185/55/14 auf 6,5 J ohne bördeln?

VW Derby 86

Moin!

die Suche spuckt leider nix aus, deshalb frag ich nochmal nach.
Mir wurden grad recht gängige Alufelgen vermacht. So wie's aussieht sind es 6,5 x14...keine ungewöhnliche ET. Die wurden auf nem alten Clio gefahren.
Ich würde die Teile gern auf meinen kleinen Polo stecken und überleg nun ob ich die Reifengrösse im Betreff ohne bördeln fahren kann. Der Polo ist nicht tiefer. Rad+Reifen Kombination sollte ich ja eingetragen bekommen, oder? Die 185/55/14 sind preislich gesehen für mich noch die vernünftigste Entscheidung.
Könnt ihr mir ein paar Infos geben?

Vielen Dank! :-)

gogo gadjettophon

19 Antworten

also der G40 hat im sommer irgendwas mit 175 eingetragen auf ner 5 1/2er felge... in den kleineren modellen normal 145 bzw 155

also im So wirds gemacht steht drinne:
felgen 4 1/2 x 13 ET 45 (Leichtmetallfelge), 4 1/2 x 13 ET 38 (Stahlfelge) und 5 1/2 x1 13 ET 38 (Leichtmetall und stahlfelgen) als standard felgen.

als reifengrösen sind angegeben beim steili
135/80 R13 auf 4 1/2
145/80 R13 auf 4 1/2
155/70 R13 auf 4 1/2

beim Coupe & Derby:
145/80 R13 auf 4 1/2
155/70 R13 auf 4 1/2
165/65 R13 auf 5 1/2
175/60 R13 auf 5 1/2

mit der neuen EU regelung darfste aber meines wissens jede dieser größen auf jedem 86c fahren bin mir da aber net 100%ig sicher

so jetzt aber zurück zum thema ging ja um 14" und freigängigkeit

thema weicht ein bischen ab :-)

wollte nur noch wissen ob mir jemand sagen kann ob ich Probleme beim eintragen der 185/55/14 bekommen könnte oder ob das geht? hab keine Lust auf Diskussion mit'm TÜV. Das die Dinger unters Blech passen glaub ich euch und es sieht ja auch gängig aus ...Wie gesagt, ist ja keine Monsterfelge und der kleine Polo ist auch nicht tiefer.
Soweit ich weiss ist ja nun aber die Grösse nicht wirklich vorgesehen für den 86C? Noch dazu ohne ABE...oder anders...zwar mit ABE in der aber nur der 6N aufgeführt ist mit der Rad/Reifenkombi.

Ich werds einfach riskieren...Reifen drauf, zum TÜV und dumm gestellt. Erinnere mich das es so damals fast immer funktionierte :-)

gadjetto

also über ne §21 dürfte des kein problem sein wenn alles freigängig iss... der schaut sich des an fährt auf die klötzchen kuckt das nix schleift und gibt sein OK (das wäre der idealfall) was des einzigste problem sein könnte iss der abrollumfang... net das ne tachoangleichung brauchst

Tachoabweichung zur Originalbereifung beträgt laut so'nem Onlinerechner keine 3%.
Das sollte doch noch im Rahmen liegen denk ich. Dachte gelesen zu haben bei 7% rum wärs kritisch. Sorry aber was besagt §21 ??

Ähnliche Themen

3% sollte noch im rahmen sein... §21 ist ne sogenannte einzelabnahme iss etwas teurer als ne normale abnahme aber im großen und ganzen au nix anderes...

Deine Antwort
Ähnliche Themen