2 Teilkaskoschäden in einem Monat? Könnte die versicherung da ohne weiteres Kündigen?
Hallo zusammen.
Vor ca 2 Wochen wurde ich von einem Steinschlag bzw Autoglas Reparatur und wechsel Menschen angesprochen wegern Steinschlägen in der scheibe usw.
Jedenfalls wollte der meine Daten aufnehmen und bei meiner Versicherung fragen wegen kosten übernahme da ich eiin paar steinschläge in der scheibe habe.
Einer auch noch im sichtbereich somit Reparatur nicht möglich. Aber es scheinen keine tieferen zu sein bei denen es sich risse bilden.
2 oder 3 Tage später hatte es auf der Arbeit dann etwas gestürmt und gehagelt und ich hatte danach 3 kleine Dellen im Dach.
Nachdem ich dann meine Versicherung angerufen hatte wurde jemand von der Dekra raus geschickt mit der sich die Dellen anschaut.
Inzwischen liegt mir dann ein schreiben vor das den schaden auf ca 353 € inklusive Mwst. beziffert.
Minus die Mwst und die SB kommt es dann auf ca 147 € für 3 Dellen im Dach. (ca 3 bis 4 cm groß)
da mich dann auch heute die Person von der Autoglas firma angerufen hatte wegen scheibentausch und das die Versicherung H** den schaden angelegt hätte und eine kostenübernahme ok wäre frage ich mich was die Versicherung dann weiter dazu sagt.
Werden die dann die TK kündigen mit den 2 kleineren schäden innerhalb von einer Woche?
Und wie sieht es allgemein mit den TK schäden aus.
Im Dach wird es bei kleinen Dellen mit rausdrücken und ziehen warscheinlich immer so gemacht. Oder hat man auch das recht sich da mehr machen zu lassen als nur dieses Smart Repair? Ist denn bei einer Werkstatt übehaupt ein preis für 3 Dellen für 350 € realistisch?
Dachhimmel ausbauen und drücken bzw ziehen und was dann noch so gemacht werden muss.
Und wie sieht es mit den Steinschlägen aus.
Zahlt die Versicherung da schon bei einfachen steinschlägen oder zahlen die erst bei wirklichen rissen und starken beschädigungen die die sicht stark einschränken??
Nicht das im nachhinein noch diie Versicherung den schaden ablehnt und ich auf den Kosten für die Scheibe sitzen bleibe.
Beste Antwort im Thema
Obacht mit dem Glasschaden!
Diese Art der Kundengewinnung ist in den seltensten Fällen seriös. Sie ist auch für "echte" Junited Betriebe sehr ungewöhnlich. Von einem seriösen Autoglaser wird man auch nicht auf dem Parkplatz angesprochen.
Außerdem weißt Du doch selbst, ob Deine Scheibe kaputt ist und der Wagen in die Werkstatt muss oder nicht.
Ich würde dem mal ganz schnell absagen und die Versicherung darüber informieren, dass Du den Schaden nicht reparieren lässt und sie die Akte schließen sollen.
Dann passiert Dir auch nichts, wenn Du den Hagelschaden regulieren lässt.
Es wäre übrigens nicht das erste Mal, dass Deine Versicherung in ein paar Wochen trotzdem eine Rechnung für die angebliche Steinschlagreparatur bekommt, denn der Glasspezi hat ja jetzt alle Daten, die er braucht.
Bei sowas bin ich seeeeehr vorsichtig.
12 Antworten
Zunächst mal ist der Versicherer berechtigt, Dich auch nach einen Schaden zu kündigen.
Genau so wie Du der Vertrag kündigen kannst, kann auch der Versicherer den Vertrag kündigen (im Schadenfall, wie auch der Kunde, kann dieser Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Regulierung gekündigt werden).
Ob eine Kündigung des Vertrages durch den Versicherer erfolgt, ist eine andere Sache (Kundenverbindung, Anzahl der anderen Verträge, Versichererwechsel jedes Jahr usw spielen dabei wohl eine Rolle.
Die Schäden werden nicht abgelehnt, sofern diese den jeweiligen Kaskobedingungen mitversichert sind.
Hallo,
Zwei Schäden zur gleichen Zeit hatte ich letztes Jahr auch.
Einmal war es ein Steinschlag im Sichtbereich der Frontscheibe.
und gleichzeitig einen Schaden an der hiteren "Stosstange".
Wurde beides anstandslos von der Versicherung bezahlt.
Einmal war die Vollkasko dafür zuständig und bei der Scheibe die Teilkasko da
Glasschaden.
Beide Versicherungen habe ich ohne Selbstbeteiligung.
