2 Kostenvoranschläge an Versicherung
Hi, mir ist einer an das Auto gefahren, Lackschaden mit Delle. Jetzt war ich in einer Werkstatt und habe ein Kostenvoranschlag machen lassen und an die gegnerische Versicherung geschickt, hatte dann ein Brief bekommen das der Betrag so akzeptiert wird, Sie bräuchten jetzt noch Fotos und die Originalrechnung. Nun zum Problem....ich bin wieder zur Werkstatt und habe das den so vorgetragen, Antwort: Bilder können wir keine machen und auch nicht versenden, wir haben auch immer schlechte Erfahrung mit Versicherungen gemacht.
Da war ich natürlich bedient!
Bin dann zur einer anderen Werkstatt gefahren und bei denen würde das alles soweit passen aber den ihr Kostenvoranschlag ist um 200-300€ teurer! Meine frage ist kann ich bei der Versicherung anrufen denen die Sachlage Schildern und den teureren Kostenvoranschlag einreichen? Oder stellen die sich dann jetzt quer und ich bin der dumme?
Beste Antwort im Thema
Wieso, die wollen doch noch reparieren, nur sofort ihr Geld und nicht erst mit Abtretungserklärung. Sollte doch kein Problem sein:
a) selbst zwei Fotos machen
b) der Versicherung zusenden und um Vorschusszahlung in Höhe der Rep.-Kosten (ohne MwSt) bitten, unter Hinweis darauf, dass die Werkstatt sich nicht auf Abtretung einlassen möchte und eine andere Werkstatt (die dies würde) glatt 2-300,- € mehr nimmt.
c) Nach Geldeingang die Werkstatt beauftragen, Auto abholen, sofort bezahlen, neues Foto und Rechnung einsenden und die MwSt. nachkassieren. Dazu den Nutzungsausfall für die Rep.-Zeit und 25,- € Kostenpauschale.
Jetzt noch ein Gutachten machen lassen, könnte nach hinten losgehen. Du hast die Schadenhöhe bereits per KVA mitgeteilt und die Vers. hat ihr ok gegeben.
Vom Gefühl her, hat die erste Werkstatt dir den normalen Tarif für Sofortzahler, die andere den für Versicherungen genannt. Da wird oft und leider deutlich mehr genommen, denn es ist dem Kunden ja fast immer egal. Wenn die zweite Werkstatt den Lackschaden nicht selbst behebt, sondern in eine Lackiererei gibt, werden noch Verbringungskosten berechnet und der eigene Gewinn auf die Lackerrechnung aufgeschlagen.

