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195/60 R15 auch nutzbar trotz 195/65 R15 Eintragung?

Themenstarteram 3. Dezember 2012 um 10:52

Hallo. :)

Wollte mal fragen ob wir 195/60er Winterreifen auch draufziehen lassen dürfen trotz ausschließlich 195/65er Eintragung im Fahrzeugschein? :confused:

Der Werkstattleiter hatte dieses uns angeboten obwohl in unseren Papieren nur 195/65 R15 eingetragen sind.

Ist das rechtens oder will er die Reifen vielleicht nur loswerden?

Dazu kommt noch der Sicherheitsaspekt.

Die Reifen kommen auf ein Audi 2.6 T89 Cabrio.

Über eure Hilfe würden wir uns sehr freuen. :)

 

LG vom Rocker. :cool:

Beste Antwort im Thema

Wenn in den Papieren incl. CoC-Papiere diese Größe nicht eingetragen ist darfst Du diese auch nicht fahren.

Außer ABE oder Gutachten zu den Rädern lässt dies ohne Änderung der Fahrzeugpapiere zu.

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Hi,

195/60 ist im vergleich mit 195/65 wirklich eine ziemlich ungänige größe,ich glaube oft sogar teurer als die 195/65.

Wahrscheinlich hat der die mal falsch bestellt und kriegt sie jetzt net los :rolleyes: Man sollte echt meinen in der Werkstatt hätten mehr Ahnung,meinem Vater hat ne VW Werkstatt auch schon falsche Reifendimensonen montiert,die wurden aber anstandslos und vor allem kostenlos getauscht nachedem es monate später beim Tüv aufgefallen ist.

 

Gruß tobias

Themenstarteram 3. Dezember 2012 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

 

Wahrscheinlich hat der die mal falsch bestellt und kriegt sie jetzt net los :rolleyes:

Danke für deinen Beitrag....dieses glauben wir auch.

Dazu kommt noch das der ein wenig patzig wurde....ach..ich lass das jetzt lieber auf sich beruhen. :(

 

LG vom Rocker. :cool:

Sachen gib's...

Ist ja nicht so wild wenn der Abrollumfang nicht mehr passt. Stehen halt falsche Zahlen im Tacho, aber wen interessiert das schon? ;)

Einfach nach Gehör fahren :D

Themenstarteram 3. Dezember 2012 um 13:59

Zitat:

Original geschrieben von bnutzinger

Sachen gib's...

Ist ja nicht so wild wenn der Abrollumfang nicht mehr passt. Stehen halt falsche Zahlen im Tacho, aber wen interessiert das schon? ;)

Einfach nach Gehör fahren :D

Ich klopp mir auf die Schenkel. :D....aber mit einem gewissen Beigeschmack....denn wir stellen uns grad die Frage was denn wohl im Falle eines Unfalls die Polizei dazu wohl sagen würde gesetz dem Fall das diese falsche Rad/Reifenkombi ohnehin nicht freigegeben war....auch im Interesse der KFZ.Versicherung. :rolleyes:

 

LG vom Rocker. :cool:

Es erlischt die Betriebserlaubnis...

...mit allen Folgen daraus...

Der falsche und unzulässige Reifen ist und bleibt eben der FALSCHE UND UNZULÄSSIGE REIFEN...

:rolleyes:

Themenstarteram 3. Dezember 2012 um 16:18

Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid

Es erlischt die Betriebserlaubnis...

...mit allen Folgen daraus...

Der falsche und unzulässige Reifen ist und bleibt eben der FALSCHE UND UNZULÄSSIGE REIFEN...

:rolleyes:

Alles klar....das erklärt alles.

 

LG vom Rocker. :cool:

Themenstarteram 30. Dezember 2012 um 15:25

Einen kleinen Nachtrag habe ich noch zu meiner Story. :)

Nachdem die richtige Reifengröße 195/65 R15 montiert wurde hatte ich nochmal ironischerweise:D nachgefragt bei dem vorgenannten Werkstattmeister, das wenn die 195/60 R15 inklusive der nötigen Eintragung beim TÜV doch noch "vorschriftsmäßig" montiert wären, würde doch der Tacho andere Werte anzeigen, Stichwort: Tachoangleichung.

