18'' Felgen auf A6 4B

Audi A6 C5/4B

Hallo Zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen: ich habe einen Audi A6 4B Bj. 98 und möchte gerne 8J x 18 H2 ET 45 und Reifen 235/40 ZR 18 eintragen lassen und habe wirklich keine Ahnung wie das geht und ob es überhaupt geht. Bei den Felgen habe ich zwei zur Auswahl, die aber die gleichen Maße haben. Die einen Felgen sind direkt von Audi (S4 bzw. S6) die anderen sind Imitate.

1.) Muß an der Karosserie was verändert werden? 2.) Muß ich den Fahrzeugbrief mit zum TÜV nehmen oder muß ich den Brief beim Strassenverkehrsamt vorzeigen?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mit weiterhelfen könntet.

Gruß Ingo

19 Antworten

18 Zöller

Hallo, ich nochmal,
Asche auf mein Haupt!
plop3 und Professor-k haben recht!
Du musst mit den montierten Reifen zum TÜV fahren und der stellt dir dann ne Bescheinigung aus, das du damit fahren darfst.
(Einfacher: bei ner Werkstatt anschrauben lassen und die lassen dann ihren TÜV Mann kommen-so hab ich es gemacht)
Und wie gesagt, zur Zulassungsstelle musst du dann erstmal nicht.
(Eine ABE bekommt man eigentlich auf Anfrage fast immer vom hersteller geschickt, wenn man sie braucht)
Aber alle Papiere im Auto lassen.

Und zu guter letzt schick mir mal deine E-Mail Adresse an meine wenn du Fotos von meinem Audi haben möchtest (ich hab allerdings inzwischen ein KW Gewindefahrwerk eingebaut): daveman74@gmx.de

Ciao, Thomas

hey,gniselk!
war nicht bös gemeint!aber du glaubst nicht wie viele leute mit der abe/teilegutachten angetrabt kommen und fragen stellen,die eindeutig darin erleutert sind!falls du das gutachten bekommen solltest:
1.fahrzeug heraussuchen
2.reifengrösse heraussuchen
3.ganz wichtig:auflagen und hinweise zur rad/reifenkombination "herausfiltern" und durchlesen!
bei der kombination,die du im auge hast brauchst du dir bezüglich der freigängigkeit keine gedanken zu machen (wie schon die anderen erwähnten).

Hallo plop73,

kein Problem. Ich habe auch schon ein paar Beiträge hier im Forum gelesen, aber alles passt nur so halb. Deswegen wollte ich gerne nocheinmal hier bei den Fachkundigen mit den Erfahrungswerten nachfragen, um mich zu vergewissern.
Danke aber auch für Deinen letzten Beitrag.

Gruß Ingo

8x18 auf B4

Hallo Ingo,
fast richtig verstanden, - sorry ich wollte es nicht komplizierte machen als es ist.
Aber dann muss ich noch mal etwas weiter ausholen. Also, Du musst auf jeden Fall mit Deinen Rädern zu einer Prüfstelle vom TÜV, DEKRA, GTÜ usw., oder in eine Werkstatt, zu der Prüfer einer dieser amtlich anerkannten Organisationen kommen, und solche Eintragungen vornehmen dürfen.
Der Prüfer unterzieht auf Basis der technischen Unterlagen des Felgenherstellers, egal ob nun ABE, Teilgutachten oder Prüfbericht eine Untersuchung (sog. Änderungsabnahme nach §19 Abs.3 ) an deinem Fahrzeug und überprüft neben dem korrekten Anbau, den Radschrauben usw. auch die u.U. sehr zahlreichen Auflagen wie Freigängigkeit der Räder an Bremsanlage, Karosserie, Querlenker usw. sowie vorhanden auch Auflagen zur Geschwindigkeitsmesseinrichtung (Tacho), sowie die Freigabe der Rad/ Reifenkombination für genau Dein Fahrzeug nach ABE/ EWG- Nr. und Ausführung, in Deinem KFZ-Brief.
(In unserem Fall ist die Ausführung: 4B, welche ABE/ EWG-Nr. Dein Audi hat steht im KFZ- Brief auf der 4. Seite.)
Wenn nun alle Kriterien und Auflagen erfüllt sind, erteilt der Prüfer eine Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug und erstellt eine „Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung nach §19 Abs. 3“. Mit dieser Bestätigung hast Du die Möglichkeit und Pflicht „bei nächster Gelegenheit“ oder wie auch „plop73“ schon richtig schrieb „bei nächster Befassung“ diese Änderung durch das Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) in den KFZ- Brief und Schein eintragen zu lassen.
Zum Thema Gutachten kann ich Dir noch einen kleinen Tipp geben, ohne für einen bestimmten Felgenhersteller werben zu wollen.
Bei http://www.rial.de oder http://www.ronal.de kannst Du Dir nicht nur Felgen aussuchen und mit einem Konfigurator optisch auf dein Audi-Modell „schrauben“, sondern auch noch im „Konfigurator“ unter Gutachten. die jeweiligen kompletten Gutachten mit allen Auflagen ansehen und auch runterladen. Vielleicht geht das auch bei anderen Felgenherstellern, kann ich nicht sagen, aber ich würde einfach mal auf deren Homepage klicken.
Anhand der Gutachten kannst Du in aller Ruhe alle Rad/Reifenkombinationen für genau Dein Fahrzeug inklusiver aller Auflagen ansehen und dann deine Entscheidung treffen.

Noch zwei Sätze zum Beitrag von „RomanA6“. Die Aussage zur Tachoangleichung von „RomanA6“ ist definitiv FALSCH.
Richtig ist, dass bei der Reifengröße 235/40-18 nicht für jedem Audi in der Ausführung 4B eine Tachoangleichung erforderlich ist, (habe ich auch nicht geschrieben), aber in manchen Fällen es Probleme geben kann, z.B. wenn das KFZ unter die bestimmte ABE/ EWG- Nr. fällt für die diese Auflage gilt und/oder falls nicht schon 215/55-16 serienmäßig in den Papiere stehen (ist bei einigen 4B der Fall) wird der Prüfer der Auflage (bei RIAL z.B. G40) folgen und auf eine Tachoüberprüfung bestehen.
Ob dann eine Angleichung erfolgen muss hängt natürlich vom Ergebnis der Prüfung ab, - und vom Prüfer ;-)

Viel Spaß beim konfigurieren
Gruß Klaus

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Hallo Professor-K,

also jetzt würde ich von mir behaupten, dass ich es verstanden habe...vielen Dank für die Geduld.
Werde mich jetzt mal auf die Suche nach den den richtigen Reifen/Felgenkombinationen machen und gucken für welche ich mich entscheiden werde :-).
Ich wünsche Dir noch ein schönes Wochenende und nochmal vielen Dank.

Gruß Ingo

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