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2 unterschiedliche Tempolimits für eine Fahrtrichtung

Themenstarteram 16. November 2011 um 8:48

Tach Gemeinde,

eine Frage zu folgender Situation:

Baustelle auf einer Autobahn. Tempolimit in der Baustelle 80 km/h. Am Ende der Baustelle wird das Tempolimit mit einem Schild komplett aufgehoben (Schild steht links und rechts der Fahrtrichtung). 2 Meter nach dem Schild kommt eine "dynamische Verkehrsregelanlage" die ein Tempolimit von 120 anzeigt.

Was gilt? Dürfen die Tempolimits so dicht hintereinander stehen?

Würde mich freuen, wenn einer der das wirklich weiß mal was dazu sagen könnte. Vermutungen und "glaube ich" gab es schon von Freunden und Kollegen genug. :-)

Gruß

Beste Antwort im Thema

Da gibt es eigentlich nichts falsch zu interpretieren: Es gilt die Anzeige der Verkehrsregelanlage. Das Schild "Aufhebung aller Streckenverbote" 2 m davor wäre natürlich sinnlos, wenn die Verkehrsregelanlage immer irgendein Tempolimit anzeigt. Sollte diese aber auch einmal nichts anzeigen, würde die Baustellenbegrenzung ohne Aufhebungsschild bis in alle Ewigkeit (bzw. bis zum nächsten anders lautenden Tempobegrenzungs- oder Aufhebungsschild) gelten.

In dem geschilderten Fall hatten die Baustellenschildersteller immerhin genug Grips, das Schild VOR die Regelanlage zu stellen, das habe ich auch schon anders gesehen...

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Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Dann noch mal gaaaanz langsam: Zeigt die Anlage immer was an ist das Schild Blödsinn, wenn die jedoch ab und zu aus ist gibt es Programme die ein " Aufhebung aller Streckenverbote " anzeigen.Wenn das da auch nicht der Fall ist ist das Schild natürlich sinnvoll. Also kommt es immer auf den Ort an.

Leider gibt es keine Verpflichtung, dass eine Schilderbrücke immer irgend etwas anzeigen muss. Ich empfinde "dunkle" Schilderbrücken häufig etwas mißverständlich, besonders dann, wenn die eine Schilderbrücke ein Limit anzeigt, die nächste aber dunkel ist. Ist die Brücke kaputt? Wurde das TL in der Zeit zwischen den Brücken aufgehoben? Sinnvoll wäre es, dass immer irgend eine Anzeige vorhanden sein muss, entweder ein TL oder eben die "Aufhebung aller Streckenverbote".

Was machst du denn bei abgedeckten Schildern?

Überlegen was darunter ist und ob das gelten sollte oder ob das Limit von vorher gilt?

 

ausgeschaltete Schilderbrücken sind doch praktisch. War zwischendurch eine Auffahrt bin ich eben genau an dieser aufgefahren und sollte das Limit von vorher noch gelten, dann befinde ich mich im Verbotsirrtum. Denn das Limit kenn ich gar nicht. ;)

am 16. November 2011 um 12:29

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Und was genau ist daran jetzt nicht sinnvoll?

Wäre die Anzeige mal aus würde dort 80 gelten obwohl die Baustelle schon zu Ende ist.

Undi so Fähnchen wie du, würden dann als erstes hier rumjammern, wie blöd die Schildchenaufsteller doch sind.

Am sinnvollsten ist es immer noch die ganzen überflüssigen Schilder gepflegt zu ignorieren. Dann fährt man so, wie es angemessen ist, und kann seine volle Konzentration dem Verkehrsgeschehen widmen...:cool:

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

@zille

Wenn du iwen anderen ansprichst, dann zitiere dafür doch bitte nicht meine Posts. Das schafft nur Verwirrung.

Keine Angst, ich hab schon dich gemeint.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

 

In der Regel zeigen diese Dinger immer was an, jedenfalls bei uns im Pott.Also pauschal geht da auch nichts.Wäe mal interessant zu erfahren, wo das denn war.

