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183 Tage Regelung in Spanien

Themenstarteram 11. November 2016 um 20:12

Mein Hallo in die Runde

Kann mir mit meinen Problem einer von euch weiterhelfen?

Möchte mit dem WOMO für 183 Tage am Stück mich in Spanien aufhalten.

Geht es mit dem WOMO? Oder muss ich etwas Festes mieten?

Muss es in Spanien angemeldet werden?

Was ist mit der Krankenversicherung?

Wie ist es dann mit der Lohn/Einkommenssteuer?

Hat jemand einen guten Platz zu empfehlen?

Bin für alle Hinweise sehr dankbar , natürlich auch für alle Erfahrungsberichte

Danke für eure Hilfe

ToyotaRaV5

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@unpaved schrieb am 12. November 2016 um 16:52:33 Uhr:

Mit dem Unimog würde ich sicher nicht in Spanien bleiben, sondern schnellstens mit der Fähre nach Marokko, zwecks artgerechter Haltung. Das wäre doch auf einem Dauercampingplatz völlig fehl plaziert.

Bernhard

Hallo

Ich will ja auch nicht nach Spanien, obwohl es dort schöne Ecken gibt.

Marokko ist nicht schlecht für die artgerechte Haltung hat aben mittlerweile auch schon zu viel Asphalt und auch viel Weissware. Da bleibt nur noch der Süden nahe der Algerischen Grenze, war ich aber schon.

Werden nächstes Jahr mal nach Rumänien fahren, leider ist immer noch die Arbeiterei im Weg für einen längeren Aufenthalt, da stellt sich das Problem des TS erstmal nicht.

Mal ein Bild mit dem Vorgänger Unimog aus Tunesien.

Andreas

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http://europa.eu/.../index_de.htm

Es gelten sechs Monate und daher kommt es drauf an, wann das sein soll.

Z. B. vom 01.07.2017, 12 Uhr bis 31.12.2017, 12 Uhr wären es genau 183 Tage.

Allerdings ist mir schleierhaft, warum es unbedingt 183 Tage sein müssen und nicht maximal sechs Monate.

Themenstarteram 11. November 2016 um 20:32

Hallo habe mal etwas vernommen , dass, wenn mehr als 183 Tage im Jahr sich an einen anderen Ort aufhält man dort auch Steuerpflichtig wird und somit nicht mehr der deutschen Steuer unterligt

Vielleicht hilft dir der Link auch bei der Fragestellung, wobei ich stark vermute, dass du dazu deinen Hauptwohnsitz dorthin verlagern müsstest.

Ich denke, dass du einen Steuerberater mit deinem speziellen Fall konfrontieren solltest.

Krankenversicherung: Wenn du dich nicht auf deine sicher Vorhandene (gesetzl. oder privat) allein verlassen möchtest: Auslandskrankenversicherungen sind nicht teuer, decken aber nur bis max. so 60 Tage (oft weniger) ab. Darüber hinaus wird es dann richtig teuer. Ggf. auch Vorerkrankungen und Altersbegrenzungen beachten.

Gleich vorweg ich weiß es nicht finde das Thema aber interessant besonders im Hinblick darauf, dass ich vielleicht auch mal in die Situation komme.

Nur wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, dass es da evtl Probleme geben kann.

Also bei Steuern usw denke ich auch es kommt auf den Hauptwohnsitz an und der wird ja wahrscheinlich in D erhalten bleiben egal wie lange der „Urlaub” dauert.

Auch der Aufenthalt selbst dürfte innerhalb der EU kein Problem sein.

Bei der Krankenkasse hätte ich evtl auch Bedenken, doch der muss man ja im Notfall nicht auf die Nase binden wie lang man sich schon im Ausland aufhält. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung würde ich in jedem Fall empfehlen und die wird meistens für ein Jahr abgeschlossen.

Doch vielleicht haben wir ja einen Experten der das genau weiß.

