die beste Lösung.

 

Außerdem wollen die "Schilderbrücke immer an" Vertreter doch gar kein Schild. Da die Schilderbrücke eh immer an ist.

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