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17 jähriger mit Papis Auto ohne FS verunfallt. Wer zahlt eigentlich?

Themenstarteram 31. August 2015 um 8:34

Moin. Folgendes hat sich bei uns lezte Woche zugetragen:

Bei uns am Bahnhof verläuft parallel zu den Gleisen eine Straße. rechts und links vom Fahrweg sind P+R-Parkplätze, geparkt wird rechtwinklig zur Fahrtrichtung.

Neulich nachts war erst einmal reichlich Unruhe. Stimmgewirr, Gelächter und Geräusche von zerbrechenden Flaschen trübten die Nachtruhe. Dann heulte ein Motor auf und ein Wagen schoß die Straße entlang.

Kurz darauf kam er zurück. Bässe wummerten aus den offenen Fenstern, als er mit aufheulendem Motor die Straße entlangpreschte. Nach einem Moment Ruhe heulte der Motor wieder auf. Der Wagen beschleunigte, dann plötzlich das häßliche Geräusch einer Kaltverformung.

Ohne etwas sehen zu können (die Unfallstelle war von meiner Wohnung aus durch Büsche verdeckt) rief ich die Polizei und berichtete von dem Unfall und den vorherigen Abläufen.

"Wir kommen raus!" war die knappe Antwort des Zentralisten.

Ich machte mich auf, um eventuell Erste Hilfe leisten zu können. Letztendlich war das nicht mehr nötig, da die POL sehr rasch mit zwei Streifenwagen vor Ort war.

Der PKW hatte mehrere Meter Schutzzaun neben dem Gehweg, der hinter dem Parkstreifen verläuft, plattgewalzt. Irgendwo muß er hängengeblieben sein, denn er stand rechtwinklig zum Zaun mit der Vorderachse auf dem Gleis.

 

Soviel zum Hergang. Jetzt die Folgen: Der Bahnverkehr auf dem Blockierten Gleis und sem Nachbargleis wurde für die Unfallbergung für 1,5h gesperrt. (Da nachts auf Gleis 2 ein Regionalzug für den Beginn des Berufsverkehrs "geparkt" ist, waren von faktisch 5 Gleisen nur noch zwei frei befahrbar)

Daher kam es zu Zugausfällen und gerade im Güterverkehr zu massiven Verspätungen.

Der Unfallfahrer war 17 Jahre alt, hat noch keine Fahrerlaubnis. Das KFZ war der Wagen seiner Eltern. Zum Unfallhergang gab er lediglich an, dass er den Wagen parken wollte und Gas und Bremse verwechselt habe.

 

Was erwartet den Jugendlichen jetzt? Wer haftet/zahlt für den Schaden? Kann/wird die Bahn Regress für Verspätung/Ausfall verlangen? Der Zaun ist Bahneigentum.

Zahlt die KFZ-Haftpflicht, oder holt sie sich das Geld zurück?

Kommt auf den Vater auch was zu?

Was erwartet eigentlich den Bengel? MPU?

 

Viele Fragen, die sich mir so stellen. Einfach aus Interesse, weil es quasi vor meinem Fenster passierte. Ich bin nicht persönlich involviert! ;)

Img-1129
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 31. August 2015 um 13:56:32 Uhr:

Dazu hätte der Schlüssel für den Sohn unzugänglich aufbewahrt werden müssen.

nein. So lange der Papa sich eigentlich auf seinen Sohn verlassen kann und er keinen Grund hatte, von etwas auszugehen, gibt es dafür keinen Grund. Man kann ja nicht alles wegschließen

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 31. August 2015 um 13:56:32 Uhr:

Auf jeden Fall eine Sache für einen Anwalt.

Dazu gibt es auch keinen Grund

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 31. August 2015 um 13:56:32 Uhr:

Sonst ist auch Papis Führerschein plötzlich eingezogen.

und dazu gibt es erst recht keinen Grund

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 31. August 2015 um 13:56:32 Uhr:

Und dann bin ich mir nicht sicher, ob die Haftpflicht von Papi den Zugausfallschaden der Bahn zahlt, wenn Papi sich entlasten kann. Er also nicht haften muss, ergo seine Haftpflicht auch nicht zahlen muss

die Haftpflicht ist nicht personenbezogen sondern fahrzeugbezogen. Selbstverständlich muss die HP zahlen

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Themenstarteram 31. August 2015 um 14:39

Ein RB ausgefallen, zwei weitere mit 0.5h Verspätung. Ein Güterzug mit 1.5h Verspätung... Dadurch u.U. Verspätete Fracht für die Skandinavienfähre... Mich würde mal interessieren, wie so ein Ausfall seitens der DB berechnet wird... Umgerechnet in Sozialstunden bleibt da wohl keine Langeweile mehr... :D

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 31. August 2015 um 16:39:03 Uhr:

... Umgerechnet in Sozialstunden bleibt da wohl keine Langeweile mehr... :D

Das muss der Bengel aber Steinalt werden :D

Wie hoch wird die Sperre bis er einen FS machen darf sein?