Das muss aber ein ganz begrenztes Stückchen "Pott" sein, dass Du befährst oder auch nur zu ganz begrenzten Zeiten. Ich kenne genügend Schilderbrückensituationen in der Region "Ruhrgebiet", die die Lämpchen auf "Aus" hatten.

 

Aber wie @Hannes schon schrieb: Ich empfinde es auch immens blöd, wenn Schilderbrücken ausgeschaltet sind und eine davor war an, gerne auch noch, wenn dazwischen eine Auffahrt war:

  • defekt,
  • gilt das vorherige,
  • schaltet die gerade um, und was gilt denn jetzt (ich darf 120, der Wagen vor mir nur 100?)
  • sind jetzt alle aus oder
  • ist es eigentlich eine  Aufhebung und der Schilderschalter kennt die Rechtslage nicht?

 

Es verbleibt eine reale Rechtsunsicherheit, die sich natürlich nominal aushebeln lässt, in dem man sich an das langsamste Limit halten würde.

 

Gruß

 

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Und was genau ist daran jetzt nicht sinnvoll?

Wäre die Anzeige mal aus würde dort 80 gelten obwohl die Baustelle schon zu Ende ist.

Undi so Fähnchen wie du, würden dann als erstes hier rumjammern, wie blöd die Schildchenaufsteller doch sind.

Am sinnvollsten ist es immer noch die ganzen überflüssigen Schilder gepflegt zu ignorieren. Dann fährt man so, wie es angemessen ist, und kann seine volle Konzentration dem Verkehrsgeschehen widmen...:cool:

So könnte man das machen. Das scheitert bei vielen vermutlich daran, dass sie mit ihrer Freiheit nicht umgehen können.

mfg Zille

bei Schilderbrücken kann ich das auch aushebeln indem ich sage ich bin erst aufgefahren.

Im Gegensatz zu dauerhaften Schildern kann man mir bei Schilderbrücken nichtmal Ortskenntnis vorwerfen - die Dinger sind dazu da sich zu ändern. :D

Es bleibt zwar verboten, aber ich bin im Verbotsirrtum.

 

Einzige Problem wären Zivilfahrzeuge. Aber irgendwas ist ja immer.

Da sich in den letzten Beiträgen seine bedenkliche Tendenz abzeichnet, dass das eigentliche Thema in den Hintergrund rückt, möchte ich frühzeitig die Rückbesinnung auf die ursprüngliche Fragestellung anmahnen. Sinn und Unsinn von Geschwindigkeitslimits werden in einem bestimmten Thread bereits in Extenso diskutiert ebenso wie die Forderung nach absoluter Freiheit des Geistes über jegliche Regel.

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Da sich in den letzten Beiträgen seine bedenkliche Tendenz abzeichnet, dass das eigentliche Thema in den Hintergrund rückt, möchte ich frühzeitig die Rückbesinnung auf die ursprüngliche Fragestellung anmahnen. Sinn und Unsinn von Geschwindigkeitslimits werden in einem bestimmten Thread bereits in Extenso diskutiert ebenso wie die Forderung nach absoluter Freiheit des Geistes über jegliche Regel.

ich kann dir als MOD leider keinen grünen daumen geben, aber alleine für diesen satz hättest du 10 verdient ....

 

thx  ...  you made my day ....

Und wenn auf 1000m 10 mal die zulässige Geschwindigkeit wechselt und ob dies einen Sinn macht oder nicht, so gilt doch das letzte Schild.

Und die netten Damen und Herren in Blau oder Grün die u.U. mit ihrer Laserpistole da irgendwo stehen werden sich sicher nicht dafür interessieren ob jemand nicht "fähig" war das letze Schild zu lesen :D

Das ist Deutschland, da gibt es viele unnötige Schilder :rolleyes:

Ich sagte bereits - in diesem Thread nur zum Thema, daher hab ich mal wieder Beiträge in´s Nirwane verbannt. Mein Auge ruht weiter auf diesem Thread

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