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17 Zöller auf V70 mit welcher ET möglich

Volvo V70 2 (S)

Hallo,
ich möchte meinen V70 II (EZ11/2000) mit originalen Volvo 7.5x17"-Alufelgen und 225/45er Reifen bestücken.

Laut Brief benötige ich eine ET von 49mm. Welche Einpresstiefen sind noch möglich, evtl. mit Freigaben von Volvo? Habe z.B. auch schon Originalfelgen für dieses Modell mit ET45 gesehen. Was ist noch möglich bzw. machbar? Wie schaut es mit der 225er Bereifung und dem Lenkeinschlag aus, ist da schon
ein Begrenzer nötig, hab mal gelesen das es da schon schleifen könnte.

Bitte um eine kurze Info, denn den Wendekreis noch weiter erhöhen wäre nicht in meinem Sinne.

schöne Grüße

Günther

Beste Antwort im Thema

ET 45 gab es nicht beim V 70 II.
Möglich ist ET 43 bei Stahlfelgen und 16er Alus,ET 46 bei den 17/18-Zoll Pegasus und ET 49 bei allen anderen Felgen vom V 70 II.

Anbei noch die Freigaben.

Martin

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Moin
Hab auch 17"er drauf. Frag nich nach der ET.
Aber nen Lenkanschlag hat jeder V70. Gibt jedoch unterschiedliche Grössen, je nach Bereifung. Wenn Dein Lenkanschlag (Kunststoff) noch in Ordnung ist, kannst Ihn auch mit Unterlegscheiben anschrauben. Die neuen Lenkanschläge kosten über 40€.
LG
Ralph

ET 45 gab es nicht beim V 70 II.
Möglich ist ET 43 bei Stahlfelgen und 16er Alus,ET 46 bei den 17/18-Zoll Pegasus und ET 49 bei allen anderen Felgen vom V 70 II.

Anbei noch die Freigaben.

Martin

Ich fahre die Pegasus R-Felgen 8.0Jx17 ET46 mit 225/45er Sommerbereifung auch auf meinem "normalen" V70II - ganz ohne Berenzer oder Verbreiterungen!

ABER ACHTUNG: wie ich mit Martin auch schon diskutiert habe, sind die R-Felgen (zumindest in Deutschland) nur für die S60R/V70R Modelle zugelassen und dürfen nur mit Eintragung auf einem "normalen" S60/V70 gefahren werden! Theoretisch... 😉

Theorie und Praxis ist eine jeweils andere Sache... Aber ich wollte es noch ergänzt haben 🙂
Denn die R-Felgen machen in meinen Augen optisch einfach nochmals einen besseren Eindruck, da sie durch die andere ET einfach auch bündig mit dem Kotflügel abschliessen...

Schöne Grüsse und viel Spass beim Felgen aussuchen!
Volvo-Friend

Hier gibt es Gutachten und Freigaben direkt beim Hersteller

http://www.volvocars.com/.../volvo_report.aspx

Hatte ich doch schon angehängt😉

Gibt's denn hier mittlerweile jemanden der 7,5J 17" ET 45 auf dem V70 P26 fährt?
Technisch funktioniert das ganz sicher, zugelassen sind ja ohne Eintragung ET 49 (als Standard), aber auch ET 43 (Otrera, 7,5Jx17).
Ich würde ggf. gerne die Sadira fahren..

Hallo!

ist doch ganz einfach. ET45 kommt 4mm weiter aus dem Radhaus raus als ET49. Miss doch einfach mal, wieviel Platz Du außen im Radhaus noch hast mit Deiner jetzigen Bereifung. Als Näherungswert reicht es, ein Brett oder eine Stange auf den Reifen oben und unten aufzulegen und rum die Radnabe zu drehen, dann misst Du oben an der Kante, wie weit das Brett noch im Radhaus steht. Die Richtlinie für den Tüv sind 6mm Luft- wenn Du als jetzt noch 11mm hast, dann wird auch ET45 gehen. Man kann auch noch engere Kombinationen fahren, dann will der Prüfer aber eine Testfahrt machen, um zu sehen, dass es nicht schleift.

Wenn Du es ganz genau willst, solltest Du das Fahrzeug verschränken. Dazu legst du vorne links und hinten rechts (oder umgekehrt) etwas unter das Rad- z.B. eine alte Stahlfelge. Somit erreichst Du die maximal Belastung auf den zwei Radaufhängungen. Das einzige Problem ist es, dass man den Wagen mit einem normalen Wagenheber nicht weit genug angehoben bekommt, um die genug unter die Räder zu legen. Am besten macht sich das mit einer Bühne. Aber wie gesagt Du kannst auch einfach mal messen und da wirst Du sicher feststellen, dass annäherungsweise genug Spiel ist.

Eine geringere ET indiziert keine weiteren Betrachtungen, was den Lenkeinschlag angeht- dadurch kommt das Rad ja weiter "raus".

Wenn Du allerdings auch noch breitere Reifen fahren willst, so musst Du beachten, dass z.B. 225er dann außen und innen 10mm dichter ans Radhaus oder das Federbein kommen, als 205er (wenn man vernachlässigt, dass es je nach Reifenmarke und Typ auch mitunter deutliche Abweichungen in der Breite gibt).

Vorne ist die Rechnung dann leider nicht mehr so einfach, da das Rad bei Lenkeinschlag ja schief steht und man durch die geringere ET keine 4mm mehr Luft im Radhaus gewinnt, sondern nur ca. 2mm (Satz des Pythagoras)- da muss man dann auch noch beachten, dass es sein kann, dass ein anderer Raddurchmesser zu Stande kommt und damit das Rad ggf. wieder dichter an das Radhaus rückt.