Ich wurde auch nicht gekündigt.
Zuoft darf mir so etwas natürlich nicht passieren.
Seelze 01
Zitat:
@Etwas schrieb am 9. Februar 2015 um 19:43:32 Uhr:
...
wegern Steinschlägen in der scheibe usw.
...
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
Nicht jeder Steinschlag führt zu einem Bruchschaden.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 9. Februar 2015 um 19:50:12 Uhr:
Zunächst mal ist der Versicherer berechtigt, Dich auch nach einen Schaden zu kündigen.Genau so wie Du der Vertrag kündigen kannst, kann auch der Versicherer den Vertrag kündigen (im Schadenfall, wie auch der Kunde, kann dieser Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Regulierung gekündigt werden).
Ob eine Kündigung des Vertrages durch den Versicherer erfolgt, ist eine andere Sache (Kundenverbindung, Anzahl der anderen Verträge, Versichererwechsel jedes Jahr usw spielen dabei wohl eine Rolle.
dem ist nicht wirklich vielmehr hinzuzufügen.
Alles andere wäre Kaffeesatzleserei
gruß phaeti
Nur, um den Threadersteller vorzubereiten:
Gerne wird nach solch einem Fall die Höhe der Selbstbeteiligung in dee TK seitens der Versicherung auf - sagen wir mal - 300,- bis 500,- € erhöht.
Zitat:
@Etwas schrieb am 9. Februar 2015 um 19:43:32 Uhr:
... von einem Steinschlag bzw Autoglas Reparatur und wechsel Menschen...
kam der von einer richtigen werkstatt oder war das einer der 'spezialisten' die ihre selbstständigkeit vom arbeitsamt finanziert bekommen und auf baumarktparkplätzen rumlungern?
Zitat:
@Korynaut schrieb am 9. Februar 2015 um 20:52:25 Uhr:
Nur, um den Threadersteller vorzubereiten:
Gerne wird nach solch einem Fall die Höhe der Selbstbeteiligung in dee TK seitens der Versicherung auf - sagen wir mal - 300,- bis 500,- € erhöht.
Das wäre dann eine Vertragssanierung, statt Kdg.
eher sarkastisch und nur aus einem bestimmte Blickwinkel betrachtet kann man auch von Bestandspflege reden :-)
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 9. Februar 2015 um 22:08:40 Uhr:
kam der von einer richtigen werkstatt oder war das einer der 'spezialisten' die ihre selbstständigkeit vom arbeitsamt finanziert bekommen und auf baumarktparkplätzen rumlungern?
Ob diese Person ein richtiger Werkstattmensch war oder vielleicht nur eine Aushilfe die nach schäden ausschau halten soll weiß ich nicht.
Die Nummer über die ich dann angerufen wurde gehört jedenfalls zu einem Autoglaser Betrieb der auch der junited Autoglas angehört.
Ob die da dann auch Eintagsfliegen aufnehmen oder nur wirklich anerkannte Fachbetriebe weiß ich leider nicht.
Allerdings kommt der Betrieb aus ca 70 km entfernung und somit kann ich auf keine erfahrungsberichte aus dem Bekanntenkreis zurückgreifen.
Ansonten habe ich bei der versicherung mit den 3 buchstaben noch Hausrat und Privathaftpflicht. Die Kfz versicherung besteht seitdem ich das auto habe. Das wären im April 3 jahre.
Dannm uss ich mich wohl überraschen lassen was die Versicherung danach sagt. Und allgemein die nächsten tage mal da anrufen ob die was von dem Glaser gehört haben und wirklich eine kostenübernahme stattfindet.
Obacht mit dem Glasschaden!
Diese Art der Kundengewinnung ist in den seltensten Fällen seriös. Sie ist auch für "echte" Junited Betriebe sehr ungewöhnlich. Von einem seriösen Autoglaser wird man auch nicht auf dem Parkplatz angesprochen.
Außerdem weißt Du doch selbst, ob Deine Scheibe kaputt ist und der Wagen in die Werkstatt muss oder nicht.
Ich würde dem mal ganz schnell absagen und die Versicherung darüber informieren, dass Du den Schaden nicht reparieren lässt und sie die Akte schließen sollen.
Dann passiert Dir auch nichts, wenn Du den Hagelschaden regulieren lässt.
Es wäre übrigens nicht das erste Mal, dass Deine Versicherung in ein paar Wochen trotzdem eine Rechnung für die angebliche Steinschlagreparatur bekommt, denn der Glasspezi hat ja jetzt alle Daten, die er braucht.
Bei sowas bin ich seeeeehr vorsichtig.