183 Tage Regelung in Spanien
Mein Hallo in die Runde
Kann mir mit meinen Problem einer von euch weiterhelfen?
Möchte mit dem WOMO für 183 Tage am Stück mich in Spanien aufhalten.
Geht es mit dem WOMO? Oder muss ich etwas Festes mieten?
Muss es in Spanien angemeldet werden?
Was ist mit der Krankenversicherung?
Wie ist es dann mit der Lohn/Einkommenssteuer?
Hat jemand einen guten Platz zu empfehlen?
Bin für alle Hinweise sehr dankbar , natürlich auch für alle Erfahrungsberichte
Danke für eure Hilfe
ToyotaRaV5
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@unpaved schrieb am 12. November 2016 um 16:52:33 Uhr:
Mit dem Unimog würde ich sicher nicht in Spanien bleiben, sondern schnellstens mit der Fähre nach Marokko, zwecks artgerechter Haltung. Das wäre doch auf einem Dauercampingplatz völlig fehl plaziert.Bernhard
Hallo
Ich will ja auch nicht nach Spanien, obwohl es dort schöne Ecken gibt.
Marokko ist nicht schlecht für die artgerechte Haltung hat aben mittlerweile auch schon zu viel Asphalt und auch viel Weissware. Da bleibt nur noch der Süden nahe der Algerischen Grenze, war ich aber schon.
Werden nächstes Jahr mal nach Rumänien fahren, leider ist immer noch die Arbeiterei im Weg für einen längeren Aufenthalt, da stellt sich das Problem des TS erstmal nicht.
Mal ein Bild mit dem Vorgänger Unimog aus Tunesien.
Andreas
37 Antworten
Ich war bisher der Meinung wir hätten innerhalb der EU Freizügigkeit, Reisefreiheit und Niederlassungsfreiheit.
Also ich hätte mir bisher keinen Kopf gemacht, wenn ich mal 1 Jahr ohne Unterbrechungen in einem anderen EU-Land verbringe.
Vielleicht ist es manchmal einfach besser sich keinen Kopf zu machen. ;-)
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 12. November 2016 um 19:20:43 Uhr:
Ich war bisher der Meinung wir hätten innerhalb der EU Freizügigkeit, Reisefreiheit und Niederlassungsfreiheit.
Behalte diese Meinung, denn sie ist richtig.
"Steuerfreiheit" hast du ja nicht aufgeführt - die gibt es nämlich nicht. Aber Regelungen, wie die Steuerpflicht zu bedienen ist. Und unbegrenzte, kostenlose Gesundheitsfürsorge gibt es auch nicht. Aber Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung öffentlicher Gesundheitsfürsorge-Regelungen für die, welche Mitglied sind.
Also nicht so arg lang Nachdenken, einfach machen wird Alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. ;-)
Was die Steuern betrifft die werden so lange in Deutschland bezahlt wie ich da meinen festen Wohnsitz habe, ist doch klar.
@ Taxler
Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass du als Patient bei Arzt-, Apotheken-, und Krankenhauskosten im EU Ausland in der Regel in Vorleistung gehst, auch wenn du in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung bist.
Wenn du deinen Wohnsitz in ein anderes EU Land verlagerst, ist es bei der Pflegeversicherung noch viel übler. Es werden dann von deiner deutschen Pflege-Zwangsversicherung nur die Leistungen bezahlt, die von der Pflegeversicherung deines neuen Heimatlandes auch übernommen würden, wenn du dort gearbeitet und gezahlt hättest. Das ist deutlich unter den Ansprüchen in Deutschland.
Die Begründung dafür ist vermutlich, dass du als Pflegebedürftiger in Niedriglohnländer wie Rumänien, Polen Bulgarien, Ungarn, .... mit Zahlungen nach deutschen Pflegestufen bestens und sehr viel länger dank optimaler und individueller Betreuung rund um die Uhr leben könntest, während diese Zahlungen in Deutschland nicht mal reichen, um die Pflegekosten in einem Heim zu decken, so dass deine Angehörigen noch zuzahlen müssen und du trotzdem keine optimale Pflege bekommst, so dass du nicht länger lebst als unbedingt nötig.
Um das mit Zahlen zu verdeutlichen:
Pflegekosten bei Stufe 3 liegen in D zwischen 2500 und über 3000€. Die Versicherung zahlt davon rund 1600€, den Rest zahlen die Angehörigen. Oder der Staat bei Bedürftigkeit, nachdem alles Vermögen, Haus und Ersparnisse aufgebraucht sind.
In einem Land mit einem Lohnniveau von 200 bis 500€ für ausgebildetes Fachpersonal könnte man sich dafür individuelle Rund-um-die-Uhr Betreuung leisten, statt einer von einem Dutzend oder mehr Patienten pro Pflegekraft in einer Pflegeeinrichtung zu sein.
Bernhard
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Zitat:
@Taxler222 schrieb am 12. November 2016 um 19:52:50 Uhr:
Also nicht so arg lang Nachdenken, einfach machen wird Alles nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird
sprach der Camper, nachdem man ihn vom Baum gekratzt, ein Bein notamutiert und das Krankenhaus die Rechnung geschrieben hatte. Lass ich eben mein Haus pfänden (falls er eins hat).