Weiterhin musst Du die Felgenbreite beachten. Sagen wir jetzt wären z.B. 7J Felgen montiert, das Ziel ist die Montage von 8J Felgen- dann kommt die Felge auch ((B_Felge_neu - B_Felge_alt) / 2) - (ETalt - ETneu) dichter an das Federbein dran, das kann ggf. auch eng werden.

Beispiel: (8" - 7"😉 /2 - (49mm - 45mm) = 8,7 mm.

Ansonsten muss man mal einen Blick werfen in das Gutachten der Felgenhersteller, das sind ja immer Auflagen drin und diese geben einen guten Anhaltspunkt, ob es eng werden könnte.

Die Sadira Felge kannst Du aber so oder so vergessen, die hat nämlich eine 63,4er Nabenlochbohrung und damit passt sie nicht auf die Radnabe (65,1), ohne die Felge aufbohren zu lassen- und das letztere ist garantiert nicht Tüv- fähig, da Du die Festigkeit der Felge damit beeinflusst und Du sie ohne gültiges Festigkeitsgutachten oder anderweitigen Nachweis über die ausreichende Festigkeit der Felge nicht eingetragen bekommst.

Du kannst Felgen vom 850/V70 I/C70 I vom V70II oder vom XC90 ins Auge fassen, wobei bei letzteren Zentrierringe (ca 10 Euro) notwendig werden, da der XC90 67,1 Nabendurchmesser hat. Ansonsten bleibt Dir nur der Zubehörhandel.

Eintragen lassen musst Du eh alles- Zubehör u.U. nach §19 StVZO, Felgen anderer Volvos nach §21 StVZO. Ersteres ist billiger. Machbar ist aber auch die Einzelabnahme, wenn Du gut vorbereitet bist und alle notwendigen Unterlagen hast- was die Festigkeit angeht, kann ich Dir empfehlen, Dir die Kopie einer Zulassungsbescheinigung eines anderen Fahrzeuges zu besorgen, auf welchem die Felge zulässig ist, bei welcher eine gleich oder höhere Achslast eingetragen ist, als bei Deinem Fahrzeug (zumindest auf einer der Achsen). Gibt es sowas nicht- dann brauchst Du einen Tüver mit viel gutem Willen.

Hej,
danke für Deine ausführliche Antwort.

Meine Überlegung war vor ein paar Wochen folgende;

Volvo Otrera 7,5Jx17, ET 43 besorgen und glücklich sein. Zum Einen würde ich dann meine gewünschten 225/45 fahren, zum Anderen gefallen mir die Dinger echt gut, viel besser als Tucana, Thor oder Orpheus.
Zudem wären die 6mm weiter aussen als der Standard mit ET49, das würde dann evtl. sogar die Schleifprobleme vermindern, falls ich denn überhaupt welche hätte (fahre derzeit 16" und 205er und hatte noch keine 225er auf 17 drauf).

Dass ET45 technisch funktioniert, davon bin ich überzeugt. Mittlerweile habe ich mich auch schon beim TÜV Köln informiert; Einzelabnahme circa 80,- €, diese müsste jedoch mit einer Bescheinigung von Volvo noch nicht einmal sein, dann würde eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ausreichen, diese löhnt circa 30,- €.

Das alles ist jedoch geplatzt, ich vergaß beinahe die Mittelzentrierung - bei der Sadira (vom C70/2) leider zu klein (65,1 vs. 63,4) Da hilft auch kein Ring aus dem Zubehör.

Also; Sadira leider raus, ET45 somit auch. Noch ein paar Tage und ich gebe die Suche nach Otrera's auf und kaufe mir Thor's in silber. 🙂

hallo

Fahrzeug ist ein V70 S Type 2.4 Benziner 170 PS Baujahr 2006 Felge ist eine Borbet-Volvo 7,5 J x 17 ET49. Kann ich da einen 215/60 R17 Reifen fahren, wenn der TÜV keine Rolle spielt. ich will das Auto höher haben. die Tabelle habe ich bereits gesehen.

danke

Zitat:

Original geschrieben von sabsubi


hallo

Fahrzeug ist ein V70 S Type 2.4 Benziner 170 PS Baujahr 2006 Felge ist eine Borbet-Volvo 7,5 J x 17 ET49. Kann ich da einen 215/60 R17 Reifen fahren, wenn der TÜV keine Rolle spielt. ich will das Auto höher haben. die Tabelle habe ich bereits gesehen.

danke

Ein Fahrzeug über den Reifendurchmesser/Rollumfang höher zu legen bedeutet nicht nur dass ausreichend Platz im Radhaus vorhanden sein muss und die Einschlagbegrenzer angepasst werden müssen, sondern auch dass die Tachoabweichung im Rahmen der zulässigen Abweichung bleibt oder der Tacho angepasst wird. Nur so wird eine Eintragung als Einzelabnahme möglich sein. Beim Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung tritt das Problem dann evtl. wieder auf.

Hier mal ein Link zu einem der im Netz verfügbaren Reifenrechner und hier noch ein Link zu einem Thread zu diesem Thema, allerdings bei Audi. Über die Suche wirst Du einiges zu diesem Thema finden.

Wenn Du den Rechner benutzt, achte mal auf den Wert für die Veränderung der Bodenfreiheit. Bis da wirklich sichtbare Effekte erziehlt werden, müssen schon massive Änderungen an der Radkombination vorgenommen werden.

Gruß
Manfred

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