Darauf meinte der Werkstattmeister das eine gewisse Tachotoleranz sowieso schon mit eingerechnet wäre.:eek:

Aha....das heißt für mich als Laien das man einfach x-beliebige Größen montieren lassen kann trotz erfolgter Eintragung und die Geschwindigkeit wird trotzdem richtig angezeigt respektive die Kilometerleistung? :confused::confused:

Was man alles so zu hören bekommt....:rolleyes:;)

 

LG! :cool:

Naja..., hier geht's um gesetzliche Vorgaben und NICHT um den "Spielraum", den sich der abenteuerliche KFZ-Meister da glaubt, einräumen zu dürfen...

Geht halt nicht...

Themenstarteram 30. Dezember 2012 um 15:35

Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid

Naja..., hier geht's um gesetzliche Vorgaben und NICHT um den "Spielraum", den sich der abenteuerliche KFZ-Meister da glaubt, einräumen zu dürfen...

Geht halt nicht...

Mit "Spielraum" meinte er das ein neuer Reifen mit 8mm Profil heruntergefahren im Laufe seiner Lebensdauer auf sagen wir mal 2mm eine gewisse Tachotoleranz mitbeinhaltet....

....aber doch nicht in diesem vorgenannten Verhältnis des 60-65er Bereiches. :rolleyes:

 

LG! :cool:

Der grundsätzliche Denkfehler bei diesem Reifenspezielisten liegt darin, dass er wohl einen 8mm-Reifen mit 60er Querschnitt mit einem 2mm-65er Querschnitt vergleicht... Aber NICHT daran denk, dass BEIDE Größen um das GLEICHE Maß verschleissen..., dass also dieser Gedanke von Anbeginn an schlicht FALSCH ist...

Was für ein Idiot...:rolleyes:

Themenstarteram 30. Dezember 2012 um 15:43

Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid

Der grundsätzliche Denkfehler bei diesem Reifenspezielisten liegt darin, dass er wohl einen 8mm-Reifen mit 60er Querschnitt mit einem 2mm-65er Querschnitt vergleicht... Aber NICHT daran denk, dass BEIDE Größen um das GLEICHE Maß verschleissen..., dass also dieser Gedanke von Anbeginn an schlicht FALSCH ist...

Was für ein Idiot...:rolleyes:

Wie recht du hast. :)

Zum Jahresende wollte ich nochmal diese schmunzelnde Anekdote loswerden....

....es gibt ja noch andere Werkstätten.

 

LG vom Rocker! :cool:

am 30. Dezember 2012 um 15:43

Die reifenumfang diferenz zwischen 195/65 und 195/60 beträgt - 3,1 %.

erlaubt sind vom Tüv abweichung BIS zu 2%. +/-

Für großere Abweichung muss eine unbedenkligheits erklärung des Herstellers und muss eventuel eine Tacho Justierung vorgenohmen werden.

Themenstarteram 30. Dezember 2012 um 15:47

Es gibt so ein ähnliches Thema bezüglich Abweichung.

 

LG! :cool:

Zitat:

Original geschrieben von iann1143

Die reifenumfang diferenz zwischen 195/65 und 195/60 beträgt - 3,1 %.

erlaubt sind vom Tüv abweichung BIS zu 2%. +/-

Für großere Abweichung muss eine unbedenkligheits erklärung des Herstellers und muss eventuel eine Tacho Justierung vorgenohmen werden.

Bei der Geschwindigkeitsanzeige

is´nix mit +/-

nur +

>http://www.maxrev.de/...messer-abrollumfang-2-4-oder-7-t187699.htm?...

am 30. Dezember 2012 um 16:12

hast du recht hatte ich nicht mehr im kopf.

Und auch das -1,5 und + 2,5 abweichung.

Über +2,5 muss auch die unbedenkligheits erklärung des Herstellers

über die Bremsanlage vorliegen .

 

Der TÜV in Hessen sieht ungern abweichung über +-2% mit bezug auf der ABS/ESP regelung .

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