Themenstarteram 31. August 2015 um 14:53

bis 2093? :D:D

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 31. August 2015 um 11:08:22 Uhr:

Interessant finde ich die Absicherung nach dem Unfall (siehe Bild im Eingangsposting). Der VU ist jetzt 6 Tage her und ausser dem Polizeiflatterband ist nichts zur Sicherung gemacht. 2m daneben fahren Züge mit 80 bis 100 durch...

vielleicht in dieser Sache mal bei der Bundespolizei Bescheid sagen:

Die größte Gefahr sehe ich eigentlich darin, dass das am Boden liegende Zaunteil (absichtlich oder unabsichtlich) in den Gleisbereich gerät.

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 31. August 2015 um 16:39:03 Uhr:

Mich würde mal interessieren, wie so ein Ausfall seitens der DB berechnet wird... Umgerechnet in Sozialstunden bleibt da wohl keine Langeweile mehr... :D

Hier verwechselst du Zivil- und Strafrecht:

Schadenersatzforderungen kann man nicht in Sozialstunden umwandeln.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 31. August 2015 um 14:06:52 Uhr:

die Haftpflicht ist nicht personenbezogen sondern fahrzeugbezogen. Selbstverständlich muss die HP zahlen

Versichert ist natürlich nicht das Fahrzeug, weil dieses als Sache nicht schadenersatzpflichtig sein kann.

Versichert ist aber neben Halter und ggf. Eigentümer auch jeder Fahrer des Fahrzeugs, auch der unbefugte Fahrer. Selbst wenn der Halter bei durch ihn unverschuldeter Schwarzfahrt komplett frei auch von der Gefährdungshaftung ist muss seine Versicherung auch für den Fahrer einstehen.

am 31. August 2015 um 15:10

Zitat:

@HTC schrieb am 31. August 2015 um 15:56:01 Uhr:

Haftpflicht sollte aber meines Wissens nach auch bei Vorsatz zahlen, es geht ja primär um den verursachten Schaden.

Die Versicherung kann sich höchstens ein Teil des Geldes vom Versicherten wieder holen, falls grober Vorsatz bewiesen wird....

HTC

Nein, bei Vorsatz ist sie ganz raus.

Als Geschädigter darfst du dich dann an den Verursacher wenden.

Ich wüsste nicht das es überhaupt irgendeine Versicherung gibt die vorsätzlich verursachte Schäden bezahlt.

Zitat:

@Lewellyn [url=http://www.motor-talk.de/.../...mit-papis-auto-ohne-fs-verunfallt-wer-

Kann ja sein, dass ich mich irre.

ist so. Haftpflicht ist Haftpflicht, Schaden ist Schaden.

In jedem Fall war ja nicht der Unfall vorsätzlich, sondern nur das Fahren ohne FE.

Im Gegensatz zur Bahn könnte ein privater Geschädigter aber bei vorsätzlich (*) herbeigeführtem Schaden die Entschädigung von der Verkehrsopferhilfe erlangen, wenn der Schädiger nicht zahlungsfähig ist.

(*)

genauer: vorsätzlich und widerrechtlich

Wer z.B. absichtlich einen fremden Zaun als "Notbremse" nutzt um Schlimmeres zu verhindern, der handelt zwar auch vorsätzlich bezüglich des Schadens, aber die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs muss nach meinem Verständnis den Schaden regulieren.

Er kommt mit einem blauen Auge davon Gott sei dank sind wir menschen und pochen nicht auf jedem peanut rum und zeigen mit dem Zeigefinger auf den ach so bösen nach dem Motto "DuDuDu wart bloß ab" Mit Verständnis und Erziehung fällt die Rechnung nicht so hoch aus. Strafe muss sein aber nicht auf den Komma genau.... Jugendlicher + Leichtsinn = Gott sei dank nur Sachschaden in diesem Fall.

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