183 Tage Regelung in Spanien
Mein Hallo in die Runde
Kann mir mit meinen Problem einer von euch weiterhelfen?
Möchte mit dem WOMO für 183 Tage am Stück mich in Spanien aufhalten.
Geht es mit dem WOMO? Oder muss ich etwas Festes mieten?
Muss es in Spanien angemeldet werden?
Was ist mit der Krankenversicherung?
Wie ist es dann mit der Lohn/Einkommenssteuer?
Hat jemand einen guten Platz zu empfehlen?
Bin für alle Hinweise sehr dankbar , natürlich auch für alle Erfahrungsberichte
Danke für eure Hilfe
ToyotaRaV5
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@unpaved schrieb am 12. November 2016 um 16:52:33 Uhr:
Mit dem Unimog würde ich sicher nicht in Spanien bleiben, sondern schnellstens mit der Fähre nach Marokko, zwecks artgerechter Haltung. Das wäre doch auf einem Dauercampingplatz völlig fehl plaziert.Bernhard
Hallo
Ich will ja auch nicht nach Spanien, obwohl es dort schöne Ecken gibt.
Marokko ist nicht schlecht für die artgerechte Haltung hat aben mittlerweile auch schon zu viel Asphalt und auch viel Weissware. Da bleibt nur noch der Süden nahe der Algerischen Grenze, war ich aber schon.
Werden nächstes Jahr mal nach Rumänien fahren, leider ist immer noch die Arbeiterei im Weg für einen längeren Aufenthalt, da stellt sich das Problem des TS erstmal nicht.
Mal ein Bild mit dem Vorgänger Unimog aus Tunesien.
Andreas
37 Antworten
Ich denke in ganz Europa, zumindest EU gilt der Grundsatz, „nicht ich muss meine Unschuld beweisen, sondern ein Anderer, der Staat meine Schuld”.
Als Rentner und wer hat schon sonst so viel Zeit habe ich wahrscheinlich keine Einkünfte im Ausland, werde also auch dort nicht steuerpflichtig, zumindest wenn ich nur „bummeln und campen” will.
Wenn das Auto in Deutschland zugelassen ist, warum sollte ich dann in Spanien Steuern dafür zahlen?
Taxler, versuch es nicht. Du kannst oder willst es nicht kapieren. Das macht doch nichts, so lange andere nicht darauf reinfallen.
Google mal den Unterschied zwischen "Schuld" und "EU-Steuerrecht". Ist aber gaaaanz schwierig zu verstehen.
OT hier finito.
Portugal z B hat das Napoleonische Recht. Der Staat in Form eines Beamten sagt: Du bist schuld.
Und du hast das Vergnügen, dem Staat deine Unschuld zu beweisen.
Sei also etwas vorsichtig mit solchen Pauschalaussagen.
Der Themenstarter hat nur von einem längeren Aufenthalt in Spanien gesprochen und nicht dass er dort auch arbeiten will, sollte das doch der Fall sein gilt die 183 Tage Regelung natürlich.
So weit ich das nachvollziehen kann betrifft das nur Leute die in einem anderen Land arbeiten, oder sonst Geld verdienen die müssen das in der Regel dort versteuern wo es verdient wird und dann spielt auch die Aufenthaltsdauer eine Rolle.
Das gilt also nur für Arbeitnehmer und Selbstständige, aber nicht z.B. für Rentner oder überhaupt Leute die nicht zum Geldverdienen in`s Ausland gehen.
Für Dauerurlauber die absolut nur Langzeiturlaub machen kann ich nichts über eine solche Regel in der EU finden. Was das Auto betrifft muss das natürlich sofern es in D zugelassen ist rechtzeitig zum TÜV nach Deutschland, ansonsten auch hier keine andere Regel zu finden.
In anderen Ländern, z.B. Türkei, oder Thailand muss man das Land nach einer bestimmten Zeit offiziell verlassen und sei es nur mal kurz über die nächste Grenze das gilt aber nicht innerhalb der EU
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Findest du irgendwas drüber? Also ich nicht nur was Arbeitende und Verdienende betrifft, sonst nichts.
Schau dir noch mal den Link an und klick auch mal die anderen Themen dort an:
http://europa.eu/.../index_de.htm
@TE (wenn du nicht längst voller Grauen das Weite gesucht hast):
Zum Einstieg:
http://www.steuerverbund.de/.../
http://www.enterspain.com/?Arbeiten-in-Spanien/Steuer-IRPF
(letzter Satz Abschnitt 1. !!!).
Jemand gab den Tipp, sich bei einem Steuerkenner zu erkundigen. Guter Tipp. Das Finanzamt Neubrandenburg ist für all dieses Fragen zuständig und kompetent.
http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/
Ab 183 Tagen Aufenthalt im Ausland wird Wohnsitz angenommen.
Die Frage des Erwischtwerdens muss hier nicht diskutiert werden - das macht jeder mit sich selbst aus.