Hast natürlich vollkommen Recht - passiert ja tatsächlich nicht allen. No risk - no fun. Ansonsten gilt: Vordenkern ist häufig besser als Nachdenken.
Die KFz-Steuer zahlst du - ab einer bestimmten Frist - nicht an deinem Hauptwohnsitz, sondern dort, wo das Fahrzeug benutzt wird. Ist doch klar.
Die KFZ-Steuer zahle ich da wo das Fahrzeug angemeldet ist, war schon immer so.
Im Übrigen, wenn ich nur immer daran denke was alles passieren könnte, bleib ich zu Hause und sperr mich in mein Zimmer ein, immer in der Hoffnung, dass mir die Decke nicht auf den Kopf fällt. ;-)
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 13. November 2016 um 07:03:47 Uhr:
.......
Im Übrigen, wenn ich nur immer daran denke was alles passieren könnte, bleib ich zu Hause und sperr mich in mein Zimmer ein, immer in der Hoffnung, dass mir die Decke nicht auf den Kopf fällt. ;-)
Sich vorher umfassend informieren, ist aber schon sehr sinnvoll, oder?
Ergänzung: Rechtliche und sachliche Auskünfte in Foren sind nur unter Vorbehalt glaubwürdig. Man sollte immer noch mindestens eine zweite Meinung einholen und sich vor Entscheidungen auch dort kundig machen, wo die jeweils gültigen Regeln veröffentlicht sind.
Bei der Suche danach können die Beiträge in Foren extrem hilfreich sein.
Bernhard
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 13. November 2016 um 07:03:47 Uhr:
Die KFZ-Steuer zahle ich da wo das Fahrzeug angemeldet ist, war schon immer
Versuch doch einfach mal was zu schreiben, was nicht falsch ist. Ich nehme mal an, du findest es cool, ein bisschen trollig zu schreiben.
Hier geht es um einen Aufenthalt im Ausland länger als 6 Monate. Und dazu gibt es steuerliche Regeln auch für das KFz. Ob das schon immer so war, ist mir nicht bekannt, aber auch nur für Historiker interessant.
Zitat:
@unpaved schrieb am 12. November 2016 um 16:52:33 Uhr:
Mit dem Unimog würde ich sicher nicht in Spanien bleiben, sondern schnellstens mit der Fähre nach Marokko, zwecks artgerechter Haltung. Das wäre doch auf einem Dauercampingplatz völlig fehl plaziert.Bernhard
Hallo
Ich will ja auch nicht nach Spanien, obwohl es dort schöne Ecken gibt.
Marokko ist nicht schlecht für die artgerechte Haltung hat aben mittlerweile auch schon zu viel Asphalt und auch viel Weissware. Da bleibt nur noch der Süden nahe der Algerischen Grenze, war ich aber schon.
Werden nächstes Jahr mal nach Rumänien fahren, leider ist immer noch die Arbeiterei im Weg für einen längeren Aufenthalt, da stellt sich das Problem des TS erstmal nicht.
Mal ein Bild mit dem Vorgänger Unimog aus Tunesien.
Andreas
Vorab:
Entschuldigung fürs Off Topic. Aber ich vermute, die Ausgangsfrage ist so weit geklärt, wie in einem Forum möglich.
Nach vielen Touren durch USA und Australien waren Reisen in die arabischen Länder immer ein Traum von uns, den wir nach Erreichen des Rentenalters angehen wollten. Leider sind die Umstände derzeit nicht mehr so wirklich toll für 4x4 Reisen rund ums südliche und östliche Mittelmeer. Aber Marokko ist ja noch weitgehend sicher und das haben wir für 2018 endlich auf der Liste.
Rumänien ist ein tolles Land mit extremen sozialen Unterschieden. Aber die Menschen dort sind trotz allem super freundlich und hilfsbereit. Außerhalb der ganz großen Städte oder der erkennbar problematischen Stadtviertel oder suspekter Dörfer haben wir uns immer sehr sicher und willkommen gefühlt. Allerdings spricht meine Frau ein wenig die Sprache, weil sie dort seit 1991 immer wieder für den Malteser Hilfsdienst unterwegs war und weil unser Tierschutzverein dort zusammen mit dem rumänischen Verein GATE OF LIFE das Tierschutzzentrum Animal Protection Centre Ditr?u aufgebaut hat und unterstützt. www.Karpatenstreuner.de
Auch jetzt noch kann man in den meisten Regionen problemlos irgendwo von der Straße abbiegen und sich hinter den Büschen ein paar hundert Meter neben der Straße einen Übernachtungsplatz suchen, eventuell sogar ein Feuerchen machen. Auch sind tolle Touren auf einsamen Wald- und Gebirgspfaden möglich, wobei es jedoch immer mehr Absperrungen gibt. Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, dass am späten Nachmittag oder am nächsten Morgen eine Schaf- oder Ziegenherde um den Camper herum getrieben wird oder dass an geeigneten Stellen am Wochenende richtig viel Betrieb ist.