Ansonsten glaube ich gilt da eher der Spruch: „Wer viel fragt geht viel irr” ;-)

am 12. November 2016 um 8:22

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 12. November 2016 um 07:13:57 Uhr:

 

Bei der Krankenkasse hätte ich evtl auch Bedenken, doch der muss man ja im Notfall nicht auf die Nase binden wie lang man sich schon im Ausland aufhält. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung würde ich in jedem Fall empfehlen und die wird meistens für ein Jahr abgeschlossen.

Dazu wurde zuvor ja schon Richtiges gesagt. Im Schadensfall sind die Daten anzugeben. Falsche Angaben sind Versicherungsbetrug - dazu mag ich hier nicht wie oben raten. So ein Betrug muss auch nicht immer klappen und kann dann auch - neben der Verfolgung als Straftat - finanziell bei einer großen Sache böse enden. Bei Verdacht und größeren Beträgen werden in der Regel Nachweise verlangt (Tankrechnungen, Abbuchungen Kreditkarte etc.; ggf. Entbindung Schweigepflicht Ärzte bei Verdacht auf verschwiegenen Vorerkrankungen). Jahresversicherungen sind alles andere als die Regel (Standard ca. 45 Tage) und recht teuer. Es gibt zahlreiche Portale (auch vergleichende wie dieses zum Beispiel), wo du dich dazu schlau machen kannst.

Platzempfehlungen: Es gibt in Spanien grob ab Valencia viele Campingplätze, die sich im Winter zu 100% auf überwinternde Rentner eingestellt haben - so manche mit dem vollen Programm mit beheiztem Schwimmbad bis zum Arzt am Platz. Auch dafür gibt es hervorragende Campingführerportale (ADAC, ACSI, camping.info und andere), in welchen du entsprechende Filter setzen kannst (Zeitraum, Region, persönliche Anforderungen). Manche mit Stammpublikum, das sich seit Jahren kennt und wenige, auf denen man dem entfliehen kann. Wir kennen zum Glück ein paar von den Letzteren.

Zur Steuersache: Bevor du einen Steuerberater bezahlst, kannst du versuchen, dir in einem Camperforum Rat zu holen. In dem wohl größten deutschsprachigen Forum tummeln sich zahlreiche Spanienüberwinterer. Google mal zum Beispiel mit "forum coelius".

Die üblichen Auslanskrankenversicherungen z. B. in Schutzbriefen sind zeitlich beschränkt, oft gibt es Altersgrenzen. Du muss man vorher ganz genau das Kleingedruckte lesen. Vergleichsportale wurden oben schon verlinkt.

Oft wird von der Zusatzversicherung nur eine Minimalversorgung übernommen und der Kunde muss erst mal selber zahlen und kann danach mit der Versicherung abrechnen.

In manchen Ländern verlangt die Polizei oder das Einwohnermeldeamt auch eine Anmeldung. Campingplätze erledigen das dann gleich mit, aber für längere Aufenthalte gelten möglicherweise Sonderregeln. Mit geringer Mühe kann daher eine KV die Verweildauer leicht erfahren.

Wenn man alles ganz legal machen will, muss das Fahrzeug jedenfalls innerhalb der Frist einmal über eine Landesgrenze bewegt werden. Bei einem Wohnmobil, dessen Zweck ja eigentlich nicht Dauercamping ist, sollte das möglich sein. Wenn ein Wohnwagen für Dauercamping irgendwo abgestellt und in Deutschland abgemeldet werden soll, muss dafür je nach Landesregeln möglicherweise auch Zoll oder Steuer bezahlt werden.

am 12. November 2016 um 9:24

Zitat:

@unpaved schrieb am 12. November 2016 um 10:10:57 Uhr:

Bei einem Wohnmobil, dessen Zweck ja eigentlich nicht Dauercamping ist, sollte das möglich sein.

Eben mal 5.000 km von Andalusien nach Deutschland und zurück (warum das mit Wohnmobil einfacher sein soll als mit Wohnwagen ?????????????): Da nehme mal denn Taschenrechner und schau, ob da nicht eine Langzeitversicherung günstiger kommt. Ich kenne das Ergebnis ohne Taschenrechner und käme nicht auf die Idee.

