2.2dti Tank leergefahren - Einspritzpumpe defekt?

Opel Vectra B

Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte mal einen Tipp von den Fachleuten hier und bedanke mich schon einmal.

Bei meinem Vectra 2.2 dti Baujahr 2001 (275000km) war der Tank durchgerostet. In der freien Werkstatt wurde der Tank getauscht und bei der Probefahrt haben sie den Tank leergefahren. Danach haben sie 5l eingefüllt und versucht wieder zu starten. Ich weiß nicht wie lang und wie oft, auf jeden Fall ist er nicht mehr angesprungen und springt nicht mehr an, es kommt kein Diesel mehr an. Der Werkstattchef sagt, die Einspritzpumpe ist hinüber, tut ihm alles sehr leid aber es wäre zu teuer noch zu reparieren.

Kann dabei die Einspritzpumpe einen Schaden erlitten haben? Wenn ja, ist das Auto wohl Schrott? Lohnt es sich den Dieselpartikelfilter, den ich vor 1,5Jahren eingebaut habe, auszubauen und zu verkaufen?

Bevor sie die Probefahrt gemacht haben, haben sie den Tank getauscht, die Bremsleitungen nach hinten erneuert und vorn die Bremsen neu gemacht. Wie wird so etwas reguliert, muss ich das jetzt zahlen oder wenigstens nur anteilig?

… Schade um mein Auto, ich wollte es noch ein wenig fahren…

Danke und Gruß

Marco

20 Antworten

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Du hast genau zwei Möglichkeiten: Streiten oder gleich alles bezahlen. Wenn du streitest kann es sein, dass du dir eine neue Werkstatt suchen musst, wenn du bezahlst, bist gleich der De.. .
Die doofe Ausrede, dass dies oder das übermorgen auch kaputt gehen könnte, kann er sich schenken.

Du kannst ihm das Auto auch schenken, dann kann er mit seinen Neuteilen machen was er will, aber auch dann bist du der Bl..e , da du kein Auto nimmer hast.

Wie du es drehst ist wurscht, es bleibt immer ein Griff in´s Klo. Du musst nur schauen, dass du nicht allzuviel abbekommst.

Ich würde vorschlagen sie kaufen ihn dir ab für 1000€.
Klar hätte die Pumpe irgendwann den Geist aufgegeben
aber der ausschlaggebene . war das trockenfahren.
Das war eindeutig die Werkstatt. Warum mußt du den Defekt
nachweisen? Haben die es versaut oder du?

Dafür gibt es eigentlich die Versicherungen.

Also ganz ehrlich, eine mittlere Frechheit ist das schon und normalerweise müssten die einen Gang kriegen, bis denen Buttermilch aus dem Hintern läuft.

Ist doch erst mal egal, was das Auto noch wert ist, er lief vorher, die haben ihn leergefahren und die Pumpe geschafft (anscheinend) und da sollst Du Dir einen Kopf darum machen?

Sehe ich überhaupt nicht so. Such Dir eine Schiedsstelle oder rechtlichen Beistand.
Wenn die alles von sich weisen wollen.
Oder wie Rentnerwagen sagt, lass Dir einen guten Preis für den Rest machen. Aber einfach den Schrottwert "schenken", ich glaub's ja wohl.

Also wenn das mein Auto wäre, da wäre ich nicht so "nett".

Ich bin durchaus ein Mensch aus dem Leben und Pech gibt's immer. Aber leerfahren und dann ne Pumpe totorgeln ist kein "Pech", sondern Dummheit und die feinen Herren sollen sich mal um eine brauchbare Lösung kümmern und kein "Verschrotten" oder "weggeben".

cheerio

Die Werkstattrechnung für den Tankeinbau mindern oder stornieren bringt doch nichts.

So wie das hier steht ist die ESP durch Leerfahren des Tanks und Startversuche beschädigt worden.
Die Werkstatt ist damit schadensersatzpflichtig (sofern in den AGB nichts anderes steht). Die muss die ESP auf ihre Kosten instand setzen.
Du musst auch nicht nachweisen das die ESP ohne den Zwischenfall noch ewig und drei Tage gelaufen wäre. Die Werkstatt hat, wenn sie aus der Haftung will, nachzuweisen dass die ESP auch ohne ihre Einwirkung, etwa wegen fortgeschrittenen Verschleiß, in Kürze ausgefallen wäre. Hierzu gibt das Statement des Opel-Technikers nichts her. Wie soll der das auch beurteilen können wenn die ESP bereits geschrottet ist.

Würde da einen Anwalt einschalten bevor Du noch nachteilige Kulanzvereinbarungen triffst.

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Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


......

Zitat:

Such Dir eine Schiedsstelle oder rechtlichen Beistand.

Wozu hat denn das Kfz-Handwerk die Schiedsstellen eingerichtet, wenn die Werkstattkunden sie nicht nutzen wollen? Da könnte man sie doch glattweg wieder sang- und klanglos abschaffen!

Wie gesagt, ist die Nutzung für den Werkstattkunden völlig kostenlos und unverbindlich. Man kann also später noch den Rechtsweg einschlagen und ein Kostenrisiko auf sich nehmen.

Nur für die Werkstatt ist der Schiedsspruch bindend, wenn der Kunde ihn annimmt.

Ob die betreffende Werkstatt einer Schiedsstelle angehört muß der TE eben selbst herausfinden (googeln).

Deswgen sagte ich ja "oder".
Ich habe nicht gesagt, er soll keine Schiedsstelle bemühen.

Nur ist das mit Schiedsstellen auch so eine Sache.
Die sind ja teilweise nicht gerade um die Ecke. Wenn ich z.B. sehe, dass wenn das jemandem in Weißenfels/südliches Sachsen-Anhalt passiert und der darf zur Schiedsstelle nach Möckern bei Magdeburg, das sind mal eben 130 km einfache Fahrt.

Oder geht das alles mittlerweile per Fernsprecher oder Netzwerk?

cheerio

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