Für Reisende, die Campingplätze bevorzugen, gibt es ein Netz von kleineren Campingplätzen, die oft von Niederländern inspiriert oder aufgebaut wurden und die auch westeuropäische Ansprüche nach sauberen Sanitäranlagen erfüllen.
Bernhard
Zitat:
Hier geht es um einen Aufenthalt im Ausland länger als 6 Monate. Und dazu gibt es steuerliche Regeln auch für das KFz. Ob das schon immer so war, ist mir nicht bekannt, aber auch nur für Historiker interessant.
Keine Ahnung wie du das machst, bei uns werden die KFZ-Steuern 1 x jährlich vom Konto abgebucht ganz automatisch und kein Finanzamt dieser Welt interessiert sich dafür ob ich gerade in Timbuktu, oder Spanien, oder Deutschland rumfahre. Wahrscheinlich wird mich auch in Spanien kein Polizist alle halbe Jahre aufhalten und mich fragen wie lang ich schon in Spanien bin.
Nachdem ich zumindest sowieso niemals mit einem Camper länger als ein paar Wochen am selben Platz bleiben würde, denn in dem Fall bräuchte ich keinen Camper sondern eine Wohnung weiß auch kein Mensch wie lang ich schon in dem Land bin.
Im Übrigen würde sich auch im Fall eines deutlich längeren Aufenthalts an einem Ort wohl kaum irgendwer dafür interessieren. Nachdem es in der EU auch keine Visa gibt wüsste auch kein Mensch ob ich zwischendurch mal per Zug, Flieger, oder Auto in Deutschland war, ich muss nämlich keinerlei Tickets, Benzinrechnungen oder sonstwas aufheben.
Das nur mal zur Praxis, aber wenn man permanent nach Haaren in der Suppe sucht, findet man tatsächlich immer Welche. ;-)
Lass dir von einigen Leuten mal zwischendurch Tankquittungen schicken aus Deutschland oder Frankreich z.B..
Mach ich in Portugal seit Jahren so. Das Auto ist ständig da, die haben die Halbjahresregelung auch.
Ist auch schwierig für die Behörden dir da etwas nachzuweisen. Eine relativ frische Reparaturrechnung hilft auch immer- hast keinen Kumpel mit ner Werkstatt, der dir mal eine Minireparatur bescheinigt?
Brauchst du alles nicht - hat Taxler doch geschrieben. Kein Finanzamt der Welt interessiert sich dafür.
PS: Natürlich Blödsinn. Wir sind jeden Winter in einer Region, in der sich viele Deutsche sehr langfristig aufhalten. Selbstverständlich interessiert das die Behörden dort und zumindest die, mit denen wir Kontakt haben, zahlen. Wie hoch die Trickserquote und das Risiko, erwischt zu werden, sind, weiß ich nicht (wir sind immer nur ein paar Wochen dort). Die Behörden sind aber nicht so unausgeschlafen, wie das einer hier - selbstredend bar jeder Erfahrung - hartnäckig versucht, unters Volk zu bringen.
Meines Wissens, zumindest in Portugal ist das so, geht es erst mal nicht um Menschen bei der Regelung, sondern um das Fahrzeug. In P muss es dann raus aus dem Land oder offiziell eingeführt werden.
Ich habe von Spanien auch immer nur gehört, das es ums Fahrzeug geht, ohne allerdings genaueres dazu zu wissen.
Im übrigen sind wir in den letzten vier Jahren einmal kontrolliert worden, und da ging es um eine allgemeine Alkoholkontrolle. Es soll aber Behördenmitarbeiter geben, die die Kennzeichen geparkter Fahrzeuge elektronisch erfassen und diese sind dann für die Polizei abrufbar. Ist aber halt das Nachbarland.
Ich kenne mich nur in Spanien aus. Dort wird nach dem Doppelbesteuerungsabkommen der EU dort erwirtschaftetes Einkommen nach 183 Tagen steuerpflichtig (wird daheim verrechnet). Das betrifft in der Regel aktive Arbeitnehmer, die für ihre Firma dort länger tätig sind. Besonders jüngere Renten haben ja auch steuerpflichtige Anteile. Wie das gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Mein Rentner-Schwager mit Ferienhaus flog deswegen immer mal nach Hause. Für sein Auto hat er in Spanien Steuern bezahlt. Wie das mit seiner Rente ohne diese Heimflüge steuerlich gewesen wäre, weiß ich nicht.
"Niemand muss Rechnungen aufheben" (stimmt so pauschal natürlich auch nicht, auch der Private hat z. B. eine Aufbewahrungspflicht für Handwerkerrechnungen wie Autoreparaturen ab 150 EUR, Rechnungen müssen einen solchen Hinweis enthalten. Aber das ist ein anderes Feld). Aber wer keine hat und seine Rückkehr auch anderweitig nicht belegen kann, kann nicht das Gegenteil von dem beweisen, was ihm die ausländ. Behörde unterstellt. Und dann zahlt er. So einfach - ebenso wie im Krankheitsfälle mit der Auslandskrankenversicherung (die zahlt halt nicht).