Wieso nach Deutschland zurück? Es reicht doch ein Ausflug nach Portugal, Frankreich oder Andorra? Schwupps, war man in einem anderen Land der EU und hat wieder 6 Monate legalen Aufenthalt vor sich.

Aus dem Link von Oetteken, 2. Beitrag des Fadens:

"Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Ihrem Heimatland beibehalten, aber sich weniger als 6 Monate in einem anderen EU-Land aufhalten, brauchen Sie Ihr Auto dort nicht anzumelden und auch keine Zulassungssteuern dafür zu bezahlen."

Da steht nicht, dass man mit dem Fahrzeug in das Land seines Wohnsitzes zurück muss.

Vor dem Tippen auf dem Taschenrechner oder auf einer Computertastatur hilft es, erst mal nachzudenken.

Zitat:

@unpaved schrieb am 12. November 2016 um 10:42:57 Uhr:

Vor dem Tippen auf dem Taschenrechner oder auf einer Computertastatur hilft es, erst mal nachzudenken.

Das ist wohl wahr, wie man lesen kann.

Zitat:

Mit geringer Mühe kann daher eine KV die Verweildauer leicht erfahren... Wenn man alles ganz legal machen will, muss das Fahrzeug jedenfalls innerhalb der Frist einmal über eine Landesgrenze bewegt werden.

Bei den Auslandskrankenversicherungen (davon schrieb der Ungepflasterte und darauf bezog ich mich) muss die Landesgrenze des Hauptwohnsitzes (in den hier betrachteten Fällen also die deutsche) gequert werden. Danach beginnt ein neuer "Auslandsaufenthalt" (Portugal ist - von Deutschland aus betrachtet - Ausland). Der zwischenzeitliche Umzug nach Portugal ist zwar umständlich, aber natürlich machbar. Deshalb vergebe ich nur 9 von 10 Punkten für diesen Tipp.

Dann will ich mal eine ganz neue Empfehlung aussprechen: Sich an den Quellen informieren. In diesem Falle zum Beispiel die AGB para 5 Seite 4 irgendeiner Auslandskrankenversicherung (sind in dem Punkt alle gleich). Wichtiger Begriff "Auslandsaufenthalt"; nicht Portugal, Spanien oder Japan.

Meistens irre ich mich ja und freue mich daher über eine belegte (!!!) Richtigstellung.

Hallo

Bei 6 Monaten Aufenthalt kann man ja auch mal schnell nach D fliegen und schwupp hat man die Grenze überquert.

In Zeiten wo fliegen billig ist kostet der Ausflug grad mal 200-300 €

Mit dem Auto würde ich einfach einen Ausflug nach Portugal oder Marokko machen.

Ich will ja auch was sehen vom Land und drum herum, sonst brauch ich kein Womo.

Andreas

@situ

mancher will den jeweiligen Bezug nicht finden, auch wenn er eigentlich klar auf der Hand liegt.

Nachdem wir uns jetzt einig sind, was die Überquerung der Landesgrenzen mit dem Fahrzeug angeht, wenden wir uns den Personen zu.

Andreas hat es ja schon geschrieben, Flüge müssen nicht teuer sein. Ich habe gerade mal nachgeschaut, Hin- und Rückflug zwischen Deutschland und Spanien gibt es je nach Zeit und Ort schon unter 30€ pro Person. Für 50 bis 100€ wird man meist auch kurzfristiger etwas finden. Da weiß ich nicht, was das Problem sein könnte, abgesehen vielleicht von extremer Flugangst.

Hallo

Kann man nicht mit dem Schiff nach Malle fahren?

Gilt doch als 17. Bundesland.

Der war jetzt Off Topic!!!!!

Andreas

Mit dem Unimog würde ich sicher nicht in Spanien bleiben, sondern schnellstens mit der Fähre nach Marokko, zwecks artgerechter Haltung. Das wäre doch auf einem Dauercampingplatz völlig fehl plaziert.

Bernhard

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