1er Caddy mit 07er Kennzeichen ???
Hallo,
ich hab zwar diese Frage schon vor ein paar Wochen mal in nem anderem Forum gestellt, aber da konnte mir irgendwie niemand richtig weiterhelfen. Hab folgendes Problem: Ich hab mir nen Caddy Bj. 83 zugelegt und bin grad dabei diesen neu aufzubauen und wollte ihn dann mit meiner 07er Nummer fahren. Doch jetzt macht mir die Versicherung nen Strich durch die Rechnung. Die versichern mir den Caddy nicht auf die 07er, da er von Werk aus LKW-Zulassung hat. LKW geht erst ab 30 Jahren, heisst es. Fährt von euch irgendwer nen Caddy mit 07er und kann mir ne Versicherung sagen, die den Caddy nimmt? Hab schon etliche Versicherungen durch telefoniert, ohne Erfolg. Hab auch schon probiert den Caddy auf PKW umschreiben zu lassen, aber leider auch ohne Erfolg. Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Bin für jeden Tip dankbar!
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Die Rennleitung darf dich mit einer roten 07 jederzeit zum TÜV schicken, um das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit zu begutachten.
In diesem speziellen Fall geht es ja darum, das ein Fahrzeug in Restauration mit dem Kennzeichen bewegt werden soll. Und ein Fahrzeug in Restauration ist in meinen Augen nicht permanent verkehrssicher, da ja unter Umständen schon mal Teile abgebaut, oder nicht funktionstüchtig sind. Ein Fahrzeug was jederzeit eine TÜV Plakette bekäme darf ganz legal mit roter 07 bewegt werden. Egal wie es optisch aussieht.
MFG Kester
Hallo, es ist nicht richtig.
1) Die Rennleitung schickt sicherlich niemanden zum TÜV, sondern höchstens zum technischen Kommissar. Außer dem muss das Fahrzeug dem gültigen Reglement entsprechen. Des weiteren verpflichtet sich jeder Teilnehmer das Einsatzfahrzeug technisch in Ordnung zu halten.
2) Das Aussehen des mit 07-Kennzeichen bewegten Fahrzeug ist nicht ganz unwichtig. Es soll sich angeblich um ein technisches Kulturgut handeln und ein "egal wie" aussehendes Fahrzeug entspricht sicherlich nicht der Voraussetzung. Außer dem durch das "gammelige" Aussehen, negativ aufgefallene Fahrzeuge werden der Zulassungsstelle gemeldet, die wiederum, beauftragt einen kundigen Sachverständigen und das Fahrzeug wird dann gründlich unter die Lupe genommen.
Also soooo einfach ist es nicht.